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hoppel228
20.06.2014, 20:06
Hat eigentlich schon mal jemand vor der "Urteilsverkündung" erfahren, ob die berufliche Begründung akzeptiert wurde. Als ich im letzten Semester paar Tage vorher gefragt hab, hatten sie mich nur vertröstet.

ehem. User 08082014
20.06.2014, 21:18
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cavalorn
20.06.2014, 22:42
@hoppel:

Letztes Jahr waren die Zulassungsbescheide doch an nem Montag online soweit ich mich erinnere. Ich hab an dem Freitag vorher ne Mail geschrieben und unter Vorbehalt erfahren, ob ich ne Zu- oder Absage bekommen werde. So ging es noch anderen. Noch früher glaub ich eher nicht dass man was erfährt.

hoppel228
21.06.2014, 04:31
@cavalorn dacht ich mir schon fast, dass die früher nix rausrücken. find's nur schade, wenn die eh ihren fetten ablehnungsstempel raufdrücken, dass die dann nicht früher sagen können, dass es nix wird.

Annatomie85
21.06.2014, 15:18
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ehem. User 08082014
21.06.2014, 15:28
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Annatomie85
21.06.2014, 15:37
.....

ehem. User 08082014
21.06.2014, 15:48
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ktrn
21.06.2014, 15:53
Seht Ihr es eigentlich als schlechtes Zeichen an, wenn sich die Laufnummer des Kontrollblattes in den nächsten Wochen nicht ändert (bei nicht-wiss. Gründen)?

Fisheye
21.06.2014, 16:51
Seht Ihr es eigentlich als schlechtes Zeichen an, wenn sich die Laufnummer des Kontrollblattes in den nächsten Wochen nicht ändert (bei nicht-wiss. Gründen)?
Ich glaube da kann sich gar nicht viel ändern, da ja keine weiteren unterlagen erwartet werden!

Fisheye
21.06.2014, 16:53
@DarkFist: ich habe mich ja schon zwei mal mit beruflichen Gründen beworben einmal mit einem Punkt und zum SS14 mit 4 Punkten und bei keinem mal stand, dass ich den Ortsantrag gestellt habe... Bei mir stand es dieses mal erst als das Gutachten angekommen ist... Alles irgendwie sehr uneinheitlich habe ich das Gefühl... Vielleicht steht es auch da wenn man z.B. einen Härtefallantrag gestellt hat wegen Kindern, Mann o.ä. im Ort und berufliche Gründe angegeben wurden?!
Das kann natürlich sein... Habe auch wg familie ortsantrsg gestellt!
Ich hoffe dennoch es ist ein gutes zeichen!;)

ehem. User 08082014
21.06.2014, 16:58
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WIng
21.06.2014, 19:49
Da stand doch beim ausfüllen, dass bei Ehegatten oder Kindern kein Ortsantrag gestellt werden muss, weil man dann automatisch in SK2 kommt. Und der Ortantrag erst für SK3 interessant ist oder, wenn man an eine Uni möchte, die nicht am Wonhort ist. Bei mir hat Anton darauf hingewiesen, als ich auf den Ortantrag geklickt habe.

ehem. User 08082014
21.06.2014, 20:26
Ortsanträge können auch für das 2. SK geltend gemacht werden, nicht nur für das 3.:

http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe801

WIng
22.06.2014, 08:20
Ist aber nur notwendig, wenn man nicht an der nähsten Hochschule studieren möchte.

Arrhythmie
22.06.2014, 08:30
Falls das hilft, ich mache SK2 geltend und muss keinen weiteren Ortsantrag stellen, da die Hochschule auch die zum Wohnort nächstgelegene ist.

WIng
22.06.2014, 08:43
Habe nochmal nachgeschaut: wenn man mit Ehegatten und/Kind wohnt und an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchte, muss dies beim Antrag angegeben werden und die angefügte Meldebescheinigung beim Ortsamt ausgefüllt werden. Ein gesonderter Ortsantrag bringt in dem Fall keine Vorteile. Man wird nämlich automatisch bevorzugt behandelt. Ortsanträge für SK2, die extra gestellt werden, haben alle irgendwelche besonderen Gründe

WIng
22.06.2014, 08:45
Ich mache auch Sk2 und musste keinen stellen. Die Aussage von DarkFist hat mich dennoch verunsichert. Deswegen habe ich nochmal nachgelesen

ehem. User 08082014
22.06.2014, 09:36
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Arrhythmie
22.06.2014, 10:08
Du kennst ja unser Alter nicht ;-)