Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium WS 14/15
Arrhythmie
28.04.2014, 18:11
Oh :-blush:-blush:-blush
Ich hasse diesen Papierkram :D
Fimbulvetr89
30.04.2014, 16:33
Ich hasse diesen Papierkram :D
Das ist er allerdings, vor allem ständig überall anzurufen um Infos zu bekommen, sei es bei HSS oder der Uni, ist auch nicht besser :D Man hat auch bis zum Schluss angst irgendwas vergessen oder falsch eingereicht zu haben ;)
Aber genießt die Zeit bis zum Studium noch, da seid ihr über jede freie Minute glücklich :)
Aber genießt die Zeit bis zum Studium noch, da seid ihr über jede freie Minute glücklich :)
Bisschen arg zynisch? :P
Arrhythmie
01.05.2014, 09:37
Allerdings zynisch :-oopss Aber das mag ich hier am Forum!
Ehemaliger_user10082014
02.05.2014, 13:59
Schön, dass sich hier alle mögen und kuscheln wollen, aber kann irgendjemand auch noch etwas zu meiner Frage auf der letzen Seite sagen? :-P
Ehemaliger_user10082014
02.05.2014, 14:03
Grrr, korrigiere - vorletzte Seite :-D
Kann man hier irgendwie auch mehr als 5 Beiträge auf einer Seite anzeigen lassen, das ist ja lächerlich wenig...;)
Aufeinzweites
02.05.2014, 15:35
Hallo,
Man kann ja neben den wissenschaftlichen Gründen auch berufliche Gründe einreichen - kann einem das negativ ausgelegt werden im Sinne von "die olle Opportunistin greift doch eh nach jedem Strohhalm", oder ist das wirklich eine Möglichkeit die eigenen Chancen noch auszubauen? :-)
ich vermute, dass HSS hier streng "juristisch" vorgeht, also einfach die geltend gemachten Fallgruppen durchprüft.
Aufeinzweites
02.05.2014, 15:45
Hallo,
macht es Sinn, die Bewerbung mit Begründung (wiss. Gründe) direkt an die allgemein Hochschuladresse zu schicken, oder soll ich mich vorher nach dem Ansprechpartner durchfragen? Um zu eruieren, welcher Prof das Gutachten schreibt und ob ich mir evtl. einen hätte aussuchen sollen, ist die Zeit mittlerweile zu knapp.
Danke!
Grüße
Kann man hier irgendwie auch mehr als 5 Beiträge auf einer Seite anzeigen lassen, das ist ja lächerlich wenig...;)
Ja. Du gehst einfach in Dein "Benutzerkontrollzentrum" unter "Einstellungen ändern" und findest dann weiter unten auf der Seite "Anzahl der Beiträge, die pro Seite angezeigt werden sollen:" oder so ähnlich...
Ehemaliger_user10082014
02.05.2014, 16:32
Jo, super - gleich viel mehr Lesefluss!
Ehemaliger_user26072014
02.05.2014, 21:11
Hallo,
macht es Sinn, die Bewerbung mit Begründung (wiss. Gründe) direkt an die allgemein Hochschuladresse zu schicken, oder soll ich mich vorher nach dem Ansprechpartner durchfragen? Um zu eruieren, welcher Prof das Gutachten schreibt und ob ich mir evtl. einen hätte aussuchen sollen, ist die Zeit mittlerweile zu knapp.
Danke!
Grüße
Das MUSS sogar direkt an die Wunschuni gehen. Es ist an jeder Uni unterschiedlich geregelt, wer ein solches Gutachten schreiben darf. Manchmal sind es Sachbearbeiter und keine Professoren. Es muss zumeist per Post ans Studiensek. der Uni gehen, die leiten es dann weiter. Ich habs auch so gemacht und warte nun ab. :) Was hast Du vorher studiert?
Arrhythmie
07.05.2014, 09:36
Kleine Frage am Rande:
Hab nachgesehen - mit SK2 brauch ich mir keine Sorgen machen, denn es ist ein Studienplatz (sofern man denn einen erhält) an jedem Ort zu 100% sicher!?
Oder gibt es einen Haken den ich nun übersehen habe?
Arrhythmie
07.05.2014, 09:39
EDIT: Natürlich am nächst gelegenen Ort, das ist klar.
Auf was ich hinaus will: Die Liste erforderte letztes WS an keiner Uni ein höheres Kriterium als SK3... Gab es denn jemals den Fall, dass man mit SK2 nicht an die entsprechende Uni kam? Kann ich mir kaum vorstellen...
Ehemaliger_user10082014
15.05.2014, 20:38
Hmmm, ich sehe gerade, dass die Vergabeordnung für berufliche Gründe ja zum 01. April 2014 geändert wurde - ist das eine Reaktion auf die ganzen Zweitstudienbewerber?
Monemone
15.05.2014, 20:50
Woher hast du denn die Info, MissesBubble? Mir ist das neu - was aber nichts heißen muss;-)
Ehemaliger_user10082014
15.05.2014, 20:52
Direkt aus dem Merkblatt für Zweitstudienbwerber, alternativ direkt über die Vergabeverordnung Anhang 3 :-P
Monemone
15.05.2014, 21:07
Danke! komme aber leider nicht ganz mit :-) in die Vergabeordnung habe ich bis grade noch nie geguckt, sondern immer nur ins Merkblatt. Was ist denn da genau neu? Meinst du die Kriterien in den einzelnen Fallgruppen?
Ehemaliger_user10082014
15.05.2014, 21:09
Genau, die Beschreibung der Fallgruppen 3 und 4 wurde angepasst:
"besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt.“
Und:
"sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium auf Grund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist;“.
Ehemaliger_user10082014
15.05.2014, 21:10
Kann natürlich auch sein, dass du die alten Texte gar nicht mehr kennst und dich deshalb nicht wunderst :-D
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