Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium WS 14/15



Seiten : 1 2 [3] 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Monemone
15.05.2014, 21:31
Gut, dass du das hier gepostet hast!!! - wäre mir jetzt nicht mehr aufgefallen :-D Hatte mir das Merkblatt neulich mal ausgedruckt, das war noch die "alte" Version...aber so großartig verändert hat es sich nicht, oder was meint ihr??? Die Dame von Hochschulstart hatte mir das mal ähnlich am Tel beschrieben.

Fimbulvetr89
15.05.2014, 21:36
Das ist definitiv geändert worden und dient sicher dem Zweck einigen Wegen den Riegel vorzuschieben. Ich denke da vor allem an die früheren BWLer. Mit Medizincontrolling kann man da jetzt überhaupt nicht mehr argumentieren.
Alle anderen Anträge wurden ja ohnehin schon größten teils abgelehnt...

ktrn
15.05.2014, 22:35
Welche "Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder" gibt es dann überhaupt noch außer Zahnmedizin - Medizin und Stabsapotheker bei der Bundeswehr (welche ja als Fallgruppe 1 gewertet werden)? Dann bekommt doch niemand mehr mit einem Erststudium die Fallgruppe 3?

Schubbe
15.05.2014, 22:53
Das weiß HSS vermutlich selber nicht und würfelt ;)

Arrhythmie
16.05.2014, 07:01
Das ist definitiv geändert worden und dient sicher dem Zweck einigen Wegen den Riegel vorzuschieben. Ich denke da vor allem an die früheren BWLer. Mit Medizincontrolling kann man da jetzt überhaupt nicht mehr argumentieren.
Alle anderen Anträge wurden ja ohnehin schon größten teils abgelehnt...

Ich glaube nicht, dass es gänzlich für den Eimer ist, so zu argumentieren. Vielmehr sieht es für mich so aus, als wäre es lediglich schwieriger bis unmöglich nun in Fallgruppe 3 eingestuft zu werden - mir erscheint der Zusatz in Fallgruppe 4 "um die Einsatzmöglichkeiten zu erweitern" so gewählt, dass man in Fallgruppe 4 nun auch reinrutschen kann, wenn man nicht 2 Jahre arbeitslos ist, sondern beispielsweise auch mit BWL und einer entsprechenden Begründung.
Aber das ist lediglich meine Interpretation... Vielleicht hab ich es auch falsch verstanden.
Wir werden es sehen.

Vielleicht wird die Messzahl dann wieder niedriger :-D

WIng
16.05.2014, 08:05
Kann mir bitte jemand sagen, wie die Formulierungen vorher waren?

Monemone
16.05.2014, 12:50
Alte Formulierung:
Fallgr.3: ...liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.
Fallgr.4: ...liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der berufl.Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist.

MediWoman
16.05.2014, 13:03
Das hört sich für mich gar nicht so unterschiedlich an. Ich hatte die alte Formulierung immer so aufgefasst wie die neue. Ich glaube, dass ist nur noch mal konkreter formuliert...hm?

Arrhythmie
16.05.2014, 13:25
Ja, so weltbewegend "anders" find ich es auch nicht. Evtl. halt etwas schwieriger in Fallgruppe 3 zu rutschen. Aber das ist nur meine Interpretation... Wer weiß schon wie die von HSS dann ausfällt :-wow Evtl. ist es bei der Begründung zu den beruflichen Fallgruppen auch zum Teil reine Glückssache welchen Sachbearbeiter man da erwischt und es entscheiden Nuancen...

Arrhythmie
16.05.2014, 13:27
EDIT: Wobei ich mit "Glückssache" nicht die Begründung meine (die sollte schon genauestens durchdacht und mit Fakten belegt sein) sondern das Wohlwollen des zuständigen Sachbearbeiters.... Wie so oft eben...

Monemone
16.05.2014, 13:28
Ja, glaube auch, dass das sehr sehr viel Glückssache ist...
Und in Fallgruppe 3 ist ja auch schon vorher kaum wer geruscht :-D

Monemone
16.05.2014, 13:41
Ja, glaube auch, dass das sehr sehr viel Glückssache ist...
Und in Fallgruppe 3 ist ja auch schon vorher kaum wer geruscht :-D

Fimbulvetr89
16.05.2014, 14:04
... mir erscheint der Zusatz in Fallgruppe 4 "um die Einsatzmöglichkeiten zu erweitern" so gewählt, dass man in Fallgruppe 4 nun auch reinrutschen kann, wenn man nicht 2 Jahre arbeitslos ist, sondern beispielsweise auch mit BWL und einer entsprechenden Begründung.


Ja das stimmt, für mich klingt das so, dass man leichter in Fallgruppe 4 nun rutschen kann.

WIng
16.05.2014, 14:25
Danke schön. Ich habe mich zunächst erschrocken, dass es nichts mehr wird, als ich die Schlagzeile mit der Änderung gelesen habe. Nun überlege ich, ob es tatsächlich irgendwelche Auswirkungen auf die eigene Taktik der Bewerbung haben muss.

Arrhythmie
16.05.2014, 14:57
Tja, das wird keiner wissen. Und wahrscheinlich auch -wie so vieles- ein Geheimnis von HSS bleiben... Ich werde meine Begründung trotzdem auf die Fallgruppe 3 auslegen, die passt mMn immer noch. (Mal sehen was dann HSS meint... :-wow) Runterstufen werden sie einen dann sowieso von alleine.

moms
21.05.2014, 12:26
Hallo ihr Lieben,
kennt jemand eine wissenschaftliche Begründung, die akzeptiert wurde?
Ich habe zuvor Wirtschaftsingenieurwesen studiert und meine Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit der Kardiologie geschrieben.
Nun studiere ich im Ausland Medizin, habe aber Probleme genug anerkannt zu bekommen, sodass ich mich in höheres Semester bewerben kann. (Aufgrund der unterschiedlichen Studienordnungen).
Ich könnte sowohl vom Chef der Kardiologie als auch von meinem ehemaligen Professor ein Gutachten bekommen. Allerdings frage ich mich, was genau da drin stehen soll? Würde die Möglichkeit einer Doktorarbeit schon reichen bzw. dass sie an weitere Forschung mit mir interessiert wären, wofür ich Medizin studiert haben muss?

Fimbulvetr89
21.05.2014, 20:03
Das erste Problem ist, dass sie bestimmt gar nicht das Gutachten für dich schreiben dürfen, weil die Unis selbst entscheiden wer das macht und es oft ne eigene Komission dafür gibt.
Zweitens wird es schwer den Unis zu erklären warum du bei denen Medizin studieren musst, obwohl du gerade eh schon Medizin studierst.

An sich kann man auch als Ingenieur gut argumentieren, du musst halt darlegen was du bisher gemacht hast und was du später machen willst. Das ist dann natürlich etwas, bei dem du direkt am Patienten forschen musst und eine Approbation für benötigst und was du auch nicht mit Hilfe von Ärzten machen kannst.

Schubbe
21.05.2014, 20:21
Ist Kandra nicht Ing. und Zweitstudent? Mir schwebt da irgendwie sowas..

moms
21.05.2014, 20:27
Hallo Fimbulvetr89,
danke für deine antwort.
bist du selber zweitstudent? wenn ja, wie hast du das begründet?
ich hatte gehofft, dass ich so wissenschaftlich begründen kann, dass ich medizin an meiner alten uni studieren muss, da ich dann weiter an der arbeit forschen kann.
Bzgl. des Gutachtens: Wenn ich von den beiden aber ein Empfehlungsschreiben bekomme, würden sich dann die chancen auf ein positives Gutachten erhöhen?

Schubbe
21.05.2014, 20:29
Empfehlungsschreiben, die mit "Prof. Dr." unterschrieben worden sind machen sich grundsätzlich immer gut. Insbesondere dann, wenn diese darauf eingehen in wie fern deine bisherige Forschung "berechtigt" ist.