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Evil
17.10.2018, 10:53
Natürlich folgt das alles einem Plan.
Reptiloiden oder Illuminaten?

tarumo
17.10.2018, 11:36
Ich dachte eher an Noweskoiden...

Yggdrasil
18.10.2018, 17:33
Werde zwar folgendes morgen bei meiner Personalabteilung nachfragen, jedoch hab´ ich es aktuell nicht unbedingt mit der Geduld: Ist es rein arbeitsrechtlich überhaupt möglich, wenn man eine volle Stelle inne hat, während eines Erholungsurlaubes eine Honorararzttätigkeit an einem externen Hause auszuüben?

MissGarfield83
18.10.2018, 17:59
@Yggdrasil : Nein, das ist nicht erlaubt, da der Erholungsurlaub der Widerherstellung der Arbeitskraft für den Erstjob dient. Daher riskierst du im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karrierefrage-darf-ich-in-meinem-urlaub-arbeiten/6649724.html

Pflaume
18.10.2018, 18:00
Üblicherweise steht es auch ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag, dass während des Erholungsurlaubs keiner Nebentätigkeit nachgegangen werden darf.

Yggdrasil
18.10.2018, 18:27
Welch´ Schande, danke für die Informationen!

milz
18.10.2018, 19:30
Ich dürfte von meinen 6 Wochen Urlaub 2 Wochen woanders arbeiten. 4 Wochen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen arbeitsfrei bleiben.

Gerri-S
28.02.2019, 11:46
Hey Leute,

ich hab hier jetzt schon alle Foren über Honorararzttätigkeiten durchgelesen und bin leider dadurch nicht viel schlauer geworden. Es wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Ich bin in einer Praxis als WBA beschäftigt und möchte nebenbei Honorardienste im Krankenhaus auf Rechnung machen, ich werde aber pro Jahr nur so 1-2 Dienste anpeilen können, mit einem maximalen Ertrag auf der Rechnung von ca. 1700€ brutto. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich im nächsten Jahr noch so weitermache und werde vielleicht auch nur 1000 € dann mal nebenbei verdienen. Jetzt ist meine Frage muss ich dafür auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen trotz dass ich unter 17.500 € pro Jahr bin usw.. Und muss ich dann auch bei der Steuererklärung eine EÜR einreichen? Da mein Verdienst nicht sicher ist und auch im nächsten Jahr nicht sicher so bleibt oder überhaupt vorkommt bin ich jetzt etwas ratlos. Ich wäre sehr dankbar für Eure Hilfe :-)

tarumo
28.02.2019, 12:27
Zuallererst solltest Du das mit dem Krankenhaus schriftlich (!) fixiert haben, in welchem Modus (selbstständig/angestellt) Du diese Dienste machen willst. Und das ganze mit der Clearingstelle der DRV vorab abklären, wo Du den Vertrag einreichen mußt.
Wird auf Scheinselbstständigkeit erkannt (halte ich sogar für sehr wahrscheinlich, weil Du formal alle Kriterien eines Angestellten erfüllst...) treffen die fälligen Nachzahlungen nämlich das KH. Glaube kaum, daß sich das eine Klinik ans Bein binden will, zumal für 2 Dienste im Jahr. Du kannst Dich doch auch einfach auf eine zweite Lohnsteuerkarte dort anstellen lassen, alternativ über einen Personaldienstleister gehen. Dort hast Du auch mehr Kliniken zur Auswahl.
Erst wenn das eingetütet ist, würde ich mir über Finanzamt, DÄV, ÄK usw... Gedanken machen.

Edit:
Ganz wichtig ist auch noch die Frage nach einer Berufshaftpflicht. Ich bezweifle doch sehr, daß eine Übernahme von "Honorardiensten" zumal als Nicht-FA "einfach so" mit abgedeckt ist. Über die Praxisversicherung ist das nicht abgedeckt, und das KH kann verlangen, daß Du eine eigene Haftpflichtversicherung "mitbringst", wenn Du als "Honorarkraft" dort arbeiten willst.

WackenDoc
28.02.2019, 16:35
@Tamuro: Ähm nein. Seit Änderung des SGB IV nicht mehr.
Du bist entweder angestellt über das Krankenhaus- in dem Fall offenbar nicht. ODER sozialversicherungsbefreit nach §23c SGB IV als Scheinselbständiger. Sobald die Bedingungen erfüllt sind (in diesem Fall Angestelltenverhältnis von mind. 15 Stunden im Nicht-Notarztjob) bearbeitet die Clearingstelle den Antrag nicht mehr.
Angestelltenverhältnis machen die Auftraggeber nicht, weil zu teuer und es gibt kaum Personalvermittler die Notärzte anstellen, weil lohnt sich nicht. Über die bekannten Vermittlungsbörsen geht es auch nur noch über 23c.

Gelegentliche Notarztdienste sind meist über die Restrisikoversicherung für Ärzte abgedeckt. Gibt es für sehr wenig Geld. Manche Auftraggeber versichern einen auch, das muss man aber tatsächlich vorher klären. Manche Auftraggber verlangen auch den Versicheurngsnachweis.

Gibt das Honorar einfach bei der Steuererklärung an und lass es über die Übungsleiterpauschale laufen.

Achso- nicht vergessen: Beim Versorgungswerk mit angeben.

Sebastian1
28.02.2019, 19:32
Wacken, hier schrieb die Fragende nach Diensten im Krankenhaus, nicht nach NA-Diensten. Und die sind sehr wohl in Honorartätigkeit in aller Regel scheinselbständig. Daher läuft inzwischen de facto das ganze Honorararztwesen als Arbeitnehmerüberlassung über die üblichen Agenturen. Hat den Vorteil, dass das Geld fertig versteuert ist, alle Sozialabgaben abgeführt und die Verträge problemlos sind. Das einzige, was nervt, ist, dass man für jeden einzelnen Dienst (da in der Regel 1 Dienst=1 Vertrag mit Laufzeit 1 Tag) wieder die Befreieung bei der DRV beantragen muss. Geht inzwischen aber auch alles per Mail mit digitaler Signatur, von daher kostet mich die Vertragsregelung jeden Monat ca 10 Minuten (ich mache 2-3 Intensivdienste als Honorararzt neben meinem KH-Job jeden Monat).

WackenDoc
28.02.2019, 19:35
Ah, hast recht. Hab nicht genau gelesen.

Achso- ja entweder Angstelltenverhältnis oder Scheinselbständigkeit.

Gerri-S
01.03.2019, 11:49
Vielen Dank schonmal für Eure antworten. Das KH macht das in der Regel mit den Externen immer über eine Honorarrechnung. Wegen der Versicherung habe ich eine zusätzliche Berufshaftversicherung. Das Krankenhaus versichert aber auch die Honorarärzte nochmal mit ab.
Das es sich nicht um Notarztdienste handelt, funktioniert das mit der ÜL-Pauschale natürlich jetzt nicht.
In dem Vertrag für Honorarärzte des KH steht drin, dass die Versteuerung selbst vorgenommen werden muss. Daher ist meine Frage nun wie ich das jetzt anzeigen soll und welche Dokumente/Anträge usw. ich dafür brauche....bzw. wenn ich jetzt als selbstständige Tätigkeit die 1000-2000 Euro pro Jahr angebe, ob ich dann im nächsten Jahr hohe Vorauszahlungen erwarten muss, obwohl ich vielleicht gar keine Dienste mache?! :-???:-???:-???

tarumo
01.03.2019, 12:20
In Deiner Steuererklärung den entsprechenden Betrag als sonstige Einkünfte eintragen. Das FA holt sich den ausstehenden Betrag dann schon. DRV -Befreiung wurde ja schon angesprochen, die ÄV will natürlich auch noch ihren Obulus. Die Ärztekammer holt sich ihren Anteil dann via Steuerbescheid.
Eine Vorauszahlung hat man zumindest mir nicht abverlangt (ist auch schon ein paar Jahre her). Cave: Du bist dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und zwar zu anderen Fristen als der Normalbürger. Dieser Seim hier ersetzt auch keine Beratung!!!
Details bitte mit einem Steuerberater besprechen, Lohnsteuerhilfevereine lehnen solche Fälle ab.

Sebastian1
01.03.2019, 13:04
Das mit der DRV ist dann so eine Sache: Wenn du einen Befreiungsantrag stellst, wirst du als scheinselbständig eingestuft und das wird das Ganze vermutlich platzen lassen. Letztlich stuft das Krankenhaus dich als freiberuflich tätigen ein, das heisst: Sozialversicherungsbeiträge (KK falls unter Beitragsbemessungsgrenze, ALV, Ärzteversorgung) und Steuern zahlst du selbst. Anlagen S und EÜR. Ob Vorauszahlungen anfallen, kann man in der Regel auch auf dem kurzen Dienstweg mit dem Sachbearbeiter beim FA klären, ich habe jahrelang einmal im Jahr nachgezahlt, das wurde mir irgendwann zu blöd, seither mache ich Vorauszahlungen in einer für mich gut überschaubaren Höhe.
Falls du das so freiberuflich machst und das Krankenhaus eine Betriebsprüfung bekommt (passiert früher oder später), wird das KH zur Kasse gebeten für die fehlenden Beiträge, daher macht das kaum noch jemand. Dein Risiko ist sehr überschaubar was die Rentenversicherung anbelangt, maximal 3 Monate rückwirkende Nachzahlung der RV-Beiträge (im gegensatz zu 4 Jahren beim Auftraggeber). Das Risiko liegt also bei der Klinik. Wenn nicht gefordert, würde ich keinen Befreiungsantrag stellen, denn in deinem Vertrag mit dem KH steht ja vermutlich "freiberuflich tätig" drin. Cave: Dann brauchst du auch eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft, die besteht in der Regel nämlich nicht über den AG bei freiberuflichen Tätigkeiten (bei Notärzten ist das seit 2017 anders, aber auch nur da).
Lohnsteuerhilfeverein ist raus, sobald du einen Euro aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit verdienst, die sind nur für Angestellte, Beamte etc.

Andere Frage: 1000-2000 Euro/Jahr? Soll nicht blöd klingen, aber bei den üblichen Tarifen bist du da mit einem einzigen Dienst durch....

tarumo
01.03.2019, 14:40
Ach ja, die GKV ist je nachdem auch noch zu bedienen, falls Du dort Mitglied bist. Hatte ich vergessen. Die PKV interessieren Deine Einkünfte nicht wirklich...
Und wie Sebastian1 schon schrieb: ich halte es für extrem unwahrscheinlich, in der heutigen Zeit (!) mit so einem Antrag bei der DRV durchzukommen. Alleine schon die Tatsache, daß Du in der KH-Haftpflicht mit drin bist, langt IMHO schon, um den Antrag abzuschmettern. Kann sein, daß das früher geklappt hat. Vielleicht auch noch in 2019. Aber dann ist mal ein anderer Sachbearbeiter zuständig, und dann hat sich das ganz fix erledigt. Spätestens aber bei der nächsten Betriebsprüfung. Ein KH, daß sich dieser Problematik immer noch nicht bewußt ist, scheint auch gravierende fachliche Defizite in der Personalabteilung zu haben.

Ich glaube, um den Befreiungsantrag kommt man auch nicht rum, weil spätestens die Buchhaltung nachfragt oder nachfragen muß. Das Geld wird der CA ja nicht aus der Schreibtischschublade nehmen. Und bei der ÄV muß man auf den Formularen doch auch ankreuzen, was mit der DRV ist (kann sich natürlich je nach Bundesland unterscheiden).

tarumo
01.03.2019, 14:42
Andere Frage: 1000-2000 Euro/Jahr? Soll nicht blöd klingen, aber bei den üblichen Tarifen bist du da mit einem einzigen Dienst durch....

Der/die TE ist doch 1) noch WBA und 2) will ja auch nur ein-zwei Dienste machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Was die Frage aufwirft, ob sich der zu betreibende Aufwand dann auch lohnt. Theoretisch wäre ein Dienst im Folgejahr dann auch wieder ein neues Vertragsverhältnis, wo der Zirkus dann wieder von vorne losgeht.

Gerri-S
01.03.2019, 15:08
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich werde in einem Haus auf Honorarbasis arbeiten und in nem anderen Haus wollen die einen über einen Minijob anstellen. Daher hab ich wie du schon sagtest, bei 2-3 Honorar-Diensten dann die 2000 Euro voll. Das mit der BG-Versicherung ist mir jetzt neu, die Haftpflicht wird komplett von der Klinik getragen, so steht es auch im Honorarvertrag, genauso wie dort ausdrücklich die freiberufliche Tätigkeit angegeben wird. Lasst Ihr euch dann für jeden einzelnen Dienst separat bei der DRV befreien? Das ist ja mal ein heftiger Aufwand.

Also um das nochmal etwas zu destillieren:
-bei der Steuererklärung als sonstige Einkünfte angeben was ich Brutto verdient hab?! Oder Anlage
-DRV-Befreiung ja/nein/vielleicht, laut Sebastian1, bei klarer selbstständiger Tätigkeit ja nicht nötig
-BG-Versicherung? Ist das wirklich notwendig?

tarumo
01.03.2019, 15:41
Sind im Vertrag die konkreten Daten genannt? Wenn ja, wäre das ja wieder ein Indiz für die Scheinselbstständigkeit. Ich bin kein Jurist, gehe aber davon aus, daß, wenn Du z.B. jetzt Anfang 2019 ein, zwei Dienste machst und dann, wie angedacht, z.B. 2020 keinen und dann 2021 nochmal einen, daß das ein gesondertes Vertragsverhältnis ist, wenn es nicht von vorneherein so festgelegt wurde. Als regulärer AN muß man den Befreiungszirkus ja auch jedesmal bei Arbeitsstellenwechsel machen, selbst wenn man früher dort schon mal beschäftigt war.

WackenDoc
01.03.2019, 15:51
Solange du keinen Rahmenvertrag hast, darfst du dir die Befreiung- die du dann NACH dem Clearingverfahren, so nach 1-2 Jahren bekommst- für jede Schicht holen. Hängt von deinem Vertrag ab.

Und du bekommst definitiv keine Selbständigkeit der Tätigkeit bescheinigt. Es reicht völlig, dass du in den Räumlichkeiten des Krankenhauses unter Nutzung des Personals, Einrichtung und Material die Patienten des Krankenhauses behandelst.

Du MUSST keine BG-Versicherung haben, aber FALLS dir was passiert, bist du darüber besser abgesichert.