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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tätigkeit als Honorarnotarzt



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tarumo
01.03.2019, 15:53
die Haftpflicht wird komplett von der Klinik getragen, so steht es auch im Honorarvertrag, genauso wie dort ausdrücklich die freiberufliche Tätigkeit angegeben wird.

-DRV-Befreiung ja/nein/vielleicht, laut Sebastian1, bei klarer selbstständiger Tätigkeit ja nicht nötig


Die DRV muß die Selbstständigkeit ja absegnen, daher ist es nicht relevant, was im Vertrag vom KH steht. Ob man sich jetzt bei der DRV meldet, war die zweite Frage. Kannst ja mal unter falschen Namen dort anrufen...
Es kann durchaus sein, daß die ÄV die Vorlage eines DRV-Befreiungsbescheides zur Bedingung macht. Wobei man sich natürlich auch bei der ÄV und FA zu melden "vergessen" kann...würde ich aber nicht raten.
Ansonsten sehe ich eben nicht "klar selbstständig" , sondern "klar scheinselbstständig" mit einem zu 100% mit den dort angestellten Ärzten identischen Aufgabenspektrum, nur halt eben mit nicht gezahlten Steuern und Sozialabgaben. Unter anderem gliederst Du Dich komplett in den Klinikbetrieb ein und hast auch kein unternehmerisches Risiko (z.B. was die Haftpflicht angeht)
kann man u.a. hier nachlesen:
https://www.bv-honoraraerzte.de/info/basics/276-der-honorararzt-nur-zum-schein-selbstaendig.html

Sebastian1
01.03.2019, 16:06
Verstehe auch überhaupt nicht, warum Krankenhäuser überhaupt noch solche Verträge machen; das Risiko, dass ihnen das mit heftigen Nachzahlungen (was bei vielen Honorarkräften mal ordentlich ins Kontor schlägt) um die Ohren fliegt, liegt eigentlich bei 100 Prozent...

hebdo
02.03.2019, 08:15
Meiner Meinung nach ist das auch scheinselbstständigkeit.

Ich hatte in Erinnerung, dass es zwei Arten geringfügige Beschäftigung gibt - einmal von Seiten der Arbeitszeit und einmal von Seiten der Entlohnung.
2000€ pro Jahr würden nach meinem Wissen als geringfügig gewertet und sind somit unproblematisch. Allerdings keine Gewähr

SkYSkYSkY
02.03.2019, 16:22
Wacken, hier schrieb die Fragende nach Diensten im Krankenhaus, nicht nach NA-Diensten. Und die sind sehr wohl in Honorartätigkeit in aller Regel scheinselbständig. Daher läuft inzwischen de facto das ganze Honorararztwesen als Arbeitnehmerüberlassung über die üblichen Agenturen. Hat den Vorteil, dass das Geld fertig versteuert ist, alle Sozialabgaben abgeführt und die Verträge problemlos sind. Das einzige, was nervt, ist, dass man für jeden einzelnen Dienst (da in der Regel 1 Dienst=1 Vertrag mit Laufzeit 1 Tag) wieder die Befreieung bei der DRV beantragen muss.

Da hätte ich mal eine Frage zu: Ich bin in meinem Krankenhaus fest angestellt und mache in einem anderen Krankenhaus in der Umgebung 1-2 Dienste im Monat im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung. Mein Arbeitgeber (Haupt-KH) hat einen Vertrag mit dem anderen KH geschlossen und mein Honorar wird mir ganz normal via Gehaltsabrechnung jeden Monat versteuert überwiesen. Ich mache das Ganze nicht allein auf eigenen Wunsch, sondern wir helfen dem anderen KH aufgrund schlechter Personalsituation. Muss ich für diese Tätigkeit jetzt auch nochmal extra eine Befreiung aus der DRV beantragen? Ich habe das bisher nicht gemacht. Für mein Haupt-KH, welches das Honorar an mich auszahlt, bin ich ja befreit.

WackenDoc
02.03.2019, 16:38
Läuft das über deinen normalen Arbeitsvertrag? Oder hast du dafür einen gesonderten Vertrag?
Also ist es ein gesondertes Arbeitsverhältnis oder sind die Dienste im Rahmen deines normalen Arbeitsverhältnisses?

Ich musste jetzt sogar einen neuen Antrag stellen, weil sich mein Arbeitgeber umstrukturiert hat und ich jetzt für eine Tochtergesellschaft arbeite.

SkYSkYSkY
02.03.2019, 16:49
Also mein KH hat einen Vertrag mit dem anderen KH geschlossen. Ich selbst habe keinen gesonderten Vertrag mit dem anderen KH gemacht. Mein Arbeitgeber leiht mich quasi für Dienste an das andere KH aus, bleibt aber in dem Moment trotzdem mein Arbeitgeber.

Das Problem ist, dass mir die Personaltante den Vertrag irgendwie nicht schicken will. Wahrscheinlich damit ich nicht sehe, wieviel die abrechnen und was bei mir ankommt, obwohl ich das schon weiß.

WackenDoc
02.03.2019, 16:57
Nein, die Frage ist, ob DU einen gesonderten Vertrag über DIESE DIENSTE mit deinem Haus hast oder ob das irgendwie in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.

SkYSkYSkY
02.03.2019, 17:12
Nein, ich habe keinen gesonderten Vertrag über diese Dienste mit meinem Haus geschlossen.
In meinem Arbeitsvertrag ist das aber auch nicht eindeutig geregelt. Da steht nur (u.A.):

- Die Untersuchung und Behandlung von Patienten anderer stationärer Einrichtungen, auch fremder Träger, soweit die Untersuchung und Behandlung auf Veranlassung der anderen Einrichtungen in der Abteilung erfolgt [...].
- hat der Mitarbeiter alle ärztlichen Tätigkeiten zu besorgen, am Krankenhaus und anderen Krankenhäusern, auf Weisung des Chefarztes konsilarisch tätig zu werden [...].

Das ist alles was zu diesem Thema in meinem Vertrag steht und das trifft ja eigentlich beides auf die Situation nicht zu.

Sebastian1
02.03.2019, 22:55
Klingt für mich so, als wäre das entsprechend über deinen Vertrag geregelt und daher so okay. Dein Arbeitgeber ist kein anderer, du wirst nur ausgeliehen. Dein AG darf deinen Einsatzort bestimmen.
Wenn du das aber juristisch genau prüfen lassen möchtest, wende dich mal an den Marburger Bund, der ist da sehr informiert.

Du hast im Übrigen im WIrklungsbereich des TV-Ä/VKA und angeglichener Tarife (kirichliche Häuser, div. private Träger) einen Anspruch auf eine vollständige und sofortige Kopie deiner Personalakte. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass sich das auch auf einen Rahmenvertrag erstreckt, den dein Haus mit einem anderen Träger geschlossen haben mag.

tiw28
03.03.2019, 13:25
Das mit der DRV ist dann so eine Sache: Wenn du einen Befreiungsantrag stellst, wirst du als scheinselbständig eingestuft und das wird [...]

Cave: Dann brauchst du auch eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft, die besteht in der Regel nämlich nicht über den AG bei freiberuflichen Tätigkeiten (bei Notärzten ist das seit 2017 anders, aber auch nur da).


[....]uro/Jahr? Soll nicht blöd klingen, aber bei den üblichen Tarifen bist du da mit einem einzigen Dienst durch....

Wie funktioniert das mit der Berufsgenossenschaft? Bin ich hierzu verpflichtet?

edit: erledigt nach Lektüre der folgenden Beiträge :) ✅

Sebastian1
03.03.2019, 18:55
Dennoch die Antwort: Man kann sich bei der zuständigen BG einfach anmelden, im unserem Falle BG Gesundheit und Wohlfahrtspflege. Erfordert nur den Online gerunterladbaren Anmeldebogen und die Wahl einer Versicherungssumme nach eigenem Ermessen (irgendwo zwischen Mindest- und Höchstbeitrag). Daraus ergibt sich dann natürlich eine entsprechende Beitragspflicht. Den Beitrag kann man aber steuerlich geltend machen.
Für freiberufliche Notärzte seit 4/2017 durch den Auftraggeber übernommen, für angestellte Ärzte durch den AG.
Für das seltene (und vermutlich so nict haltbare, s.o.) Konstrukt des "Freiberuflers" als Krankenhaus-Vertretungsarzt durch den Arzt selbst zu leisten.

tiw28
03.03.2019, 19:11
Danke

WackenDoc
03.03.2019, 19:14
Man KANN sich bei der BG freiwillig versichern, es gibt aber keine Pflicht.

AlexAroundTheWorld
17.03.2019, 17:02
Hallo,

bei uns in der Abteilung ist NA fahren Dienstaufgabe und ich bin über das Haus mitversichert. Allerdings will ich auch in meiner Heimatstadt in Bayern gelegentlich fahren.
Hab hier sowohl den Beitrag also auch im Forum nachgelesen was dafür notwendig ist:

Eine Haftpflichtversicherung für gelegentliche Notarztdienste habe ich bereits. Eine Lebenslange Arztnummer ist bei der KVB zu beantragen.
BG ist ja freiwillig und die Befreiung von der Rentenversicherung kann ich von meiner Vollzeitstelle vorzeigen.

Was brauche ich noch um loszulegen? Hab jetzt bald die Prüfung und würde mich gern frühzeitig darum kümmern.
Kann ich sobald ich das Zeugnis habe mich damit bei der Wache bzw. dem zuständigen Arzt melden der die Dienstpläne macht, damit ich eingeplant werden kann?

WackenDoc
17.03.2019, 17:34
Nein, BG freiwillig geht nicht mehr. Du bist über deinen Auftraggeber beitragsfrei pflichtversichert.

Eine Befreiung von der DRV bekommst du nicht weil du automatisch befreit bist. Du gibst am Ende des Jahres die Einkünfte bei deinem Finanzamt an und wenn du deinen Bescheid hast beim Versorgungswerk.

Jede Wache verteilt ihre Dienste anders. Manche über die bekannten Börsen, manche über einen Verein oder Pool.

Je nach dem muss man noch Fortbildungen nachweisen.

Jukka666
04.04.2019, 09:44
Hallo ihr Lieben,

jetzt hätte ich auch eine Frage bzgl. NA-Tätigkeit/Scheinselbständigkeit:

1. Ist es möglich, eine Kliniktätigkeit KOMPLETT aufzugeben, d.h. nicht mehr angestellt zu sein und ausschließlich als Notarzt tätig zu sein?
Momentan bin ich viele andere Vollzeit in der Klinik tätig und fahre nebenberuflich in meiner Freizeit auf verschiedenen Rettungswachen Notarzt.
- Haftpflicht liegt vor und Befreiung von der DRV für die Kliniktätigkeit auch.

2. Ich stelle mir vor, mit mehreren Dienstblöcken im RD am Stück den selben oder etwas geringeren Bruttoerlös zu erzielen wie in der Klinik, bei bedeutend höherer Freizeit am Stück und v.a. weniger Stress (mal sehen..).

Mir ist bewußt, dass ich dann natürlich Steuern, Rente, Krankenversicherung selbst bestreiten muss und die Summen auch verplanen/weglegen muss.

Aber ist es rechtlich und seitens der DRV möglich??? Oder braucht man zwingend eine Angestelltentätigkeit nebenher?

Danke für Eure Hilfe

Sebastian1
04.04.2019, 11:04
Ad 1. Ja, das geht. Die DRV-Befreiung ist dann irrelevant.
Aber bedenke, dass dann:
- die Arbeitgeberbeiträge zu KV, Pflegeversicherung, ALG und RV fallen weg, du trägst alles alleine
- die üblichen Haftpflichtversicherungen tragen "gelegentliche Notarztdienste" mit. In der Regel ca 40/Jahr. Dabei ist aber zu bedenken, dass als "Dienst" ein Block a 8h gilt, damit ist eine Vollzeittätigkeit nicht abgedeckt, das kostet deutlich mehr
- Steuern im Nachhinein anfallen bzw. du zur Vorauszahlung veranlagt werden wirst.

Falls du kein FA bist: keine Weiterbildung.

2. Dienstblöcke am Stück sind abhängig davon, wo du fahren kannst/willst. Nach 24h ist oft Schluss, aber nicht überall. Die NAB lässt an ihren selbstbesetzten Standorten keine Dienste ohne Pausen nach 24h zu. Ist also dann gfgs etwas Jonglage.

Mit rein freiberuflicher NA-Tätigkeit wird es schon recht viele Dienste geben müssen, um bei den Abzügen (nicht zu vergessen die wegfallenden Bezüge bei Urlaub oder Krankheit) auf dasselbe Geld wie in der Klinik zu bekommen, je nachdem, auf welcher gehaltsstufe du dich da aktuell befindest.
Als Facharzt sind häufig Honorardienste in der Klinik deutlich attraktiver.

Jukka666
04.04.2019, 11:26
Danke!

Also ich bin Facharzt und überlege aus privaten, familiären Gründen meine Arbeitszeit in der Klinik von dem üblichen 50 Stunden-Trott pro Woche zu reduzieren.
Entweder 50% Klinik und 50% Notarzt. Oder eben komplett "arbeitslos"/"anstellungslos" meine NA-Dienste selbst zu verteilen. Bei uns auf dem Land gibt es viele Kollegen, die teilweise 48-72h-Dienste am Stück ableisten oder manche sogar 1 Woche am Stück (allerdings als Selbstfahrer).
Durch diese geballte Stundenzahl kommt brutto mehr raus als ich mit meinem Grundgehalt verdiene.
Und ich hätte rechnerisch wesentlich mehr frei pro Monat, bei rechnerisch zwar mehr "gearbeiteten" Stunden, aber eben oft im Leerlauf auf der Wache. 96h am Stück würde ich mir erstmal zutrauen.
Natürlich muss man die Abgaben einplanen, sodass netto am Ende sicher etwas weniger rauskommen wird, aber eben viel mehr Freizeit (theoretisch 1 Woche arbeiten, 3 Wochen frei! Oder halt 2 - 2 )

Bleibt denn aber die Mitgliedschaft in der BÄV dann aber bestehen? Habe ich das richtig verstanden, dass die DRV-Befreiung nicht mehr notwendig ist? Denn die gilt doch nur für die jeweilige Tätigkeit, oder? und die Kliniktätigkeit würde ich ja aufgeben... ?


P.S: ich habe mir mal die Mühe gemacht, meinen Stundenerlös BRUTTO aus der Notarzt-Tätigkeit auszurechnen, d.h. den Gesamterlös pro Jahr auf jede einzelne gefahrene Stunde, jeden Einsatz, jeden Patienten etc. auszurechnen. Und da kommt ziemlich genau die selbe Summe raus wie mit dem Brutto-Lohn pro gearbeitete Stunde in der Klinik...

Sebastian1
04.04.2019, 11:56
Die DRV-Befreiungen sind für den NA-Dienst seit April 2017 nicht mehr erforderlich.
Aaaaber (und das ist ein großes aber): Das setzt voraus, dass du entweder eine Praxis betreibst oder einer angestellten Tätigkeit mit mindestens 15h/Woche ausserhalb des Rettungsdienstes nachgehst. Ansonsten hast du bei Vermittlungen via NAB leider keine Chance.

Ist nicht sinnvoll, aber vom Gesetzgeber so festgelegt worden.

In der Ärztekammer bleibst du Mitglied, du bist ja weiter ärztlich tätig.

Ansonsten: Ich hab aus ähnlichen Überlegungen einen Job gefunden, in dem ich nur 24h-Dienste mache, zum größten Teil als NA. Erlaubt mir aber weiterhin freiberuflich tätig zu sein bzw. Honorardienste auf ICU zu machen.

Vorteil: FA-Gehalt mit allen Vorzügen eines angestellten Arztes.
Gibt es nicht so oft, aber manchmal kann man sowas auch mit den Chefs oder Verwaltungen rausverhandeln, gerade, wenn die häufig mit externen arbeiten müssen.

Jukka666
04.04.2019, 12:40
Hi!

Danke nochmal.
Mit BÄV meinte ich die Bayerische Ärzteversorgung, sorry, also das Versorgungswerk. Da möchte man ja natürlich Mitglied bleiben.

Jetzt bin ich wieder verwirrt: 100% Notarzt OHNE angestellte Tätigkeit bedeutet also, dass ich wieder Mitglied in der DRV werden muss oder wie???
Ich möchte nicht über die Notarztbörse vermittelt werden, sondern suche meine Einsätze an unseren Wachen via persönlichem Kontakt zu den Dienstplanmachern selbst, so wie bisher auch, nur eben in größerem Umfang als bislang.

Ich habe überdies eine Schulungsfirma gegründet, über die ich mich selbst einstellen könnte, aber 15h/Woche wäre nicht realistisch momentan...