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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 10 Kaffee auf 5 Sitzungen aka Die Betriebsmedizin



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Lackdoktor
24.10.2018, 12:44
@WackenDoc meine Bemerkung zielte vor allem darauf ab, daß eine erkannte Gefährdung zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorge führt, und nicht die Herkunft des Probanden. Ansonsten, Danke, guter Einwand, weiter so. Man lernt ja tgl dazu.

WackenDoc
24.10.2018, 15:56
Die arbeitsmed. Vorsorge bekommen sie ja so oder so sonst würden sie nicht zu mir kommen. Es ging um das Vorgehen INNERHALB der Vorsorge. Und da haben wir unterschiedliche Strategien je nach Herkunft.

WackenDoc
24.11.2018, 12:06
So, ich hab jetzt 4/6 Kursen hinter mir. Die sind echt zum abgewöhnen. Im Januar und Februar kommen die beiden letzten. Bin heilfroh, dass die sowohl für die Zusatzbezeichnung als auch den Facharzt gelten.

Die Dozenten sind teilweise komplett an ihrer Zielgruppe vorbei und referieren halt über ihr Spezialgebiet (so als Beispiel- der B2-Kurs hat im Schwerpunkt Berufskrankheiten. Da wäre es schon interessant, nicht nur über Spezialfragen der BK "BAndscheibenvorfälle" bei Pflegekräften informiert zu werden, sondern auch über andere Berufsgruppen- bei welchen besteht die passende Belastung, bei welchen eher nicht. Worauf muss ich achten.).

Ansonsten hat sich gezeigt, dass die Arbeitsmedizin sehr vielfältig ist. Ein paar Kollegen kamen aus einem arbeitsmedizinischen Institut (die machen weniger Vorsorgen, eher Forschung und Begutachtung), eine Dozentin hat was über internationale Großkonzerne erzählt, manche sind bei größeren Firmen fest angestellt, viele überbetrieblich- von Praxen über BAD bis zu Exoten wie mir.

Es ist spannend, dass man teilweise auf einfachstem Niveau arbeitet und einfachste Sachverhalte vermitteln muss, aber gleicheitig jede Menge Hintergrundwissen braucht.

Lackdoktor
14.12.2018, 08:35
Jetzt noch mal fachlich zu den Hepatitis Impfungen:
Ich habe jetzt tatsächlich auch die Problematik mit den Hep A B verstanden.
Organisatorisch ist das ein Dilemma. Darf aber nicht zu Fehlern führen.
Denn Impfen ohne Titer ohne Impfausweis auf Verdacht halte ich für diskussionswürdig.
Impfen ist zwar nicht gefährlich, aber ein überflüssiger Eingriff kann von mir nicht empfohlen werden.
Werde die Dozenten im nächsten Kurs löchern.

WackenDoc
14.12.2018, 17:07
Hä? Nein, du hast es offenbar nicht verstanden.
Es ist grundsätzlich keine Titerbestimmung vor einer Impfung vorgesehen.
Die offizielle Haltung des RKI ist Impfung nicht dokumentiert= Impfung nicht durchgeführt. Gefährung und bisher keine Impfung= Indikation zur Impfung.

Wir weichen insofern davon ab, dass wir eine Anamnese erheben und versuchen herauszufinden, ob eine frühere Impfung oder durchgemachte Krankheit wahrscheinlich ist.

Eine Frage ist, ob früher geimpft wurde- Und dann kommt es halt drauf an ob es A oder B war, wie zuverlässig die Angabe, ob sich die Historie nachvollziehen lässt etc. Fast alle meiner Reinigungskräfte haben keine früheren Impfungen gegen Hepatitis. Und die die geimpft sind, haben auch ein auffindbares Impfbuch.

Die nächste Frage ist, die nach durchgemachten Erkankungen. Die STIKO-Empfehlung gilt für Deutschland= Sowohl Hep A als auch B ist eher selten. Also geringe Wahrscheinlichkeit für durchgemachte Hep A (durchgemachte Hep A bedingt in den meisten Fällen eine lebenslange Immunität) und geringe Wahrscheinlichkeit für chronische Hep B.

Also Deutscher ohne Migrationshintergrund, ohne erinnerliche Impfung, ohne erinnerliche Erkrankung= Impfung gemäß STIKO-Empfehlung. Ausschluss einer chronischen Hep B nur bei fehlenden Anti-HBs-AK nach Abschluss der Grundimmunisierung.

Viele Reinigungskräfte (betrifft in dem Fall eigentlich nur Krankenhäuser) haben aber einen Migrationshintergrund und stammen aus Endemiegebieten für Hep A und/oder B.
Häufig ist weder ein Impfbuch vorhanden noch eine Erkrankung oder Impfung erinnerlich.

Bei Hepatitis B geht es um eine Zeitersparnis im Falle einer chronischen Hep B, nicht um den Nachweis der Immunität. Aber auch bei Menschen aus Endemiegebieten ist eine bisher nicht bekannte Hep B selten.
Würde man jetzt erst das Laborergebnis abwarten, hätte man eine lange Zeit in der fast alle Mitarbeiter unnötig ohne Schutz exponiert ist.
Deswegen die Entscheidung- in Absprache mit meinem Chef- parallel zu impfen und eine chron. Hep B auszuschließen. Es ist quasi eine Serviceleistung für den Probanden.

Bei Hepatitis A ist die Trefferquote wesentlich höher. Da aber in den allermeisten Fällen eine Indikation zur Grundimmunisierung für Hep B besteht (mit ensprechenden Risiken, wenn wir die Impfung verzögern), fahren wir die Strategie mit Twinrix anzufangen und dann ggf. auf Engerix B umzusteigen, falls eine Immunität für Hep A besteht.
Twinrix ist übrigens nicht teurer.

Würden wir nach der offiziellen Empfehlung gehen, könnten wir uns das auch sparen und einfach 3x Twinrix impfen.

Impfungen sind immer Abwägungen von Wahrscheinlichkeiten. Und organisatorische Besonderheiten müssen natürlich berücksichtigt werden.

abcd
07.01.2019, 19:22
Hallo zusammen!
Ich würde gerne die Arztarbeitsplätze verbessern und ggf. auch die betriebsmedizinische Vorsorge.
Ab wann spricht man von einem nicht unwesentlich Teil der normalen Arbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung?
Außerdem habe ich in einer Broschüre der DGUV gelesen, dass der Arbeitsplatz unabhängig von der Dauer der Bildschirmarbeit entsprechend der Verordnung ausgestattet sein muss. s.u.

Beschäftigte im Sinne dieser Verordnung sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer
normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen.

Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss – unabhängig von der Dauer
und Intensität der Nutzung – die sicherheitstechnischen und
ergonomischen Anforderungen des Anhangs der Bildschirm-
arbeitsverordnung erfüllen. Diese Anforderungen treffen sinn -
gemäß auch für Büroarbeitsplätze zu.

WackenDoc
07.01.2019, 19:45
Die ArbMedVV gibt keine Zeitbegrenzung vor. Die Arbeitsstättenverordnung auch nicht. Letztendlich ist der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
Da Ärzte regelmäßig Briefe schreiben und andere Dinge am Bildschirmarbeitsplatz tun (e-Mails, Dienstplangestaltung, Onlinefortbildung...) würde ich bei Ärzten generell von einer Gefährdung ausgehen. Die Arbeitsplätze müssen unabhängig von der Dauer der Nutzung passend eingerichtet sein.

Hast du mal die zuständige SIFA gefragt?

Wenn du richtig Spass haben willst- versuch mal das Thema "psychische Belastungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzugehen.

Edit: Hab einen Kommentar zur alten Bildschirmarbeitsverordnung gefunden:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/bildschirmarbeitsverordnung/geltungsbereich.htm

abcd
08.01.2019, 18:33
Ich hatte unseren Betriebsarzt mal auf die arbeitsmedizinische Untersuchung bzgl. Bildschirmarbeit angesprochen. Er meinte, dafür müsse man mehr als 50% der Arbeitszeit am Bildschirm verbringen. Auf ergo-online würde weniger genügen. SIFA, wenn ich wüsste, wer da der Ansprechpartner ist. Ich werde es rausfinden und ggf. berichten.
Wo kann ich eigentlich die Gefährdungsbeurteilungen des AG einsehen? Kann man das?
Danke.

WackenDoc
08.01.2019, 18:54
Euer Betriebsarzt soll mal eine Quelle für seine Behauptung liefern. Ergo-online ist zwar tatsächlich keine gesetzliche Quelle ABER da ist ja die aktuelle Rechtsprechung verlinkt.
Außerdem entscheidet das nicht euer Betriebsarzt, sondern euer AG.
§8 Arbeitsschutzgesetz- der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer über die gesundheitlichen Gefährdungen zu unterrichten.
Der Krankenhausingenieur ist oft die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sonst mal den Betriebs-/Personalrat fragen.

1. hast du ja schon richtig erkannt, dass ein Bildschirmarbeitsplatz nach bestimmten Gesichtspunkten eingerichtet zu sein hat, unabhängig von der Nutzungsdauer. Daran hängt es an vielen Arbeitsplätzen für Ärzten schon.

2. Laut ArbMedVV (DIE Bibel der arbeitsmedizinischen Vorsorgen) unterscheidet man zwischen Pflichtuntersuchungen und Angebotsvorsorgen. Als Arzt hast du eh schon die ein oder andere Pflichtvorsorge (alleine schon einen ordentlichen Teil für die biologischen Arbeitsstoffen). Feuchtarbeit und Lärm je nach genauer Tätigkeit. Strahlenschutz wird auch für einige Ärzte fällig sein (das ist aber noch einmal eine gesonderte.

Dann gibt es ein paar Angebotsvorsorgen- wie eben Bildschirmarbeit.

Das ist auch nicht so, dass der Arbeitgeber einfach sagen kann "na geht halt wenn ihr Lust habt", sondern er muss über die Gefährdung, die Untersuchung, dass sie kostenlos ist und während der Arbeitszeit stattfindet aufklären (gibt da eine AMR zu, wie das Formular auszusehen hat).

Dann gibt es noch Wunschvorsorgen, für alle Gefährdungen, die nicht in der Liste aufgeführt sind. Der AG müsste dann darlegen, warum keine Gefährdung vorliegt- sinnigerweise anhand der Gefährdungsbeurteilung.

Gute Ansprechpartner sind auch die Aufsichtspersonen des Unfallversicherungsträgers. Wenn du bei der BGW versichert bist, gehst einfach auf die Homepage und da gibt es eine Suchfunktion. Ich kann morgen aber mal meinen Chef fragen, ob er es zufällig weiss (ist bei uns völlig irrelevant- jede Schreibkraft, die will und jeder Bauleiter der will und jeder der irgendwie im Büro arbeitet und will bekommt eine G37-ist ja überwiegend Sehtest, anamnese und Untersuchung des Bewegungsapparates mit Schwerpunkt Rücken, Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung und Gymnastikübungen).

Und du kannst einfach zu deiner Personalabteilung gehen und sagen "ich hab Bildschirmarbeit, ich will zur arbeitsmedizinsichen Vorsorge". Meist gibt es einen Koordinator für sowas. Der beauftragt dann den Betriebsarzt mit der Untersuchung.

https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/887F8901F4097EDCC1257141002CB67C/$file/4Ca1034b-99%20_20-01-2000_Neum%C3%BCnster.pdf

Guggsu hier- ist etwas älter, ein Urteil des Arbeitsgerichtes Neumünster aus dem Jahr 2000.

abcd
08.01.2019, 19:19
Du bist echt immer schnell und sehr ausführlich mit Deinen Antworten. Vielen Dank.
Mir geht es bei meinem Arbeitszimmer u.a. um die Beleuchtung. Ehemaliges Patientenzimmer ohne normale Deckenbleuchtung, sondern nur die Lampe, die über dem Bett hängenwürde und getrennt zu schalten ist mit direkter Beleuchtung nach unten und indirekter Beleuchtung nach oben. Mein Schreibtisch steht genau darunter. Die direkte Beleuchtung blendet, die andere ist nicht wirklich hell (das merkt man erst in der dunklen Jahreszeit) und eine Schreibtischlampe habe ich nicht.

WackenDoc
08.01.2019, 19:23
https://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bau769.pdf
Ach guggemal (ich bin mir aber nicht sicher, ob das die aktuelle Version ist.)

Achso- dein Problem liegt nicht nur in der Bildschirmarbeit, sondern an allgemein ungeeignete Beleuchtung. Da wirst du dich etas tiefer in die Arbeitsstättenverordnung einfuchsen müssen. Euer Betriebsarzt hat offenbar keine Lust. Versuch echt mal rauszufinden, wer eure SIFA ist. Die kennen sich mit technischen Fragen besser aus. Und guggsu Arbeitsschutzgesetz- da gibt es einiges zu Rechten und pflichten der Beschäftigten im Bezug auf den Arbeitsschutz.

abcd
08.01.2019, 19:27
Humoriges Urteil:
Sie vergleicht Äpfel mit Birnen. Unstreitig handelt es sich bei dem
Angebot der Firma Fielmann lediglich um den Preis für eine ausschließliche
Nahsichtbrille, ohne Bifokalgläser. Das ist die Birne. Für den Kläger wurde
jedoch eine Brille mit Bifokalgläsern für erforderlich gehalten. Das ist der Apfel.
Die Kosten eines Apfels können nicht mit den Kosten einer Birne verglichen
werden.

WackenDoc
08.01.2019, 19:35
Ein gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz bringt
sowohl dem Unternehmen als auch den Beschäftigten
Vorteile durch:
■
Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
■
Verringerung der Ausfallzeiten
■
Verbesserung der Motivation und der Effektivität

Ich mag den Ansatz meines Arbeitgebers

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/215_410/215_410.pdf
Ist allerdings UNSERE DGUV

Etwas allgemeiner:
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/arbeitsplatz/arbeitsplatzgestaltung/index.jsp

schenkelblock
10.01.2019, 22:07
Hi,
ich habe mit großem Interesse diesen Thread verfolgt und habe jetzt selbst ein paar Fragen und wäre über Antworten und Anregungen dankbar :-)
Ich bin zurzeit in meinem ersten PJ-Tertial und bin schon etwas am überlegen, ob ich nicht später Arbeitsmedizin machen möchte. Ziel wäre auf lange Sicht in einem großen Betrieb unterzukommen. Hier habe ich im Internet und auch hier im Forum schon etwas gestöbert und herausgefunden, dass die Zusatzbezeichnung Notfallmediziner da gerne gefordert wird.
1.) Mit welchem Facharzt hat man denn später bessere Chancen in großen Unternehmen: Facharzt Arbeitsmedizin oder Facharzt Allgemeinmedizin/Innere mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin? Oder kann man das so garnicht sagen?
2.) Danke erstmal an WackenDoc für die Übersicht im Post #35 (https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?99047-10-Kaffee-auf-5-Sitzungen-aka-Die-Betriebsmedizin&p=2075381&viewfull=1#post2075381). Kann ich denn diese geforderten Monate, z.b. 24 Monate Innere in jeder Klinik ableisten, die ich möchte, oder muss diese eine spezielle Ausbildungsbefugnis haben? Und muss ich der Klinik oder der LÄK vor Antritt dieser Monate mitteilen, dass diese Zeit für den FA Arbeitsmedizin angerechnet haben möchte? Oder erfolgt das "automatisch" im Nachhinein und ich könnte diese Monate auch für einen anderen FA nutzen, falls ich mich doch noch umentscheide? Tut mir leid wenn diese Frage etwas dumm erscheint, aber ich habe damit leider noch gar keine Erfahrungen :-oopss

LG schenkelblock

WackenDoc
11.01.2019, 15:55
Es gibt keine zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin, sondern einen Facharzt für Arbeitsmedizin und in den meisten Bundesländern noch eine Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

Die besten Chancen hat man mit breiter Berufserfahrung und dem Facharzt für Arbeitsmedizin. Die großen Firmen stellen meist keine Betriebsärzte mehr ein. Problem dabei ist nämlich dass die Betriebsärzte keine Weiterbildungsermächtigung bekommen.
Der Doppelfacharzt ist auch nicht ungewöhnlich.

Die 24 Monate müssen bei einem Weiterbildungsermächtigten sein (wie bei jeder Facharztausbildung auch). Es ist egal, für was die Zeiten am Ende angerechnet werden. Da musst du auch nichts genehmigen lassen. Es macht aber Sinn, die Zahlen für den "Zielfacharzt" im Auge zu behahlten und auf die hinzuarbeiten. Obacht- Weiterbildungszeiten können nicht uneingeschränkt für zwei verschiedene Fachärzte eingesetzt werden.

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten eines Arbeitsmediziners haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Es schadet auch nicht, mal in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern.

schenkelblock
13.01.2019, 10:46
Hey WackenDoc, danke für deine Antworten, meine Fragen/Kommentare in blau im Zitat :-)


Es gibt keine zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin, sondern einen Facharzt für Arbeitsmedizin und in den meisten Bundesländern noch eine Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Danke für die Klarstellung, hatte es etwas durcheinander geworfen

Die besten Chancen hat man mit breiter Berufserfahrung und dem Facharzt für Arbeitsmedizin. Die großen Firmen stellen meist keine Betriebsärzte mehr ein. Problem dabei ist nämlich dass die Betriebsärzte keine Weiterbildungsermächtigung bekommen.
Der Doppelfacharzt ist auch nicht ungewöhnlich.
Die 24 Monate müssen bei einem Weiterbildungsermächtigten sein (wie bei jeder Facharztausbildung auch). Es ist egal, für was die Zeiten am Ende angerechnet werden. Da musst du auch nichts genehmigen lassen. Es macht aber Sinn, die Zahlen für den "Zielfacharzt" im Auge zu behahlten und auf die hinzuarbeiten. Obacht- Weiterbildungszeiten können nicht uneingeschränkt für zwei verschiedene Fachärzte eingesetzt werden.
Also wäre der effizienteste Weg den FA Arbeitsmedizin anzustreben und nebenbei den Notarzt zu machen? Dann würde es wahrscheinlich auch Sinn machen die 24 geforderten Monate Innere/Allgemeinmedizin gleich am Anfang der Ausbildungszeit zu machen, oder?

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten eines Arbeitsmediziners haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Es schadet auch nicht, mal in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern.
Ich hätte als nächste Schritt überlegt demnächst mal eine Hospitation sowohl bei einem überbetrieblichen Dienst, wie BAD oder Tüv, und bei einem Arbeitsmediziner in einem großen Betrieb zu machen. Welche Einsatzbereiche gibt es denn noch, die man sich angucken könnte?

WackenDoc
13.01.2019, 11:07
Ja, sinnvoll ist es die 2 Jahre Innere/Allgemeinmedizin am Anfang zu machen. 2 Jahre Innere in der Klinik hat durchaus Vorteile- und entweder in der Zeit 6 Monate Intensiv oder noch 6 Monate Anästhesie hintendran packen. Das brauchst nämlich für den Notarztschein. Den Kurs und die Einsätze kann man ja zwishcendurch machen. Obacht- je nach Ärztekammer muss man dabei Reihenfolgen einhaten.

Ja, Hospitation macht durchaus Sinn. TÜV und BAD haben keinen besonders guten Ruf, bieten aber reichlich Weiterbildungsstellen. Städtische Verwaltungen gibt es noch mit eigenem arbeitsmedizinischem Dienst. Und die Bau BG nicht vergessen- die einzige BG mit eigenem arbeitsmedizinischem Dienst. Ab 1.2. allerdings als Tochtergesellschaft.

schenkelblock
13.01.2019, 11:17
@WackenDoc: Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten und deine anderen Beiträge in diesem Thread, du hast mir schonmal sehr weitergeholfen :-top

Raidn
03.02.2019, 11:00
Hallo,

befinde mich in meiner allgemeinmedizinischen Weiterbildung (6 Monate Anästhesie, 12 Monate Chirurgie, 6 Monate Urologie in Bayern) und mein Ziel ist es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin in Bayern zu erwerben.
Auf der Seite der Landesärztekammer steht, dass diesbezüglich nur 2 Jahre klinische Tätigkeit erforderlich sind (anders als in anderen Bundesländern in denen Innere Medizin vorgeschrieben wird).
Ich würde es bevorzugen bereits im Frühjahr mit der Betriebsmedizin zu beginnen und dann erst im Anschluss Innere zu machen.

So wie ich das auf der Homepage interpretiere könnte ich nach den 9 Monaten Weiterbildung in der Betriebsmedizin sowie der 360 Stunden Kurs-Weiterbildung bereits die Zusatzbezeichnung beantragen, auch wenn ich noch kein FA für Allgemeinmedizin bin (so wie das auch mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist)

Gings jemandem ähnlich der sich dazu äußern könnte? Der nächste Schritt wäre sonst sich direkt an die BLÄK zu wenden.

WackenDoc
03.02.2019, 11:11
Nein, das ist nicht möglich. Die Zusatzbezeichnung gibt es nur mit anderem Facharzt. Und Obacht 9 Monate plus Kurs ist der Vorschlag nach der neuen Weiterbildungsordnung.

Edit: Ich muss mich korrigieren. Die BLÄK hat anscheinend die Musterweiterbildungsordnung direkt umgesetzt und so wie ich das lese wird kein Facharzt als Voraussetzung gefordert.

Auch das mit den 9 Monaten plus Kurs ist neu (bisher war es ja so, dass man innerhalb des einen Jahres Weiterbildung den Kurs gemacht hat, aber viele ÄK den Zeitpunkt des Kurses nicht genauer festgelegt haben. Es gibt Kollegen, die zumindest Teile des Kurses außerhalb einer Weiterbildung machen.