Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium WS 18/19
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Ich diskutiere auch mal mit, bin seit letztem WiSe durch wissenschaftliche Gründe dabei.
Mein Schreiben waren ~4 Seiten, gab 7 Punkte, eine Bekannte hat mit ~2 sogar 11 Punkte geschafft (sie hatte auch einen klareren Bezug zur Medizin). Bei mehr als 5 Seiten wäre ich auch erstmal skeptisch, aber ich verstehe auch den Instinkt, viele Details darlegen zu wollen (man weiß ja nicht, wer das liest). Allein an der Seitenzahl wird es schon nicht scheitern. Generell ist die Frage wohl eher "Wäre eine ungünstige Entscheidung juristisch anfechtbar".
Zur Punktzahl: im SoSe17 gab es 59 Leute mit Punktzahl 12 oder höher (weiß ich, da auf Rang 60 jemand mit 11 Punkten war). Im SoSe16 mindestens 62 (da der Grenzrang 62 war). Es sind also weniger Leute mit hoher Punktzahl geworden. Entweder gibt es weniger Bewerber, oder die Punktvergabe ist strenger geworden, oder natürlich das sind einfach Schwankungen. Da die Punktzahl im SoSe18 allerdings gefallen ist (also noch weniger Bewerber mit 12 Punkten oder höher), glaube ich, es ist einer der ersten beiden Gründe, oder eine Mischung aus beiden. Berufliche Gründe sind seit Jahren schwierig geworden, wissenschaftliche haben jetzt vielleicht auch angezogen. Gibt es nicht Gerüchte, nach denen hochschulstart den Unis auf die Finger geklopft hat, die bisher sehr nett bei der Punktvergabe dafür waren? Also, ich glaube jedenfalls, dass die Punktzahl zur Zulassung im WiSe 10 Punkte bleibt, dass jemand mit 10 Punkten und Dienst gute Chancen hat, und es für 10 Punkte ohne Dienst knapp wird, aber vielleicht auch der ein oder andere einen Platz bekommt.
Viel Glück, halt' uns auf dem Laufenden!
*Saraaah*
03.06.2018, 09:51
Ich diskutiere auch mal mit, bin seit letztem WiSe durch wissenschaftliche Gründe dabei.
Mein Schreiben waren ~4 Seiten, gab 7 Punkte, eine Bekannte hat mit ~2 sogar 11 Punkte geschafft (sie hatte auch einen klareren Bezug zur Medizin). Bei mehr als 5 Seiten wäre ich auch erstmal skeptisch, aber ich verstehe auch den Instinkt, viele Details darlegen zu wollen (man weiß ja nicht, wer das liest). Allein an der Seitenzahl wird es schon nicht scheitern. Generell ist die Frage wohl eher "Wäre eine ungünstige Entscheidung juristisch anfechtbar".
Zur Punktzahl: im SoSe17 gab es 59 Leute mit Punktzahl 12 oder höher (weiß ich, da auf Rang 60 jemand mit 11 Punkten war). Im SoSe16 mindestens 62 (da der Grenzrang 62 war). Es sind also weniger Leute mit hoher Punktzahl geworden. Entweder gibt es weniger Bewerber, oder die Punktvergabe ist strenger geworden, oder natürlich das sind einfach Schwankungen. Da die Punktzahl im SoSe18 allerdings gefallen ist (also noch weniger Bewerber mit 12 Punkten oder höher), glaube ich, es ist einer der ersten beiden Gründe, oder eine Mischung aus beiden. Berufliche Gründe sind seit Jahren schwierig geworden, wissenschaftliche haben jetzt vielleicht auch angezogen. Gibt es nicht Gerüchte, nach denen hochschulstart den Unis auf die Finger geklopft hat, die bisher sehr nett bei der Punktvergabe dafür waren? Also, ich glaube jedenfalls, dass die Punktzahl zur Zulassung im WiSe 10 Punkte bleibt, dass jemand mit 10 Punkten und Dienst gute Chancen hat, und es für 10 Punkte ohne Dienst knapp wird, aber vielleicht auch der ein oder andere einen Platz bekommt.
Viel Glück, halt' uns auf dem Laufenden!
Freut mich, dass es bei dir letztes Jahr geklappt hat!
In einem anderen Forum hat angeblich jemand von einer Uni erfahren, dass HSS die Unis ermahnt haben soll, Forschungstätigkeiten während des Studiums nicht mehr anerkennen zu lassen. Dementsprechend würden natürlich weniger Bewerber hohe Punktzahlen bekommen, was sich ja durchaus auch in einer Absenkung der Messzahl im kommenden WS bemerkbar machen könnte.
*Saraaah*
04.06.2018, 10:31
Ich hab heute früh mal bei HSS angerufen...
Die Sachbearbeiterin hat sehr selbstsicher gesagt, dass ALLE Schreiben gelesen werden, egal wie lang sie sind. Auch 10 Seiten werden gelesen. (wobei ich mich frage, ob sie offen zugegeben hätte, wenn es anders gehandhabt werden würde...)
Aber ich hoffe einfach mal darauf, dass das alle Sachbearbeiter so handhaben. Bleibt mir ja nun sowieso nichts anderes übrig :D
Was ist denn das für eine Frage. Natürlich werden alle Begründungen gelesen. Egal, wie lang sie sind. Glaubst du, die Punkte werden ausgewürfelt?
10 Seiten liest bestimmt niemand - da ist die Wahrscheinlichkeit, dass das in der Tonne landet, extrem hoch. Bewerbungsschreiben für Professuren (!) sind maximal drei Seiten lang, meist 1,5-2 Seiten lang.
Solche dämlichen Aussagen von Forumsleuten, die überhaupt keine Ahnung haben, würde ich übrigens nicht ernst nehmen.
SineNomine
05.06.2018, 19:06
Mein Begründungsschreiben habe ich knapp gehalten. 4 Seiten.
Ich glaube, wir definieren knapp irgendwie anders Oo.
Wünsche aber allen viel Erfolg!
SineNomine
05.06.2018, 19:09
Solche dämlichen Aussagen von Forumsleuten, die überhaupt keine Ahnung haben, würde ich übrigens nicht ernst nehmen.
Dennoch, ich halte 10 Seiten für over the top und weiß echt nicht, ob es die Aussichten verbessert. Bei mir wurden seinerzeit besondere berufliche Gründe anerkannt und mein Begründungsschreiben hatte EINE Seite, ich habs gerade nochmal nachgesehen.
Ich hatte (knapp) eine Seite.
I remember the times ... ;)
Klar, eine Seite mit überzeugenden Argumenten kann vollkommen ausreichen und 9 weitere Seiten können völlig überflüssig sein. Manchmal braucht man aber halt mehr Seiten. Ich glaube zwar auch, dass man die 10 Seiten wahrscheinlich hätte kürzen können, aber ich hab das Begründungsschreiben nicht gelesen, insofern kann ich das gar nicht beurteilen.
Ich rege mich nur auf über so unsinnige Aussagen, die Sachbearbeiterin würde das Begründungsschreiben ungelesen in den Müllkorb schmeißen, weil sie keine Lust hätte, so viele Seiten zu lesen. Das ist grober Unfug.
kekskruemel
05.06.2018, 21:21
Ich glaube, wir definieren knapp irgendwie anders Oo.
Wünsche aber allen viel Erfolg!
Da fast keiner die Verbindung zwischen meinem Erststudium und Medizin kennt/sieht, wollte ich nicht davon ausgehen, dass die Leute, die das Gutachten schreiben, das wissen. Also musste ich ein wenig ausholen.
Ich habe alles notwendige gesagt, was ich bisher gemacht habe, wo ich die Verknüpfungen sehe und was ich damit machen will.
Ich hatte mir am Anfang vorgenommen, nicht über 4 Seiten zu kommen. Bin etwas darunter geblieben, damit war es für mich ok ;-)
Arrhythmie
12.06.2018, 17:10
I remember the times ... ;)
:-dance:-party:-party:-party
"Good times we had"
placeboeffekt
14.06.2018, 11:16
Juhu! WS 2018/2019. Ich bewerbe mich dieses Jahr zum zweiten Mal und fiebere mit allen mit! :) Wo habt ihr euch beworben bzw. einen Antrag auf wissenschaftliche Gründe angefragt?
Lg,
C
Guten Morgen,
ich habe mich in Hannover über wissenschaftliche Gründe beworben und meine Kontrollblattnummer ist inzwischen bei 3 angelangt. Einmal musste ich noch Unterlagen nachreichen, weshalb ich die eine Blattnummernerhöhung nachvollziehen kann. Ortsantrag hatte ich selbst gestellt und ist auch durch. Ich weiß, dass die Uni ein Gutachten an HSS geschickt hat, ich weiß nur leider nicht, wie es bewertet wurde. :-?
Falls jemanden mein Background interessiert: Ich habe einen Master in Umweltschutz und mehr als fünf Jahre in der Windenergie im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz gearbeitet und mich mit den Aus- und Einwirkungen der Windenergie auf den Menschen beschäftigt. Dies sollte ebenfalls Thema meiner Dissertation werden, für welche ich bereits einen technischen Betreuer habe, aber aufgrund des mangelnden medizinischen bzw. anatomischen Backgrounds keinen Betreuer von medizinischer Seite finden kann. Für die Zukunft möchte ich mich der umweltmedizinischen Forschung widmen und den Auswirkungen der Umwelttechnik auf den Menschen.
Mir ist am 14.06. erst aufgefallen, dass ein Dienst auch Kindererziehung umfasst und somit habe ich noch ganz schnell einen geänderten Antrag zu HSS gestellt mit der Bitte mir diesen noch anzuerkennen. Meint ihr das hat noch geklappt? Habe das am Donnerstag noch per E-Mail und dann auch direkt per Post mit Prio rausgejagt.
*Saraaah*
17.06.2018, 09:44
Wie es mit der nachträglichen Angabe eines Dienstes aussieht weiß ich leider nicht. Aber ich habe letzte Woche bei HSS angerufen, weil ich nachträglich einen Ortsantrag stellen wollte und das war leider nicht mehr möglich :(
Oh das ist ja ärgerlich. Bin ich ja mal gespannt, ob das bei mir noch geklappt hat.
Was macht dein Höhenfluggefühl bzw. wie ist generell dein Bauchgefühl?
kekskruemel
19.06.2018, 07:49
Ich überlege die ganze Zeit, wann ich wohl mal bei der Uni nachfragen kann, ob sie meine Gründe anerkannt haben und ob sie mir die Punktzahl sagen ... Dann könnte ich halt abschätzen, ob es klappt und ob es sich lohnt, schon mal KKP zu machen :confused:
Bei welcher HS hast du dich beworben?
Ich hatte eine E-Mail geschickt und nur die Info bekommen, dass mein Gutachten raus ist, aber keine Info hinsichtlich des Resultats gegeben wird. :-( Das ist total ätzend... man muss doch irgendwie auch bisschen planen können. :-P
kekskruemel
19.06.2018, 07:55
Ich hab mich in AC beworben.
Hatte meine Bewerbung persönlich abgegeben. Aber die sagten mir, sie leiten die nur weiter und haben selbst nix damit zu tun. Aber vielleicht könnten die mir sagen, wen ich da fragen könnte ... hmm..
Also nachfragen, ob damit alles geklappt hat, kannst du ja, denn ist ja dein gutes Recht. Und mehr als "nein" können sie bei der Frage, ob sie dir das Resultat verraten, auch nicht sagen.
placeboeffekt
20.06.2018, 10:11
Finde ich auch! @kekskruemel, hast du jetzt nachgefragt??
Sagt einmal, steht bei denjenigen unter euch, die einen Ortsantrag gestellt haben im Kontrollblatt mit bei, für welche Hochschule dieser gestellt wurde? Oder einfach allgemein gehalten nur, dass generell einer gestellt wurde?
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