Universitäten unterlaufen Übergangsregelung
Die neue AO und ihre Tücken
Sascha Haschemi und Timo Brosig
Universitäten unterlaufen Übergangsregelung
Quelle: istockphoto
Wenn eine Vorschrift, in diesem Falle die ärztliche Approbationsordnung (AO), geändert wird, ergeben sich organisatorisch für diejenigen, die das Studium neu beginnen, bzw. neu in den klinischen Abschnitt des Medizinstudiums kommen, die geringsten Probleme, da erst in diesem Abschnitt die größten Veränderungen stattgefunden haben. Für diejenigen aber, die schon einen Teil des klinischen Studiums nach alter Vorschrift abgeschlossen haben, ergibt sich das Problem, dass nun neue Anforderungen an sie gestellt werden, sie aber nicht die Chance hatten, diesen von Anbeginn des Studiums gerecht zu werden.
Für genau diese Studenten braucht man also eine Übergangsregelung, damit diese Studenten das Studium möglichst ohne Bevorzugung oder Benachteiligung beenden können.
Um zu verdeutlichen wie verantwortungslos und ungerecht diese unbedingt nötige Übergangsregelung gehandhabt wird, oder besser unterlaufen wird, möchte ich ein Beispiel bringen:
Carsten, 6.klinisches Semester nach alter AO absolviert, besitzt alle Scheine für das alte 2.Stex, hat aber noch kein 1. und kein 2.Stex. absolviert. Somit hat er den universitären Teil des Studiums nach alter AO beendet, muss aber nun, da er kein 1.Stex hat, nach neuer AO weiter studieren.
Sein Problem: Da er nun unter die neue AO fällt und das „Hammerexamen“ machen muss, muss er auch die dafür erforderlichen Leistungsnachweise vorweisen. Für das „Hammerexamen“ werden allerdings je nach Universität bis zu 10 – 12 zusätzliche Leistungsnachweise (abhängig von den Äquivalenzlisten der jeweiligen Universitäten) benötigt, die nach der alten AO weder angeboten, noch geprüft wurden.
Außerdem gibt es immer noch keine einzige Universität in ganz Deutschland, die alle Kurse anbietet.
Die meisten Universitäten fangen frühestens nächstes Semester (SoSe 04) an einige neue Kurse anzubieten.
Darüber hinaus müssen 5 Blockpraktika, (die in seltenen Fällen schon in zusätzlichen Leistungsnachweisen enthalten sind), sowie min. 3 Leistungsnachweise fächerübergreifend absolviert werden (§27).
D.h., Carsten muss so lange weiterstudieren, bis er diese 10-12 Scheine erworben hat. Somit muss er min. 2 -3 Semester länger als Regelstudienzeit studieren. Da die meisten der neuen Kurse immer noch nicht angeboten werden, kann es durchaus sein, dass er noch länger über Regelstudienzeit studieren muss. Selbst wenn er es schaffen sollte, die zusätzlichen Scheine in 2-3 Semestern zu absolvieren, muss er insgesamt 6 Semester warten, da das „Hammerexamen“ erst Herbst 2006 angeboten wird.
| Semester |
Carstens Studium nach alter AO |
Carstens Studium nach neuer AO |
| WS 03/04 |
kann 1. Stex machen |
versucht die zusätzlichen Leistungsnachweise nachzuholen |
| SS 04 |
kann 2.

Stex machen
|
| WS 04/05 |
PJ |
| SS 05 |
PJ |
| WS 05/06 |
kann 3. Stex machen, Studium beendet |
| SS 06 |
|
Wartesemester |
| WS 06/07 |
|
"Hammerexamen" wird erstmalig angeboten, Studium beendet |
Die gleiche Problematik in abgestufter Ausprägung ergibt sich natürlich auch für einen Studenten, der schon das 5., 4., 3., 2., oder 1. klinische Semester absolviert hat. Zusätzlich stellt sich die Frage, wie der §43 (2) zu verstehen ist:
„(2) Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), ab. Für das weitere Studium nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gelten die Vorschriften dieser Verordnung, wobei sich die Endnote wie folgt zusammensetzt.....“
1. Möglichkeit: Die Studenten, für die diese Regelung gilt, fallen zwar unter die neue AO, aber studieren, bis sie das 1.Stex absolviert haben „stundenplanmäßig“ nach alter AO und danach erst nach neuer. Dadurch würde sich folgendes Problem ergeben:
Die Universität müsste parallel zum alten Stundenplan(nach alter) den neuen Stundenplan anbieten, ohne dass es zu Überschneidungen kommt, was so gut wie unmöglich sein dürfte.
Dadurch wäre der Student gezwungen die Kurse mehr oder weniger nacheinander zu belegen, wodurch sein Studium sich wiederum verlängern würde.
2. Möglichkeit: Sie müssen auch „stundenplanmäßig“ direkt nach neuer AO studieren, können aber zusätzlich das 1.Stex machen. Dadurch würde sich folgendes Problem ergeben: An den meisten Universitäten werden immer noch nicht alle neuen Kurse angeboten, wodurch es relativ schwierig sein dürfte, einen sinnvollen Stundenplan zu erstellen.
Unterm Strich stellt das ganze eine Mehrbelastung (zusätzliche 10-12 Scheine) für den Studenten dar, die zudem inhaltlich wohl kaum die Kriterien „patientenbezogen“ und „praxisnah“ erfüllen dürften.
(z.B. Hygiene, Klinische Umweltmedizin, Epidemiologie, Kurs Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Rehabilitation/Naturheilverfahren, Gesundheitsökonomie, Prävention und Gesundheitsförderung...u.a. ).
Was allerdings absolut unzumutbar ist, ist die Tatsache, dass der Student gezwungen wird länger als die vorgesehene Regelstudienzeit zu studieren.