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Universitäten unterlaufen Übergangsregelung

Die neue AO und ihre Tücken

Sascha Haschemi und Timo Brosig

Da es vor allem den Studenten, die ihr Studium nicht von den Eltern finanziert bekommen, also zusätzlich zum Studium arbeiten müssen, schwer fallen dürfte, dieser Mehrbelastung standzuhalten und da man darüber hinaus nur Anspruch auf Bafög hat, solange man in der Regelstudienzeit bleibt, stellt sich die Frage nach welchen Kriterien hier entschieden wird, wer das Medizinstudium fortsetzen kann und wer nicht. Soll damit wirklich bewirkt werden, dass das Medizinstudium nur von finanziell besser gestellten Studenten beendet werden kann?!

Dabei wäre doch alles so einfach!

Wenn die neue AO für alle Studenten gelten würde, die bis zum 01.10.03 noch nicht den klinischen Teil des Studiums begonnen haben,
würde es kein einziges der hier geschilderten Probleme geben, die alle nur zu Lasten der Studenten gehen, die sich bereits im klinischen Teil befinden.


Aber, da es sehr schwer seien dürfte, dieses „Meisterwerk“ von Gesetz noch zu ändern, sollten doch alle Beteiligten sich bemühen dieses Problem, welches nicht nur einzelne Studenten, sondern eine große Anzahl, betrifft so zu lösen, das niemand in so extremer und unzulässiger Weise benachteiligt wird.

Bei diesem Versuch stellt sich natürlich das Problem der Zuständigkeit. Sowohl der Gesetzgeber, als auch die Landesprüfungsämter beteuern, dass die Verantwortung einzig und allein bei den Fakultäten liegt, was auch richtig zu sein scheint, da den Universitäten sowohl inhaltlich, als auch organisatorisch sehr große Freiräume gelassen wurden.
So steht in der neuen AO “..... Die Universitäten regeln in ihren Studienordnungen das Nähere zu den Anforderungen und zum Verfahren bei der Erbringung der Leistungsnachweise......(§27 (1))“.

Allerdings bestimmen die Landesprüfungsämter, welche Leistungsnachweise wie anerkannt werden können, also welche Spielräume in den Äquivalenzlisten der Universitäten bestehen.
 

 

Gelauscht (Foren)

Übergangsregeln
Die Universität kann also dafür sorgen, dass alle Studenten, die in diese Übergangsregelung fallen, zwar unter die neue AO fallen, „stundenplanmäßig aber nach der alten AO zu Ende studieren und ihnen die fehlenden 10 – 12 Leistungsnachweise bescheinigt werden, da sie inhaltlich auch im alten Stundenplan mit thematisiert wurden.
Oder, wenn er zusätzlich neue Leistungsnachweise erbringen muss, sollte dies unter folgenden Kriterien geschehen:
Der Student muss nur die neuen Leistungsnachweise erbringen, die 
1. von der jeweiligen Universität angeboten werden
2. von ihm wahrgenommen werden können, da sie sich mit keinem anderen Kurs überschneiden
3. von ihm wahrgenommen werden können, ohne dass sich dadurch seine Studienzeit über die Regelstudienzeit hinaus verlängert.
Es sollte hier nicht der Eindruck entstehen, dass dem Studenten irgendetwas „geschenkt“ wird, denn das Ziel einer Übergangsregelung ist ja alte und neue AO so zu verbinden, dass niemandem dadurch ein Nachteil entsteht.

Damit liegt die Verantwortung nun tatsächlich bei den Universitäten und den LPA´s, wie sie mit ihren Studenten umgehen, wie sie die vom Gesetz bestehenden Möglichkeiten flexibel und vor allem sinnvoll nutzen. Ob sie sagen: “Tja, da hat der Student wohl Pech gehabt und muss bis zu 1 ½ Jahre länger studieren und wer das zeitlich, oder finanziell nicht schafft, der sollte sein Medizinstudium wohl besser an den Nagel hängen.“, oder ob sie bemüht sind eine halbwegs zumutbare Lösung zu finden.

Leider haben die meisten Universitäten aber keinerlei Vorbereitungen getroffen, daher stehen viele „scheinfreie“ Studenten nun ohne einen greifbaren Plan vor der Situation, sich um die Organisation der zusätzlichen Scheine selber kümmern zu müssen .
Erfahrungsberichte von Studenten haben jedoch gezeigt, das sie bei Nachfrage bei den jeweiligen Professoren als „Examensflüchtlinge“ angesehen werden oder einfach nur als stinkfaul. Aussagen wie „ genau genommen habt ihr nicht mehr als Euer Physikum geschafft, deshalb kann die Organisation von Plänen unserer Uni noch warten“, sind mittlerweile teilweise an der Tagesordnung.

Eine Erkenntnis, die die Lösung des Problems wohl maßgeblich vorantreiben muss, ist folgende:
Es dürfte eigentlich niemandem, der mit dem deutschen Gesundheitssystem Kontakt hat, verborgen geblieben sein, dass der bestehende Ärztemangel von ca. 30.000-40.000 eine wirkliche Gefahr darstellt.
Bei der Ursachenforschung, wie es soweit kommen konnte, ist ja auch schon deutlich geworden, dass die universitäre Ausbildung eine entscheidende Rolle spielt.
Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch , KBV-Experte für Versorgungsfragen, beurteilt die Nachwuchsentwicklung als „alarmierend“.
Die zweite Studie zur Alters-struktur- und Arztzahlentwicklung von KBV und BÄK* ergab, dass die Gesamtzahl der Medizinstudenten ist von 90 594 (1993) mittlerweile um rund 14 Prozent auf 78 303 gesunken (2002). Die Zahl der Absolventen verringerte sich von 1993 bis 2001 sogar um 22,5 Prozent. „Dies kann nur dadurch erklärt werden, dass die Zahl der Studienabbrecher beziehungsweise -wechsler ständig angestiegen ist und weiterhin ansteigt“, heißt es in der Zusammenfassung der Studie (aus Ärztemangel: Der Nachwuchs bricht weg Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 36 vom 05.09.2003, Seite A-2262 / B-1884 / C-1784).
Da sich in diesem Punkt alle Fachleute einig seien dürften, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass, wenn genau zu diesem Zeitpunkt die AO und damit auch das Medizinstudium verändert wird, das Problem gelöst wird, oder man dies zumindest versucht.

Dank der nicht vorhandenen Kooperationsbereitschaft der Fakultäten, sehen sich die Studenten inzwischen dazu gezwungen, selbst geeignete Schritte, vor allem juristische, einzuleiten.
So hat sich eine Interessengemeinschaft der Studierenden gebildet, die in Zusammenarbeit mit der Fachtagung Medizin, Email-Adressen von allen Studenten sammelt, die in der hier beschriebenen Art und Weise benachteiligt werden. Die Studenten haben die Chance eine Email, in der sie kurz ihre Situation deutlich machen können, an die folgende Email-Adresse zu schicken:



Die gesammelten Adressen können dann unter anderem dazu dienen eine Sammelklage in die Wege zu leiten, um den Druck auf die Fakultäten zu erhöhen.
Wünschenswert wäre natürlich eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen.
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