Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chancen und Risiko in der ZEQ



Seiten : 1 [2] 3 4 5 6 7 8

Homunculi
28.12.2018, 19:07
Ich kann das immer noch gar nicht fassen, dass so viele Leute nun 6-7 Jahre umsonst gewartet haben. Ist es denn sicher, dass es nihct doch noch einmal eine Übergangsphase gibt? Kann man nicht dagegen klagen? Und warum wird der TMS nur einmal im Jahr angeboten, wenn der Test so wichtig ist....

Äußerst frustrierend. Ich hoffe, dass noch eine Lösung gefunden wird. Zumal ein abgeschlossenes Psychologiestudium aus dem Ausland auch Boni verdient hätte.

Sicher ist noch gar nichts, aber die Sache nimmt schon sehr stark Form an.

Auf einen umfangreicheren Bestandsschutz zu klagen dürfte möglich sein, wird sicher auch passieren, aber über den Erfolg einer solchen Klage kann man auch nur spekulieren.
Trotzdem in jedem Fall eine Option. Sollte sich auch von den Kosten in Grenzen halten - die bisherigen Studienplatzklagen gingen ja deswegen so ins Geld, weil die Kläger jede einzele Uni auf Restplätze verklagt haben.

Medici3000
28.12.2018, 20:23
Zu der Sache mit dem Bonus für ein abgeschlossenes Auslandsstudium: Solange Absolventen eines Studiums in Deutschland derart "bestraft" werden, wie das aktuell der Fall (die Zulassungschancen in der Quote für Zweitstudienbewerber sind sehr gering), wäre es ziemlich unfair, für dasselbe - bloß aus dem Ausland - einen Bonus zu vergeben...

Wenn jemand ein Studium im Ausland auf sich nimmt, sich weiterbildet und es mit einem Master abschließt um dann nach Deutschland zurückzukommen, dann sollte das m.M. nach sehr wohl boniert werden. So etwas ist mit hohen Kosten und einem enormen Aufwand verbunden und hat den deutschen Staat keinen Cent gekostet. Ein Studium in Deutschland hingegen kostet den Staat etwas und daher ist es gerechtfertigt, dass ein Studium in Deutschland nicht als Wartezeit gilt vor dem Medizinstudium.

jm1
29.12.2018, 07:52
Bestünde denn die Möglichkeit zum WS 2019/2020 mit nur 14 WS einen Platz zu erhalten? Vor 2-3 Jahren war das das letzte mal der Fall oder?

Homunculi
29.12.2018, 13:05
Bestünde denn die Möglichkeit zum WS 2019/2020 mit nur 14 WS einen Platz zu erhalten? Vor 2-3 Jahren war das das letzte mal der Fall oder?

Die Grenze war in den letzten Jahren bei 14 WS, Durchschnittsnote 2,4-2,9 oder besser.

Genau vorhersagen kann es keiner, aber ich nehme stark an, dass zumindest der geforderte Durschnitt steigen wird. Wenn die Grenze nicht sogar gleich auf 15 oder 16 WS springt. Es werden sich sicherlich mehr Altabiturienten bewerben, die nur noch nächstes Jahr eine Chance auf einen Studienplatz haben.

Die Auswahlgrenze zum Sommersemester 2019 wird hier spannend. Zumindest hat man ab dem Zeitpunkt eine grobe Vorstellung, wie sehr die Torschlusspanik die Bewerberzahlen beeinflusst.

DerNeuling
01.01.2019, 14:02
Erstmal ein frohes neues Jahr Allen!
Mögen die Unis das AdH & ZEQ so ausgestalten, dass wir noch eine Chance haben.


Sicher ist noch gar nichts, aber die Sache nimmt schon sehr stark Form an.

Auf einen umfangreicheren Bestandsschutz zu klagen dürfte möglich sein, wird sicher auch passieren, aber über den Erfolg einer solchen Klage kann man auch nur spekulieren.
Trotzdem in jedem Fall eine Option. Sollte sich auch von den Kosten in Grenzen halten - die bisherigen Studienplatzklagen gingen ja deswegen so ins Geld, weil die Kläger jede einzele Uni auf Restplätze verklagt haben.

Ich bezweifele das eine Klage Erfolg hat.
Laut Berichten hat sich die KMK ein rechtliches Gutachten eingeholt ob das so geht wie sie es sich vorstellen.
Falls eine Sammelklage gibt werde ich natürlich mitmachen. Vielleicht bringt es ja irgendwas auch wenn meine Hoffnung gering ist.


Was mich generell frustiert, dass dieses "Versprechen" gebrochen wurde. Ich hätte noch zwei Jahre gearbeitet und dann meinen Studienplatz gehabt ...
Jetzt stehe ich vor dem nichts und darf parallel zu meinen Abschlussprüfungen den TMS schreiben und müsste dann einen Prozentrang von >84 haben. Ob das realistisch ist weiß ich nicht. Aber die Zulassungsgrenzen werden noch mal zum WS 2019/20 massiv ansteigen.

In der ZEQ werden sich auch alle mit einem sehr guten TMS und einigermaßen Wartezeit bewerben. Denn ich glaube nicht alle mit sehr gutem TMS und schlechterer Abinote haben bisher auch einen Studienplatz bekommen.

Natürlich spielt auch das Abschneiden in der Ausbildung gar keine Rolle. Ich hätte es mir auch bisher einfacher machen können und einfach nur bestehen müssen. Dann wäre mein Leben bisher entspannter gewesen.

Mittlerweile überlege ich ob ich ins Ausland gehe. Sicherlich kein Vergnügen ein hochkomplexes Studium auf Englisch zu studieren aber besser als gar nicht mehr. Vielleicht schafffe ich das ja irgendwie :-/
Aber das hätte ich dann auch schon vor drei Jahren machen können ...


Ich weiß einfach nicht was ich wie machen soll. Aber ich muss eine Entscheidung auf Grundlage von Vermutungen treffen.
Die haben wahrscheinlich keine Ahnung was diese Aktion mit Menschen macht. Mir geht es seit mittlerweile drei Wochen auch körperlich nicht gut ... :-/

Homunculi
01.01.2019, 16:25
Erstmal ein frohes neues Jahr Allen!
Mögen die Unis das AdH & ZEQ so ausgestalten, dass wir noch eine Chance haben.
Frohes neues Jahr euch allen :-sleppy




Ich bezweifele das eine Klage Erfolg hat.
Laut Berichten hat sich die KMK ein rechtliches Gutachten eingeholt ob das so geht wie sie es sich vorstellen.
Falls eine Sammelklage gibt werde ich natürlich mitmachen. Vielleicht bringt es ja irgendwas auch wenn meine Hoffnung gering ist.
Das Gutachten kam von den Rechtsabteilungen der Hochschulen, gegen die dann am Ende auch geklagt werden wird. Natürlich lassen die es auf mögliche Klagen ankommen, über die Jahre hat sich hier eine kleine Industrie aufgebaut. Man schafft sich praktisch Arbeit für die nächsten 10 Jahre, auf beiden Seiten.

Für die Hochschulen ist das wohl auch praktischer. Ein paar dutzend Leute werden sich wohl individuell reinklagen, während der große Rest das neue System einfach schlucken wird.



Was mich generell frustiert, dass dieses "Versprechen" gebrochen wurde. Ich hätte noch zwei Jahre gearbeitet und dann meinen Studienplatz gehabt ...
Jetzt stehe ich vor dem nichts und darf parallel zu meinen Abschlussprüfungen den TMS schreiben und müsste dann einen Prozentrang von >84 haben. Ob das realistisch ist weiß ich nicht. Aber die Zulassungsgrenzen werden noch mal zum WS 2019/20 massiv ansteigen.
Genau deswegen sehe ich hier keine Sammelklage, bzw. Streitgenossenschaft. Die Neuregelung schadet ja jedem Altbewerber anders hart. Vom nicht angefangenem Studium bis zu ganz konkreten finanziellen und beruflichen Nachteilen.
"Klagen" hörte sich für mich früher auch immer ganz schlimm an. Ich hätte nie den Weg bestritten, den manche Bewerber damals gegangen sind (Studienplatzklage auf nicht genutzte Plätze, Klage gegen die Wartezeit etc.). Aber hier werden Leute um ein ganz konkretes Versprechen betrogen - "Wartezeit garantiert Studienplatz". Ich hätte da keine Skrupel mehr, nicht nach 5 oder 6 Jahren.
Deswegen würde ich gerade Altwartenden wie dir raten: Schließ die Klage nicht aus! Von den Kosten her ist es nicht so wahnsinnig schlimm, und im Falle des Scheiterns hast du wenigstens für dein Recht gekämpft.
Nur meine Meinung dazu.


Ich weiß einfach nicht was ich wie machen soll. Aber ich muss eine Entscheidung auf Grundlage von Vermutungen treffen.
Die haben wahrscheinlich keine Ahnung was diese Aktion mit Menschen macht. Mir geht es seit mittlerweile drei Wochen auch körperlich nicht gut ... :-/

Ich weiß es ist leicht gesagt, aber sich selbst fertigzumachen hat keinen Sinn. Du hast nichts falsch gemacht, keiner hat es in dieser Form absehen können. Selbst den Politikern gebe ich nur eine Teilschuld, immerhin wurde ihnen auch die Pistole auf die Brust gesetzt, die Neuregelung bis 2019 durchzudrücken. Irgendwie.

Feuerblick
01.01.2019, 19:44
...was beim Klagen rauskommen kann, das sehr ihr ja jetzt an den Neuregelungen. Die hätte es ohne die Klage nie gegeben. Man sollte immer JEDEN möglichen Ausgang bedenken, bevor man klagt... Aber die damaligen Kläger haben inzwischen laaaange nen Studienplatz.

DerNeuling
01.01.2019, 19:56
Ich weiß es ist leicht gesagt, aber sich selbst fertigzumachen hat keinen Sinn. Du hast nichts falsch gemacht, keiner hat es in dieser Form absehen können. Selbst den Politikern gebe ich nur eine Teilschuld, immerhin wurde ihnen auch die Pistole auf die Brust gesetzt, die Neuregelung bis 2019 durchzudrücken. Irgendwie.

Sag das mal meinem vegetativen Nervensystem :-nix


...was beim Klagen rauskommen kann, das sehr ihr ja jetzt an den Neuregelungen. Die hätte es ohne die Klage nie gegeben. Man sollte immer JEDEN möglichen Ausgang bedenken, bevor man klagt... Aber die damaligen Kläger haben inzwischen laaaange nen Studienplatz.

Ich mache denen eigentlich keinen Vorwurf. Die hatten zu dem Zeitpunkt hehre Ziele.
Das es sich jetzt so entwickelt konnte keiner richtig vorhersehen.

Trotzdem ist es s****** wie es sich jetzt entwickelt.

Feuerblick
01.01.2019, 20:01
Tja... aber du kannst jetzt auch nicht vorhersehen, wie sich mögliche Klagen entwickeln...

DerNeuling
01.01.2019, 20:04
Tja... aber du kannst jetzt auch nicht vorhersehen, wie sich mögliche Klagen entwickeln...

Was habe ich noch zu verlieren?
Schlimmer als bisher kann es für alle, die jetzt ihren Studienplatz verlieren, nicht werden oder?

Feuerblick
01.01.2019, 20:21
Haben sich die vorherigen Kläger auch gedacht, vermutlich...

Homunculi
01.01.2019, 20:42
...was beim Klagen rauskommen kann, das sehr ihr ja jetzt an den Neuregelungen. Die hätte es ohne die Klage nie gegeben. Man sollte immer JEDEN möglichen Ausgang bedenken, bevor man klagt... Aber die damaligen Kläger haben inzwischen laaaange nen Studienplatz.

Richtig.
Allerdings kann es wohl für die derzeit Betroffenen wohl kaum schlimmer werden.

____________


Auch ist es für mich ein Unterschied, ob man versucht durch den Klageweg einen Studienplatz "zu erschleichen" oder ob man klagt, weil einem der Staat nach 5+ Jahren den Boden unter den Füßen wegzieht.

Ich mache keinem einen Vorwurf, auch nicht den Klägern vor dem Verfassungsgericht. Aber man sollte sich auch nicht in Sippenhaft nehmen lassen - nach dem Motto: hättet "ihr" Wartenden mal nicht geklagt. Die allermeisten sind diesen Weg eben nicht gegangen, waren nicht unbequem und fordernd, sondern haben sich schlicht mit dem Versprechen arrangiert, früher oder später dranzukommen. Dieses Versprechen wird nun klar gebrochen - denn von einer kompletten Abschaffung der Wartezeit ist ja auch im Urteil nicht die Rede. Auch eine generöse Übergangsregelung wäre nicht verboten, wenn vielleicht auch nicht geboten. Das müssen die Leute dann eben vor Gericht klären.

DerNeuling
01.01.2019, 21:21
@Homunculi
Danke. Anders kann man es eigentlich nicht sagen.

Wie gesagt, ich weiß momentan nicht ws ich machen soll.

Wahrscheinlich tatsächlich TMS mit einer Woche Abstand zur Abschlussprüfung. S******

nutzer11
01.01.2019, 23:20
Mit dieser dubiosen Quote wird der Anschein geweckt, den Altwartenden entgegenzukommen. Aber das ist völliger Quatsch. Das Gegenteil ist der Fall.

Was aber nach wie vor gilt: wir haben alle der Wartezeit Quote vertraut. Deswegen sollte die Wartezeit Quote weiterhin für 2 Jahre gelten, und dann abgeschafft werden. So hat jeder genügend Zeit, sich weiterhin für oder gegen diesen Weg zu entscheiden. Das wäre eine verkraftbare Lösung gewesen.
Die Ausbildung, die arbeit, in der man völlig unterfordert ist, das Gefühl von allen abgehängt zu werden, die gerade fertig werden mit ihren Master Abschlüssen, dass alles wird leider total ignoriert. Es ist eine riesige psychische Belastung( die auch auf die physis drückt, wie ich eben lesen konnte).

swalle25
02.01.2019, 09:29
Die Grenze war in den letzten Jahren bei 14 WS, Durchschnittsnote 2,4-2,9 oder besser.

Genau vorhersagen kann es keiner, aber ich nehme stark an, dass zumindest der geforderte Durschnitt steigen wird. Wenn die Grenze nicht sogar gleich auf 15 oder 16 WS springt. Es werden sich sicherlich mehr Altabiturienten bewerben, die nur noch nächstes Jahr eine Chance auf einen Studienplatz haben.

Die Auswahlgrenze zum Sommersemester 2019 wird hier spannend. Zumindest hat man ab dem Zeitpunkt eine grobe Vorstellung, wie sehr die Torschlusspanik die Bewerberzahlen beeinflusst.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Grenzen so stark ansteigen werden. So viele Spontanbewerber mit 15 WS gibt es glaube ich einfach nicht mehr. Wer macht denn 7,5 Jahre irgendwas anderes und entschließt sich plötzlich Medizin zu studieren. ich glaube, die Meisten haben sich da bereits vorher was gesucht und auch schon die ganze Zeit beworben, spätestens nachdem man diese "Bewerbungssemester" eingeführt hat.

Mein Tipp für die Grenze zum WS 19/20 : 14 WS DN 2,0-2,2.

DerNeuling
02.01.2019, 15:04
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Grenzen so stark ansteigen werden. So viele Spontanbewerber mit 15 WS gibt es glaube ich einfach nicht mehr. Wer macht denn 7,5 Jahre irgendwas anderes und entschließt sich plötzlich Medizin zu studieren. ich glaube, die Meisten haben sich da bereits vorher was gesucht und auch schon die ganze Zeit beworben, spätestens nachdem man diese "Bewerbungssemester" eingeführt hat.

Mein Tipp für die Grenze zum WS 19/20 : 14 WS DN 2,0-2,2.

Welche Bewerbungssemester?

locumo123
02.01.2019, 15:41
Ich drücke euch die Daumen, dass es für euch Altwartenden noch eine Überganglösung geben wird. Jetzt ist mir nochmals bewusst geworden, wie wertvoll und einzigartig die Wartezeitquote für einen heiß begehrten Studienplatz ist und war. :-(. (Ich war selber in dieser Quote, aber das hilft ja euch wenig der Satz. @Der Neuling: du kannst es auch in Österreich probieren.

doro2000
02.01.2019, 18:26
Welche Bewerbungssemester?

Im Rahmen des Masterplan 2020 sollte eine neue Regelung zur Anzahl der Wartesemester eingeführt werden, bei der nur noch Semester, in denen man sich beworben hat, als Wartesemester gelten. Find ich ne sinnvolle Sache.
Aber soweit ich weiß ist diese Regelung bisher nicht in Kraft getreten.

Zum Thema Spontanbewerber: Ich könnte mir halt vorstellen, dass Leuten, die ne Ausbildung gemacht (evtl auch nicht-medizinnahe, z.B. Bankkaufmann oder sowas) plötzlich wieder ihr Kindheitstraum Medizin einfällt und die sich dann in Torschlusspanik bewerben.
Aber das ist nur so ein Gedanke von mir, evtl bleibt's ja bei 14WS.

Einen anderen Punkt fände ich auch interessant: Die Reihenfolge der Quoten im neuen System. Bisher galt die Reihenfolge Abibestenquote, Wartezeitquote, AdH.
Würde man jetzt die ZEQ (die ja sozusagen der Ersatz für die WZQ ist) VOR dem AdH abarbeiten, würden TMS-Cracks mit sehr guten Abi, die eigentlich im AdH auch nen Platz bekommen hätten, anderen Leuten in der ZEQ den Platz wegnehmen. Das fände ich ziemlich unfair, zumal die AdH-Quote ja 6-mal so groß ist wie die ZEQ...

Homunculi
02.01.2019, 18:27
Welche Bewerbungssemester?

"Bewerbungssemester" waren ein Vorschlag des alten Masterplans 2020. Der Plan sah vor, nur noch Wartesemester zu zählen, in denen die Leute ihr Interesse durch Bewerbung bekundet hatten.
Die Idee dahinter war wohl, die "spontanberufenen" Bewerber auszusortieren, da diese unter den Wartenden die schlechtesten Studienergebnisse lieferten (im Gegensatz zu Leuten, die fieberhaft auf den Platz hinarbeiteten/gezielt warteten).
Der Masterplan ist allerdings dank des Gerichtsurteils hinfällig, denn die Hochschulen haben die Gunst der Stunde genutzt um die Abschaffung der Wartezeit durchzudrücken.

mrib
03.01.2019, 16:56
Im Rahmen des Masterplan 2020 sollte eine neue Regelung zur Anzahl der Wartesemester eingeführt werden, bei der nur noch Semester, in denen man sich beworben hat, als Wartesemester gelten. Find ich ne sinnvolle Sache.
Aber soweit ich weiß ist diese Regelung bisher nicht in Kraft getreten.

Zum Thema Spontanbewerber: Ich könnte mir halt vorstellen, dass Leuten, die ne Ausbildung gemacht (evtl auch nicht-medizinnahe, z.B. Bankkaufmann oder sowas) plötzlich wieder ihr Kindheitstraum Medizin einfällt und die sich dann in Torschlusspanik bewerben.
Aber das ist nur so ein Gedanke von mir, evtl bleibt's ja bei 14WS.

Einen anderen Punkt fände ich auch interessant: Die Reihenfolge der Quoten im neuen System. Bisher galt die Reihenfolge Abibestenquote, Wartezeitquote, AdH.
Würde man jetzt die ZEQ (die ja sozusagen der Ersatz für die WZQ ist) VOR dem AdH abarbeiten, würden TMS-Cracks mit sehr guten Abi, die eigentlich im AdH auch nen Platz bekommen hätten, anderen Leuten in der ZEQ den Platz wegnehmen. Das fände ich ziemlich unfair, zumal die AdH-Quote ja 6-mal so groß ist wie die ZEQ...

Die Anzahl der Fälle, wie du sie beschreibst, dass also jemand einem anderen so im Verfahren zuvor kommen würde, wäre doch eher gering, oder nicht? Auf wie viele wird das schon zutreffen und der Fall des Abluchsens eintreten?
MfG the M