Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuflich im Covid-Impfzentrum
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roxolana
12.05.2021, 16:07
Die Ärzteversorgung will immer was von einem. Selbst als mein Befreiungsantrag bei nichtärztlicher Tätigkeit abgelehnt wurde, haben sie Beiträge von mir gefordert...
Mal angenommen, man ist gerade zwischen zwei stellen, mehr oder weniger zufällig, und nutzt diesen Monat für die Arbeit im Impfzentrum. Dann könnte man diesen Monat sich einfach nicht befreien lassen und theoretisch über die gesetzliche RV gehen, oder?
FirebirdUSA
12.05.2021, 18:52
Die Ärzteversorgung will immer was von einem. Selbst als mein Befreiungsantrag bei nichtärztlicher Tätigkeit abgelehnt wurde, haben sie Beiträge von mir gefordert...
Ja, ist übliches vorgehen... leider musst du klagen, damit geklärt wird ob DRV oder VW jetzt Recht hat oder doppelt zahlen. Beides doof...
FirebirdUSA
12.05.2021, 18:56
Ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen ;)
Es ist ja bekanntermaßen so, dass die die Einnahmen aus der Impftätigkeit von den Sozialabgaben befreit sind.
Ich hatte aufgrund von Jobwechsel einen Monat ausschliesslich Einkommen aus dem Impfzentrum und bin freiwillig GKV versichert.
Meine Krankenkasse hat mir einen netten Brief geschickt in dem sie zwar bestätigt, dass die Einnahmen von Sozialabgaben befreit seien, sie jedoch Beiträge auf "sonstiges" Einkommen erheben können und daher um den Einkommensnachweis bitten. Das hab ich dann gemacht und natürlich auch bezahlt. Alles kein Problem ....
Nun scheint es aber so zu sein, dass andere GKV das anders handhaben und man keine Beiträge auf sonstige Einnahmen (Impfzentrum) zahlen soll/muss.
Es geht hier nur um 1 Monat, also nicht um Unsummen, aber ich würde dennoch gerne wissen ob meine KK Beiträge erheben darf obwohl per Gesetz die Einnahmen befreit sind.
Vielleicht findet sich hier ja jemand der sich damit auskennt.:-))
Ich befürchte das Problem wird sein, keine sonstigen Einnahmen... ich müsste es recherchieren aber vermutlich bist du befreit solange du Sozialversicherung über einen anderen Job zahlst. Wenn du keine Einnahmen hast gibt es vermutlich die Möglichkeit alle Einnahmen zu belasten. Wie geschrieben ist das aber nur eine Vermutung...
Kommt auf den Gesetzestext an. In der Notarztgeschichte steht ja explizit drin, dass keine SV-Abgaben getätigt werden müssen, solang Du einem SV-pflichtigen Job nachgehst, der mindestens 50% AZ beträgt, oder Selbstständig bist.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, steht das für die Impfzentren so nicht drin. Aber wie gesagt, aus dem Kopf...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html
FirebirdUSA
13.05.2021, 17:49
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html
Danach hättest du die Einnahmen einfach nicht angeben müssen...
Ich habe jetzt nur bis Seite 15 gelesen und die Frage wurde nicht wirklich beantwortet:
Muss man sich für die Tätigkeit im Impfzentrum von der DRV befreien lassen?
Und bezüglich der Abgaben: Wie läuft das genau ab? Man bekommt das Bruttohonorar von der KV überwiesen gibt die Einkünfte dann bei der nächsten Steuererklärung an, damit die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden können? Muss man sonst noch etwas beachten? Jemand schrieb hier im Thread man müsse den GKV Beitrag selbst zahlen? Ist dieser nicht schon durch den Hauptjob abgedeckt?
Der Job im Impfzentrum ist Sozialversicherungsfrei! Du gibst die Honorare nur bei der nächsten Steuererklärung an. Mit dem Hinweis, dass es sich um eine zeitlich befristete Tätigkeit gehandelt hat, die Du nunmehr nicht weiter fortführen wirst. Das ist wichtig, weil sonst das Finanzamt auf die Idee kommt, die Steuervorauszahlungen aufzuerlegen. ;-)
Da die Tätigkeit im Impfzentrum ja sozialabgabenfrei ist, braucht man IMHO weder eine DRV-Befreiung, noch Abgaben an die ÄV, noch an die GKV zu leisten.
Danke für den Hinweis!
Ich bin zwischenzeitlich auch auf den § 130 des SGB IV aufmerksam geworden. Hier nochmal der Link falls nochmal jemand sucht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html
Ich hab von der ÄV gerade Post bekommen, dass ich für meine selbstständige Tätigkeit bitte Versorgungsabgaben zahlen soll. Ich kann die also einfach auf §130 verweisen?
Da die Tätigkeit im Impfzentrum ja sozialabgabenfrei ist, braucht man IMHO weder eine DRV-Befreiung, noch Abgaben an die ÄV, noch an die GKV zu leisten.
Die ÄV ist keine Sozialversicherung, daher dürfen und werden die die Hand aufhalten.
Wenn man "hauptberuflich" im Impfzentrum arbeitet, muss man nur den Mindestbeitrag bei der GKV bezahlen (wie z.b. Studenten >30 Jahre)
Relaxometrie
27.05.2021, 20:28
Ich hab von der ÄV gerade Post bekommen, dass ich für meine selbstständige Tätigkeit bitte Versorgungsabgaben zahlen soll. Ich kann die also einfach auf $130 verweisen?
Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe hat das zu Beginn meiner Tätigkeit im Impfzentrum auch erstmal so gefordert. Da es ja letztlich meine Rente aufstockt (sofern die Ärzteversorgung ordentlich haushaltet), hatte ich eh vor, einzuzahlen. Inzwischen kam aber die Info, dass man freiwillig einzahlen könne, dies aber eben nicht mehr müsse, weil §130 SGB IV gilt.
Wenn Du nicht an die Ärzteversorgung zahlen möchtest, kannst Du ja mal nachfragen und auf die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe verweisen.
Die ÄV ist keine Sozialversicherung, daher dürfen und werden die die Hand aufhalten.
Wenn man "hauptberuflich" im Impfzentrum arbeitet, muss man nur den Mindestbeitrag bei der GKV bezahlen (wie z.b. Studenten >30 Jahre)
Ist das nicht im Prinzip eine Rentenversicherung?
Da es ja letztlich meine Rente aufstockt (sofern die Ärzteversorgung ordentlich haushaltet), hatte ich eh vor, einzuzahlen.
Hab ich auch überlegt, aber 200€ im Monat sind 200€ im Monat und im Endeffekt fehlen mir ohne diese Zahlung ja nur diese einzelnen Tage, der Rest wird ja anderweitig schon abgedeckt.
Hallo!
Ab nächster Woche werde ich in einem Impfzentrum arbeiten und ich habe nur diesen einen Job, also ich werde Selbstständig*sein. Da der Job sozialversicherungsfrei ist, wisst ihr wie es mit der GKV funktioniert? Muss ich trotzdem die Beiträge monatlich zahlen? Oder soll ich mich als freiwillige versichert melden?*
][truba][
28.05.2021, 20:39
Hast du dir mal die Mühe gemacht die letzten Beiträge hier zu lesen? Könnten hilfreiche Dinge drin stehen.
Gar nicht so weit weg der entsprechende Beitrag.
Natürlich habe ich alles gelesen, aber ich habe keine genaue Antowort auf meine Frage gefunden. Und ich komme nicht aus Deutschland, also ich habe ein bisschen Schwierigkeiten, alle diese bürokratische Sachen zu verstehen.
Du musst in Deutschland immer krankenversichert sein. Wenn du also nicht über einen anderen Arbeitgeber oder das Arbeitsamt krankenversichert bist, musst du dich selbst freiwillig krankenversichern.
][truba][
30.05.2021, 05:21
Hallo LaCrie,
Ich wollte mich kurz für meine Antwort entschuldigen. Ich hatte mich verlesen und anstelle der DKV - DRV gelesen. Darum ging es in dem Beiträgen davor. Es lag also ein Fehler meinerseits vor. Sorry.
Docdean hat ja schon geantwortet. Dein Deutsch ist übrigens perfekt.
VG Thomas
chilljetzt
02.06.2021, 19:52
Ich hab den Thread gelesen aber irgendwie immer noch keine richtige Antwort gefunden. Als Angestellter Arzt in der Klinik muss ich also meine Einnahmen von Impfdiensten versteuern als Freiberufler. SV ist ja durch den Hauptarbeitgeber bezahlt. Wie hoch ist dann die Steuer, damit man was ,zur Seite, legen kann? Ist es 19% oder 42%?
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