Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuflich im Covid-Impfzentrum
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Feuerblick
18.12.2020, 17:21
Du kannst auf geringfügiger Basis selbständig arbeiten. Aber eben selbständig und nicht für einen Arbeitgeber... Wenn du dir also selbst einen Gefrierschrank kaufst, eigene Räume anmietest und dann rumimpfst, dann machst du das selbständig.
Assistentdepp
18.12.2020, 22:25
Wir brauchen eben die Springer Presse auf unserer Seite :
Arzt impft und soll dafür zahlen
Besser:
Ich impfe und zahle drauf
Auch nicht so gut....
Ich dachte das wäre eine Honorartätigkeit - und dass es dann als selbstständig gelten würde.
Oder läuft jede Tätigkeit in Impfzentren auf Angestelltenbasis?
GelbeKlamotten
19.12.2020, 03:36
Du kannst auf geringfügiger Basis selbständig arbeiten. Aber eben selbständig und nicht für einen Arbeitgeber... Wenn du dir also selbst einen Gefrierschrank kaufst, eigene Räume anmietest und dann rumimpfst, dann machst du das selbständig.
Reicht ein herkömmlicher Gefrierschrank? Geht auch das Gefrierfach von meinem Kühlschrank? Wie viele Impfdosen passen da rein? Und hat jemand die Nummer von der Bestellhotline von Biontech? Oder muss man selbst an der Goldgrube vorbeifahren?
Feuerblick
19.12.2020, 08:01
Ich dachte das wäre eine Honorartätigkeit - und dass es dann als selbstständig gelten würde.
Oder läuft jede Tätigkeit in Impfzentren auf Angestelltenbasis?Es geht um die Definition von Selbständigkeit. Lies dir mal das durch, was es dazu in Bezug auf Notärzte in den letzten Jahren gab.
Im Prinzip bist du nur dann selbständig, wenn du selbst die Ausstattung stellst und selbst entscheidest, was, wann und wo du tust. Weshalb das mit einer Honorartätigkeit eben nicht so einfach ist. Zumindest nicht, wenn es nach der DRV geht ;-)
@GK: Wenn dein Gefrierfach im Kühlschrank -70° C schafft und groß genug ist... Die Nummer von Biontech gibt dir bestimmt Herr Spahn. :-))
WackenDoc
19.12.2020, 08:21
mbs: Schreib ich Kisuaheli oder was ist das Problem???? Genau DARUM geht es doch die ganze Zeit. Dass eine Honorartätigkeit in einem Impfzentrum eben KEINE Selbständigkeit ist. Natürlich wollen einem die Betreiber- und da teilweise die KV ganz vorne dabei- das als Selbständigkeit unterjubeln. Deswegen warnen wir doch davor.
Es gibt die Möglichkeit der ANÜ oder Anstellung beim Betreiber. Da ist es auch ziemlich egal, ob das geringfügig ist oder nicht.
looser2009
19.12.2020, 11:12
Back to the reality.
Also 120 Euro die Stunde hmm
In dem Impfzentrum Frankfurt wurde schon versucht Leute für etwas über 4000 Euro pro Monat zu locken.
Colourful
19.12.2020, 12:40
Back to the reality.
Also 120 Euro die Stunde hmm
In dem Impfzentrum Frankfurt wurde schon versucht Leute für etwas über 4000 Euro pro Monat zu locken.
LOL, das ist (meine) eine Teilzeitstelle ohne Dienste.
roxolana
19.12.2020, 12:45
In Berlin sind es weiterhin 120 Euro pro Stunde und man wird auch selber geimpft. Eigentlich kein schlechtes Angebot. Habe leider selbst keine Erfahrung mit Impfungen (die muss man bestätigen), sonst würde ich mir das tatsächlich überlegen.
Colourful
19.12.2020, 12:47
Echt? Was für Erfahrung braucht man da? Ich habe in der Famulatur mal Tetanus geimpft? Und auf Station auch. Aber mehr auch nicht. Das stand bei uns (Hessen) jetzt nicht explizit.
Ich würde das auch gern machen, mich schreckt aber der Papierkram ab und da ich noch zwei Monate in Elternzeit bin, auch die Tatsache, dass mir das dann aufs Elterngeld angerechnet wird. Das heißt, ich mache das dann wirklich umsonst und habe noch Fahrtkosten und Zeit. (Okay, 5min mit dem Rad, das zählt jetzt nicht.)
Eventuell für den Monat, in dem der Kleine eingewöhnt wird und ich nichts verdiene.
roxolana
19.12.2020, 13:33
Naja, man soll halt bei der Registrierung anklicken "Ich versichere, dass ich über ausreichende Erfahrung bei der Durchführung von Impfungen verfüge." Was jetzt ausreichend sein soll, ist nicht genau definiert. Ich vermute mal, es geht u.a. um das Handling von anaphylaktischen Reaktionen, die ja anscheinend nicht so selten sind bei dieser Impfung.
@Colourful: vielleicht kommst du drumherum, dass dir das Einkommen deiner Impftätigkeit aufs Elterngeld angerechnet wird.
Soweit ich weiß ist bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder halt Honorartätigkeit der Zuflusszeitpunkt entscheidend. Vielleicht stellst du die Rechnung über deine erfolgte Tätigkeit einfach etwas später...
@ roxolana:
Wie bist du an das Angebot aus Berlin rangekommen? 120 Euro pro Stunde klingt nach viel Geld.
Was das Handling von anaphylaktischen Reaktionen angeht muss man schon sehr viel geimpft haben um so was in dem Zusammenhang mal erlebt zu haben. Vermutlich reicht allgemeines Schockmanagement und dass man weiß was man im Falle einer überschießenden Immunreaktion gibt. Hoffe ich zumindest.
Von Seiten der Aufklärungen dürfte es ja kein Problem sein wenn man aus einem eher ungewöhnlichen Fachgebiet kommt, vermutlich auch nicht wenn man länger nicht mehr ärztlich tätig war. Frage mich nur, wie das mit dem obligatorischen Kopien läuft. Machen das dann Assistenten? Oder ist man überwiegend Bürofuzzi? Ist sicher auch überall anders, aber wenn man am Ende nur verwaltet wäre so eine Tätigkeit auch frustrierend...
Colourful
20.12.2020, 07:13
Drehen wir die Fragestellung doch mal um, wer hatte denn schon mal einen anaphylaktischen Schock nach einer Impfung gesehen und behandelt?
Einzuschätzen, wann ich Adrenalin i.m. gebe (mit entsprechender Dosierung), das traue ich mir schon zu. Und das passiert jetzt auch im Impfzentrum sicherlich nicht jeden Tag.
mbs: Schreib ich Kisuaheli oder was ist das Problem???? Genau DARUM geht es doch die ganze Zeit. Dass eine Honorartätigkeit in einem Impfzentrum eben KEINE Selbständigkeit ist. Natürlich wollen einem die Betreiber- und da teilweise die KV ganz vorne dabei- das als Selbständigkeit unterjubeln. Deswegen warnen wir doch davor.
Es gibt die Möglichkeit der ANÜ oder Anstellung beim Betreiber. Da ist es auch ziemlich egal, ob das geringfügig ist oder nicht.
OK, aber mal angenommen die KVen sehen das als selbständige Tätigkeit und sehr viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten dann dort . Und dann ? Was passiert mit denen wenn die DRV das als nicht selbständig einstuft ? Und was passiert mit der KV?
Auf unserer Klinkhomepage kann man sich nun auch für das Kreisimpfzentrum melden. Und dort steht sinngemäß, dass der Vertrag mit der KV oder Landesärztekammer geschlossen werden wird, es müssten aber noch letzte Verfahrensfragen geklärt werden.
Bin gespannt. Da ich im Februar ohne Anstellung sein werde, eine durchaus lukrative Überbrückungsmöglichkeit ^^
Praia-do-Forte
20.12.2020, 08:58
So, also wenn es jetzt tatsächlich am 27. losgehen sollte, müsste man planungstechnisch ja langsam in die Pötte kommen, oder warten die auf die Entscheidung morgen?
Hat irgend jemand von euch, oder jemand den ihr kennt, eine konkrete Anfrage zu Tagen und Zeiten bekommen oder ist schon eingeplant?
roxolana
20.12.2020, 09:23
@ roxolana:
Wie bist du an das Angebot aus Berlin rangekommen? 120 Euro pro Stunde klingt nach viel Geld.
Das steht hier auf der KV-Website.
So, also wenn es jetzt tatsächlich am 27. losgehen sollte, müsste man planungstechnisch ja langsam in die Pötte kommen, oder warten die auf die Entscheidung morgen?
Hat irgend jemand von euch, oder jemand den ihr kennt, eine konkrete Anfrage zu Tagen und Zeiten bekommen oder ist schon eingeplant?
Ich habe mich - als Medizinstudentin - zur Unterstützung eines zentralen Impfzentrums in Bawü gemeldet, da kam gestern per Mail ein einfacher Vertrag, der ab morgen gilt, sowie die Aussage, dass sich bei mir bald jemand zwecks Dienstplanung melden würde.
Relaxometrie
20.12.2020, 10:20
OK, aber mal angenommen die KVen sehen das als selbständige Tätigkeit und sehr viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten dann dort . Und dann ? Was passiert mit denen wenn die DRV das als nicht selbständig einstuft ? Und was passiert mit der KV?
Das interessiert mich auch. Also was passiert, wenn man sich auf dieses faule Konstukt "Honorartätigkeit im Impfzentrum" einlässt und die Tätigkeit hinterher als Scheinselbständigkeit gewertet wird? Muss man dann "nur" Rentenbeiträge an die DRV nachzahlen, oder passiert sonst noch etwas?
WackenDoc
20.12.2020, 10:34
Es ist völlig egal, wie die KV das einstuft. Die hat sich ja schon im Rahmen der Abstrichtätigkeiten zu Beginn der Pandemie nicht drum geschert. Abgesehen davon dass es wohl auch vereinzelt Angebote zur Schwarzarbeit gab (von wegen man deklariert das als Ehrenamt mit einer Aufwandsentschädigung von 50€/h).
Anscheinend geht die DRV nicht an die KV dran-NOCH nicht. Keiner weiss so genau warum. Weiss auch keiner warum die plötzlich das Notarztsystem zerschossen haben. Naja- wenn du keinen Befreiungsantrag gestellt hast, zahlst halt doppelt- DRV und Versorgungswerk. Für dich geht es noch relativ harmlos aus. Die KV darf dann die Sozialabgaben nachzahlen und auch ordentlich Strafe löhnen. Und ja, die DRV schert sich nicht drum, wer der Gegenüber ist- die haben auch schon Landkreise, Städte, HiOrgs etc. verklagt. Natürlich alles nur zu unserem Besten.
Richtig spannend wird es halt wenn dir was passiert. Entweder hast dich von deinem Honorar in weiser voraussichtlich noch freiwillig bei der BGW versichert. Oder du klagst dir erstmal das Angstelltenverhältnis durch, bis du über den Betreiber des Zentrums (oder wer dich dann halt dafür bezahlt) BGlich versichert bist. Achso die BGen finden das auch nicht so ganz witzig, wenn Arbeitnehmer nicht ordentlich angemeldet sind.
Es ist halt ätzend, dass genau DAS Problem nicht vorab geklärt ist. Teilweise werden die Verantwortlichen es auch einfach nicht besser wissen. Es gäbe für den ein oder anderen sicher die Möglichkeit sich vom AG freistellen und sich beim Impfzentrumsbetreiber anstellen zu lassen. Oder neben dem normalen Job im Rahmen der übriggebliebenen Stunden als ganz normaler Job im Angestelltenverhältnis. Oder der Gesetzgeber hätte eine Möglichkeit der Selbständigkeit meinetwegen mit beitragsfreier BGlicher Absicherung und Haftpflichtversicherung im Rahmen der Amtshaftung oder sowas schaffen können.
Hatte vor ein paar Jahren sogar eine Amtsärztin die gemeint hat ich würde lügen und Notärzte dürfen selbstverständlich als selbständige Honorarärzte Notarzt fahren, auch Vollzeit ohne einen anderen Job. Das war wohlgemerkt schon nach der Gesetzesänderung.
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