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docdean
02.01.2022, 12:20
Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man kurzzeitig ohne andere Anstellung ist und geimpft hat? Die Versteuerung läuft dann trotzdem in Steuerklasse VI, oder? Zahlt man dann für diesen Zeitraum bei der Krankenkasse dann den Mindestbeitrag oder berechnen sich diese Beiträge dann über die Jahreseinkünfte?

Die Impftätigkeit ist, wenn du dafür nicht von einem Personaldienstleister angestellt wirst, freiberuflich und ohne Steuerklasse. Du musst dich selber krankenversichern und dafür will die Krankenkasse dein Einkommen über den versicherten Zeitraum wissen. Wenn du ansonsten bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, bezahlen die deine Krankenversicherung. Dann musst du dich nur tageweise für deine Einsätze von der Arbeitsagentur abmelden und für diese einzelnen Tage bei der Krankenversicherung freiwillig versichern. Deine freiberuflichen Einnahmen versteuerst du später über die Steuererklärung.

Thoms
25.01.2022, 11:58
Hallo zusammen, habe mir hier nun auch alles mal durchgelesen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich war auch nahezu das gesamte letzte Jahr angestellter Impf- bzw. Testarzt. Ich blicke aber einfach gar nicht durch, was genau mit der "Befreiung von Sozialabgaben" gemeint ist. Bei meiner GKV habe ich angefragt und vermutlich ist es möglich, dass mein AG sich die zu viel gezahlten Beiträge zurückholt. Ärzteversorgung habe ich auch stets eingezahlt und diese kriege ich wohl nicht zurück.

Meine Frage wäre nun, was denn egtl. mit der Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ist? Verzeiht mir, ich kenne mich da leider gar nicht aus, aber bin ich davon dann auch befreit und wie könnte man diese gezahlten Beiträge zurückverlangen?

Wäre super, wenn mir irgendjemand helfen könnte:)

FirebirdUSA
26.01.2022, 15:54
Ärzteversorgung sind keine Sozialabgaben. Den Rest muss dein AG zurückfordern... du musst eigentlich nur deiner Gehaltsabrechnung widersprechen wenn entsprechende Abgaben dort genannt sind. Vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist beachten, TVÄ wäre z.B. 6 Monate, d.h. dein AG kann sich die zu viel bezahlten Beiträge dann zwar zurück holen streicht sie aber selbst ein da deine Ansprüche verjährt sind...

Thoms
27.01.2022, 08:51
Dank dir! D.h. ich werde Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zurückfordern. Die Frist kann ich noch gerade so einhalten.