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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Motivation für Nachtdienste fehlt



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Relaxometrie
11.05.2021, 21:36
Zeit die man anwesend ist muss zu hundert Prozent als Arbeitszeit gewertet werden
So ist es, und der Europäische Gerichtshof hat das schon vor Jahren so gesehen :-))

daCapo
11.05.2021, 21:39
Mit den Minusstunden ist üblich bei Bereitschaftsdienst, gut finde ich es auch nicht, zeigt nochmal wie es hier läuft mit Klinik und Ausbildung.
Es ist erlaubt wenn bis 50% der Zeit Arbeit ist im Durchschnitt über 3 Monate, und das sollte auch alle paar Jahre kontrolliert werden... normalerweise wird dann aber jede Stunde je nach Stufe/Arbeitsbelastung im Tarif gezahlt, und zwar mehr als 6€.

MissUmbrella
11.05.2021, 21:42
Gilt das auch für Häuser mit den Minusstunden, wo es Tarifverträge gibt? Ich dachte gerade durch <Tarifverträge wird so ein Schmarrn unterbunden, v.a. wenn der EuGH das doch entschieden hat...dann sollte das doch in jedem Tarifvertrag stehen.

Bonnerin
11.05.2021, 21:51
Tut es aber nicht. Deutschland ignoriert diese EUGH-Vorgabe halt einfach. Ist sicherlich günstiger, ein paar Millionen € Strafe zu bezahlen als dass man sich für faire Entlohnung für alle kümmert.

Ich arbeite in einer Klinik mit Tarifbindung, wir haben als Vertrag auch 1:1 den vom MB und es gibt bei jedem Ausstempeln im Z.n. Dienst direkt Minusstunden für den gesamten Tag. Das ist die Regel und nicht die Ausnahme...

daCapo
11.05.2021, 22:03
So ist es, und der Europäische Gerichtshof hat das schon vor Jahren so gesehen :-))

Hier geht alles durcheinander Gerade. Damals war der Bereitschaftsdienst so bezahlt wie Rufbereitschaft und es hieß von oben. Ach sie lesen da Zeitschrift in ihrer Kammer und arbeiten kaum, das zahl ich nicht.
Das hat der EuGH unterbunden und es wurde tatsächlich in nationales Recht umgesetzt.

Bereitschaft ist immer als Arbeitszeit bezahlt, nur nicht voll sondern je nach Belastung...und Tarif Uniklinik, kommunal... Kirche.

Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Sobald du angerufen wirst, geht's aber los. Egal ob mit VPN Medikamente von zu Hause, Labore oder klassisch in die Klinik fahren für nen zugang. Jetzt wird auf die Minute gezahlt.
Wenn du wieder zu Hause bist und der Arbeitseinsatz vorbei, beginnt wieder die Rufbereitschaft für die man nur eine pauschale bekommt wie 60€ je nach Haus... dafür kann man jederzeit angerufen werden.
Die Arbeit sollte aber Ausnahme sein. Wenn es mehr als 15 oder 20% (?) Arbeitseinsatz ist im Durchschnitt, ist Rufbereitschaft ungeeignet und man muss Bereitschaft geringste Stufe Einsetzen.

Rufbereitschaft und Bereitschaft kann man auch varrieren und mischen, je nach anfallender Arbeit in der Nacht und am Wochenende.

Auch eine Forderung wie innerhalb von 20 Minuten muss man in der Klinik sein ist nicht mit Rufbereitschaft vereinbar. Bei der Rufbereitschaft bis 45 Anfahrt.
Gab da ganz schlimme Fälle...eine Rufbereitschaft mit der Erwartung innerhalb von 20 Minuten im OP zu sein. Leider ist der Chirurg auf dem Weg tödlich verunfallt. Die Witwe bekam Recht. Die Arbeitsform war unrechtmäßig, das kam der Klinik richtig teuer zu stehen.

Ihr seht es lohnt sich, sich an die Gesetze zu halten. Nicht einfach eine Arbeitsform selber aussuchen für die anfallende Arbeit....so einfach ist es nicht.

Oder auch ein Visite Dienst am Samstag Sonntag: das ist weder Bereitschaft noch Rufbereitschaft, sondern Arbeitszeit ohne Abzug und alles. Da geplante regelmäßig anfallende Arbeit.

daCapo
11.05.2021, 22:04
Tut es aber nicht. Deutschland ignoriert diese EUGH-Vorgabe halt einfach. Ist sicherlich günstiger, ein paar Millionen € Strafe zu bezahlen als dass man sich für faire Entlohnung für alle kümmert.

Ich arbeite in einer Klinik mit Tarifbindung, wir haben als Vertrag auch 1:1 den vom MB und es gibt bei jedem Ausstempeln im Z.n. Dienst direkt Minusstunden für den gesamten Tag. Das ist die Regel und nicht die Ausnahme...

Leider so im Tarifvertrag...toll verhandelt seitens des MB. Und wer sitzt da...schaut Mal nach.
Ich glaube nicht,dass da irgendeine EU Strafe kommt ..nix gehört,wisst ihr mehr?

davo
11.05.2021, 22:15
Nicht einfach eine Arbeitsform selber aussuchen für die anfallende Arbeit....so einfach ist es nicht.

Das hat auch nie irgendwer behauptet. Du echauffierst dich gerne über Dinge, die eh nie jemand gesagt hat.


Oder auch ein Visite Dienst am Samstag Sonntag: das ist weder Bereitschaft noch Rufbereitschaft, sondern Arbeitszeit ohne Abzug und alles. Da geplante regelmäßig anfallende Arbeit.

Das hat auch nie irgendwer angezweifelt.

Vielleicht solltest du weniger Zeit damit verbringen, dich abstrakt-theoretisch über die Probleme aufzuregen, und mehr Zeit damit, im Rahmen deines Arbeitsumfeldes ganz konkret Lösungen in die Wege zu leiten.

daCapo
11.05.2021, 22:23
@

Dass Änderungen zu Konflikten führen können, ist klar. Dass Änderungen des Dienstsystems nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich bringen können, ist klar.


Das hörte sich jetzt so an, als ob man sich ein Dienstsystem aussuchen könnte. Finde es missverständlich formuliert


Das ist eh alles Vergangenheit und es wurde alles geändert... Da wollte ich natürlich nicht länger bleiben, gab auch keinen Grund mehr, Weiterbildung abgeschlossen, Bezahlung dort schlecht, Arbeitszeiten schlecht, und in der Forschung ist die Klinik ein klassischer Low Performer.

cartablanca
12.05.2021, 01:05
Speziell in der Neuro und in den Psychofächern gibt es Stellen wie Sand am Meer. Selbst wenn du nicht wechseln willst hast du eine starke Verhandlungsbasis. Du kannst die Anzahl der Dienste runterhandeln oder aber einen Tag frei pro Woche (zB nach einem Samstagdienst) fordern. Es geht doch um 24 Stunden-Bereitschaftsdienste oder? Ansonsten opt out darf man immer kündigen und das darf nicht zu Sanktionen führen.

Alexandra451
12.05.2021, 05:48
Vielen Dank für diese gute Diskussion! Über Bezahlung reden hilft, Ungerechtigkeiten deutlich zu machen. Damit Keiner sowas mitmacht!

@mbs: genau! Jede Anwesenheit sollte als Arbeitszeit gelten.
@MissUmbrella: Bereitschaftsdienst in der Psychosomatik ist entspannt. Oft kein Einsatz.
@dacApo: danke für die Rückmeldung

davo
12.05.2021, 06:52
Oft kein Einsatz, schön und gut... aber man trotzdem nicht dort sein, wo man will, nicht das machen, was man will. Die Zeit ist für Freunde, Familie, Ausflüge, Hobbies, etc. völlig verloren.

Mr. Pink online
12.05.2021, 07:58
Das Motivationsproblem ist verständlich. Bin auch FA für Neurologie, arbeite aber als Assistenzärztin in der Psychosomatik. wir haben das Bereitschaftsdienst-Modell von 14Uhr bis 09Uhr. Davon werden 6h als Arbeitszeit anerkannt und der Rest mit 6€ vergütet. Zusätzlich macht man 10 Minusstunden, weil man ja am nächsten Tag nach Hause geht.... wie ist bei euch?.

Das kann so nicht stimmen. 14h -9h sind 19 Stunden. 6h sind Arbeitszeit im Sinne von regulärer Arbeitszeit und der Rest ist Bereitschaftsdienst? Oder sind die kompletten 19 stunden Bereitschaftsdienst und die 6 Stunden davon anfallende Arbeit (also BD Stufe II)? So oder so kommt man nicht auf 6€ die Stunde raus. Es sei denn es ist Rufdienst, dann kannst du aber nach Hause gehen. Ist es BD, dann wird selbst in der geringsten Stufe mehr bezahlt als 6€.

Alexandra451
12.05.2021, 09:25
Von den 19h werden 6h normale Arbeitszeit mit Aufnahmen,Entlassungen, Visite etc. gezählt (14-20Uhr) und nochma 2 Arbeitsstunden, wenn ich von 7-9 noch was mache (Entlassungen etc)

Der Rest (20-7Uhr) ist BD Stufe I (d.h. 0-25% Inanspruchnahme). Damit wird 60% der Zeit als Arbeitszeit gezählt. Von den 11h sind dann 60% also 6,6h Arbeitszeit im BD . Dies wird der fehlenden Abwesenheit am nächsten Tag verrechnet. 6,6h - 8h. Mache dann also 1,4h minus.
aus „Kulanz“ bekommt man 6€ als Nachtzuschlag für die 6,6h...

Der BD vor Ort ist aber immerhin eine Aufenthaltsbeschränkung außerhalb der regulären Dienstzeiten. Und da frage ich mich, wie das anderswo läuft...

kann aber auch verstehen, dass selbst bei guter Bezahlung mal die Motivation fehlt und Nächte belastend sind.

Alexandra451
12.05.2021, 09:29
Das mit den 10h erzählte eine Kollegin-stimmt aber so drastisch nicht. Habe es nochmal nachgerechnet

freak1
12.05.2021, 09:30
Bei so einer "Vergütung" durch die hochkreativen Modelle der Verwaltung würde ich mich - einen WB-Vertrag vorausgesetzt - eiskalt für die Dienste krank bzw. unfähig schreiben lassen. Du bekommst schreckliche Kopfschmerzen (fast schon Migräne) am Tag nach dem Dienst, kann man nichts tun. Wenn das genug machen dürfen dann entweder die OÄ ran oder die Verwaltung muss richtig teure Honorarärzte anstellen (4k / Dienst). Verarsche hoch zehn in meinen Augen, denn <25% Einsatz in den BD - wo gibt's das denn? Rehaklinik?

Alexandra451
12.05.2021, 10:01
Psychosomatik. Da stimmt das schon mit 25% Inanspruchnahme. Aber trotzdem blöd, dass da so wenig bei rumkommt.
Ich such mir was Neues

daCapo
12.05.2021, 10:44
Naja 4x im Monat krank und dann mit System, das geht nicht, oder dienstunfähig sein, geht auch nicht, dann wird man Wege suchen und finden sich von dir zu trennen.

Alternativ, wenn zur Arbeitsbelastung passend, gibt es Rufbereitschaft,wo man zu Hause ist und bis zu 45 Minuten Anfahrtszeit möglich sind. Sprich man muss vor Ort bleiben, kann aber Sport machen, Einkaufen etc. Nur der Einsatz oder das Telefonat werden bezahlt. Da kriegt man nur eine geringe Pauschale für. Finde das für den Vordergrund, wo doch häufig Fragen auftauchen und Bedarf an Einsätzen ist, selbst bei kleinen Stationen, im wesentlichen ungeeignet.

ehem-user-02-08-2021-1033
12.05.2021, 11:05
Rufdienst geht dir irgendwann auch auf die Nerven, vorallem bei großer Häufigkeit der Rufdienste und niedriger zeitlicher Beanspruchung im Dienst. Das führt dazu, dass du räumlich und zeitlich gebunden bist (keine Zeit fürFamilie/Verwandtschaft... oder kein TinderDate oder kein Wellness..kein Ausflug etc.) aber effektiv fast nix dafür kriegst. Das Leben spielt sich außerhalb des Arbeitsplatzes ab. Dieses Hybridsklaventum lohnt sich nur bei fürstlicher Grundvergütung.

Alexandra451
12.05.2021, 11:25
dem stimm ich 100%zu!

rafiki
12.05.2021, 11:29
Dieses Hybridsklaventum lohnt sich nur bei fürstlicher Grundvergütung.

Ab welcher Summe ist von fürstlicher Grundvergütung auszugehen?