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5-Aminolävulinsäure
31.12.2008, 14:02
Also ich find es schon echt gut, daß die Mutterschutz-Zeit zur Weiterbildungszeit dazugerechnet wird. Man hat ja dadurch doch nicht so ne lange Ausfallzeit. So kann ich ja getrost 9 Monate zu Hause bleiben und dann 3 Monate Teilzeit arbeiten, habe so nur 8 Monate weniger. Muß dann auch wieder was tun, sonst fällt mir die Decke auf den Kopf... ;-)

lala
01.01.2009, 14:37
Ich muss nochmal alle betroffenen Kolleginnen und alle die, die sonst Ahnung haben ein paar wichtige Fragen stellen:

1) Zum Thema Mutterschutz:
6 Wochen vor und 8 nach Geburt, heißt, ich muss irgendwann den Termin bekannt geben, klar. Was bekomme ich da noch an Geld? V.a. im Hinblick, dass ich privat versichert bin? Habe nur das (http://www.richtig-beantragen.de/index.php/Mutterschutzgeld-beantragen/) hier gefunden. Heißt ja, dass ich ab Beginn auch kein Gehalt mehr habe, Elterngeld ja erst später bekomme oder?
2) Elternzeit und -geld:
Ich muss vorher festlegen und dem Arbeitgeber mitteilen, wann und wie lange ich Elternzeit nehme? Wenn man insgesamt 14 Monate nehmen kann, kann der Partner dann auch später noch entscheiden, zB nach meinen 12 Monaten 2 Monate zu nehmen, oder muss man das auch VORHER festlegen schon?
3) Vertragsende in Elternzeit:
Läuft mein befristeter Vertrag in der Elternzeit aus, habe ich kein Anrecht auf Weiterbeschäftigung, oder? Wäre dann Entscheidung des Arbeitgebers diesen zu verlängern bzw. mir dann bei Rückkehr einen neuen zu geben...
4) Mutterschutzzeit und Anrechnung auf Weiterbildung:
So wie ich es in den Tarifverträgen verstanden habe, wird diese Zeit zwar als abgleistete "ärztliche Arbeitszeit" anerkannt - was für die Eingruppierung in die Tarifgruppe entscheidend ist - auf die WEITERBILDUNGszeit für die Facharztanerkennung aber auch? Hierzu habe ich nichts bei den entsprechenden Weiterbildungsordnungen der LÄK finden können? Hat da jmd Infos?

Soweit erstmal...vielen Dank und alles Gute an die hier "Infizierten" ;-)

lala

Muriel
01.01.2009, 15:12
Huhu Lala,
erst mal: Was haben Eure Eltern denn zu dem Weihnachtsgeschenk gesagt? :-)
Zum Thema Mutterschaftsgeld:
Du musst frühestens 6, spätestens 5 Wochen vor der Geburt, also ET natürlich, bei Deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen (zumindest bei der GKV). Das sind nur ein paar hundert Euro, die man bekommt, aber der Arbeitgeber zahlt dann die Differenz zum vorherigen Lohn während dieser 14 Wochen. Bedeutet also, dass Du im Prinzip eine Lohnfortzahlung bekommst, was die Beträge anbelangt, auch wenn es anders heißt.
Du musst, wenn Du das Elterngeld beantragst, schon ziemlich genau wissen, wieviel Du nehmen möchtest, besser zu viel beantragen, da Du ja jederzeit wieder früher anfangen kannst zu arbeiten, bekommst dann halt eben doch kein Elterngeld mehr. Meine Verwaltung sagte mir, dass sie wohl schon ein paar Mal mitbekommen hätten, dass Frauen, die zuerst nur einige Monate beantragt hatten und dann noch mehr wollten, diese nicht bekommen haben oder wenn nur mit massivster Anstrengung. Dein Partner, der zwingend mindestens 2 Monate nehmen muss, damit Ihr die vollen 14 Monate ab Geburt des Kindest bekommt und nicht nur 12 (im Prinzip sind es ja an Elterngeld 12 bzw 10 Monate, da die ersten 2 Monate ja Mutterschaftsgeld sind), muss dies bis spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Austritts-/Pausentermin seinem Arbeitgeber mitteilen. Inwiefern die Partnermonate aber schon im Vorfeld offiziell beantragt werden müssen, weiß ich jetzt auch nicht.

liebe Grüße
Muri, bei der es gerade ziemlich trampelt innen drin :-)

murkel
01.01.2009, 15:46
Ich muss nochmal alle betroffenen Kolleginnen und alle die, die sonst Ahnung haben ein paar wichtige Fragen stellen:


2) Elternzeit und -geld:
Ich muss vorher festlegen und dem Arbeitgeber mitteilen, wann und wie lange ich Elternzeit nehme? Wenn man insgesamt 14 Monate nehmen kann, kann der Partner dann auch später noch entscheiden, zB nach meinen 12 Monaten 2 Monate zu nehmen, oder muss man das auch VORHER festlegen schon?

man muss 7 wochen vor ende des mutterschutzes, also eine woche nach der geburt beim arbeitgeber elternzeit beantragen. dabei muss angegeben werden, wann man voraussichtlich wieder anfangen wird zu arbeiten.
im antrag für elterngeld muss man mit angeben, ob der partner ebenfalls elterngeld beantragen wird oder nicht. (der partner muss einen extra-antrag ausfüllen). man muss im antrag angeben, ob man vom ersten bis 12. lebensmonat elterngeld beziehen möchte oder abweichend (zb. vom 1.-5. monat und vom 8.-14.monat).
so dass man schon bei beantragung des elterngeldes konkrete pläne haben muss. die 12(!)-seitigen anträge kann man sich im internet runterladen.
elterngeldantrag (http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html)

murkel, bei der die nächte momentan sehr kurz sind :-oopss

Muriel
01.01.2009, 16:11
Huhu Murkel,
auch wenn es alles sehr anstrengend ist, hoffe ich doch, dass Du die Zeit gerade genießt mit dem Lütten!
Mal eine Frage an alle Betroffenen sozusagen: Ich merke derzeit, dass ich mir natürlich über tausend Dinge, die ich eigentlich nicht wirklich für kompliziert hielt früher, Gedanken mache, die tatsächlich ziemlich kompliziert sein können, und sei es nur: MaxiCosi oder Römer? :-D Daher die Frage: Würde bei Euch Interesse herrschen, dass wir hier (aber abgelöst von diesem speziellen zu WB-Fragen etc gehörenden Thread) einen Eltern (to be) Thread eröffnen, wo man sich austauschen kann? Ich weiß, dass es tausende Foren gibt wie bei eltern.de z.B., wo man dies auch findet. Aber ich würde es z.B. zu schätzen wissen, mit Leuten, die ich zumindest durch Beiträge hier "kenne", die irgendwie ähnlich ticken, über solche Dinge zu diskutieren bzw. sich auszutauschen. Eure Meinungen bitte, dann würde ich ggf. was eröffnen und auf rege Beteiligung hoffen, besonders auch von denen, die einen mit guten Tipps versorgen können :-)

lala
01.01.2009, 16:19
Danke euch beiden schonmal!



Du musst frühestens 6, spätestens 5 Wochen vor der Geburt, also ET natürlich, bei Deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen (zumindest bei der GKV). Das sind nur ein paar hundert Euro, die man bekommt, aber der Arbeitgeber zahlt dann die Differenz zum vorherigen Lohn während dieser 14 Wochen. Bedeutet also, dass Du im Prinzip eine Lohnfortzahlung bekommst, was die Beträge anbelangt, auch wenn es anders heißt.


Genau, bei der GKV war mir das auch so bekannt...dummerweise bin ich aber (noch) privat krankenversichert...werde vlt mal direkt bei der PKV nachfragen, auch was die ansonsten so finanzieren (Geburtsvorbereitungskurse etc.)...

Mach doch mal so einen Thread auf - gibt ja scheinbar genug Bedarf langsam :-)
Und das nächste OFT mit Krabbelgruppe dann ;-)

LG,
lala

Grombühlerin
01.01.2009, 17:13
4) Mutterschutzzeit und Anrechnung auf Weiterbildung:
So wie ich es in den Tarifverträgen verstanden habe, wird diese Zeit zwar als abgleistete "ärztliche Arbeitszeit" anerkannt - was für die Eingruppierung in die Tarifgruppe entscheidend ist - auf die WEITERBILDUNGszeit für die Facharztanerkennung aber auch? Hierzu habe ich nichts bei den entsprechenden Weiterbildungsordnungen der LÄK finden können? Hat da jmd Infos?
lala

Hallo Mitschwangere,

das von lala genennte Problem mit dem Vertrag hab ich zwar nicht da ich schon unbefristet bin aber das mit der Anrechnung der Mutterschutzzeit kapier ich auch nicht.

Mich beschäftigt da vor allem Folgendes:

Meint ihr, die Zeit zählt für die Berufserfahrungszeit, die man für den Notarztschein braucht? Wenn nicht gerate ich nämlich in die neue, arbeitintensivere Regelung...

Zum Thema "befristeter Vertrag läuft aus" meine ich neulich mal gelesen zu haben, dass es keinen Anspruch auf Verlängerung gibt aber ich weiß grad nicht mehr, wo ich das her habe.

Stefy
01.01.2009, 20:16
Ich muss nochmal alle betroffenen Kolleginnen und alle die, die sonst Ahnung haben ein paar wichtige Fragen stellen:

1) Zum Thema Mutterschutz:
6 Wochen vor und 8 nach Geburt, heißt, ich muss irgendwann den Termin bekannt geben, klar. Was bekomme ich da noch an Geld? V.a. im Hinblick, dass ich privat versichert bin? Habe nur das (http://www.richtig-beantragen.de/index.php/Mutterschutzgeld-beantragen/) hier gefunden. Heißt ja, dass ich ab Beginn auch kein Gehalt mehr habe, Elterngeld ja erst später bekomme oder?
2) Elternzeit und -geld:
Ich muss vorher festlegen und dem Arbeitgeber mitteilen, wann und wie lange ich Elternzeit nehme? Wenn man insgesamt 14 Monate nehmen kann, kann der Partner dann auch später noch entscheiden, zB nach meinen 12 Monaten 2 Monate zu nehmen, oder muss man das auch VORHER festlegen schon?
3) Vertragsende in Elternzeit:
Läuft mein befristeter Vertrag in der Elternzeit aus, habe ich kein Anrecht auf Weiterbeschäftigung, oder? Wäre dann Entscheidung des Arbeitgebers diesen zu verlängern bzw. mir dann bei Rückkehr einen neuen zu geben...
4) Mutterschutzzeit und Anrechnung auf Weiterbildung:
So wie ich es in den Tarifverträgen verstanden habe, wird diese Zeit zwar als abgleistete "ärztliche Arbeitszeit" anerkannt - was für die Eingruppierung in die Tarifgruppe entscheidend ist - auf die WEITERBILDUNGszeit für die Facharztanerkennung aber auch? Hierzu habe ich nichts bei den entsprechenden Weiterbildungsordnungen der LÄK finden können? Hat da jmd Infos?

Soweit erstmal...vielen Dank und alles Gute an die hier "Infizierten" ;-)

lala

ich kann dir zu Punkt 4 nur sagen, daß es nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet wird, d.h. die machst da weiter, wo du aufgehört hast...du musst ja der Ärtzekammer Bescheid geben, daß du in Elternzeit bist (und zahlst ja dann auch nur den Mindestbeitrag).
ich muß mal suchen gehen, wo das steht...wenn ich es denn finde... :-?

zu Punkt 1 und 2 wurde dir ja schon auführlich geantwortet und Punkt 3:

das hängt vom Wohlwollen des AG ab, mein Vertrag endete auch in der Elternzeit ( ich hatte noch 6 Monate) und diese verbliebenen durfte ich dann "nachholen" , als mein Sohn14 Monate alt war (mit dem Segen der KV, da ich in einer internistischen Parxis arbeite).

LG Stefy

Stefy
01.01.2009, 20:20
Huhu Murkel,
auch wenn es alles sehr anstrengend ist, hoffe ich doch, dass Du die Zeit gerade genießt mit dem Lütten!
Mal eine Frage an alle Betroffenen sozusagen: Ich merke derzeit, dass ich mir natürlich über tausend Dinge, die ich eigentlich nicht wirklich für kompliziert hielt früher, Gedanken mache, die tatsächlich ziemlich kompliziert sein können, und sei es nur: MaxiCosi oder Römer? :-D Daher die Frage: Würde bei Euch Interesse herrschen, dass wir hier (aber abgelöst von diesem speziellen zu WB-Fragen etc gehörenden Thread) einen Eltern (to be) Thread eröffnen, wo man sich austauschen kann? Ich weiß, dass es tausende Foren gibt wie bei eltern.de z.B., wo man dies auch findet. Aber ich würde es z.B. zu schätzen wissen, mit Leuten, die ich zumindest durch Beiträge hier "kenne", die irgendwie ähnlich ticken, über solche Dinge zu diskutieren bzw. sich auszutauschen. Eure Meinungen bitte, dann würde ich ggf. was eröffnen und auf rege Beteiligung hoffen, besonders auch von denen, die einen mit guten Tipps versorgen können :-)

Huhu!

ich sage nur : nimm den Römer ( Gruppe 0+) , der ist größer und bequemer fürs Baby wegen der integrierten, höhenverstellbaren inneren Kopfstütze!

LG Stefy

P.S. weitere Fragen zur Babyausstattung ( vor allem: was man sicher NICHT braucht... :-D beantworte ich gerne!! nach 2 Kindern hat man so einiges an Erfahrungen gesammelt..)

hiddl
01.01.2009, 22:13
Zur Frage Mutterschutz und Weiterbildungszeit: Meine Verwaltung (die aber nicht unbedingt die zuverlässigste Quelle ist...) sagt, dass Mutterschutz (nicht Elternzeit, also nur die 6 Wo vor und 8 Wo nach Geburt) als Weiterbildungszeit gilt.
Ich hab mich ehrlich gesagt nie so darum gekümmert, an Zeit mangelt es mir nicht, eher an Inhalten :-oopss.

Außerdem bin ich mir sehr sicher, dass der Vertrag um die Zeit der Elternzeit verlängert werden muß. Ich hatte da mal in der Marburger Bund Zeitung von einem Urteil gelesen und unsere Verwaltung hat das auch gleich zugegeben.

Viele Grüße,
Ute

Wir haben übrigens auch eine Römer-Babyschale und fanden den Sonnenschutz total nervig, da ist das Maxi-Cosi Verfahren irgendwie ausgereifter. ;-)

alley_cat75
03.01.2009, 13:10
Außerdem bin ich mir sehr sicher, dass der Vertrag um die Zeit der Elternzeit verlängert werden muß.

Stimmt, der Vertrag wird pausiert.

lala
03.01.2009, 14:31
Also das geht aus den meisten Quellen nicht so hervor!
Siehe zB hier (http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/befristeter_arbeitsvertrag.html) .

Wenn der Vertrag befristet ist und NICHT ausläuft, kann das vlt so sein, aber wenn er IN der Zeit ausläuft, ist es ja keine Kündigung i.e.S., eine Verlängerung wäre ja auch ohne Elternzeit nicht unbedingt selbstverständlich gewesen.
Was anderes ist glaube ich, wenn er in der MUTTERSCHUTZZeit ausläuft, oder?
Und wenn ich das richtig lese, muss ich mich ja dann auch arbeitslos melden und hätte (wenn nicht sofort im Anschluss weiterbeschäftigt) Anspruch auf ALGI ?

Muriel
03.01.2009, 14:37
Der befristete Vertrag (Laufzeit bis 12/08) einer Freundin, die im November 08 entbunden hat, ist ohne Verlängerung einfach ausgelaufen. Bedeutet also, dass sie sich nach der Elternzeit eine neue Arbeitsstelle suchen muss. Ich denke, Du klärst das in Deinem Fall am besten direkt mit dem Arbeitgeber (sowohl Abteilungschef als auch Verwaltung), wie das denn nun aussehe. Natürlich wäre es für die Klinik einfacher, einfach mit Ende Deines Mutterschutzes jemand neues komplett einzustellen als nur für eine befristete Zeit, bis Du wiederkommst. Aber das sollte doch eigentlich machbar sein, oder?

lala
03.01.2009, 14:57
Klar ist das klärbar, die wären ja auch eigentlich mal schön blöd, wenn sie mich NICHT wieder nehmen würden - bei meiner Qualifikation :-D

Wollte nur mal anmerken, dass die Aussagen von alley_cat und hiddl nicht so ohne weiteres für alle Situationen gelten!

alley_cat75
03.01.2009, 15:24
Bei uns im Haus wurden die Verträge bisher pausiert und mein Bruder, Jurist, meinte, dass sei gesetzlich auch vorgeschrieben. Ich werde ihn mal fragen, ob er eine Gesetzesquelle hat. Macht für mich aber Sinn, sonst würden Chefs doch ganz einfach jemand neues mit einem Vertrag länger als 1 Jahr bei Schwangerschaft einstellen, wie die Kollegin ohnehin, rein vertraglich, nicht wiederkommt. Egal, ich ziehe Erkundigungen ein!

annekii
03.01.2009, 16:17
Hallo,

hatten wir schon das Thema des Lohns in der Zeit, in der man keine Dienste mehr macht? Eine Kollegin sagte, es muss Ausgleichszahlungen geben, da man ja nicht benachteiligt werden darf, dass man weniger verdient als vorher, nur weil die Mutterschutzrichtlinien eingehalten werden. Bei meinen 6-7 Diensten ist es nämlich auch nicht so wenig. Und da ich Alleinverdienerin unserer Familie bin, wäre es nicht schlecht, wenn ich vorher noch mehr bekommen würde, da das Elterngeld dann doch deutlich weniger ist.

Ich bin nun gerade für die ganze nächste Woche krank geschrieben, wegen leichter Blutungen. Aber es ist alles ok. Ist für mich nur sehr komisch, da ich noch nie so lange krank geschrieben war und auch nicht der Typ für Ruhe halten bin.

LG
Annekii

Muriel
03.01.2009, 16:45
Es gibt, ähnlich wie bei Krankheitstagen, tatsächlich Ausgleichszahlungen, wenn man nicht am regulären Dienst teilnehmen kann, wieviel das allerdings ist, weiß ich auch nicht, da ich noch nicht so genau auf meine Abrechnung geschaut habe. Du wirst aber auch damit natürlich nicht auf das Gleiche kommen wie mit den Diensten, das wäre ja nun auch den diensttuenden Kollegen gegenüber nicht wirklich fair ;-)

murkel
03.01.2009, 17:57
sobald ich gesagt hatte, dass ich schwanger bin, fiel ich auch aus dem dienstsystem raus (24h , am nächsten morgen nach hause, 7-8 dienste pro monat). bei uns gab es dann einen (ich glaub es hieß) mutterschaftslohn. dieser hat sich aus dem durchschnittslohn der letzten monate gebildet. somit hatte ich eigentlich keine wirklichen finanziellen einbußen, dadurch dass ich keine dienste mehr machen konnte.

Grombühlerin
03.01.2009, 21:00
Hallo,

mit dem Thema beschäftige ich mich auch gerade! Hatte auch davon gehört, dass der Durchschnitt der letzten 3 Monate gebildet wird und mich schon sehr auf das viele Geld bei freien Wochenenden.

Naja, jetzt hab ich in der Verwaltung nachgefragt, leider wird nicht der Durchschnitt der letzten 3 Monate mit Diensten genommen sondern die 3 Monate vor den 9 Monaten vor dem Entbindungstermin.
Äh, klingt kompliziert, wenn z.B. der ET im Juli ist ist 9 Monate vorher der Oktober, man nimmt also zur Bildung des Durchschnitts die Monate Juli, August und September. Also die Gehälter dieser Monate, in denen ja die Dienste von jeweils 2 Monaten vorher bezahlt werden. Da ich leider wegen eines Fachrichtungswechsels im August erst mit Diensten angefangen habe (die sich erst im Oktober im Gehalt niederschlugen) habe ich leider in den entsprechenden Diensten nur Grundgehalt. Schade! Hab doch von August bis Dezember fleißig Dienste gemacht!

Hoffe, ihr versteht das Problem...

Meint ihr, das ist rechtens so?

Muriel
03.01.2009, 21:06
schau mal hier (http://www.hrcareer.de/arbeitsrecht/Mutterschutz.pdf) nach. Da steht es genauso mit den 3 Monaten, wie Du es eben sagtest. Da steht im Übrigen auch, dass befristete Verträge tatsächlich auslaufen und sich nicht automatisch verlängern.