Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwangerschaft, Kündigung und weiter....
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Lala, meinst Du wirklich die Elternzeit oder die Zeit während der Elternzeit, in der Du Elterngeld beziehst? Das ist ein Unterschied. Du hast pro Kind Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, die Du auch gestückelt nehmen könntest. Das Elterngeld, sofern Du es alleine nutzt, steht Dir für 12 Monate ab Geburt (bzw. zehn Monate plus zwei Monate am Anfang ncoh Mutterschaftsgeld) zu. Die Elternzeit endet damit aber eben nicht automatisch. Du musst bei Deinem Arbeitgeber binnen einer Woche nach Entbindung die Zeit, die Du als Elternzeit nehmen willst, angeben. Da ich nicht denke, dass Du mehr als drei Jahre zu Hause bleiben möchtest (?), kannst Du also one Probleme 15 Monate z.B. angeben und dann ganz normal arbeiten gehen. Dein Anspruch auf Wiederbeschäftigung ergibt sich nur dann, wenn Du Dich dann auch an die Zeiten hältst.
Mir gehts um die Zeit, in der ich weder Elterngeld beziehe noch arbeite. Also wenn dazwischen zB 3 Monate liegen (quasi Elternzeit ohne Elterngeld), weil zB noch kein Krippenplatz vorhanden ist oder so....sollte ich mich dann arbeitslos melden? Hat man dann Ansprüche? Und wichtig: wann dann melden? Bei Ablauf/Vor Ablauf des noch existierenden Vertrags oder erst dann, wenn absehbar ist, dass am Ende der Elterngeld-Monate noch kein Krippenplatz da ist und somit Arbeiten noch nicht möglich ist?
An Deiner Stelle würde ich mit dem Rbeitgeber ausmachen, was ihm lieber ist, also was einfacher zu handhaben ist:
1) Elternzeit für 12 Monate beantragen und dann ggf um Verlängerung bitten
2) Elternzeit für z.B. 18 Monate beantragen und dann ggf früher wiederkommen
Zum Thema ALG: Hm, also demnach hier (http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/541.98.html) steht Dir, da Du vorher einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen bist, ALG zu, aber wann man das beantragen müsste in diesem Fall, hmpfm, keine Ahnung :-nix
icespeedskatingfan
10.07.2009, 12:46
ALG vor Vertragsende beantragen
An Deiner Stelle würde ich mit dem Rbeitgeber ausmachen, was ihm lieber ist, also was einfacher zu handhaben ist:
1) Elternzeit für 12 Monate beantragen und dann ggf um Verlängerung bitten
2) Elternzeit für z.B. 18 Monate beantragen und dann ggf früher wiederkommen
Aber was bringt mir das, dies vorher zu besprechen? Noch weiß ja kein Mensch, wann (und ob!) im nächsten Jahr eine Stelle wieder zu besetzen ist...was interessiert es meinen AG da überhaupt, wieviel Elternzeit ich nehmen will (das wäre doch für den planungstechnisch nur interessant, wenn mein Vertrag eben NICHT enden würde und er mich wiedereinstellen MÜSSTE)?
Und was bringt mir selbst das, ob ich nun 12 oder 18 Monate Elternzeit beantrage (außer dass, ich das dann später ggf. nicht mehr nehmen kann...), wenn nach 12 Monaten eh kein Geld mehr kommt?
@icespeedskatingfan: Das vermute ich auch so: also noch IN der Elternzeit und VOR Ablauf des noch gültigen Vertrags arbeitslos melden für die Zeit nach Elternzeit auch wenn ich bis dahin noch gut 6 Monate Elterngeld beziehen werde....
Ich habe mal gelesen, dass man sich 3 Monate vor Ablauf eines befristeten Vertrages beim Abeitsamt melden sollte. Ich glaube für die Elternzeit, in der es kein Elterngeld gibt, gibt es auch kein Arbeitslosengeld. Außer wenn Du Dein Kind in der KiTa untergebracht hast und Du dann trotzdem keine Stelle findest.
an alle Bereits-Mütter von euch bzw. solche, die es bald werden:
arbeitet ihr alle nur noch Teilzeit? Oder gibts auch welche mit 100%? Ist das machbar? Oder bleibt die Karriere, sofern es denn eine gibt, auf jeden Fall auf der Strecke? Gerade die Beiträge am Anfang haben mir ganz schön Angst gemacht, denn es ist ja wirklich so, dass man kaum pünktlich gehen kann und ich weiß zur Zeit nicht, wie ich das mit einem Baby vereinbaren sollte.... Möchte aber sehr gerne Mutter werden und auch möglichst vor 30 - Ob ich nun zwei Jahre vorm Facharzt Pause mache oder jetzt, dürfte ja auf dasselbe hinauslaufen, oder?
Ich hasse an diesem Beruf, dass man sich über so etwas Gedanken machen muss! Viele Freunde von mir (Physiotherapeuten, Hotelkauffrau,...) haben einfach die Pille abgesetzt, Kind gekriegt, sind glücklich und arbeiten inzwischen wieder....
und wir.....:-oopss
Hallo,
ich habe bei meinem ersten Kind (leider) nur 4 Monate Elternzeit genommen bevor ich meine erste Stelle angetreten habe. Ich habe bis jetzt Vollzeit gearbeitet. Teilzeit wäre durch das erforderliche Pendeln zu kompliziert gewesen. Pünktlich gehen ist ein Problem, aber es war uns noch möglich auch das zu organisieren. Was allerdings auf der Strecke blieb, war die Zeit für mein Kind. Ich hätte einfach gerne mehr Zeit für ihn gehabt. Bei dem Baby, das ich jetzt erwarte, werde ich zunächst daheim bleiben. Ich überlege gerade, hin und her wieviel Elternzeit von meiner Seite wir uns aus finanziellen Gründen leisten können.
Bei zwei Jahren wäre mein Vertrag abgelaufen, aber ich überlege auch bezüglich einem Fachrichtungswechsel.
Wie ist das so bei Euch anderen Eltern?
icespeedskatingfan
10.07.2009, 17:50
Habe zwei Monate nach Geburt meines ersten Kindes von der Klinik in eine Praxis gewechselt,... die weiteren kamen dann in unserer eigenen Praxis wo ich meine Arbeitszeiten dann selbst bestimmen konnte:-top
Kathibaby
10.07.2009, 23:02
Bei zwei Jahren wäre mein Vertrag abgelaufen, aber ich überlege auch bezüglich einem Fachrichtungswechsel.
Wie ist das so bei Euch anderen Eltern?
Wenn der Vertrag befristet ist aufgrund der WBO für Ärzte muss der Vertrag nach Rückkehr um die Zeit verlängert werden die Du in Elternzeit und Mutterschutz warst. Er läuft also nicht einfach aus.
Habe zwei Monate nach Geburt meines ersten Kindes von der Klinik in eine Praxis gewechselt,... die weiteren kamen dann in unserer eigenen Praxis wo ich meine Arbeitszeiten dann selbst bestimmen konnte:-top
Warst Du damals noch in Weiterbildung? Hast Du dann nach 2 Monaten Vollzeit gearbeitet?
Ich bin gerade mitten in der Weiterbildung und mir fehlt auch noch die Intensivzeit.
@ Kathibaby: Die Befristung ist tatsächlich nach der WBO der Ärzte. Danke für den Hinweis. Gilt das auch wenn ich dann 7 Monate nach dem ursprünglichen Vertragsende wieder anfangen würde?
Frag am besten bei Deiner Verwaltung nach. Bei uns ist es so, dass man zwar einen 5-Jahres-Vertrag bekommt, er aber bis zum Erreichen des Facharztes, nicht mal "nur" der Reife geht. Wenn ich also jetzt aussetze oder aber mich aus anderen Grründen späte rzur Prüfung anmelde, dann läuft der Vertrag weiter. Ich weiß allerdings nicht, ob mein Haus einfach so nett ist oder ob das normal ist :-nix
Kathibaby
13.07.2009, 10:59
@ Kathibaby: Die Befristung ist tatsächlich nach der WBO der Ärzte. Danke für den Hinweis. Gilt das auch wenn ich dann 7 Monate nach dem ursprünglichen Vertragsende wieder anfangen würde?
Das ist egal, der Vertrag muss um die Elternzeit und den Mutterschutz verlängert werden, wenn diese Zeit die Gesamtzeit der Vertragsdauer nicht übersteigt. Also die Zeit im Vertrag, die Dir fehlt darf nachgeholt werden. Wissen einige Verwaltungen zwar nicht, gibt aber Musterprozesse durch den MB und die haben das bestätigt.
Das ist egal, der Vertrag muss um die Elternzeit und den Mutterschutz verlängert werden, wenn diese Zeit die Gesamtzeit der Vertragsdauer nicht übersteigt. Also die Zeit im Vertrag, die Dir fehlt darf nachgeholt werden. Wissen einige Verwaltungen zwar nicht, gibt aber Musterprozesse durch den MB und die haben das bestätigt.
Quellen? Links? Ist das Gesetz oder Regelung je nach Tarifvertrag? Ich habe nichts finden können und nur andere Auslegungen bekommen bisher....
Und meinst du nur die Zeit, wo Elternzeit= Rest- Vertragslaufzeit ist die verlängert wird? Bsp.: Vertrag endet 3 Monate nach Beginn Elternzeit => man wird bei Rückkehr auch nur noch 3 Monate eingestellt?
icespeedskatingfan
13.07.2009, 11:34
@Allona: war damals in der WBZ als ich in eine Praxis gewechselt habe. Wir haben ein Agreement zu beiderseitigen Zufriedenheit geschlossen: Ich habe eine volle Stelle bescheinigt bekommen, wobei ich eine seeeehr großzügige "Lernzeit" zur Verfügung gestellt bekommen habe, - dafür war ich nicht sehr anspruchsvoll bei der Vergütung und habe in der Urlaubszeit mehr gearbeitet. Außerdem habe ich meinen kleinen Fratz mitbringen können, der bei der Sekretärin im Büro schlummerte, die mich dann zwischendurch zum stillen rief.
Sö ähnlich haben wir es dann auch in unserer Praxis bei unserer letzten WBA gehandhabt, nur das ich eine Tagesmutter zur Verfügung stellen kann. Die betüdelt ab August auch das 3.Kind unserer Kollegin, die gerade in Mutterschutz ist.
Das ist Service, den sich mehr Arbeitgeber mal einfallen lassen sollten :-top
Kathibaby
13.07.2009, 23:29
_ Befristeter Vertrag in der Weiterbildung
Anschlussvertrag bei befristeten Verträgen nach dem Gesetz über befristete Verträge mit Ärzten in der Weiterbildung!
Arbeitnehmer haben bei Weiterbildungsverträgen Anspruch auf Weiterbeschäftigung sofern sie sich im Mutterschutz oder der Elternzeit befanden.
Sachverhalt:
Ein besonderes Problem bei befristeten Verträgen mit Ärzten/innen besteht darin, dass solche Verträge grundsätzlich auch dann auslaufen, wenn sich der/die Arzt/in während der Vertragslaufzeit in Elternzeit befindet. Dies gilt um so mehr bei weiblichen Arbeitnehmerinnen, die aufgrund eines absoluten Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz nicht arbeiten dürfen. Denn weder ein Beschäftigungsverbot noch der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit hindert grundsätzlich das Auslaufen eines befristeten Vertrages.
Hiervon macht § 1 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes über befristete Verträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄrzteBefG) eine Ausnahme. Gemäß dieser Vorschrift hat die Arztin für die Zeit, in welcher sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes bzw. aufgrund der genommenen Elternzeit tatsächlich nicht gearbeitet hat, Anspruch auf einen Anschlussvertrag über den Zeitraum, in dem sie tatsächlich keine Arbeitsleistungen erbracht hat. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beendigung des Arbeitsvertrages um die anzurechnende Zeit hinauszuschieben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der von dieser Vorschrift betroffene Personenkreis berechtigt, von dem Arbeitgeber den Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrages begrenzt auf diesen Zeitraum zu verlangen. Der Arbeitgeber unterliegt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über befristete Verträge mit Ärzten in der Weiterbildung einem Kontrahierungszwang (folglich BAG-Urteil vom 24.04.1996).
Dies wurde in einem durch den MARBURGER BUND LV Berlin Brandenburg e.V. betriebenen arbeitsgerichtlichen Verfahren erneut bestätigt. In diesem Verfahren vertrat das Arbeitsgericht die Auffassung, dass der Arbeitnehmerin die verlorene Zeit zum Zwecke der Weiterbildung durch den Arbeitgeber in Form eines Anschlussvertrages selbst dann ermöglicht werden muss, wenn hierfür die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind bzw. eine entsprechende Stelle nicht existiert. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall verpflichtet ist, die notwendigen Mittel aufzubringen und eine Stelle zu schaffen. Ferner vertrat es die Auffassung, dass die Arbeitnehmerin nach diesem Gesetz Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung hat, obwohl sie im Vorfeld nur in Teilzeit angestellt war. Als Begründung hierfür führte das Gericht aus, dass die Arbeitnehmerin nur dann ihr Weiterbildungsziel erreichen könne, wenn sie in Vollzeit beschäftigt werden würde, da der weiterbildungsbefugte Arzt das Klinikum verlassen hatte.
Fazit:
Sobald ein Vertrag nach dem ÄrzteBefG befristet wird und die entsprechende Arbeitnehmerin aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz nicht mehr zur Arbeitleistung imstande ist oder aber ihre Elternzeit nimmt, hat sie Anspruch auf einen Anschlussvertrag, welcher den Zeitraum umfassen muss, in dem sie tatsächlich nicht arbeiten durfte.
http://www.marburger-bund.de/webEdition/we_cmd.php?we_cmd[0]=show&we_cmd[1]=3446&we_cmd[4]=646
Danke Kathi!
Würde dann heißen, man müsste zumindest für die noch ausstehende Vertragslaufzeit (in meinem Bsp. die 3 Monate) in Vollzeit angestellt werden...
Naja, vielleicht geht es ja auch alles ganz unkompliziert. Aber trotzdem nochmal die Anfangsfrage: habe ich -sofern zwischen Elterngeld-Zeit und Wiederarbeitsbeginn einige Monate liegen - nicht wie jeder andere Anspruche auf ALG? Ich habe ja vorher gearbeitet, brav eingezahlt (im Gegensatz zu vielen netten Mitbürgern) und muss ja nur eine gewisse Zeit (zB bis Kita-Platz) überbrücken? Hat das jemand gemacht?
war damals in der WBZ als ich in eine Praxis gewechselt habe. Wir haben ein Agreement zu beiderseitigen Zufriedenheit geschlossen: Ich habe eine volle Stelle bescheinigt bekommen, wobei ich eine seeeehr großzügige "Lernzeit" zur Verfügung gestellt bekommen habe, - dafür war ich nicht sehr anspruchsvoll bei der Vergütung und habe in der Urlaubszeit mehr gearbeitet. Außerdem habe ich meinen kleinen Fratz mitbringen können, der bei der Sekretärin im Büro schlummerte, die mich dann zwischendurch zum stillen rief.
Sö ähnlich haben wir es dann auch in unserer Praxis bei unserer letzten WBA gehandhabt, nur das ich eine Tagesmutter zur Verfügung stellen kann. Die betüdelt ab August auch das 3.Kind unserer Kollegin, die gerade in Mutterschutz ist.
Das klingt ja echt toll. Ich würde schon sehr gerne aus dem bisherigen Kliniktrott ausbrechen. Wieviel aus dem Logbuch ist Dir denn bei Deinem Wechsel in die Praxis bescheinigt worden?
icespeedskatingfan
14.07.2009, 16:35
Das klingt ja echt toll. Ich würde schon sehr gerne aus dem bisherigen Kliniktrott ausbrechen. Wieviel aus dem Logbuch ist Dir denn bei Deinem Wechsel in die Praxis bescheinigt worden?
Der ganze Innere-Teil; hatte die Intensivzeit auch schon hinter mir, brav 500 Abdomen-Sonos gemacht und gefühlte 10.000 EKG´s befundet.
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