Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AdH Rostock
DocMartin
29.06.2010, 17:27
Das würde mir dann umwerfende 6,5 Punkte mehr bringen^^
Hubert Cumberdale
30.06.2010, 17:13
Weiß jemand zufällig, ob sich die von der Uni Rostock angegebene Grenze von 2,0 nur auf 60% DN + 40% gewichtete Fächernoten oder auch auf 51% DN + 49% AWG bezieht?
Danke
Nach der Formulierung in der Zulassungsordnung werden die Leute für das AWG über die "Zulassungsnote" ausgewählt. Also ja.
"Bei der Auswahl der Teil-nehmer / Teilnehmerinnen für die Auswahlgespräche werden diejenigen Bewerber / Bewer-berinnen entsprechend der Reihung nach Satz 1 berücksichtigt, die nicht bereits nach Satz 1 einen Studienplatz erhalten und..."
"Bei der Reihung der Bewerber / der Bewerberinnen, die an den Auswahlgesprächen teilgenommen haben, geht die für das Auswahlgespräch vergebene Zulassungsnote mit einer Gewichtung von 49 % und der Grad der Qualifikation mit einer Gewichtung von 51 % in die Entscheidung ein"
Quellen: https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Studium/studsekr_rechts/Zulassungsordnung-Medizin-050308.pdf
Hubert Cumberdale
30.06.2010, 19:32
Also hätte man letztes jahr mit 1,x im Abi eine 1 oder 2 im AWG schaffen müssen, um am Ende noch auf 2,0 zu kommen. Stimmt meine Rechnung???
Hm, habe Deine Frage scheinbar falsch verstanden gehabt, ich dachte du meinst, ob die Leute eingeladen werden, nach der Reihung mit der "Zulassungsnote".
Also du willst wissen, ob die 2,0 "Zulassungsnote" auch für die Rechnung AWG+DN gilt? Keine Ahnung...sollte aber eigentlich der Fall sein, da ja beide Verfahren zum AdH der Hochschule gehört....
Bei der Berechnung bin ich auf 2.104 gekommen (für das AWG bei 1.9 DN also letze 1,x Note), aber keine Gewähr ;)
Wie hast du den Absatz zum NRV verstanden?
AWG Leuten bringt das AWG im NRV genau Null?
"Sollten im Nachrückverfahren mehr Studienplätze zu vergeben sein, als geeignete Bewerber / Bewerberinnen bei den Auswahlgesprächen ausgewählt wurden, wird die Vergabe der freien Studienplätze nach der gemäß Ziffer II maßgeblichen Rangliste fortgesetzt."
Quelle :https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Studium/studsekr_rechts/Zulassungsordnung-Medizin-050308.pdf
So ganz generell ist die AdH-Wissenschaft recht lustig ;P
Hubert Cumberdale
30.06.2010, 20:14
Ja es scheint ganz so zu sein als ob einem im NRV das AWG nix bringen würde... verdammt!
also wenn du 1,9 im Abi hast (wie ich) und ne 2 im AWG bekommst, werden die beiden Noten ja zu beinahe gleichen Teilen miteinander verrechnet... dann müsst ja ein Wert unter 2,0 rauskommen, denn
(1,9+2)/2=1,95
Sollte doch so stimmen. Das heißt letztes Jahr hätte man mit 1,9 "nur" eine 2 erreichen müssen...
DocMartin
30.06.2010, 20:26
Wär ich mit 1.6, 6.5 Punkten für die Naturwissenschaften und 2. OP dabei?
6.5 Punkte für Nawi? Wie meinst du das?
OP sollten nach Zulassungsordnung irrelevant sein, zumindest steht da nichts von Bevorzugung bei höherer OP, nur wenn du minderjährige Kinder erziehst wirst du bevorzugt (?warum auch immer?)
konstantin
01.07.2010, 13:05
Wär ich mit 1.6, 6.5 Punkten für die Naturwissenschaften und 2. OP dabei?
Wenn du mit 6,5 Punkten deine "Summe aller Kurse in Mathe/Physik/Bio/Chemie/Deutsch : 20" meinst, dann haettest du bei 1,6 einen Schnitt von 0.6*1.6 + 0.4*3.3 = 2,28. Das reicht definitiv nicht, auch nicht, wenn du Rostock als 1. OP nennst.
Hubert Cumberdale
01.07.2010, 15:08
naja wenn DocMartin Rostock als 1. OP nennt, zählen ja die Naturwissenschaften nicht mehr sondern nur DN+AWG...
Aber die Leute werden nach Reihung Nawi+DN fürs AWG eingeladen /bzw. nicht eingeladen(?)
konstantin
01.07.2010, 19:07
Ich kann mir nicht vorstellen, warum zum Auswahlgespraech nach hochschuleigenen Kriterien geladen wird, die Ergebnisse der Gespraeche aber nur mit der Durchschnittsnote verrechnet werden. Das wuerde doch das ganze Konzept auseinander pfluecken. :-nix
Naja, ich verstehe die Formulierung schon so, und ihr?
"Bei der Auswahl der Teil-nehmer / Teilnehmerinnen für die Auswahlgespräche werden diejenigen Bewerber / Bewer-berinnen entsprechend der Reihung nach Satz 1 berücksichtigt, die nicht bereits nach Satz 1 einen Studienplatz erhalten....haben"
Hubert Cumberdale
02.07.2010, 15:52
Ah ok... dann hab ich wohl nur Schmarrn erzählt und schließe mich deiner Meinung an :-)
Kann man irgendwo in dieser Satzung auch herauslesen, welche Grenze letztes Jahr für eine Einladung zum AWG bestand? Hab nämlich nix gefunden...
Da müsstest du wohl direkt nachfragen. Vorauswahl ist 2,3 und 1. OP. Dann werden nach der Reihung diese "Anzahl" an Personen zum AWG eingeladen:
"....wird sodann eine der dreifachen Zahl der noch zu vergebenden Studienplätze entsprechende Bewerberzahl zu einem Aus-wahlgespräch gebeten..."
Quelle: https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Studium/studsekr_rechts/Zulassungsordnung-Medizin-050308.pdf
Aber ob das nun alles so richtig interpretiert ist, keine Ahnung...habe da auch so meine Probleme mit der Zulassungsordnung!
Hubert Cumberdale
02.07.2010, 16:17
Ja diese Textstelle hab ich auch schon gelesen... so ein Mist, dass niemand was festes sagen kann, ich hätte nämlich eine Zulassungsnote von 2,22 (hab Physik abgewählt) und kann somit wenn dann eh nur übers AWG reinkommen.
Wenn ich jetzt aus Dummheit meine 1. OP verschwende, weil ich auf einen Platz im AWG in Rostock hoffe und dann nicht eingeladen werden, raste ich aus.
konstantin
02.07.2010, 16:31
Ruf doch einfach mal bei denen an, und frag, wieviele zum Auswahlgespraech eingeladen werden. Ich dachte, sie wuerden alle einladen, die Rostock als 1. OP angeben, weil das ja auch nicht so schrecklich viele sind (um die 500 waren es glaube ich letztes Jahr)...
Hubert Cumberdale
02.07.2010, 17:41
Ok mach ich am Montag, werde dann hier Bericht erstatten.
oh ja bitte hier posten, daß würde mich auch interessieren
stand da nicht irgendwo ,wann zum Auswahlgespräch geladen wird?
Wie lange müssen wir denn noch warten?
Rostock, na ja ,is nicht der Traum , aber wenns denn sein soll?
konstantin
05.07.2010, 13:19
Also ich habe das am Wochenende noch einmal nachgelesen gehabt. Rostock laedt 3 mal so viele Bewerber zu einem Auswahlgespraech ein wie Studienplaetze vorhanden sind (die Liste weiterfuehrend die nach deren komischer Notenrechnerei herausgekommen ist).
Zum Wintersemester 2009/2010 gab es 204 Plaetze fuer den Studiengang Humanmedizin in Rostock, von denen demnach 123 Plaetze (60%) ueber die Durchschnittsnote vergeben worden sind. Fuer die anderen 81 Plaetze (40%) wurden also 243 Bewerber zu einem Auswahlgespraech geladen. Wenn ich mich recht entsinne, gab es letztes Jahr (wie vorher mal irgendwo erwaehnt) knapp ueber 500 Bewerber, die Rostock als 1. Ortspraeferenz angegeben haben.
Gehen wir davon aus, dass Rostock in erster Linie diejenigen Leute auswaehlt, die Rostock als 1. Ortspraeferenz angegeben haben (auch in der 60%-Quote), hatten von den knapp 500 Bewerbern also 366 zumindest die Chance, einen Studienplatz zu ergattern.
Man braucht also nur hoffen, dass 150 Leute sich aus Jux oder mit einem schlechteren Schnitt beworben haben.
Ich gehe davon aus, dass man mit Rostock als 1. Ortspraeferenz denjenigen vorgezogen wird, die vielleicht einen besseren Schnitt haben, aber in der Ortspraeferenz hoeher liegen. Ich habe letztes Jahr mit einem Schnitt von 1,7 (nach deren Rechnung!) erst im 1. Nachrueckverfahren einen Platz bekommen, hatte Rostock aber zugegebenermassen "nur" als 2. Ortspraeferenz angegeben.
Dem ganzen Zahlenspiel zum trotz: Wird schon werden! :peace: :-)
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