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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sommersemester 2011 (Zweitstudium)



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sklyszcz
09.03.2011, 21:15
ich glaube nicht, dass wir Teilstudienplätze erhalten, weil wir ja nicht nachrücken können oder?????

LotF
09.03.2011, 22:51
Miss_H,
keine Ahnung - Münster vergibt keine Teilstudienplätze und ich will auch keinen...

Fiden, dass eine Uni "prostudent" sein kann ist mir quasi ganz neu :-keks

Skly, naja, du könntest ja da anrufen und dich erkundigen, wenn es dich interessiert...

Miss_H
10.03.2011, 10:38
keine Ahnung - Münster vergibt keine Teilstudienplätze und ich will auch keinen...

Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht. Hoffentlich bekomme ich dich niemals als behandelten Arzt!!!

LotF
10.03.2011, 11:01
wenn dein behandelner Arzt dir sagt "keine Ahnung, fragen sie lieber die Kollegen hier", dann halte ich es für besser, als wenn er dir vorspielt die Welt zu verstehen und dir was falsches erzählt. Aber gut, das ist sicherlich auch Ansichtssache.

Miss_H
10.03.2011, 12:35
Der Ton macht die Musik. Mehr habe ich nicht mehr zu sagen.

fiden
10.03.2011, 12:50
...dass eine Uni "prostudent" sein kann ist mir quasi ganz neu...

Freut mich, dass ich dir hier dann auch von Dingen berichten kann, die im positiven Sinne anders sind, als es dich deine Erfahrungen bisher glauben lassen.
Den Keks nehme ich trotzdem!!! :o)

Dr. Neugebauer in Köln...sehr sehr human und prostudent. Zumindest mir gegenüber. Hätte mir auch Steine in den Weg stellen können ohne dass ich was hätte sagen können.

LotF
10.03.2011, 15:59
Freut mich, dass ich dir hier dann auch von Dingen berichten kann, die im positiven Sinne anders sind, als es dich deine Erfahrungen bisher glauben lassen.

mich auch - alles Andere wäre auch wirklich ein wenig traurig... :)

sklyszcz
12.03.2011, 20:15
wie gesagt ich weiß nicht ob Herr Dr. Neugebauer meinen Antrag begutachtet hat. Ich sollte es nur einen Sachbearbeiter dort schicken.
Fiden schaut sich Dr. Neugebauer die Anträge auf wissenschaftliche Begründungen in Köln an?

fiden
12.03.2011, 20:20
Ich denke nicht.

Er ist der Studiengangskoordinator.

Hast du keine Möglichkeit persönlich zu dem Sachbearbeiter zu gehen zu dem du es geschickt hast?

sklyszcz
12.03.2011, 20:27
An Herrn Brod sollte ich es schicken. Ich habe einen ausreichend frankierten Rückumschlag mitgeschickt. Wie gesagt ich weiß nur die Begründung wurde abgelehnt. Ich dachte, dass nur Professoren sich die Begründungen anschauen.

Mensch mein Freund ist mir schon weggelaufen, da er denkt ich werde studieren und bringe durch das Studium ''laaaange'' nichts ein. Tja was muss mir noch alles geschehen.

fiden
12.03.2011, 20:39
Kopf hoch.

Wer dich bei für dich so wichtigen Vorhaben nicht stützt, wird eben nur ein Lebensabschnittsgefährte sein statt der Richtige :-meinung

Hast du zB schon ein Mal bei Hochschulstart angerufen und gefragt, wann ein Antrag für wissenschaftliche Gründe durchgeht? Also welche Voraussetzungen man erfüllen muss....?

Ich hab mich mal erkundigt gehabt, da ich - falls es bei mir eine Absage gewesen wäre - den Weg eingeschlagen hätte.
Es war für mich überraschend, dass die Sachbearbeiterin von hss alles so preisgegeben hat. Andererseits nachvollziehbar, denn sie sagt ja nicht wie man die Begründung schreiben soll, sondern welche Voraussetzungen man erfüllen muss um Erfolg zu haben.
Selbst wenn du das dann nicht erfüllst, hast du mindestens ein Semester Zeit (bis zur nächsten Bewerbungsfrist), dich darum zu kümmern.

Falls Herr Brod es abgelehnt hat, dann wäre ich so offensiv und würde mir einen persönlichen Termin geben lassen und nachfragen, wie man an der hiesigen Uni erfolgreich einen wissenschaftlichen Werdegang anstreben kann.
Nicht verzweifelt wirken....sondern engagiert und interessiert!

LotF
12.03.2011, 21:34
Die Voraussetzungen stehen ja auch "klar" in der Anlage 3 des §17 der VergabeVO. Leider legen die Unis die Voraussetzungen dann individuell in Auswahlkriterien um, die ihnen dann gerade passen. Sie haben da zwar einen gewissen Ermessenspielraum, den man ihnen wohl auch einräumen muss. Allerdings ist das Ganze dadurch überhaupt nicht objektiv und nachvollziehbar. daher hätte mich dazu mal eine klärende Rechtsprechung interessiert...


Nicht verzweifelt wirken....sondern engagiert und interessiert!

letzeres gibt man irgendwann auch auf...

klytämnestra007
22.03.2011, 19:08
.....

LotF
22.03.2011, 19:47
Ich an deiner Stelle würde mir ein paar Unis raussuchen, wo dir die Stadt und Studiensystem gefällt. Forschungsschwerpunkte, die in die Richtung deiner Begründung gehen wird es wohl nicht geben, aber auch da könntest du natürlich ein Auge drauf werfen.

Dann lässt du dir direkt einen persönlichen (Telefon)Termin bei der Person geben, die schlussendlich auch dein Gutachten verfassen soll und trägst dein Anliegen dort vor. I. d. R. kann man dir sicherlich direkt sagen, ob da ein weiterer Versuch überhaupt Sinn macht.

Ich kann es mir bei deinem Werdegang, was ich aus deinen bisherigen Posts entnehmen konnte, allerdings nur schwer vorstellen. Ich habe mich selbst einen Monat lang recht ausführlich aus juristischer Sicht mit der Vergabeverordnung befasst. Zusammenfassend kommt man bei sämtlichen zuständigen Stellen eigentlich nur zu dem Punkt, dass man es dann eben einklagen soll, wenn man meint, dass man die Kriterien des §17 VergabeVO und Anlage 3 erfüllt. Allerdings wurde mir ebenfalls gesagt, dass die Erfolgsausichten hierfür nicht wirklich gut stehen. Das kann ich allerdings bis heute mit der gegebenden Rechtsprechung nicht nachvollziehen, wollte das monetäre Risiko dann allerdings auch nicht eingehen.

klytämnestra007
24.03.2011, 20:53
.....

klytämnestra007
25.03.2011, 00:12
.....

LotF
25.03.2011, 10:05
Nein, dein Gutachten geht ja auch nicht an das Dekanat, sondern an das Studierendensekretariat - zumindest kenne ich das von den 2-3 Unis, mit denen ich gesprochen habe nur so. Allerdings handhaben die Unis das dann eigenständig so, dass deine Begründung von Person XY geprüft wird. Manchmal wird das interdisziplinär mit med. + jeweiligen Fach der Begründung gemacht, manchmal nur von der Verwaltung des Studierendensekretariats. Warum soll man die zuständige Person nicht kennen dürfen?

Simulationspatientenprogramme passen in der Tat zum Theater, die Frage ist nur in wieweit es dort überhaupt Forschungsprojekte zu gibt und man die objektiv betrachtet als wichtig klassifizieren kann - denn das sollen die Gutachter ja angeblich tun.

Hinzu kommt, dass du wärend deines Studium schon in die Richtung geforscht haben musst und bei vielen Universitäten ist dann auch min. eine Veröffentlichung notwendig, wenn du nicht gerade promovierst, damit wissenschaftliche Gründe überhaupt anerkannt werden.

Deine weiteren Ausführungen sind zwar ganz schön, haben allerdings nichts mit wissenschaftlichen Gründen zu tun, daher würde ich mich in deiner Begründung auch eher auf das Wesentliche fokusieren.

klytämnestra007
25.03.2011, 12:33
.....