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Lava
27.06.2014, 12:27
Ich hab auch erst jetzt, 4 Monate nach Antrag, de Befreiungsbescheid bekommen. Allerdings wurde bei mir nicht beides eingezogen, soweit ich das auf der Abrechnung sehen kann... wer versteht schon Lohnabrechnungen...

Lizard
27.06.2014, 13:36
Ok Danke :-top

FirebirdUSA
27.06.2014, 13:57
Es wird für die DRV eingezogen, sobald der Bescheid vorliegt wird das Geld von der DRV zurück geholt und ans VW weitergeleitet (so war es zumindestens bei mir).

Muriel
27.06.2014, 19:43
Hat sich das in den letzten Jahren so verlangsamt oder hatte ich damals einfach nur Glück? Ich habe 2006 genau zwei Wochen gewartet...

Relaxometrie
27.06.2014, 19:49
Heutzutage, da man ja sonst so wenig Verwaltungskram zu erledigen hat, darf man ja mit jedem Stellenwechsel auch eine erneute Befreiung von der Mitgliedschaft in der DRV beantragen. Man hätte sonst ja Langeweile :-keule:-kotz
Da aber die Sesselhocker keine Übersekunde machen, um die Anträge abzuarbeiten, dauert es jetzt halt länger.

dmtec
28.06.2014, 13:32
weiss jemand wie hoch sich die Prämie des Versorgungswerks bei Honorararzttätigkeit auf freiberuflicher Basis (Rechnung schreiben) beläuft? 19%?

Wie bemisst sich eigentlich die Rente aus dem Versorgungswerk nachher? Beitragsjahre x Einzahlungsbetrag x Faktor X ?

FirebirdUSA
28.06.2014, 16:34
Das ist bei jedem Versorgungswerk anders, einfach bei dem für dich zuständigen Versorgungswerk anfragen.

Brutus
28.06.2014, 16:50
Es wird für die DRV eingezogen, sobald der Bescheid vorliegt wird das Geld von der DRV zurück geholt und ans VW weitergeleitet (so war es zumindestens bei mir).
Echt? Machen die das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Bei mir wurde ans VW überwiesen und mir wurde vom AG gesagt, dass ich über das VW die Befreiung beantragen muss. Wenn das nicht innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn geschieht, fordert die DRV die Beiträge nach und zwar bis zu dem Zeitpunkt des Eingang der Befreiung!

FirebirdUSA
28.06.2014, 20:52
Echt? Machen die das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Bei mir wurde ans VW überwiesen und mir wurde vom AG gesagt, dass ich über das VW die Befreiung beantragen muss. Wenn das nicht innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn geschieht, fordert die DRV die Beiträge nach und zwar bis zu dem Zeitpunkt des Eingang der Befreiung!

Ich denke es hängt eher vom Arbeitgeber ab.

klingelpütz
11.09.2014, 20:23
Kann ich erst bei definitiv vorliegendem Vertrag die Befreiuung beantragen oder reicht es, wenn ich in einem Formular irgendwo ausfülle, wer mein zukünftiger AG sein wird? Habe jetzt erst die mündliche Zusage der Verwaltung, dass ich eine Stelle habe, und da ich schon so viel gelesen und gehört habe, dass das unter Umständen ewige Wochen alles dauert, wollte ich mich so früh wie nur möglich darum kümmern. Danke.

Relaxometrie
11.09.2014, 20:31
wollte ich mich so früh wie nur möglich darum kümmern. Danke.
DAS habe ich mir vor Antritt meiner letzten Stelle auch gesagt. Also habe ich direkt nach Erhalt des schriftlichen Arbeitsvertrages die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Da das ca. 2 Monate vor Arbeitsbeginn lag, habe ich von der Rentenversicherung die meiner Meinung nach dreiste Antwort in Sesselpupsermentalität bekommen, daß man meinen Antrag erst am Tag des beginnenden Arbeitsverhältnisses bearbeiten könne, und daß ich mich dann nochmal melden müsse.
Neee ist klar......am ersten Arbeitstag, oder bald danach, hat man auch nichts anderes zu tun :-kotz:-kotz:-kotz
Also wird leider das, was logisch ist (nämlich, daß man alles, was man schon mal abarbeiten kann, erledigt) abgewürgt.
So war es zumindest letztes Jahr. Und es ist nur meine Erfahrung, also n=1.
Vielleicht hast Du mehr Glück :-nix

klingelpütz
11.09.2014, 20:32
Das is hoffentlich ein schlechter Scherz :-keks

Relaxometrie
11.09.2014, 20:37
Das is hoffentlich ein schlechter Scherz :-keks
Leider nicht.

Die Sesselpupser wollen doch ihren eigenen Job nicht gefährden. Da brauchte es also erst jemanden, der mein erstes Gesuch auf Antrag zur Erteilung einer Befreiung beantwortet hat, und dann noch jemanden, der dann den eigentlichen Antrag bearbeitet :-((:-kotz
Oder es macht die gleiche Person...egal....auf jeden Fall sind es zwei Arbeitsgänge.

Gallilei
11.09.2014, 20:39
Da fällt mir ein, dass ich das jetzt ja auch wieder machen muss bei Stellenwechsel. Das ist so unnötiger Papier- und Zeitaufwand...

Haru
02.08.2015, 15:39
---edit---

WackenDoc
02.08.2015, 15:56
Hach, da isser ja, der Thread zu meinem Lieblingsthema.
Merke- ich schicke Arbeitsverträge von 3! Arbeitgebern und die wollen einen Nachweis, dass ich mehrere Arbeitgeber/Auftraggeber habe.
Also ich war in der Schule ziemlich gut in Mathe und bin mir sicher, dass 3 durchaus die Bedeutung von "mehrere" hat.

@Haru: Musst mal in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks nachlesen. Aber eigentlich ist die Mitgliedschaft in der Ärztekammer und dem zugehörigen Versorgungswerk nur für ärztliche Tätigkeit.

Feuerblick
02.08.2015, 15:56
Das kann man so pauschal nicht sagen. Mich hat eine ÄK bzw. deren Versorgungswerk bei einer Tätigkeit als Medizinjournalistin auch weiterhin als Ärztin angesehen. Da kocht aber scheinbar jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, denn ich weiß von anderen, dass das nicht anerkannt wurde :-nix

WackenDoc
21.08.2015, 15:12
Die sind doch völlig bescheuert. Jetzt hab ich einen Fragenkatalog von der DRV bekommen- Um die 15 Fragen, u.a. wie das mit der Fortbildung geregelt ist wer die organisiert und wer die finanziert. Wo ich mich während der Schichten aufhalte. Wie lange ich schon für die Arbeitgeber arbeite (ups), die wollen jede einzelne Abrechnung sehen (was geht die das an- für die Dienste über den Verein gibt es keine Abrechnungen, solange ich keine Überstunden mache), Dienstpläne, wie es geregelt ist, wenn ich einen Dienst absagen muss, wie ich von Diensten erfahre....
Ich hab aktuell alle Nachteile eines Selbständigen und den Papierkram an der Backe, dass ich wirklich einer bin. Ich glaub, ich frag mal einfach nach, was passiert, wenn die die Selbständigkeit nicht anerkennen- dann bin ich wohl vermutlich arbeitslos.

Edit: Gerade gesehen. Für jeden Auftraggeber knapp 20 Fragen und einen 2-seiten Fragebogen plus Kopien. Kann ich denen eigentlich meine Arbeitszeit und Kopierkosten in Rechnung stellen? Evtl. wegen akuter Schwachsinnigkeit des Verfahrens? Ich bin ja nicht der erste und einzige Notarzt der über die Auftraggeber fährt. Und wir haben alle die gleihcen Verträge.

Kann ich auf die Frage "Haben Sie mehrere dieser Arbeitsverhältnisse" mit "offensichtlich, sonst hätten Sie mir kaum mehrere Fragebögen geschickt" beantworten?

WackenDoc
01.09.2015, 13:00
Jetzt gibt es wenigstens Unterstützung von der Notarztbörse. Die haben öfter mit entsprechenden Anfragen zu tun und wissen, was man rein schreiben muss. Leider kam der Anruf etwas zu spät.

WackenDoc
02.10.2015, 11:46
Ich könnte kotzen- die Deppen beabsichtigen auf abhängige Beschäftigung zu entscheiden. Jetzt hab ich schon wieder einen Anhörungsbogen bekommen. Das ist doch alles nur ne sch*** Beschäftigungstherapie. Es sind gesetzliche Regelungen und nicht betriebsbedingte, die nach deren Meinung die Nicht-Selbständigkeit begründen. Also müssten ALLE Notärzte nicht-selbständig sein ohne dass man dafür x Seiten Fragebögen ausfüllt.