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WackenDoc
18.12.2015, 18:23
Die KV betrifft es laut Bescheid nicht. Es sind die 5%? Arbeitslosenversicherung.

PsychoFan
23.12.2015, 12:17
Tut mir leid, WackenDoc.

Und willkommen im Club: bin auch meine Aufträge für Bereitschaftsdienste nach Betriebsprüfungen los.

Werde noch meinen derzeit ausgesetzten Arbeitslosengeldanspruch zu Ende ausreizen, habe für diese Zeit mehrere Kurzurlaube gebucht. Ab Februar bin ich dann freiberuflich in meiner Heimat tätig.

Sch..ß Deutschland. Ich hätte nie gedacht, dass ich es jemals so sagen werde.

Wenn Müller/Meier/Schulze einen Maler für Mittwoch 10.00 nach Hause bestellt und ihn anweist, die Wände blau zu streichen, ist der Maler selbstständig.

Wenn eine Klinik mich fragt, ob ich am Mittwoch Zeit hätte, ich sage ja und betreue in dieser Zeit eigenverantwortlich Kliniken, meistens ohne hinzufahren, dann bin ich angestellt.

WackenDoc
23.12.2015, 18:29
Hatte das außer dass du keine Aufträge mehr bekommst, Folgen?
Ich bin echt froh, dass ich ab nächstem Jahr ne 80%-Stelle habe.

PsychoFan
23.12.2015, 20:17
Hatte das außer dass du keine Aufträge mehr bekommst, Folgen?
Ich bin echt froh, dass ich ab nächstem Jahr ne 80%-Stelle habe.

Nein, noch nicht. Keine Ahnung, was da auf mich zukommt. Wenn es zuviel sein sollte, werde ich halt Grundsicherung beantragen. Zum Glück habe ich keine Immobilien, Bargeld ist schnell ausgegeben oder vom Konto abgehoben. Hartz IV steht mir dann zu. In diesem Land wird man doch sowieso nur als Sozialschmarotzer nicht veräppelt.

Ich habe es satt in der Freiberuflichkeit auf DDR-ähnliche Schikanen zu stossen. Ein Angestelltenverhältnis werde ich mir nicht wieder antun, zu sehr schätze ich die Freiheiten der Freiberuflichkeit und das Reisen. Dank Marburger Bund und Co. ist es kaum möglich unterhalb der Chefarztebene sinnvolle Vertragsbedingungen auszuhandeln. Ich hasse es, wenn man mich gegen meinen Willen versucht "glücklich" zu machen, in dem man meinen Verdienst kürzt und meine Freiheiten einschränkt. Kenne ich noch aus dem Kommunismus.

WackenDoc
23.12.2015, 21:22
Ich sach mal so- die Arbeit, die ich jetzt habe ist nicht schlecht, aber meine Lebensqualität ist deutlich schlechter als zu Zeiten meiner reinen Notarzttätigkeit.
Vorher wurde ich für 16 Stunden bezahlt und hab davon vielleicht 2 oder 3 gearbeitet, konnte den Rest der Schicht im Netz surfen, schlafen, begrenzt Sport machen. Ich hatte jeweils einen RA plus 1-2 RTW-Besatzungen des gleichen Standortes. Mit denen konnte man nett schnacken, die meisten waren fachlich gut bis sehr gut. Und als Notarzt bekommt man zwar die ein oder andere Querele mit, aber man hat nichts damit zu tun. Und die Arbeit war recht eindimensional- ein Patient bzw. ein Problem nach dem anderen.
Ich konnte morgens auf den Markt, hatte Zeit um Dinge zu erledigen.... Tagsüber mal eben zur Post- kein Problem. Behördengänge- kein Problem.

Tja- und jetzt arbeite ich meist meine Arbeitszeit durch. Mittagspause ist ein bisschen Glückssache. Meist müssen mehrere Probleme gleichzeitig jongliert werden. Machtkämpfe sind an der Tagesordnung. Mit der Fachkompetenz ist das bisweilen auch so ne Sache.
Ok, es ist geistig fordernd und das ist nicht unbedingt schlecht für einen Akademiker.
Ansonsten komm ich zu nichts, dank spätem Arbeitsbeginn, aber dadurch auch spätem Arbeitsende. Post- entweder am freien Tag oder am Samstag

WackenDoc
27.12.2015, 17:46
Mal ne Frage: Ich hab jetzt ja nen sozialversicherungspflcihtiges Arbeitsverhältnis. Jetzt muss ich wieder nen neuen Befreiungsantrag stellen, oder?

Feuerblick
27.12.2015, 18:07
Selbstverständlich!

WackenDoc
27.12.2015, 18:10
Ich hab das ja noch nicht so oft gemacht.
In meinem ersten ARbeitsverhältnis war ich wegen Nachversicherungsregelung befreit.

Feuerblick
27.12.2015, 18:13
Für jeden neuen Job musst du eine Befreiung beantragen. Formulare und genauere Hinweise gibts auf der Homepage des jeweiligen Versorgungswerkes.

Brutus
27.12.2015, 18:21
Vor allem muss die Befreiung innerhalb von 3 Monaten beantragt werden, damit sie rückwirkend vom ersten Arbeitstag an gültig ist. Verpasst Du diese Frist, dann wirst Du erst ab dem Tag des Eingangs des Antrages bei der DRV befreit.
Heißt dann, dass Du doppelt zahlen musst. Also schnell machen!

WackenDoc
27.12.2015, 18:39
Ok, das passt noch.

ALso ich hab den neuen Job ja seit 16.11. und am Anfang noch den Notarztjob gehabt- ich wechsel ja rückwirkend zum 16.11. Brauch ich jetzt für den Notarztjob auch mit dem Wechsel des Versorgungswerkes ne neue Befreiung? (also nicht dass ich schon eine hätte)

Feuerblick
27.12.2015, 19:00
Wenn du für den Notarztjob eine Befreiung hattest, brauchst du keine neue Befreiung nur wegen Wechsel des Versorgungswerks. Denen kannst du die Bescheinigung notfalls vorlegen bzw. normalerweise übermitteln die dem Nachfolge-Versorgungswerk alle notwendigen Daten.
Wenn du keine hattest, dann brauchst du selbstverständlich eine. Auch dieses einfach übers Versorgungswerk und dessen Homepage abwickeln. Geht wesentlich reibungsloser.

Brutus
27.12.2015, 19:19
Ok, das passt noch.

ALso ich hab den neuen Job ja seit 16.11. und am Anfang noch den Notarztjob gehabt- ich wechsel ja rückwirkend zum 16.11.
Guck mal hier: http://www.aevwl.de/fileadmin/Dokumente/Upload/Antrag_auf_Befreiung.pdf
Das ist jetzt zwar der Antrag für WL, aber sowas in der Art müsste eigentlich bei jedem VW auf der Homepage zu finden sein.
Den füllst du einfach aus, schickst ihn zum VW und die kümmern sich dann um den Rest. Nach ein paar Tagen solltest Du dann einen Brief von der DRV bekommen, in dem zum Einen der Schrieb für den AG ist, zum Anderen eine Kopie für DICH, in dem die Befreiung noch einmal in den Einzelheiten erklärt wird.
Insofern... mach es Dir nicht schwerer als es ist. Das VW ist (meistens) dein Freund.
Ich würde jetzt einfach mal schnellstens den Antrag für den Job im Flüchtlingscamp auf den Weg bringen und wenn Du die Befreiung dafür hast, dann unterhälst Du Dich noch mal ganz unverbindlich mit dem Sacharbeiter des VW bzgl. Befreiung von Notarzttätigkeiten... ;-)


Brauch ich jetzt für den Notarztjob auch mit dem Wechsel des Versorgungswerkes ne neue Befreiung? (also nicht dass ich schon eine hätte)
s.o. ;-)
Aber ja, prinzipiell müsstest Du für JEDEN Auftrag eine Befreiung beantragen. Es gibt Auftraggeber, die möchten einen Nachweis einer Befreiung haben. Da Du ja dann einen SV-pflichtigen Job inne hast und die Abgaben tätigst, sehen sie die Tätigkeit als selbstständig an und haben im Fall einer Betriebsprüfung ja immer noch ein Argumentationshilfe in Form des SV-pflichtigen Jobs, über den Du ja abgesichert bist... :-nix

WackenDoc
27.12.2015, 19:30
Den Papierkram wegen dem Job im Flüchtlingsheim mach ich jetzt zwischen den Feiertagen- hab ja Zeit.

Mit dem Nebenjob ist das gar nicht mal so einfach mit der Befreiung- interessiert die DRV nämlich auch nicht (und da bin ich bei den Urteilen drüber gestolpert). Für einen Arbeitgeber haben die den Arbeits-und Versicherungsbeginn auf 3 Jahre zurück datiert- völlig unabhängig von meinem Hauptbeschäftigungsverhältnis.

Für die bisherigen Notarztschichten ist das Verfahren ja noch in der Schwebe- und da ich feste Auftraggeber hatte, musste ich die Anträge nicht für jede Schicht einzeln machen, sondern für den jeweiligen Auftraggeber.

Das mit dem Nachweis der Befreiung für die Auftraggeber bei Vermittlung kenne ich- das hat mich den größten Auftraggeber gekostet.

WackenDoc
10.01.2016, 19:29
Weiss jemand, wie das ist, wenn man als Deutscher im Ausland wohnt- also dort offiziell seinen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet?

FirebirdUSA
12.01.2016, 20:26
Solange du in Deutschland dein Geld verdienst ist die DRV bzw die Ärztekammer des Arbeitsort zuständig. Steuer kommt auf das Land an. Du musst aber glaube ich erstmal in D zahlen.

SuperSonic
12.01.2016, 20:55
https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen:
"Für natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben § 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html) Abs. 4 EStG, gilt im deutschen Einkommensteuerrecht grundsätzlich das Quellenlandprinzip und das Territorialitätsprinzip."

Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt.

Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.


Interessanter wird es bei der Frage nach der Sozialversicherungspflicht inkl. DRV-Befreiung. ;-)

PsychoFan
13.01.2016, 06:53
Weiss jemand, wie das ist, wenn man als Deutscher im Ausland wohnt- also dort offiziell seinen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet?

Solange Ärzton/Arzt Mitglied in einer deutschen Ärztekammer ist, ist sie/er Zwangsmitglied im Versorgungswerk.

Wenn er keine deutsche Approbation hat und keine Befreiung von drr DRV beantragt, umgeht man das Antragsverfahren. Damit weist man die DRV zumindest nicht darauf hin, dass sie Dich zwangsweise glücklich machen könnte.

Macht die DRV dennoch eine Prüfung beim Auftraggeber, so ist das bekannte Problem wieder da. Ddenn die Versicherungspflicht einer Beschäftigung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/International/beschaeftigung_deutschland/00_faq_liste_beschaeftigung_deutschland.html

WackenDoc
13.01.2016, 07:35
Steuer ist mir relativ wurscht- die hab ich bisher ja eh brav gezahlt. Mit geht nur dieser ganze DRV-Mist auf den Zeiger.

FirebirdUSA
13.01.2016, 14:07
Solange Ärzton/Arzt Mitglied in einer deutschen Ärztekammer ist, ist sie/er Zwangsmitglied im Versorgungswerk.

Wenn du in Deutschland als Arzt arbeitest bist du Zwangsmitglied in der Ärztekammer in dem Ortsbereich wo du arbeitest und damit Zwangsmitglied im Versorgungswerk und damit fällt auch wieder zwingend die Befreiung DRV an. Insofern ist das keine Lösung für Wacken.