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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherung



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WackenDoc
08.02.2016, 12:08
Ab Seite 12 was von der niedersächsischen Landesregierung zum Thema.

FirebirdUSA
08.02.2016, 18:25
Schreib freundliche und logisch formulierte Schreiben an die Abgeordneten der Landkreise wo du nicht mehr arbeiten kannst (z.B. mit Verweis auf die Anfrage und bis wann du als Betroffene hir mit einer Lösung rechnen kannst). Umso mehr das Problem bekannt umso höher die Chance das sich gesetzmäßig hier etwas ändert.

Brutus
10.02.2016, 16:37
Na? Wer hat wohl gestern einen Bogen von der DRV bekommen? :-)
Bei einer Betriebsprüfung haben wir Anhalte.... blahblahblah...
Die Frage ist ja, warum man das überhaupt ausfüllen sollte. Ist doch eh schon entschieden. Und die Textbausteine liegen auch schon in der richtigen Reihenfolge bereit... :-kotz
Naja, kann mir egal sein, meine letzte freiberufliche Schicht liegt über ein Jahr zurück und momentan habe ich gar keine Ambitionen zusätzlich zur normalen Arbeit freiberuflich zu arbeiten... :D

WackenDoc
10.02.2016, 18:02
Tadaaaa. Stimmt, eigentlich könntest du drunter schreiben "Ich bin der Meinung, dass ich selbständig bin/war, aber da das Ergebnis Ihrer Prüfung eh schon feststeht, möchte ich keine weitere Lebenszeit mit der ausführlichen Beantwortung Ihrer Fragen vergeuden"

Brutus
12.02.2016, 19:43
Wenn ich ehrlich bin kann ich das schon nachvollziehen. Die Grundsätze für eine Selbstständigkeit sind im RD doch eigentlich nie gegeben.
Warum nicht?
Gerade im Rettungsdienst sind die Grundsätze noch am Ehesten gegeben! Du arbeitest selbstständig, bist nicht weisungsgebunden oder im Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden. Du trägst das Risiko, wenn Du keine Aufträge bekommst, eben ohne Einkünfte dazustehen. Und Du kannst im Prinzip in den Zeiten, in denen Du keinen Einsatz hast, andere Arbeiten (Gutachten, etc.) zu erledigen.

Nur all dies sieht die DRV halt anders. Die arbeiten aber wirklich nur mit Textbausteinen ohne Sinn und Verstand. Die beste Aussage seitens der DRV war, als man mir erklärte, dass ich natürlich in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden sei, weil der Auftraggeber der Kreisleitstelle weisungsgebunden sei (!) und mir die Patienten zuweisen würde... :-wand

BTW: Ich habe heute eine Email von der NAB bekommen. Anscheinend wollen die jetzt mit einer Anwaltskanzlei prüfen, inwieweit man der DRV Grenzen aufzeigen kann.
Ich bin gespannt...

FirebirdUSA
13.02.2016, 06:31
Ich denke die Argumentation der DRV ist nach dem Gesetzestext durchaus korrekt. Man kann aber immer so oder so prüfen. Aus meiner Sicht wird sich das ohne politischen Druck nicht ändern, das es in der Praxis natürlich unsinn ist interessiert die DRV ja nicht.

Brutus
13.02.2016, 09:35
Moment! Welcher Gesetzestext? Die DRV hat den Prüfauftrag, das ist richtig. Ansonsten schreibt die DRV sich ihre "Gesetze" aber auch gerne selbst. Diese werden dann in ihrem "Summa sumarum" ausgegeben. Und wenn man sich das in den letzten Jahren so ansieht, dann sind gerade die Kriterien für die Ärzte immer wieder angepasst worden. Mittlerweile steht da, dass im Rettungsdienst, egal auf welchem Rettungsmittel oder Organisation, Ärzte niemals selbstständig sein können...
Naja, ich warte mal ab, was bei der NAB und deren "Projekt" rauskommt.

WackenDoc
13.02.2016, 13:40
Die Politik ist wohl dran, aber das dauert halt- der Druck wird aber mehr werden, je mehr Standorte durch ihre Betriebsprüfungen durch sind.

Und irgendwann wird auch eine Klage auf Ebene des Bundessozialgerichtes entschieden. Egal wie es dann ausgeht, gäbe es wenigstens eine bundesweite Regelung die für alle gilt und nicht die Willkür der DRV wie jetzt.

FirebirdUSA
13.02.2016, 17:07
Die Rechtsprechung der Sozialgerichte die kenne (und das ist nur das Urteil das in Wackens PDF genannt ist) ist aber mit der DRV auf einer Linie oder sehe ich das falsch?

WackenDoc
13.02.2016, 18:04
Es ist gemischt. Die einen entscheiden, das Notärzte selbständig sein können, die anderen dass sie das nicht sein können.

Das Problem ist halt, dass das jeweils Einzelfallentscheidungen sind. Und das bietet dann bisweilen erhebliche Wettbewerbsnachteile.

FirebirdUSA
14.02.2016, 16:46
Danke für die Info. Bei den bisherigen Urteilen des BSG bin ich aber nur vorsichtig optimistisch, dass das wirklich sinnvoll entschieden wird.

WackenDoc
09.04.2016, 13:01
Wo wir gerade das Thema im anderen Thread hatten. Der Widerspruch wurde erwartungsgemäß abgelehnt.
Aber- man sollte nicht glauben, dass dann automatisch das Befreiungsverfahren wieder aufgenommen wird. Nein, man muss da extra wieder einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen. Bin mal gespannt, wie lange das dieses mal dauert. Das Einfügen von Textbausteinen ohne Prüfung des Einzelfalls dauert ja schon mehrere Monate.

Bei mir läuft aber die Zeit. Meine Zeit beim Bund muss ja noch nachversichert werden, und dafür brauch ich die Befreiung, damit offiziell ist, dass das Versorgungswerk zuständig ist. Das muss aber bis zum 30.6. passiert sein. Bzw. in den nächsten 4 Wochen, weil ich im Einsatz definitiv keine Möglichkeit dazu habe.

Achso- die pauschalen Befreiungen, die bis 2011 erteilt wurden, sind wohl weiter gültig. Aber wenn man bis dahin keine hatte, muss man für jedes Arbeitsverhältnis eine neue beantragen.

mainzer
14.04.2016, 07:21
Wie gut, dass ich bislang keines meiner externen Arbeitsverhältnisse der DRV angezeigt habe und auch kein Clearing angestoßen habe....
Bin mal gespannt wann die NA-Standorte an denen ich unterwegs bin (sind ja nur noch 2) geprüft werden...

klingelpütz
14.04.2016, 09:54
Aber was ist, wenn die wie auch immer darauf aufmerksam werden? Hast Du dann nicht ein ordentliches Problem? Ich bin so hin und her gerissen derzeit. Bin jetzt dabei, mich näher mit dem Thema NEF und co zu beschäftigen und würde tatsächlich gerne, so mir denn die Arbeit, wenn ich mal so weit bin, wirklich gefällt, langfristig so was wie 80% Feststellung und nebenbei NEF "zum Spaß " machen. Aber wenn ich dieses Hickhack hier immer lese, vergeht mir ziemlich eindeutig die Lust.

FirebirdUSA
14.04.2016, 19:32
Das Ptoblem hat dann erstmal die Beschäftigungsstelle die ggf. Lohnnebenkosten nachzahlen muss

WackenDoc
14.04.2016, 20:16
Wir hoffen halt alle, dass irgendwann mal die Fälle vor dem Bundessozialgericht durchverhandelt sind und dass die Politik endlich mal aus den Puschen kommt.

WackenDoc
22.04.2016, 10:15
Hach- und der Spass geht weiter.

Also ich hab ja noch die Besonderheit, dass ich noch Rentennachzahlungen (also Einzahlungen in die zuständige Rentenkasse) von der Bundeswehr bekomme. Das muss aber bis ein Jahr nach Dienstzeitende geregelt sein- also in meinem Fall bis zum 30.6. Ich flieg aber in 2 Wochen für längere Zeit in´s Ausland und kann das von da kaum regeln.
Also hab ich in den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens- nachdem das Clearingverfahren so ca. 9 Monate gedauert hat- genau diese Problematik geschrieben und um schnelle Bearbeitung gebeten.
Hab da heute mal angerufen "ach wissen Sie was, wir haben hunderte von Akten, das dauert immer. Aber ich geh jemanden suchen, der das entscheiden darf. Seien Sie mal positiv dass das noch rechtzeitig was wir, aber versprechen kann ich nichts" Arghhhhhhhhhhh- in dem verd**** Bescheid steht dick und fett, dass ich als NOTARZT tätig war. Also ARZT, also eindeutig Versorgungswerk! Was kann daran so schwer sein, endlich die Befreiung fertig zu machen. Ich seh´s aber schon kommen, dass die Helden erst wieder ARbeitsverträge oder ARbeitsplatzbeschreibungen wollen.

Der Vorschlag "Sie können dann ja auch nochmal anrufen" war auch klasse. Nein, ich brauch den Bescheid innerhalb der nächsten 2 Wochen!

vanilleeis
22.04.2016, 10:27
Was ich in meinen naiven Leichtsinn nicht verstehe, ist, warum du unbedingt in Zugzwang bist, wenn du die Unterlagen fristgerecht eingereicht hast?

WackenDoc
22.04.2016, 10:35
Es gibt eine Frist von einem Jahr nach Dienstzeitende. Bis dahin muss die Zuständigkeit geklärt sein. Ich warte jetzt noch den Lehrgang nächste woche ab und wenn ich dann den Bescheid nicht hab, muss ich den Bundeswehrmenschen fragen, was ich machen soll.

FirebirdUSA
22.04.2016, 11:57
Wacken such dir einen Anwalt. Da geht es am Ende ja tatsächlich auch um viel Geld und somit um Schadensersatzforderungen falls die nicht rechtzeitig fertig werden. Insofern würde ich da zügig mich beraten lassen wie du (vermutlich schriftlich) mahnen musst, damit du am Ende nicht Ansprüche verlierst.