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Lava
04.09.2013, 14:31
Ich habe geade einen Wisch vom Versorgungswerk vekommen, den ich nicht ganz verstehe. Da steht, mein Bescheid zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nicht mehr für Tätigkeiten, die ich nach dem 31.10.2013 aufnehme.

Heißt das, der Bescheid gilt noch für meine jetzige Tätigkeit, die ich ja 2009 begonnen habe oder muss ich wirklich einen neuen Antrag auf Befreiung stellen??

Brutus
04.09.2013, 14:45
Ist das die Benachrichtigung, dass Du jetzt bei jedem Stellenwechsel erneut eine Befreiung bei der DRV beantragen musst?
Für Deine jetzige Stelle hast Du das ja bei Berufsbeginn getan. Und bislang war diese Befreiung auf für die weiteren Stellen gültig. Allerdings hat die DRV jetzt beschlossen, dass man sich bei jedem Stellenwechsel erneut von der Rentenversicherungspflicht der DRV befreien lassen muss... :-nix

Mal wieder ein Wisch mehr, den man beachten muss!!! Sonst drohen Nachzahlungen an die DRV...

Sprich, wenn Du jetzt nach dem 31.10.2013 die Stelle wechselst, dann musst Du Dich erneut von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen!

Lava
04.09.2013, 15:19
Ja, habs nochmal auf der Homepage des Versorgungswerks nachgelesen. Mann, so viel Bürokratieschei*... dass man für Tagesgeldzinsen steuern zahlt, aber sich davon befreien lassen kann bis zu einem Betrag von 801€ hab ich auch erst heute zufällig mitbekommen :-wand

Brutus
04.09.2013, 15:30
Lava??? Das ist der ganz normale Steuerfreibetrag. Für Singles eben die 801€, für gemeinsam veranlagte Partner 1602€...
Wenn Du keinen Steuerfreibetrag bei der Bank angibst, wird das Dir übrigens im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückerstattet. ;-)

Aber dann eben erst, wenn Du die Erklärung machst...
Der Schwachsinn mit der Befreiung ist schlichtweg Bürokratiewahnsinn oder Sinn und Verstand! Da wir ja eh Pflichtmitglied der ÄVW sind, und es überhaupt keinen Sinn macht, in zwei Rentenbetriebe zu zahlen, dürften wohl (fast) alle eine Befreiung beantragt haben zugunsten der ÄVW.
Wahrscheinlich mal wieder ein Versuch Geld in die Rentenkassen zu bekommen, weil man auf die Unwissenheit der Menschen spekuliert! Denn die Zahlungen darfst Du natürlich rückwirkend leisten! -> :-kotz

Lava
04.09.2013, 15:47
Lava??? Das ist der ganz normale Steuerfreibetrag. Für Singles eben die 801€, für gemeinsam veranlagte Partner 1602€...
Wenn Du keinen Steuerfreibetrag bei der Bank angibst, wird das Dir übrigens im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückerstattet. ;-)


Ich hab der Einkommenssteuererklärung aber bisher nirgends meine Zinsen aufs Tagesgeldkonto angegeben... und angeblich zieht die Bank automatisch die Steuern ab, wenn man keinen Freistellungsantrag ausfüllt :-nix

Brutus
04.09.2013, 15:54
^^ Du kriegst doch von der Bank die Steuerbescheinigung. Hast Du die denn nicht mit abgegeben?
Weil da steht ja alles drauf, wieviel die Bank abgeführt hat, wie hoch ein evtl. erteilter Freibetrag ist, Soli, etc...

Lava
04.09.2013, 15:59
Ich hab heute erst entdeckt, dass ich sowas kriege! Krieg ich offenbar nicht automatisch zugeschickt, sondern muss es mir selbst ausdrucken. Hmpf.

Brutus
04.09.2013, 16:05
Hmm. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Steuerbescheide den Vermerk "vorläufig" haben?
Du kannst versuchen, die Steuerbescheide der letzten Jahre der Bank(en) auszudrucken und nachträglich einzureichen.
Ob das anerkannt wird, weiß ich allerdings nicht. Habt ihr eine Lohnsteuerhilfe oder kennst Du einen Steuerfachmann?
Dann einfach mal den fragen. :-nix

Lava
04.09.2013, 16:06
Mein Gott, die drei Kröten. Ich hab ja nun nicht Millionen auf dem Konto :-D

Moorhühnchen
12.09.2013, 22:39
Wenn ich nun nach einem Jahr unbezahltem Urlaub für die Rotation wieder an meine Heimatklinik zurückkehre, gilt das dann eigentlich als erneuter Stellenwechsel? Ich würd ja "nein" sagen... demnach müßte ich die Befreiung nicht erneut beantragen.

Brutus
12.09.2013, 22:56
Hast Du Dir denn für die Rotationsstelle eine neue Befreiung ausstellen lassen?
Dann würde ich jetzt spontan sagen, dass die DRV Dir für die "alte" "neue" Stelle wieder eine Befreiung ausstellen möchte.
Sonst darfst Du später nachzahlen... Dann lieber neu beantragen. Kostet ja nix und macht denen Arbeit! Vll. kann man sie so mit ihren eigenen Waffen bekämpfen. :-kotz

Moorhühnchen
12.09.2013, 23:00
Stimmt auch wieder, der Ausdruck von der erneuten (aktuellen) Befreiung müßte hier ja noch irgendwo abgeheftet sein und dann nächstes Jahr wenig Arbeit machen. :-)) Mann, ich kann nicht verstehen, wer sich so einen Quatsch ausdenkt...

Feuerblick
12.09.2013, 23:08
Wie lange hat denn die Bearbeitung bei dir gedauert? Ich hab das vor inzwischen fast zwei Monaten abgeschickt, vor zwei Wochen einen Brief erhalten, dass der Antrag bearbeitet werde. Spinnen die? Die haben meine Unterlagen doch! Mehr als Stempel und Unterschrift ist da ja wohl nicht notwendig :-(

Moorhühnchen
12.09.2013, 23:32
Abgeschickt Mitte Februar, Antritt der Stelle im März, Befreiungsbescheid Mitte/Ende April erhalten.... Ende August hat die Verwaltungstante gemerkt, daß ihr der Bescheid nicht vorliegt, obwohl ich ihn gefaxt hatte....... :-wand

Feuerblick
12.09.2013, 23:33
Ahja... dann liege ich ja noch gut in der Zeit :-wand

Brownie
16.10.2013, 11:28
Mein Gott, die drei Kröten. Ich hab ja nun nicht Millionen auf dem Konto :-D

also ich weiß nicht, ob das Kulanz war oder ob das regelhaft so ist... mir fiel letztes Jahr auch erst bei dem Bescheid, "wir haben xy euro an steuern einbehalten" auf, dass ich beim bankwechsel vergessen hatte, den auftrag an die neue bank zu geben... hab das dann sofort gemacht und die wenigen euro waren auf wundersame weise 4 wochen später auf meinem Konto erschienen....

Feuerblick
16.10.2013, 17:41
Abgeschickt Mitte Februar, Antritt der Stelle im März, Befreiungsbescheid Mitte/Ende April erhalten.... Ende August hat die Verwaltungstante gemerkt, daß ihr der Bescheid nicht vorliegt, obwohl ich ihn gefaxt hatte....... :-wand*grinsel* Inzwischen hab ich meinen Bescheid. Dazu muss man aber sagen, dass man mir zwei Wochen vor Stellenantritt einen Brief schickte, in dem man mir erklärte, man könne keine Befreiungszusagen für die Zukunft ausstellen und ich müsse mich daher am 1. Oktober nochmal melden, ob ich die Stelle nun wirklich angetreten habe. :-wand Hab ich dann zuckersüß lächelnd telefonisch um 9 Uhr des ersten Arbeitstages gemacht und eineinhalb Wochen später hatte ich tatsächlich meinen Bescheid...

Goethe
15.04.2014, 19:04
mal eine Frage zur DRV, habt ihr denn Eure Mindestanwartschaft von 50 Monaten bei der DRV erfüllt?

Rico
15.04.2014, 21:40
Nö. Wozu?

Lizard
27.06.2014, 11:54
Was für ein Müll mit dieser Befreiung.
Ich trete am 1.7. meine erste Stelle an und habe schon im Mai die Befreiung beantragt.
Die Verwaltung schreit jetzt nach dem Befreiungsbescheid, den ich ja aber anscheinend erst bekommen kann wenn ich schon arbeite....
Irrsinn!

Ziehen die dann so lange bis der Befreiungsbescheid da ist beides (DRV und ÄVW) ein oder wie läuft das ?