PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherung



Seiten : 1 2 [3] 4 5 6 7 8 9

Brutus
02.10.2015, 12:38
Und nochmal: was ändert sich denn für Dich? Wenn Du selbstständig bist: Ärzteversorgung. Wenn sie sagen, Du bist abhängig beschäftigt: Ärzteversorgung. Das ist doch völliger Schwachsinn! Wenn Du jetzt ganz böse sein willst, und ich hoffe, Du tust das: dann bitte für JEDEN Auftraggeber einen Befreiungsantrag stellen. Und wenn man ganz ganz böse ist: für jeden Auftrag. Sie wollen es ja nicht anders...

Was sagt denn die NA-Börse dazu?

Und mal abwarten, was die Klage vom Klinikum Arnsberg bringt. Die wollen nämlich genau deswegen klagen...

WackenDoc
02.10.2015, 14:42
Börse werde ich Montag kontaktieren und fragen was ich im Rahmen der Anhörung schreiben soll.
Das Problem an der Sache ist, dass die Auftraggeber das nicht wirklich witzig findem und die Gefahr besteht, dass ich dort keine Schichten mehr bekomme

Brutus
02.10.2015, 15:06
Aber Du bist doch nicht die Einzige, die bei den Auftraggebern Schichten bekommen, oder?
Wie verhält sich denn die Angelegenheit bei den anderen Auftragnehmern? Die müssten doch genauso betroffen sein. :-nix

WackenDoc
02.10.2015, 21:34
DAS frag ich mich ja auch. Nach den Kriterien meiner Sachbearbeiterin kann es keine selbständigen Notärzte geben.Aber dann hätte ich mir deb Fragenkatalog sparen können. Viele Kollegen fahren nur nebenberuflich und viele hatten schon eine DRV- Befreiung. Und einige Auftraggeber mussten wohl schon nachzahlen.

WackenDoc
13.10.2015, 14:23
Jetzt hat man mir das endlich mal erklärt:
Also es gibt Spezialfälle, in denen man tatsächlich nicht in´s Versorgungswerk, sondern in die DRV gehört. Und darunter falle ich evtl. falls ich nicht selbständig bin.

Aber die Notarztbörse ist echt hilfreich- die beantworten die Fragebögen regelmäßig und zum Glück bin ich in einem Bundesland, in dem die politische Richtung pro Selbständigkeit von Notärzten weht.

Muriel
13.10.2015, 18:36
Solange man einer wirklichen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, ist man doch im Versorgungswerk. Warum sollte man da als Notarzt bitte nicht in die Kategorie fallen? Man kann ja bei vielen Jobs zweifeln, wo sie hingehören, aber wenn man von der Stadt, dem Kreis oder wem auch immer einen Auftrag als Notarzt bekommt, sehe ich da wenig Spielraum. Medizinische Themen bei einem Verlag zu bearbeiten, ok. Aber das hier? Schwachsinn und unnütze ABM.

Sebastian1
13.10.2015, 18:47
Ist vermutlich zu 99,9% wirklich unnütz, aber es gibt halt auch verbeamtete Ärzte und dergleichen...

WackenDoc
13.10.2015, 21:47
Mir hat das der Bearbeiter von der Notarztbörse verklickert- genau die nicht-wirklich-angestellten- aber auch nicht selbständigen Ärzte können zwar in´s Versorgungswerk bekommen aber keine Befreiung von der DRV. Muss mir bei Gelegenheit mal den REchtsgrundsatz raussuchen. Komplett befreit sind z.B. Soldaten, aber wir werden dann nachversichert, bei der Rentenversicherung, wo wir nach der Dienstzeit hin gehören.
Die Beantwortung der Fragebögen ist nur Arbeitsbeschaffung weil nach Definition der Clearingstelle Notärzte gar nicht selbständig sein können.
Das Anhörungsverfahren ist auch nur eine Formalie, da eh immer auf Scheinselbständigkeit entschieden wird, egal was man antwortet.

Viel schlimmer ist aber, dass ich aber wohl meinen Hauptauftraggeber und gleichzeitig Lieblingswache verlieren werde, sobald die Entscheidung da ist. Dann darf ich wohl die Angebote aus dem nächsten Nachbarbundesland für 2 1/2 Stunden Fahrtzeit einfach und 5€ weniger pro Stunde annehmen. Naja- zumindest bis auch da die Clearingstelle wütet und ich dann hoffentlich die Zeit bis zum Studium überbrückt hab.

Aber es ist noch bekloppter in diesem Land- jede Behörde entscheidet für sich selber. Also wenn die Clearingstelle jetzt entscheidet, dass ich nicht-selbständig bin, müssen meine Auftraggeber z.B. in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Werde ich jetzt dank der Entscheidung arbeitslos, werde ich trotzdem kein Arbeitslosengeld bekommen, weil in deren Augen Notärzte selbständig sind und damit kein Anrecht haben.
Genauso interessiert es die Clearingstelle nicht, wenn mich eine gesetzliche Krankenversicherung wegen Selbständigkeit ablehnt.

Tja- dass man von einem Job lebt, der einem Spass macht und bei dem man sich nicht überarbeitet ist wohl in Deutschland nicht vorgesehen.

WackenDoc
21.11.2015, 09:38
Ich hab jetzt die Bescheide- wie zu erwarten war- die Argumente interessieren die Sachbearbeiterin. Ihrer Meinung nach kann es keine selbständigen Notärzte geben

DrSkywalker
21.11.2015, 10:15
Ich hab jetzt die Bescheide- wie zu erwarten war- die Argumente interessieren die Sachbearbeiterin. Ihrer Meinung nach kann es keine selbständigen Notärzte geben

Die Bürokraten sind der natürliche Feind des Freiberuflers. Es ist sehr bitter. Egal ob KV, Ärztekammer oder Rentenversicherung... man trifft immer häufiger auf "Bürokratismus" welcher keinen echten Zweck zu haben scheint, außer uns, die die Arbeit dann wirklich machen, das Leben schwer zu machen.

WackenDoc
21.11.2015, 10:45
Ich bin heilfroh, dass ich jetzt nen festen Job habe.
Meine alte Hauptwache fordert inzwischen die BfA-Befreiung. Die ich ja noch nicht habe, weil das Verfahren noch läuft.
Ich frage mich, bei wem ich mich dann bedanken kann ,dass ich nicht 45min Fahrt und 60km, sondern 90-100km (und noch weiter) und mindestens 90min Fahrt durch den Berufsverkehr habe. Was dann auch noch mit meiner normalen Arbeit kaum vereinbar ist.

So gerne ich NEF fahre- aber evtl. stock ich meinen Teilzeitjob nächstes Jahr noch auf.

Die Erfodernis eines eigenen Kfz wird übrigens nicht als Kapitaleinsatz gewertet, weil auch abhängig Beschäftigte ein Fahrzeug brauchen, um zur Arbeit zu kommen. Tja- nur kann jemand mit einem festen Job an den Arbeitsort ziehen und zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen- kann man als Selbständiger halt nicht, wenn man ständig wechselnde Arbeitsplätze hat. Selbst Fahrgemeinschaften kann ich nicht bilden, weil ich nie genau weiss, ob ich morgens pünktlich raus komme.

Feuerblick
21.11.2015, 10:55
Ich frage mich ja, warum du dir keinen Anwalt für den Kram nimmst und den die Arbeit machen lässt...

WackenDoc
21.11.2015, 12:56
Weil keine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt.

WackenDoc
14.12.2015, 17:33
Diese Arschkrampen- mir ist der zweite große Auftraggeber weggebrochen.

Moorhühnchen
14.12.2015, 18:03
Geil. Bald arbeitslos, weil keine Befreiung von der Rentenversicherung.....
Mal an die Lokalpresse schreiben?

WackenDoc
14.12.2015, 18:51
Ja, das ist richtig toll. Zum Glück hab ich den Job im Flüchtlingsheim und nächstes Jahr kann ich aufstocken.
Aber ist es nicht toll- gebe ich alle meine Auftraggeber an, hab ich keine Auftraggeber mehr. Geb ich sie nicht an, begehe ich Sozialbetrug.

Ups und Ärztekammer muss ich ja auch wieder wechseln.

Brutus
14.12.2015, 22:49
Wacken, lass Dich nicht von denen verarschen! Zur Not mach es über die Kammer.
Guckst Du hier: https://www.aerzteblatt.de/archiv/167266/Befreiung-von-Rentenversicherungspflicht-Rechtsgutachten-bestaetigt-Auffassung-der-Aerztekammern
Die MÜSSEN Dich auf Antrag befreien. Tun sie es nicht, klagen. Das Problem mit der DRV liegt halt darin, dass sie sich selbst ihre Regeln schreiben. Die werden zwar regelmäßig von Sozialgerichten gekippt, das ändert aber leider nix an deren Praxis, trotzdem mal anderslautende Bescheide rauszuhauen und auf Einsprüche regelmäßig auf Stur schalten... :-kotz

WackenDoc
14.12.2015, 22:54
Selbst wenn ich die Befreiung bekomme (ups bekomme ich ja inzwischen so oder so, weil die DRV der Meinung war, mich in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis zu zwingen), müssen meine Arbeitgeber die Sozialbeiträge nachzahlen.
Das bietet für mich einen Wettbewerbsnachteil, der mich zu der Entscheidung zwingt, nicht mehr als Notarzt tätig zu sein oder Sozialbetrug zu begehen.

Brutus
15.12.2015, 13:34
Du kannst Dich doch für die bestimmte Tätigkeit von der DRV zugunsten der ÄV befreien lassen.
Wenn Du Dich für JEDEN Auftrag befreien lässt, kann es der DRV ja völlig egal sein, wie ihr den Auftrag bastelt. Selbst wenn Du in deren Augen scheinselbstständig bist, liegt es ja an Dir, wie Du das mit der ÄV regelst.
Und wie in o.g. Link beschrieben ist, MUSS die DRV Dich für ärztliche Tätigkeiten von der GRV zugunsten der ÄV befreien. Dazu solltest Du evtl. wirklich mal mit der ÄV / ÄK Rücksprache halten...

WackenDoc
15.12.2015, 17:19
Das größte Problem sind die Sozialbeiträge. Dadurch dass die Auftraggeber für mich zahlen müssen und für meine Mitbewerber nicht, bekomme ich keine Schichten mehr.