PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherung



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 [9]

WackenDoc
12.11.2017, 14:10
Doppelt zahlen wirst du nicht müssen.
Du musst irgendwie glaubhaft machen, dass es eine ärztliche Tätigkeit ist. Dann bekommst du die Befreiung und das Versorgungswerk ist zuständig. Ist es keine ärztliche Tätigkeit, dann bekommst du keine Befreiung und damit ist dein Rentenversicherungsträger nicht das Versorgungswerk, sondern die gesetzliche Rentenversicherung.

sonnenblume42
03.12.2017, 19:43
Op-Ende, wenn du deine Pn freischaltest, würde ich dir eine schicken. ;)

roxolana
03.01.2018, 11:48
Wärme den Thread nochmal auf: Wie sieht es aktuell mit der Befreiung von der Rentenversicherung aus, wenn ich als Arzt für ein Pharmaunternehmen arbeite?

Also in meinem Schriebs vom Versorgungswerk steht, dass eine Tätigkeit in der Pharmaindustrie (Forschung, Außendienst) auch als ärztliche Tätigkeit gewertet wird. Wie wurde es denn bei dir entschieden?