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Das Physikum

Die Vorklinik

Redaktion (MEDI-LEARN)

Prüfungsprotokolle MEDI-LEARN
Wir empfehlen dir, einmal bei den Prüfungsprotokollen von MEDI-LEARN vorbeizuschauen: Denn hier haben deine studentischen Vorgänger aufgeschrieben, was sie in der mündlichen Prüfung erlebt haben. Du findest mehrere tausend Prüfungsprotokolle unter:
www.medi-learn.de/protokolle


Der mündlich-praktische Teil

Mündlich-praktisch geprüft wirst du in den drei Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie. Mindestens 45, maximal 60 Minuten dauert die Examinierung für alle 3 Fächer insgesamt. In der Anatomie musst du beispielsweise an anatomischen Präparaten Strukturen erläutern und vielleicht auch zeigen, was du im Sezierkurs praktisch gelernt hast. In der Biochemie/Molekularbiologie darfst du z.B. die Proteinbio-synthese erläutern oder prak-tisch am Photometer einen Versuch durchführen.
Ergänzend und passend zum Thema noch ein Blick in die AO:

§22 Abs. 2:

(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.


§ 24 Mündlich-praktischer Teil der Prüfung

(1) Die mündlich-praktische Prüfung dauert bei maximal vier Prüflingen mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling.
(2) In der Prüfung, in der auch praktische Aufgaben und fächerübergreifende Fragen zu stellen sind, hat der Prüfling nachzuweisen, dass er sich mit dem Ausbildungsstoff der Stoffgebiete nach § 22 Abs. 2 vertraut gemacht hat [...]
(3) Die Prüfungskommission soll dem Prüfling vor dem Prüfungstermin praktische Aufgaben stellen und ihm aufgeben, deren Ergebnisse bei der Prüfung mündlich oder mittels Vorlage eines schriftlichen Berichts darzulegen und zu begründen.

 

Bestehen der Prüfung/Notenberechnung

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist sicherlich eine umfangreiche und schwierige Prüfung. Aber: Im Vergleich zu Zwischenprüfungen anderer Studiengänge (z.B. Jura) meistern in der Medizin deutlich mehr Studenten diese erste große Hürde erfolgreich.
Wie von der Schule her gewohnt, werden die Noten auf einer Skala von 1 bis 5 vergeben. Die 6 entfällt, schließlich hat man ja schon mit einer 5 nicht bestanden. Die Note für die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung sind gleichwertig. Aus beiden wird eine Durchschnittsnote errechnet (eine „1“ schriftlich und eine „3“ mündlich-praktisch ergeben also eine Gesamtnote von 2,0).
Aber: Du musst beide Prüfungsteile (mündlich und schriftlich) bestehen. Allerdings musst du „lediglich“ den gegebenenfalls nicht bestandenen Teil (mündlich oder schriftlich) alleinig wiederholen, also nicht die ganze Prüfung, falls du nur in einem der beiden Bereiche „nicht deinen besten Tag hattest“. Den nicht bestandenen Teil kannst du insgesamt bis zu drei Mal wiederholen.
Mit dieser Note des Ersten Examens wird später die Note im Zweiten Examen (nach 6 Jahren Studium) zu einer Gesamtnote verrechnet. Dabei geht die Leistung des Ersten Abschnitts zu einem Drittel, die Note des Zweiten Abschnitts zu zwei Dritteln in die Gesamtnote ein.

Wieder ein Blick ins Gesetz:
 

§ 13 Art und Bewertung der Prüfung

(1) Geprüft wird beim Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung schriftlich und mündlich-praktisch.
(2) Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Prüfungsnoten zu verwenden:
* „sehr gut“ (1) = eine hervorragende Leistung,
* „gut“ (2) = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
* „befriedigend“ (3) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird,
* „ausreichend“ (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,
* „nicht ausreichend“ (5) = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
(3) Der Erste und Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind jeweils bestanden, wenn der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestanden sind. Wenn ein Prüfungsteil nicht bestanden wird, so muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden.
(4) Für die Ärztliche Prüfung ist unter Berücksichtigung der Noten für den Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine Gesamtnote nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 zu bilden.

§ 25 Bewertung der Prüfungsleistungen

Die nach Landesrecht zuständige Stelle ermittelt die Note für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wie folgt:
Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit und die Note für den mündlich-praktischen Teil werden addiert und die Summe wird durch zwei geteilt. Die Note wird bis auf die erste Stelle hinter dem Komma errechnet. Die Note lautet:
* „sehr gut“ bei einem Zahlenwert bis 1,5,
* „gut“ bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5,
* „befriedigend“ bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5,
* „ausreichend“ bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0

Wir haben den Abschnitt zum Physikum bewusst knapp gehalten, da du noch mindestens vier Semester davon entfernt bist. MEDI-LEARN bietet dir zur Vorbereitung auf das Physikum nicht nur eigene Vorbereitungskurse, sondern auch eine 31-bändige Skriptenreihe. Besonders den Einführungsband „Lernstrategien – MC-Techniken und Prüfungsrhetorik“ möchten wir dir empfehlen.

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