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Steuertipps für Studenten
Häufig haben Studierende wenig Ahnung vom Steuerrecht und wissen nicht, dass sie auch ohne einkommensteuerpflichtige Nebeneinkünfte für die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Studium beim Finanzamt eine Steuererklärung einreichen können, um sich eine Chance auf spätere Steuervorteile zu sichern. Das gilt neben Erststudenten und Studierenden, die ein Zweitstudium aufgenommen haben, sogar für ehemalige Studierende. Wir geben einige nützliche Steuertipps.
Sonderausgabenabzug und vorweggenommene Werbungskosten Hast du direkt nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife ein Studium begonnen, ohne bereits eine Lehre oder ein vorheriges Studium abgeschlossen zu haben, befindest du dich steuerlich gesehen in einem Erststudium. In vielen Fällen macht es auch als Erststudierender Sinn, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Studium sind als Sonderausgaben bis zu einer Grenze von 6.000 Euro pro Jahr abziehbar. Sie können vom Finanzamt über mehrere Jahre festgehalten werden und bringen mit den erstmals erzielten Einkünften im besten Fall steuerliche Vergünstigungen.
Der Sonderausgabenabzug funktioniert jedoch nur, wenn du Einkünfte vorzuweisen hast. Andernfalls fallen sie ungenutzt unter den Tisch. Deshalb laufen vor dem Bundesverfassungsgericht aktuell mehrere Musterprozesse, in denen es um die Frage geht, ob Erststudierende für ihre Ausgaben vorweggenommene Werbungskosten geltend machen dürfen. Im Vergleich zu den Sonderausgaben haben Werbungskosten den Vorteil, dass das Finanzamt diese über Jahre als Verluste festhält, um sie später steuersparend verrechnen zu können. Die richtige Vorgehensweise hängt jedoch immer davon ab, wie hoch die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium pro Jahr sind, ob du während des Studiums Einkünfte erzielst und wenn ja, in welcher Höhe.
Vorgehensweise für Studenten mit und ohne Einkünfte
Wenn du während deines Erststudiums bereits
einkommensteuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielst, weil du zum Beispiel mehr als geringfügig bei einem Unternehmen angestellt bist und die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium unter 6.000 Euro pro Jahr liegen, kann sich der Sonderausgabenabzug bereits steuerlich vorteilhaft für dich auswirken. Dafür musst du lediglich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und den Sonderausgabenabzug beantragen.
Wenn du als Student steuerpflichtige Einkünfte hast und die Ausgaben für dein Studium mehr als 6.000 Euro pro Jahr betragen, würden die Studienkosten steuerlich ungenutzt unter den Tisch fallen. In diesem Fall solltest du anstatt des Sonderausgabenabzugs den Abzug der Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten beantragen. Zwar wird der Sachbearbeiter im Finanzamt den Antrag ablehnen und den Sonderausgabenabzug geltend machen, jedoch wird der Steuerbescheid hinsichtlich der Musterprozesse beim Bundesverfassungsgericht erlassen und im Falle einer positiven Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter zu deinen Gunsten geändert. Sogar für Studenten, die während ihres Studiums keine Einnahmen erzielen, aber Ausgaben haben, kann sich die Beantragung vorweggenommener Werbungskosten lohnen, um steuerliche Chancen zu wahren.
Absolvierst du dagegen ein Zweitstudium, zum Beispiel nach einer abgeschlossenen Lehre, hast du die Steuervorteile bereits in der Tasche, soweit du dem Finanzamt deine jährlichen Kosten im Zusammenhang mit deinem Zweitstudium präsentierst. In diesem Fall sind die Ausgaben nämlich nicht als Sonderausgaben, sondern automatisch als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar. Vor allem für die Ausgaben im Rahmen eines Zweitstudiums ist die Beantragung einer nachträglichen Verlustfeststellung unkompliziert, da in diesem Fall außer Frage steht, dass dir vorweggenommene Werbungskosten entstanden sind. Sogar wenn dein Studium mittlerweile gut sieben Jahre her ist, besteht noch Hoffnung, dem Finanzamt mittels einer nachträglichen Verlustfeststellung die damaligen Ausgaben zu präsentieren und sie später steuersparend einsetzen zu können.
Einen weiterführenden Ratgeber zum Thema Steuerklärung für Studenten und ehemalige Studenten findest du auf der Webseite von
Lexware.de.