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Vorbereitung

Das Examen

Redaktion (MEDI-LEARN)

Examen – eine Definition des Grauens...

Die Medizin ist sicherlich eines der interessantesten, gleichzeitig aber auch anspruchsvollsten Studienfächer überhaupt. Zwischen Studienbeginn und ärztlicher Tätigkeit lauern jedoch einige tückische Unwägbarkeiten in Gestalt der beiden medizinischen Staatsexamina.  Offiziell spricht man vom Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.  Die Studenten sprechen vom Physikum (Ersten) und Hammerexamen (Zweiter Abschnitt). Die Prüfungsämter nutzen gerne die Kürzel „M1“ und „M2“.  Das Physikum ist gefürchtet, da hier Durchfallquoten von über 20 % keine Seltenheit sind, das Hammerexamen beängstigt wegen der unglaublichen Stoffmenge, die innerhalb kürzester Zeit zu bewältigen ist. Den Ablauf der Ärztlichen Prüfungen regelt die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO ) aus dem Jahr 2002.  Da es stets von Vorteil ist, seine Gegner genauer zu kennen, folgt eine kurze Definition des Grauens. (Die Paragraphen der AÄppO können im Anhang geritten werden.) 

Prüfungsformen

Beide Abschnitte der Ärztlichen Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.  Beide Prüfungsteile müssen bestanden, d.h. ausreichend gewesen sein. Eine mangelhafte schriftliche Leistung kann ebenso wenig durch eine gute mündliche Leistung ausgeglichen werden wie eine mangelhafte mündliche Leistung durch eine gute schriftliche Leistung.  Im Falle einer mangelhaften Teilleistung muss nur dieser Prüfungsteil wiederholt werden. War der mündliche Prüfungsteil z.B. ausreichend und der schriftliche Prüfungsteil mangelhaft, so muss nur noch der schriftliche Teil wiederholt werden. Die mündliche Note bleibt erhalten.  Die Wiederholung eines bestandenen Prüfungsteils (z.B. zur Verbesserung der erlangten Note) ist nicht möglich.  Die Gesamtnote wird jeweils aus schriftlicher und mündlicher Note gemittelt. Bis zu einem Zahlenwert von 1,5 lautet die Gesamtnote sehr gut, bis zu einem Wert von 2,5 gut, bis 3,5 befriedigend und bis 4 ausreichend.  Bei der Berechnung der Gesamtnote hat das Hammerexamen gegenüber dem Physikum das doppelte Gewicht, z.B. Physikum: Note 3, Hammerexamen: Note 2 => (2 + 2 + 3) : 3 = 7 : 3= 2,333  = Gesamtnote 2. 

Schriftlicher Teil 

Der schriftliche Teil der Prüfung ist bundesweit identisch. Er wird daher für alle Universitäten zeitgleich durchgeführt. Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Abschnitt müssen 320 MC-Fragen beantwortet werden, bei denen jeweils eine aus 5 vorgegebenen Antwortalternativen auf einem Computerbogen anzukreuzen ist. Um Täuschungsversuchen entgegenzuwirken, wird mit jeweils zwei Klausurversionen (Auflage A und B) gearbeitet. Dabei sind die Fragen zwar identisch, erscheinen aber in unterschiedlicher Reihenfolge. Die Prüfung ist in jedem Fall bestanden, wenn mindestens 60 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden. Hierbei ist es völlig gleichgültig, in welchem Teilgebiet diese Punkte geholt werden.

Schriftlicher Teil Physikum

Der schriftliche Teil des Physikums erstreckt sich über zwei Tage.  Im Frühjahr findet das Examen Mitte März und im Herbst Ende August statt. Die genauen Termine finden sich unter www.impp.de. An jedem Tag werden 160 Fragen gestellt, die in 4 Stunden gelöst werden müssen.  Am ersten Tag werden die Fächer Chemie und Physik (je 20 Fragen) sowie Biochemie und Physiologie (je 60 Fragen) geprüft, am zweiten Tag sind es Biologie und Histologie (je 20 Fragen), Anatomie (60 Fragen) sowie Medizinische Psychologie/Soziologie (60 Fragen). 
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