Jobben im Studium
Was darfst du wie lange und was springt dabei heraus?
MEDI-LEARN Redaktion
Juristisch gesehen sind jobbende Studenten Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Sie müssen einen Teil ihres Gehaltes in Form von Steuern und Sozialabgaben zahlen. Allerdings gibt es für sie Ausnahmen, solange sie bestimmte Summen und Arbeitszeiten nicht überschreiten. Ein Überblick über Sozialabgaben, Kindergeld und Zuverdienstgrenzen soll das Chaos der Brutto- und Nettorechnung etwas entwirren:
Die fünf Sozialversicherungen
Es ist nicht einfach so, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Summe zahlt und diese zu 100 Prozent beim Arbeitnehmer ankommt. Bei einem Job oder Nebenjob in Deutschland müssen beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abgaben leisten. Der Arbeitnehmer (Du) erhält erst nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben das Nettogehalt, mit dem er, Achtung Eselsbrücke, in den Netto gehen kann.
Die Sozialabgaben fließen in fünf Bereiche. Bei Jobs bis 400 Euro im Monat brauchst du dich damit gar nicht zu beschäftigen, denn dann musst du keine Abgaben zahlen. Bei Jobs mit mehr als 400 Euro im Monat, aber einer begrenzten Stundenzahl, musst du Abgaben an die Rentenversicherung zahlen. Überschreitest du die maximale Arbeitszeit, so werden zusätzlich die für Arbeitnehmer üblichen Beiträge für Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Bis 400 Euro
Verdienst du maximal 400 Euro, so giltst du als „geringfügig beschäftigt“ (Minijob) und brauchst keinerlei Sozialbeiträge zahlen. Bei maximal 400 Euro im Monat ist auch die Anzahl der gearbeiteten Stunden egal. Du kannst sogar mal einen Monat mehr als das verdienen, wenn du dafür in einem anderen Monat weniger verdienst. Lediglich der Mittelwert über das Jahr hinweg muss unter 400 Euro im Monat liegen. Der Arbeitgeber muss zwar verschiedene Abgaben leisten, deren Gesamthöhe etwa 30 Prozent beträgt. Du erhältst aber Brutto wie Netto. Nur, wenn du deine gesetzliche Rente aufbessern willst, kannst du freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.
Die Lohnsteuerkarte
Für alle Jobs, bei denen du über 400 Euro verdienst, brauchst du eine Lohnsteuerkarte. Diese gibt es nicht mehr in Papierform, sondern nur noch elektronisch. Du musst beim Finanzamt den „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ stellen. Wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, kannst du dir jeweils im folgenden Jahr mit einer Steuererklärung einen Anteil der von dir gezahlten Steuern zurückholen.
Über 400 Euro, aber begrenzte Stundenzahl
Verdienst du mehr als 400 Euro im Monat, so wirst du auf jeden Fall Rentenversicherungspflichtig. Das heißt, dass bis zu 9,95 Prozent deines Bruttogehaltes in der Rentenversicherung landen. Der Vorteil: Jeder Monat, den du einzahlst, lässt deine gesetzliche Rente steigen. Von allen anderen Abgaben bist du auch weiterhin verschont, wenn das Studium im Vordergrund steht. Per Definition steht dein Studium im Vordergrund, wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, ODER ausschließlich in den Semesterferien jobbst. Die genaue Regelung für Semesterferienjobs lautet, dass sie sich über maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage erstrecken. In dieser Zeit darfst du unbegrenzt viel verdienen, ohne dass du Abgaben fällig werden. Die 2 Monate/50 Tage dürfen sich auch aus mehreren Jobs zusammensetzen. Überschreitest du die Zeit, giltst du als normaler Arbeitnehmer und zahlst alle Abgaben.
Gefahr 1: Dein BAföG wird gekürzt
Ab einem jährlichen Brutto-Verdienst von 4800 Euro im Jahr musst du mit Kürzungen beim BAföG rechnen. Das heißt, du solltest nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Tust du das doch, so wird nicht das gesamte BAföG gekürzt. Nur der Betrag, der über die 4800 Euro jährlich hinausgeht, wird durch 12 geteilt und von den monatlichen BAföG-Zahlungen abgezogen. PS: In einem Urlaubssemester erhältst du sowieso kein BAföG, d.h., dein Einkommen in dieser Zeit wird auch nicht mit dem BAföG verrechnet.
Vorsicht: Die Grenze von 4.800 Euro gilt nicht für die Vergütung von Pflichtpraktika, z.B. das Praktische Jahr (PJ). Wenn du im PJ eine Vergütung erhältst, wird diese vollständig vom BAföG abgezogen.
Gefahr 2: Du fällst aus der Familien-Krankenversicherung raus
Es gibt drei Versionen, wie sich Studenten Krankenversichern können.
- Version eins, die Familienversicherung, ist für dich kostenlos. Du musst keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen. Sie läuft entweder über die Eltern, was bis zum 25. Geburtstag möglich ist, oder ohne Altersbegrenzung über den Ehepartner. Bist du älter, oder verdienst du mehr als 400 Euro im Monat, so gilt:
- Version zwei: die studentische Pflichtversicherung. Mit pauschal rund 75 Euro im Monat bist du kranken- und unfallversichert.
- Version drei gilt für alle, die über 30 sind oder schon länger als 14 Semester studieren. Sie müssen sich freiwillig versichern. Das heißt, den normalen Tarif der gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Das ist pro Monat ein dreistelliger Betrag.
Auf die vierte Version, die Versicherung bei einer privaten Krankenkasse, möchte ich hier nicht eingehen.
Wie es mit der Krankenversicherung im PJ aussieht, wird in diesem Thread diskutiert:
Gefahr 3: Dein Kindergeld wird gekürzt
Studierst du, so haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis du 25 Jahre als bist. Sobald du aber mehr als 8004 Euro im Jahr, also durchschnittlich 667 Euro im Monat, verdienst, mindert sich das Kindergeld. Vorsicht: In diese Summe fließt nicht nur der Arbeitslohn ein, sondern auch alle Stipendien, sowie der BAföG-Anteil, der nicht zurückgezahlt werden muss („Zuschussanteil“). Die wahre Summe dessen, was du verdienen kannst, liegt noch ein wenig höher, da etwa 920 Euro pro Jahr an „Werbungskosten“ und Ähnlichem zugerechnet werden. Wenn du diese Summe (rund 8924 Euro) allerdings überschreitest, entfällt dein Kindergeld komplett für das ganze Kalenderjahr!
Gefahr 4: Keine Ausnahmen mehr für dich, du zahlst Sozialbeiträge
Verdienst du dauerhaft über 400 Euro im Monat, gelten die studentischen Ausnahmen der Sozialversicherung nicht mehr für dich. Du giltst als ganz normaler Arbeitnehmer und musst die entsprechenden Abgaben leisten. Das heißt, mindestens 20 Prozent deines Bruttogehaltes kommen nicht bei dir an, sondern in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Steuerkasse.
Letztendlich stehst du immer vor der Wahl: Entweder du hältst die Zuverdienstgrenzen ein, oder du verdienst so viel Geld, dass es nicht mehr ins Gewicht fällt, wenn irgendetwas gekürzt wird. Ganz wichtig ist, dass alle diese Angaben nur eine grobe Übersicht darstellen. Erkundige dich unbedingt selber, denn es gibt zahlreiche Ausnahmen, Spezialfälle und Änderungen.
Um sicher zu gehen, solltest du Steuern und Bafög nachrechnen.