Die Bewerbung für das Medizinstudium ist eine Herausforderung. Nicht nur die Abiturnote muss stimmen oder das Wartezeitkonto gut gefüllt sein. Auch die eigentliche Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung ist nicht ganz einfach. Auf der Homepage der Stiftung klickst du dich durch zahlreiche Seiten, durchforstet alte Infoblätter nach den Zulassungsgrenzen der letzten Jahre und runzelst über Begriffe wie Wartesemester, Ortspräferenz und AdH vermutlich verständnislos die Stirn. Ein Wort, über das du als Bewerber stolpern wirst, ist der „Teilstudienplatz“. Was soll das sein – ein Teilstudienplatz? Etwa ein Studienplatz, der dich nur teilweise zum Studium berechtigt? Das klingt doch eigenartig. Aber genau das ist die treffende Definition.
Teilstudienplätze werden nach Ende des ersten Nachrückverfahrens im Moment noch von den Unis in Göttingen, Marburg, Freiburg und Regensburg verlost. Letztere plant aber die baldige Abschaffung von Teilstudienplätzen. In Mainz wurden zum Wintersemester 2011/12 letztmalig die befristeten Studienplätze vergeben. Mit einem Teilstudienplatz darfst du bis zum Physikum an diesen Hochschulen Medizin studieren und wirst danach automatisch exmatrikuliert. Doch was dann? Du hast als Student zwar dein Physikum in der Tasche, allerdings qualifiziert dich das noch für keinen Beruf. Das Studium wird zur Sackgasse.
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, wie es für dich weitergehen kann. Sicherlich am sinnvollsten ist die Bewerbung für das erste klinische Semester an deiner bisherigen Hochschule – also die unmittelbare Fortsetzung deines Studiums. Als solcher Bewerber konkurrierst du allerdings mit allen anderen „Neubewerbern“ (z. B. auch Ortswechslern) um Zulassung für dieses Fachsemester. Am Ende entscheidet meist wieder die Abiturnote über Zu- oder Absage. Im günstigsten Fall kannst du also nach dem Physikum direkt an deiner Uni weiterstudieren. Nicht selten passiert es allerdings, dass Studenten keinen Platz erhalten und die Türen der Klinik für sie verschlossen bleiben. Um die Chancen für eine Zulassung zu erhöhen, ist die Bewerbung für das erste klinische Semester an möglichst vielen Hochschulen ratsam. Eine weitere Möglichkeit ist die Bewerbung für ein höheres Fachsemester der Vorklinik. Voraussetzung hierfür ist, dass deine bisher erbrachten Leistungen von der Uni, an der du dich bewirbst, auch anerkannt werden. Bei dieser Variante wirst du zwar in ein unteres Semester zurückversetzt, aber wenigstens hast du jetzt einen „Vollstudienplatz“ sicher. Die letzte Option ist die weitere Bewerbung um einen regulären Studienplatz bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Das heißt, du bewirbst dich (erneut) für das erste Semester. Die Semester, die du während deines Teilstudiums ansammelst, werden dir übrigens als Wartezeit gutgeschrieben.
Aber wenn Besitzer eines Teilstudienplatzes mit solchen Problemen konfrontiert werden, wieso wurden dann überhaupt solche Studienplätze mit Ablaufdatum geschaffen? In den achtziger Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Universitäten jeden ihrer verfügbaren Studienplätze auch vergeben müssen. In der Praxis führte das dazu, dass mehr Studenten für den vorklinischen Abschnitt des Studiums zugelassen werden mussten, als später in der Klinik ausgebildet werden konnten. Diese „überzähligen“ Studenten erhielten dementsprechend nur einen Teilstudienplatz für den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums.
Nicht für jeden ist der Teilstudienplatz ein Glückslos. Nach dem Physikum wartet zunächst die Ungewissheit, wie es mit dem Studium weitergeht. Wer nicht das Glück hat, auf Anhieb einen Platz für die Klinik zu erhalten, muss auf einem der oben beschriebenen Wege einen Vollstudienplatz ergattern. Oftmals bedeutet das nervenaufreibende Wartezeit, „Verlust“ von Semestern und Abschied von lieb gewonnenen Kommilitonen. Auch der Wechsel des Studienortes kann nötig werden.
Wer einen Teilstudienplatz erhält, freut sich meist auch nur zum Teil darüber. Viele Interessenvertreter der Medizinstudenten und Fachschaften kritisieren dieses Modell seit Langem. Sie fordern die Abschaffung oder die Umwandlung in Vollstudienplätze. Während andere Medizinstudenten quasi ein Non-Stop-Ticket zum Arztberuf gebucht haben, hängst du mit dem Teilstudienplatz mitunter auf halber Strecke fest – ohne Bordkarte für den Anschlussflug. In welche Richtung die Reise weiter geht, bleibt offen.