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Versicherungen und Altersvorsorge

Informationen rund um die Tätigkeit als Assistenzarzt

Trojan Urban (MEDI-LEARN)

Wer in den Beruf startet, muss sich zwangsläufig mit dem Thema Versicherungen und Altersvorsorge beschäftigen. Mit Ablauf des Studium, fällt man aus der Versorgung der Eltern heraus und muss sich selbst um die verschiedenen Versicherungen kümmern. In folgendem Artikel sind die wichtigsten beschrieben:

Ärztliches Versorgungswerk

Das Ärztliche Versorgungswerk ist der Rententräger der Ärzte, das heißt nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bezieht der Arzt im Ruhestand seine Rente von dieser Einrichtung.
Während die BfA als Rententräger auf dem Solidarprinzip basiert, erfolgt die Rentensicherung beim Ärztlichen Versorgungswerk nach dem Kapitalbildungsprinzip: Der Arzt zahlt während seines Berufslebens jeden Monat einen einkommensabhängigen Betrag an das Versorgungswerk, diese werden fest angelegt. Das eingezahlte Geld erhält er dann nach Eintritt in den Ruhestand samt Zinsen zurück, Monat für Monat, Jahr für Jahr; es besteht auch die Möglichkeit, einen Kinderzuschuss zu bekommen, wenn man bei Eintritt in den Ruhestand Kinder hat, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Neben der Rentenzahlung erfüllt das Ärztliche Versorgungswerk noch andere Aufgaben: Jedes Mitglied, das für mindestens einen Monat eine Versorgungsabgabe geleistet hat und berufsunfähig wird, erhält auf Antrag eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage dauert. Die Höhe dieser Berufsunfähigkeitsrente berechnet sich aus vielen Faktoren, zum Beispiel aus Beitragshöhe und –zeitraum. Auch sie erhöht sich für jedes Kind um einen Kinderzuschuss.
Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen zahlt das Versorgungswerk genauso wie eine eventuelle Witwen-, Waisen- oder Hinterbliebenenrente.
Jeder Arzt wird nach Anmeldung bei der Ärztekammer automatisch Pflichtmitglied im Ärztlichen Versorgungswerk. Im Falle einer Arbeitslosigkeit während der ersten Monate nach der Approbation kann es jedoch sinnvoll sein, sich vorübergehend von der Mitgliedschaft befreien zu lassen; das Versorgungswerk verlangt nämlich auch Beiträge von Mitgliedern, die kein Einkommen haben, wenn man sich nicht ausdrücklich befreien lässt.
Die Befreiung ist nur für Mitglieder unter 45 Jahren widerrufbar; wenn jedoch zwischen Befreiung und Widerruf der Befreiung mehr als 6 Monate vergangen sind, muss man sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um wieder aufgenommen zu werden.

Rentensparplan

Der Rentensparplan kann als so etwas wie ein „ eigenes Versorgungswerk“ bezeichnet werden. Er wird von vielen Banken und Versicherungen in unterschiedlicher Form angeboten. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung ist hier beispielsweise keine vorhergehende Gesundheitsprüfung notwendig. Ähnlich wie beim Versorgungswerk erfolgt auf privater Ebene eine
Rentensicherung durch das Kapitalbildungssystem: Monatlich werden Beiträge gezahlt, und nach festgelegter Ansparzeit erhält der Versicherte eine lebenslange Rente, die durch das gesparte Guthaben getragen wird. Die Höhe der Rente ist auch hier wieder abhängig von Beitragshöhe und -zeit. So kann man sich eine zusätzliche Rente „maßschneidern“ lassen.

Private Krankenversicherung

Ab einer bestimmten Nettoverdiensthöhe kann sich der Arbeitnehmer privat krankenversichern. Eine private Krankenversicherung ist durchaus attraktiv und kann viele Vorteile haben. Während die gesetzliche Krankenversicherung mehr oder weniger das gesundheitliche „Basisprogramm“ abdeckt, ermöglicht die private Krankenversicherung viele verschiedene Zusatzleistungen.
In gewissen Grenzen ist die Beitragsgestaltung variabel. Bekannt ist die Chefarztbehandlung, die in den Leistungen der privaten Krankenversicherungen enthalten ist; der privat Versicherte kommt bei stationärer Behandlung im Zweibettzimmer unter oder erhält sogar ein Einzelzimmer.
Der Privatversicherte erhält für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte eine Rechnung. Diese begleicht er und reicht sie bei der Versicherungsgesellschaft ein, die ihm die Kosten dann erstattet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist also der Versicherte derjenige, an den die Forderungen des Arztes gehen.

Gelauscht (Foren)

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufshaftpflicht

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist jedem Arzt anzuraten. Die Versicherung des Krankenhauses, in dem er tätig ist, trägt zwar den größten Teil eines eventuell verursachten Schadens, im Zweifelsfall kann man jedoch nie sicher sein, was aus dieser Regelung herausfällt. Die Berufshaftpflichtversicherung hat noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Sie kommt für eventuelle Personenschäden auf, die bei ärztlicher Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstelle entstehen (z.B. bei Leistung von erster Hilfe oder beim Ausstellen von Privatrezepten). Einen ersten Anhaltspunkt zur Suche nach der geeigneten Berufshaftpflichtversicherung und ausführliche Beratung bietet auch hier die Deutsche Ärzteversicherung unter www.aerzteversicherung.de. Reinschauen lohnt sich auch hier!

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung dient in erster Linie dazu, die Familie im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern; diese Art der Lebensversicherung ist sicher das bekannteste Modell.
In letzter Zeit gewinnen sogenannte kapitalbildende Modelle immer mehr an Bedeutung: Die Eigenart dieses Modells ermöglicht die Ausbildung eines Vermögens, das der Versicherte im Rentenalter zur zusätzlichen Verfügung hat.
Einzuzahlende Beiträge sind genauso variabel wie die Summe, die am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird.
Der Abschluss einer (kapitalbildenden) Lebensversicherung ist ebenfalls anzuraten.
Auch hier kann man auf der Homepage der Deutschen Ärzteversicherung wertvolle Informationen erhalten und sich zu einer individuellen Beratung anmelden:
www.aerzteversicherung.de.


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