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tarumo
19.03.2020, 16:30
K
@tarumo: Du nervst: Natürlich sind jetzt die Sanitätseinrichtungen am WE besetzt, soweit erforderlich. Was hat das jetzt mit der Zwangsverpflichtung von zivilen Ärzten zu tun????

Am hiesigen Standort ist eben keine Besetzung am WE üblich gewesen und ja, es betrifft dort aktuell zufällig genau die Mütter mit kleinen Kindern.

Mit der zivilen Verpflichtung genäß KatSG hat das natürlich nichts zu tun, sorry, wenn das unklar war.

WackenDoc
19.03.2020, 16:40
Bis vor wenigen Jahren war es völlig üblich, dass es am WE einen SanUvD gab und einen AvD in Rufbereitschaft. Je nach Standort auch mit fester Sprechstunde. Been there, done that, got the t-shirt.

Mit der Reduzierung der Truppenstärke wurde das nach und nach aufgegeben. Es gab nur noch eine Hotline für organisatorische Fragen und Sonderfälle und ansonsten wurden zivile Strukturen genutzt.

Oh Wunder und jetzt gibt es halt auch mehr kranke Soldaten und ein überlastetes ziviles System. Also macht es Sinn, die alten Strukturen wieder zu aktivieren. "Es betrifft zufällig genau die Mütter mit kleinen Kindern"- Soso- die Bundeswehr soll jetzt stillende Mütter aus der Elternzeit zwangsverpflichtet haben? Oder sind es einfach weibliche Soldaten, die bisher in Teilzeit arbeiten und nun mal auch an den WE Dienst tun müssen? DAS gab es im früheren System auch.

Deine Hetze und Halbwahrheiten nerven einfach nur noch.

geisterhome
19.03.2020, 18:37
Artikel 18 regelt die Bestrafung bei Verstoß. Da- wie ich annehme- im Falle des Falles wohl über die Ärztekammer rekrutiert wird, kommt dann sicher bei Verstoß noch ein Berufsgerichtsverfahren dazu.



Und wenn man am ersten Zwangsarbeitstag eine Blaskapelle im Medikamentenschrank spielen sieht wollen die einen dann immer noch?

redripp
20.03.2020, 07:03
Artikel 18 regelt die Bestrafung bei Verstoß. Da- wie ich annehme- im Falle des Falles wohl über die Ärztekammer rekrutiert wird, kommt dann sicher bei Verstoß noch ein Berufsgerichtsverfahren dazu.



Und wenn man am ersten Zwangsarbeitstag eine Blaskapelle im Medikamentenschrank spielen sieht wollen die einen dann immer noch?


Mag sein, dass es dann zunächst keine Konsequenzen hätte. Möglich wäre jedoch im Anschluss eine langwierige Prüfung der weiteren Eignung zur Ausführung des Berufes.

geisterhome
20.03.2020, 20:03
Mag sein, dass es dann zunächst keine Konsequenzen hätte. Möglich wäre jedoch im Anschluss eine langwierige Prüfung der weiteren Eignung zur Ausführung des Berufes.

Also ich kenne Kollegen mit Schizophrenie, scheint also möglich zu sein.

anignu
20.03.2020, 23:24
Also ich kenne Kollegen mit Schizophrenie, scheint also möglich zu sein.
Was ist denn das für ein Argument. Und ich kenne Kollegen die sind dumm wie ein Stück Brot. Und ja ich weiß, don't feed the troll.

roxolana
21.03.2020, 13:38
Da steht was von Zwangsrekrutierung von Ärzten, allerdings mit Paywall: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bund-will-laender-in-der-corona-bekaempfung-entmachten-16689784.html

Hat da jemand Zugriff drauf und kann berichten, ob es irgendwelche neuen Informationen gibt?

Kackbratze
21.03.2020, 13:51
Die Bild hat es aufgenommen und es letztendlich genau so wiedergegeben.

Es findet eine Zwangsverpflichtung statt, wenn in bestimmten Arealen Ärzte fehlen. Personentransporte können in andere Länder untersagt werden (nett formuliert für eine Ausreisesperre) und Schutzausrüstung soll zentral verteilt werden. Genau wie die Luftbrücke für Beatmungsgeräte stinkt das Ganze zum Himmel. Ich ahne schon, dass Leute wie John Silver oder andere "Dorfklinikärzte" dann zusammen mit ihren Beatmungsmaschinen schön nach Berlin oder Hamburg fahren dürfen...

P.S. Bei Zwangsverpflichtung dürft ihr vielleicht eure noch zu stillenden Kinder mitnehmen, wenn es dann nach Dortmund oder München geht...

Mediana90
21.03.2020, 14:31
Das Mutterschutzgesetz schließt stillende Auch mit ein, aber hilft dann vermutlich auch nicht weiter...

Hat jemand Erfahrung damit, welche Konsequenzen es hat, die Approbation zurück zu geben?

Mediana90
21.03.2020, 14:38
Das Mutterschutzgesetz schließt stillende Auch mit ein, aber hilft dann vermutlich auch nicht weiter...

Hat jemand Erfahrung damit, welche Konsequenzen es hat, die Approbation zurück zu geben?

Bevor es jetzt einen falschen Eindruck erweckt, für mich war es schon mit Eintritt in die Elternzeit fraglich, ob ich überhaupt wieder in die Klinik zurückkehren möchte...

hebdo
21.03.2020, 16:23
Warum sind Zwangsverpflichtungen erst dann möglich und nicht schon vorher?

redripp
21.03.2020, 16:28
Das Mutterschutzgesetz schließt stillende Auch mit ein, aber hilft dann vermutlich auch nicht weiter...

Hat jemand Erfahrung damit, welche Konsequenzen es hat, die Approbation zurück zu geben?

Und was genau soll das Zurückgeben bezwecken?

Bonnerin
21.03.2020, 16:35
Und was genau soll das Zurückgeben bezwecken?

Naja, wenn man nicht mehr approbiert ist darf man ja eigentlich nicht ärztlich tätig sein/werden, oder? Kann aber natürlich auch sein, dass ich mich da täusche, habe kein Jura studiert...

anignu
21.03.2020, 16:36
Und was genau soll das Zurückgeben bezwecken?
Dass man kein Arzt mehr ist. Also das Recht verliert zur Heilbehandlung. Darf man nicht mehr Heilbehandlung machen, kann man auch keine Patienten mehr behandeln, so die Idee dahinter.

Das befreit einem aber nicht vom Wissen das man hat. Letztlich kann man ja trotzdem in Call-Centern arbeiten oder Abstriche machen oder oder oder...

tarumo
21.03.2020, 16:37
Warum sind Zwangsverpflichtungen erst dann möglich und nicht schon vorher?

In den Ländern, die den Katastrophenfall ausgerufen haben (bis heute nur Bayern) ist das doch schon möglich.



Hat jemand Erfahrung damit, welche Konsequenzen es hat, die Approbation zurück zu geben?

Ich glaube, es gibt hier nicht so viele Leute, die ihre Approbation temporär zurückgegeben haben, um einer "Einberufung" zu entgehen. Außer dem Kosten und möglicherweise in der Zwischenzeit dazugekommenen "Kontraindikationen" wüßte ich jetzt aber nichts, was dagegen spricht.
In dem von mir mehrfach zitierten BayKatSG stellt man aber auf "jede Person" ab, d.h man würde dann einfach und vermutlich erst recht als "Nichtarzt" eingezogen werden. In verschiedenen Landesfeuerwehrgesetzen ist die Möglichkeit von "Zwangseinzug" übrigens auch vorgesehen und wird auch schon seit längerem praktiziert, wenn auch bis jetzt nur in Einzelfällen. Das nur, weil man mir hier wieder vorwirft, irgendwelche abstrakten Fälle zu konstruieren.
Letztendlich verstehe ich das Problem nicht so ganz...die sozialen Medien platzen doch augenblicklich geradezu mit Angeboten zur individuellen Kinderbetreuung zu Hause. Zumal die dafür angefallenen Kosten laut Gesetz übernommen werden.
Leute, die Lage ist ernst. Habt Ihr alle Medizin studiert, nur um als "Schönwetterärztin" zu arbeiten?

Die Bundeswehrmediziner, die ich kenne, sind bis jetzt immer noch nicht offiziell einberufen worden (bis auf diesen lauwarmen Appell von AKK letzte Woche) und kümmern sich nach wie vor ambulant in ihren Praxen um die üblichen Rheuma- und Knieschmerzen.
In der Zwischenzeit hätten sie schon längst ihre aus den jährlichen Übungen bekannte Posten in Ulm und Koblenz übernehmen können, entweder um sich selbst für die Intensiv einzuarbeiten oder um vor Ort jemanden "freizuschaufeln", der mehr Erfahrung hat. Nur kostet das halt den Staat wieder Geld. ....Just meine 2cts.

Soweit zum Thema "Gute Vorbereitung" Aber vielleicht kommt dann nächste Woche das "Gute-Virus-Bekämpfungs-Gesetz", wo alles dann geregelt ist.

milz
21.03.2020, 16:37
Ohne Approbation bleibt nicht viel übrig, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

ehem-user-02-08-2021-1033
21.03.2020, 16:39
Altruismus ist, anders als in Albert Camus Roman die Pest, laut diesem Thread ganz offensichtlich keine ärztliche Tugend.

Vor dem Studium in Deutschland hätte man sich folgenden Text durchlesen sollen:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/BJNR018570961.html

§ 1
(1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
(2) Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.

Übrigens haben es andere Berufsgruppen schlauer geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/BJNR005650959.html

§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Da steht nichts von dienen. ;-)

Aber Leute, auch wenn es hart klingt:
Das hat unser Beruf so an sich... bei Katastrophen oder Unglücksfällen Hilfe zu Leisten.

Keine Sorge:
Nach Corona können wir dann gerne wieder über die Rahmenbedingungen dieser Tätigkeit verhandeln. Dazwischen tun wir einfach das, wofür wir ausgebildet wurden: unseren Mitmenschen helfen... als Arzt...

P.S.:
Das schreibe ich als Intensivmediziner.

milz
21.03.2020, 16:45
P.S.:
Das schreibe ich als Intensivmediziner.
Als Intensivmediziner bist du dafür bestens ausgebildet. Ich hoffe mal für die Patienten, dass mich als Pathologe niemand einziehen will. Wenngleich ich davon ausgehe, dass auch Tumorpatienten etc. weiterhin "histologisch" betreut werden wollen.

tarumo
21.03.2020, 16:49
Ohne Approbation bleibt nicht viel übrig, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Eine Approbation kann natürlich jederzeit wieder beantragt werden, sofern man die Voraussetzungen erfüllt. Vorübergehender Entzug kommt jetzt auch nicht soooo selten vor.

Ich würde mich trotzdem von der Vorstellung verabschieden, wenn es hart auf hart kommt, als Ärztin an irgendwelchen Hotlines eingesetzt zu werden.
Und weil die Kollegin schrieb, daß die sowieso nicht in die Klinik zurück will: ambulant sind ja jetzt schon je nach Bundesland Zwangsdienste unterschiedlicher Art zu leisten, wobei relativ wenig Rücksicht auf persönliches Befinden genommen wird, auch die Fristen für EZ sind dort klar definiert. Ich denke mal, daß sich die Zwangsrekrutierung an diesen Kriterien orientieren wird. Näheres bitte bei der jeweiligen Ärztekammer bzw. KV in der Notdienstordnung nachlesen.

redripp
21.03.2020, 16:55
Dass man kein Arzt mehr ist. Also das Recht verliert zur Heilbehandlung. Darf man nicht mehr Heilbehandlung machen, kann man auch keine Patienten mehr behandeln, so die Idee dahinter.

Das befreit einem aber nicht vom Wissen das man hat. Letztlich kann man ja trotzdem in Call-Centern arbeiten oder Abstriche machen oder oder oder...


Das war auch eher als rhetorische Frage gemeint. Wollte damit nur verdeutlichen, dass wie genannt ein Einsatz dennoch möglich wäre.