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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsverpflichtung Katastrophenfall



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Matzexc1
23.03.2020, 13:31
Da wäre ich sehr dafür!

*gefaelltmir*

Tinouie
23.03.2020, 13:59
Weiß jemand, wie ich als Arzt haftpflichttechnisch abgesichert bin, wenn ich jetzt irgendwo in ärztlicher Tätigkeit an der KV-Telefonberatung oder bei Abstrichen unterstütze?

Bin aktuell nicht irgendwo angestellt und habe nur meine eigene ärztl. Haftpflicht, die ehrenamtlich alles abdeckt. Wie ist es außerdem mit der BG-Absicherung, wenn mir bei der Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin etc. etwas zustoßen sollte?
Habe auf meine Nachfrage bei den Verantwortlichen noch nichts gehört, vielleicht kann hier jemand weiterhelfen.

WackenDoc
23.03.2020, 14:19
Du musst vorab nachfragen, was für ein Arbeitsverhältnis überhaupt besteht.

Wenn ich mir die angebotenen Honorare anschaue, wird das mit Masse über Scheinselbständigkeit laufen. Davor kann ich nur warnen. Damit ist man erstmal nicht abgesichert bzw muss sich selber absichern und es droht massiver Ärger mit der DRV!

geisterhome
23.03.2020, 17:16
Leute ganz ehrlich, ich denke es ist mittlerweile bitter nötig mal Klartext wie Tarumo zu sprechen. Als wir Anfang des Jahres im Rahmen der Tarifverhandlung für kommunale Häuser gestreikt haben, war das Ganze nicht mal eine Meldung in der Tagesschau wert. In der öffentlichen Wahrnehmung sind Ärzte viel zu häufig überbezahlte Kurpfuscher und abgehobene Golfspieler. Und jetzt ist das Gejammer groß? Ich bin Anästhesist und arbeite größtenteils auf ITS und ich muss euch ganz ehrlich sagen, bei uns ist das Verhältnis sowohl bei Pflege und Ärzten mittlerweile 50:50. Die eine Hälfte arbeitet ordentlich ohne zu Murren weiter, selbst ohne Schutzausrüstung o.ä. weils ja so sein muss. Die andere Hälfte (mich eingeschlossen) ist durch die letzten Jahre so desillusioniert, dass es uns schlicht egal ist was passieren wird, Katastrophenschutz hin oder her. Ich für meinen Teil gehe weiterhin ganz normal arbeiten wie sonst auch, solange genügend Schutzausrüstung für mich persönlich vorhanden ist, das ist schlicht mein Job. Sobald mein Eigenschutz aber nicht mehr gewährleistet ist werde ich, und einige meiner Kollegen, EINEN TEUFEL TUN uns oder unsere Familien in Gefahr zu bringen. Für wen denn bitte? Meine Frau ist ebenfalls Ärztin, Kind ist 8 Monate und ich würde eher in den Knast gehen als zuzulassen, dass die beiden quais für irgendeinen Katastrophenschutz rekrutiert werden (mir ist durchaus klar, dass dieses Szenario unwahrscheinlich ist, aber ich verstehe ehrlich gesagt nichtmal die Diskussion darüber, sowas fällt komplett aus!).

Für mich das Gleiche, ich habe auch Familie und gehe auch lieber in den Knast odwr verliere meine Approbation als das ich mich ungeschützt irgend einem Dreck aussetzen werde.

freak1
23.03.2020, 18:21
Irgendwie würde ich wetten, dass die Leute, die solche Reden schwingen, die ersten sind die anschließen durch alle Instanzen klagen weil der Lappen weg ist.

geisterhome
23.03.2020, 18:56
Irgendwie würde ich wetten, dass die Leute, die solche Reden schwingen, die ersten sind die anschließen durch alle Instanzen klagen weil der Lappen weg ist.

Aufjedenfall würde ich klagen wenn es eine Chance gibt. Es wäre ja auch total ungerechtfertigt jemand zu bestrafen wenn er sich nicht ungeschützt einer Gefahr aussetzen will. Mitmachen werde ich definitiv nicht egal welche Konsequenzen es (erstmal) haben wird. Danach wird sich aber zu wehrgesetzt bis auf letzte.

sonnenblume42
23.03.2020, 19:15
Na und? Warum sollte man das denn nicht klären wollen?
Wäre es besser, wenn es das neue normale wäre, dass man kein Arzt mehr sein darf, weil man sein Leben nicht riskieren will?
Das wäre doch echt bescheuert.

sonnenblume42
23.03.2020, 19:17
Zurück zum Thema: gibt's was neues zum Gesetzesentwurf, ist da irgendwo was einsehbar?

Kackbratze
23.03.2020, 19:59
Irgendwie würde ich wetten, dass die Leute, die solche Reden schwingen, die ersten sind die anschließen durch alle Instanzen klagen weil der Lappen weg ist.

Also nimmst Du eine Infektion wissentlich in Kauf, wenn es zu wenig Materialien gibt?
Wofür? Loben tut Dich eh keiner und die Inschrift auf dem Grabstein ist nach 25Jahren verwittert.

freak1
23.03.2020, 20:33
Habe ich irgendwo behauptet das ich das nicht auch so machen würde? Meine Rechtsschutz deckt berufliche Sachen mit ab, also nur zu. :-))

Ich kann zur Not sogar noch die Karte als chronisch Kranker ziehen der zur besonderen Risikogruppe zählt.

A.K
24.03.2020, 13:01
Irgendwie würde ich wetten, dass die Leute, die solche Reden schwingen, die ersten sind die anschließen durch alle Instanzen klagen weil der Lappen weg ist.

Ja natürlich würde ich danach durch alle Instanzen gehen, warum auch nicht? Nichts desto trotz würde ich vorher dem Krankenhaus und der achso systemrelevanten Arbeit fern bleiben.

sonnenblume42
25.03.2020, 13:20
Wie aktuell im Coronathread diskutiert, scheint im aktuellen Gesetzesentwurf keine Zwangsverpflichtung enthalten zu sein.

cicely
25.03.2020, 13:33
Nicht im neuen Infektionsschutzgesetz. Wohl aber im Katastrophenschutzgesetz, welches in Bayern ja schon in Kraft getreten ist...

FirebirdUSA
25.03.2020, 13:37
Das aber andere Hürden legt, sprich Mütter mit ganz kleinen Kindern werden sicherlich als letztes angefragt. Vater in Elternzeit, hat schlechtere Karten.

ehem-user-02-08-2021-1033
25.03.2020, 18:44
Im neuen bayerischen Infektionsschutzgesetz ist medizinisches Personal explizit vorgesehen... :-lesen

sonnenblume42
25.03.2020, 18:47
Im neuen bayerischen Infektionsschutzgesetz ist medizinisches Personal explizit vorgesehen... :-lesen

Was meinst du genau?

ehem-user-02-08-2021-1033
25.03.2020, 18:52
Was meinst du genau?

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004842.pdf


Art. 5
Inanspruchnahme von Organisationen
(1) 1Die zuständige Behörde kann die Feuerwehren und die freiwilligen Hilfsorganisationen im Sinne des Art. 2 Abs. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
(BayRDG) verpflichten
1. ihr Namen, Alter, Kontaktdaten sowie den jeweiligen Ausbildungsstand ihrer Mitglieder zu übermitteln, die über medizinische oder pflegerische Kenntnisse verfügen,
die nach Maßgabe der zuständigen Behörde zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands benötigt werden, und
2. nach Maßgabe der zuständigen Behörde die erforderliche Hilfe bei der Bewältigung
des Gesundheitsnotstands zu leisten.
2Art. 7 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes gelten entsprechend.
(2) Die zuständige Behörde kann die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns verpflichten, ihr kostenfrei Namen, Alter, ärztliche Fachrichtung und Kontaktdaten ihrer aktiven oder bereits im Ruhestand befindlichen Mitglieder zu übermitteln, die nach Maßgabe der zuständigen Behörde geeignet sind, einen für die Bewältigung des Gesundheitsnotstands zusätzlich erforderlichen ärztlichen Personalbedarf zu decken.
Art. 6
Inanspruchnahme Dritter
(1) 1Die zuständige Behörde kann von jeder geeigneten Person die Erbringung von
Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist. 2Sie kann jede geeignete Person unter gleichen Voraussetzungen auch zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten.(2) Art. 33a Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3 BayRDG sowie Art. 9 Abs. 1 Satz 3
und 4, Art. 10 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gelten mit der Maßgabe
entsprechend, dass die Erstattungsansprüche im Falle einer Inanspruchnahme
1. nach Abs. 1 Satz 1 von der zuständigen Behörde,
2. nach Abs. 1 Satz 2 von derjenigen Einrichtung zu tragen ist, der die Person zugewiesen wurde.

freak1
25.03.2020, 18:56
Zum Glück ist es nur die KV und nicht die Ärztekammer! Lösung = KV Sitz abgeben!

anignu
25.03.2020, 20:28
Zum Glück ist es nur die KV und nicht die Ärztekammer! Lösung = KV Sitz abgeben!
Hm, wenn mein Hirn jetzt nur richtig arbeiten würde...

Im Rahmen der Umstellung auf dieses neue Entlassmanagement im Krankenhaus mussten wir uns als Fachärzte irgendwie registrieren um eine Art KV-Nummer zu bekommen damit die Kassenrezepte mit der entsprechenden Arztnummer ausgefüllt wurden. Ich dachte das wäre schon die KV gewesen. Vielleicht kann da jemand helfen der versteht was ich meine...

Autolyse
25.03.2020, 21:22
Du meinst das Krankenhausarztverzeichnis. Die KBV ist da im Rahmen des Einvernehmens beteiligt, aber wer die - durch Ausschreibung zu bestimmende - verzeichnisführende Stelle ist, ist nicht rauszubekommen.