PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuflich im Covid-Impfzentrum



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 [10] 11 12 13 14 15 16 17 18

tarumo
26.12.2020, 09:33
back to topic:
mit jedem weiteren Tag Verzögerung dürften weitere impfwillige Ärzt*innen abspringen. Anfangs gab es ja mal die großspurige Ankündigung, für den Fall von Verzögerungen, das Honorar trotzdem auszuzahlen. Ich weiß nicht, ob das jemals gemacht wurde, ist ja auch erst drei Wochen her.
Theoretisch müßten ja marktwirtschaftliche Mechanismen greifen und zu dem Zeitpunkt, an dem kurzfristig tatsächlich die geplanten Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, stark erhöhte "Kurzfrist" und "Unzeit" Honorare greifen, also wie bei einer Flugbuchung mit einem Tag Vorlauf oder einer Honorarnote eines über das Wochenende kurzfristig benötigten Strafverteidigers (oder meinetwegen auch nur Schlüsseldienst). Ich bin gespannt, was sich unsere sozialistische Regierung diesbezüglich einfallen läßt...

John Silver
26.12.2020, 09:48
Das Honorar wird dann von 60 auf 70 € erhöht, immerhin eine Zulage con 15%!!!!111

Lizard
28.12.2020, 08:22
Hi,

ich bin gerade auf diese Infos aufmerksam gemacht geworden:
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/impfzentren-mitarbeit/abrechnung-impfaerzte/

Wenn man das als Nebentätigkeit macht, ist das vermutlich unproblematisch aber in Vollzeit sieht das nach Scheinselbständigkeit aus oder ?

WackenDoc
28.12.2020, 08:49
Wie oft denn noch????

Für die Frage der Scheinselbständigkeit ist es völlig egal, ob man es in Vollzeit oder als Nebentätigkeit macht.

Es ist AUSSCHLIEßLICH!!!!! die Entscheidung der DRV maßgeblich und es gibt KEINERLEI!!!!! Merkmal, warum das eine selbständige Tätigkeit sein sollte.

Anne1970
28.12.2020, 09:14
Liebe Wackendoc, inhaltlich ist nachvollziehbar, dass du wegen deiner eigenen Erfahrungen genervt bist. Beachte bitte jedoch, dass nicht jeder das gesamte Forum durchgelesen hat und sich manche Fragestellungen je nach Biografie unterschiedlich und neu stellen. Daher: bitte Nettiquette beachten. Großbuchstaben und Ausrufezeichen können sehr ... beeindruckend verstanden werden. Freundlichkeit und Stil schaden nie.
Mit Gruß
Anne 1970- Mod.

Anne1970
28.12.2020, 09:18
Es kommt auf den Vertrag an. Jedoch: nach eigener Erfahrung versucht es die DRV immer wieder. Wenn Du weisungsgebunden und Angestellte bist, dürfte es kein Problem geben: das heißt aber nicht, dass der Vertrag im Nachhinein von der DRV zur Prüfung angefordert wird.

WackenDoc
28.12.2020, 09:39
Wir haben diese Fragestellung jetzt schon mehrfach! in diesem! Thread gehabt. Aber schon gut- dann macht was ihr wollt, dann schreibe ich halt nichts mehr dazu.

Ich fühl mich nämlich langsam verarscht wenn ich es mehrfach erkläre, aber die Antworten offenbar eh keinen interessieren.

Lizard war ja auch schon an genau DER Diskussion zu DEM Thema in DIESEM Thread beteiligt.

roxolana
28.12.2020, 09:44
Es ist ein komplexes Thema, und wir Mediziner sind halt nicht so schlau. ;-) Ich bin neulich am Thema Garantie vs. Gewährleistung intellektuell gescheitert, so what? Warum schreibst du nicht einfach einen "Scheinselbstständigkeit für Dummies" Text (vielleicht könnte man ihn ja sogar anpinnen?), dann kannst du ihn einfach verlinken, wenn die Frage kommt, und müsstest nicht jedes Mal neu erklären.

WackenDoc
28.12.2020, 09:47
Warum sollte ich- es ist offenbar nicht erwünscht und offenbar interessiert es auch keinen.

Lizard
28.12.2020, 09:54
Brauchst nicht gleich so austickern ^^. Bekanntermaßen ist das für dich ein Reizthema, weil du deine Geschichte mit der DRV hast.
Für mich ist das aber nicht alles 100%ig eindeutig und klar.
Du hast selbst mal gesagt (in Bezug auf Notarztdienste), dass man diese "quasiselbständig" durchführen kann wenn man 15h/Woche einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht. Das ist ja wohl dann schon ein Unterschied zu "ausschließlich Notarztdienste" oder "ausschließlich Impfzentrum". In der reinen Beurteilung ob das eine selbständige Tätigkeit ist oder nicht macht das natürlich keinen Unterschied.
Aber gut, lassen wir das, nicht dass du noch nen Herzkasper bekommst ;)

WackenDoc
28.12.2020, 10:06
Viel Spass dann mit dem Papierkrieg mit der DRV.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23c.html
Ein Impfarzt ist kein Notarzt im Rettungsdienst.

roxolana
28.12.2020, 12:10
Offenbar gibt es genau hierfür jetzt einen Gesetzentwurf.


„Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum (…) sind bis zum 21. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig“, heißt es in dem Entwurf. Geändert werden soll dafür das Vierte Sozialgesetzbuch, dem ein neuer Paragraf 130 hinzugefügt werden soll.

https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Keine-Sozialbeitraege-fuer-Arbeit-im-Impfzentrum-415655.html

habichnicht
28.12.2020, 12:28
Und wann soll über diesen Entwurf abgestimmt werden?

tarumo
28.12.2020, 19:06
Offenbar gibt es genau hierfür jetzt einen Gesetzentwurf.



https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Keine-Sozialbeitraege-fuer-Arbeit-im-Impfzentrum-415655.html

Eine Regierung bringt ein Gesetzentwurf ein, um für eine bestimmte Gruppe Scheinselbstständiger Sozialabgaben zu hinterziehen und die Personalkosten der Impfaktion um jeden Preis billig zu machen. Aber sich über Amazon echauffieren...genau mein Humor.
Einfach projektbezogene befristete Anstellung wie bei den anderen Gruppen im Impfzentrum geht offensichtlich über den Horizont dieser Kleindenker hinaus.
Mein Tipp: wenn es überhaupt soweit kommt, wird das Gesetz vor Gericht von ein paar klagenden Notärzten und Hebammen gekippt. Dummerweise erst nach der Impfaktion, 2022 /23 oder so. Und dann heißt es nachzahlen, wobei man sich sicher auch noch eine Gemeinheit überlegen wird, um das ganze vom Staat oder den KVen als mittelbare Staatsverwaltung abzuhalten.

Und was meine Vorschreiber angeht: mit ein wenig Blättern in diesem Thread oder einer kurzen Internetrecherche hätte man herausgefunden, daß sogar die Ärztekammern selbst (zum Beispiel in Hessen) das ganze für Scheinselbstständigkeit halten und alternative Modelle vorschlagen.
Ich setzte aber den link gerne nochmal
https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/2020/Aktuelles_2020_12_16_Rechtliche_Handlungsempfehlun g.pdf

Anne1970
29.12.2020, 12:16
Warum sollte ich- es ist offenbar nicht erwünscht und offenbar interessiert es auch keinen.

merkst du selber, oder?:D

Reflex
29.12.2020, 12:58
Hat jemand schon was von der KV Westfalen-Lippe gehört? Hatte mich vor 2 Wochen gemeldet und immer noch nichts zurück gehört.

Ich kenn eine Handvoll Ärzte, die sich gemeldet haben, und kurz vor Weihnachten ihre Verträge zugeschickt bekommen haben. Die hatten sich aber auch alle frühzeitig gemeldet.

mbs
29.12.2020, 20:55
Also ich finde die Beitragsfreiheit von einer Honorartätigkeit in einem Impfzentrum gut.

Bedeutet das, dass man einfach anfangen könnte ohne das irgendwelchen Versicherungen melden zu müssen? Also unkompliziert wie Schwarzarbeit?

hebdo
29.12.2020, 21:45
Och wie süß. Genauso unkompliziert wie Schwarzarbeit + Haftpflicht + BG und am besten ~1/3 für die Steuernachzahlung zurücklegen.

Lizard
29.12.2020, 21:45
Das ist nur ein Entwurf. Aktuell ist da nix mit Beitragsfreiheit ;)

tarumo
30.12.2020, 07:46
Also ich finde die Beitragsfreiheit von einer Honorartätigkeit in einem Impfzentrum gut.

Bedeutet das, dass man einfach anfangen könnte ohne das irgendwelchen Versicherungen melden zu müssen? Also unkompliziert wie Schwarzarbeit?

Ich habe die Ironie wohl überlesen. Die Betreiber der Impfzentren, also die Kommunen und KVen, werden ihrerseits die Ausgaben an Honorar steuerlich geltend machen. Um mit zwei Mausklicks hat das Finanzamt dann Dich am Wickel. Und natürlich auch die Ärzteversorgung, die mit der organisierenden Kammer und bisweilen der KV nicht nur Funktionäre, sondern auch schon mal die Amtsadresse teilt....
Schon ab 10.000 EUR Steuerhinterziehung ist übrigens die Approbation weg, wegen charakterlicher Nichteignung.
Abgesehen davon, ist der Versuch, irgendwas zu "hinterziehen" in einem öffentlich-rechtlichen Umfeld wie Impfzentren eine ganz blöde Idee. Genauso, wie die paar EUR an BG- und Versicherungsprämien zu sparen.