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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuflich im Covid-Impfzentrum



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hebdo
31.01.2021, 14:56
Wenn du mit Honorararzt Arbeitnehmerüberlassung meinst, nein. Die Bedingungen hängen stark vom Auftraggeber ab. Aber im Grunde lohnen sich die Einssäzte finanziell schon.

Bei der Notarzttätigkeit ist es anders. Ist ja ein sozialversicherungsbefreites Angestelltenverhältnis. Die Stundensätze liegen soweit ich es überblicke zwischen 30-60€, manchmal mit Einsatzpauschale.

tarumo
01.02.2021, 19:46
Will er doch gar nicht. Er will jammern, meckern und maulen - sonst nix.

Ja, als jemand, der seit fast einem Jahr im homeoffice sitzt (Deine Aussage) und damit sich fundamental von 99% aller berufstätigen Approbierten in Deutschland abhebt- und obendrein tariflich deutlich bessergestellt ist als die meisten, die hier schreiben, kann man natürlich sich so äußern. Über den resultierenden Unfug der telefonische Pflegeeinstufungen und ähnliches durch den MDK äußere ich mich lieber nicht, ich bin ja nicht zum Jammern hier...

So ähnlich wie Du über mich dürften sich auch gerade putintreue Oligarchen über Nawalny äußern.

Aber vielleicht habe ich auch in ein paar Wochen animierte Innenaufnahmen von Spahns Villa parat:-D Und ansonsten haben sich meine Postings schon gelohnt, wenn etwas besser hingesehen wird, WAS für Verträge unterschrieben werden. Nicht nur im Impfzentrum. Ansonsten kann ich meine knapp bemessene Freizeit auch gut anders verbringen.

Mit der Schnittchenesserkarriere wird es bei mir allerdings zugegebenermaßen nichts mehr, aber die ausführliche, schriftliche Begründung zum Beispiel einer von mir angeregten kleinen MB-Austrittswelle mit resultierendem Rückruf durch ein Vorstandsmitglied dürfte mehr bewirkt haben als stilles Erdulden, Weiterzahlen und Motzen im Stationszimmer. Der vielversprechende "Schnittchenesser" aus dieser Zeit ("studentisches" MB-Vorstandsmitglied), Medienstar und Hansdampfinallengassen bei einer HiOrg wartet jetzt dummerweise auf sein Verfahren, nachdem das nicht absolvierte Medizinstudium und die gefälschte Approbation aufgeflogen ist.

tarumo
01.02.2021, 20:11
Gelten die Bedingungen wie im Impfzentrum eigentlich für alle Tätigkeiten als Honorar-Arzt?

Nochmal zum Thema: der "richtige" Honorararzt ist ja per Gesetz mittlerweile weitgehend eradiziert. Es werden also geltende Gesetze ganz kräftig verbogen, Stichwort Scheinselbstständigkeit.

In der ANÜ (die ja auch bisweilen so genannt wird) besteht normalerweise ein weitgehender Versicherungsschutz, es werden die Sozialabgaben gezahlt und Urlaub/Krankheitstage gewährt. Die Stundenhonorare sind deutlich höher als Tarif, aber dafür muß man auch enorm zeitlich und räumlich flexibel sein.

Die Tage ist das Thema der "zu hohen" Stundenhonorare in Impfzentren wieder hochgekocht. Man muß dazu wissen, daß die Bundesländer (alle?) den Stundensatz von > 100 EUR übernehmen, gibt es eine Differenz, darf sie sich der Betreiber des Impfzentrums in die Tasche stecken, Heißt also, ich bekomme als Betreiber vom Staat 130 EUR und gebe vielleicht 70 an den Arzt weiter, ohne Sozialabgaben und mit viel Risiko. Klar, daß da einige Betreiber Schaum vor den Mund kriegen, 60 EUR/h zuhältermäßig "Provision" leistungslos einstreichen ist doch mal was.
Eine HiOrg hatte ich ja schon genannt, die sich diesbezüglich nicht mit Ruhm bedeckt.
Gemeint sind übrigens nicht Personaldienstleister, die natürlich auch einen Gewinn kalkulieren dürfen, dafür aber im Gegenzug ihren Angestellten auch umfassende Rechte zubilligen und Sozialabgaben zahlen.

Es geht also genau 0,0 um Maulen, Meckern, Jammern...sondern um den deutlichen Hinweis, daß jeder, der sich unter den vom Staat übernommen Stundensätzen betätigt, nicht nur Sozialbürokraten leistunglos viel Geld schenkt, sondern auch durch die abgesenkte benchmark zu mangelnder Attraktivität und damit zum möglichen Scheitern der Kampagne beiträgt. Aber die Hausärzte würden ja eh gerne übernehmen, wie Gassen nochmal bekräftigt hat.

Heraisto
02.02.2021, 00:27
Danke Tarumo, deine Beiträge sind sehr aufklärend.
Ich könnte demnächst ggf. in einem Impfzentrum beginnen, nun werde ich fortan genauestens auf die Verträge schauen.

Wo könnte ich nachlesen, dass die Bundesländer einen Stundensatz übernehmen (wo kommt diese Vorgabe her?)?
Mir wurde gesagt, dass die KV nur eine geringe Pauschale pro Patient an z.B. einen niedergelassenen Impfarzt bezahle. Wie passt das mit dem Stundenlohn durch die Bundesländer zusammen? Sind das gänzlich verschiedene Modelle der Vergütung oder wäre es Stundenlohn + Pauschale? Vielen Dank vorab.

Eine Unverschämtheit, dass manche Betreiber die Ärzte so verarschen. Eine Dummheit, dass viele Kollegen es nicht merken. Unverständnis, dass über solche fundamentalen Dinge keine Aufklärungsarbeit (z.B. eine Rundmail seitens ÄK) geleistet wird.

Als Frischling möchte man doch Medizin machen und merkt in seinem Eifer gar nichts davon.
Diese ganze Diskussion hier trägt deutlich dazu bei, ein Gespür für manche Arbeitsbedingungen und den finanziellen Wert der ärztlichen Tätigkeit zu entwickeln.

tarumo
02.02.2021, 07:30
Wo könnte ich nachlesen, dass die Bundesländer einen Stundensatz übernehmen (wo kommt diese Vorgabe her?)?


Gemeint war, daß die Bundesländer einen Stundensatz von zwischen 120 bis 160 EUR für die ärztliche Tätigkeit übernehmen und an die Betreiber der Impfzentren auszahlen. Das ist in den Amtsblättern nachzulesen...Wieviel Geld an Dich weitergereicht wird, steht dann in Deinem Vertrag bzw. "Vereinbarung", weil es ja kein Arbeitsvertrag ist. Das geht von ca. 1:1 bei manchen KVen, aber eben als "Selbstständiger" , von einem geringerem Betrag als ANÜ im Auftrag irgendwelcher Landräte (was auch noch okay ist, weil die dafür die Sozialversicherungskosten übernehmen) bis hin zu 50-60 EUR als Selbstständiger bei einer HiOrg, wobei Du Dich auch noch verpflichtest, nicht nur gegenüber dem Patienten, sondern auch der HiOrg für SÄMTLICHE Schäden einzustehen, auch für die des Assistenzpersonals. Der Rest wird, wie gesagt, in die eigene Tasche gesteckt.
Im weiter oben genannten Fall hieße das also nicht nur für die verworfenen Dosen blechen, sondern auch für die Neuimpfungen. Und ob die Haftpflichtversicherung Schäden durch Dritte, die nicht bei einem angestellt sind, abdeckt? Der Vertrag zirkulierte als Warnung durchs Internet....keine Ahnung ob jemand sowas unterschreibt...

Auf die fehlende Unfallversicherung hatte ich schon hingewiesen. Wichtig ist auch, die Rechtsschutzversicherung zu überprüfen, weil in den Standardverträgen selbstständige Arbeit nicht abgedeckt ist.

Das ganze nicht als "Jammerei" verstehen, sondern die Verträge entsprechend durchforsten und ggf. anpassen.
Wie auf der Arbeit geht das Erkennen und Aufzeigen von Fehlzuständen der korrekten Diagnose und dann der Therapie vorweg.


Unverständnis, dass über solche fundamentalen Dinge keine Aufklärungsarbeit (z.B. eine Rundmail seitens ÄK) geleistet wird.


Das ist eigentlich nur logisch, Stichwort "Schnittchenesser". Schließlich wollen die Ärztekammerfunktionäre auch beim nächsten Empfang im Gesundheitsministerium wohlgelitten sein und nicht durch gezielte Aufklärungsarbeit (was laut Satzung durchaus deren Aufgabe wäre) Regierungsmaßnahmen hintertreiben. Noch dazu ist man als KdÖR dem Gesundheitsministerium weisungsgebunden und was passieren würde, wenn es kritische Anmerkungen der ÄK gäbe, kann man sich ja vorstellen.....Vom MB hört man diesbezüglich auch recht wenig, aber auch hier will man es sich einfach mit der Politik nicht verderben oder gar die eigene Politikkarriere (Henke) ins Wanken bringen...

tarumo
02.02.2021, 07:53
Mir wurde gesagt, dass die KV nur eine geringe Pauschale pro Patient an z.B. einen niedergelassenen Impfarzt bezahle.


Nicht verwechseln: die KVen treten auch als "Personaldienstleister" in manchen Impfzentren auf. Hier finanziert man sich über eine Einbehaltung einer Abrechnungspauschale von ca 3%, der Rest wird stundenweise berechnet und weitergereicht.
Dann gibt es noch das Szenario, daß die niedergelassenen KV-Vertragsärzte impfen wollen/sollen/müssen und dafür ist dann die Pauschale pro Patient gedacht.

Genau für diese Aussage bin ich vor ein paar Wochen im Forum fast gesteinigt worden. Die Impfpauschale dürfen die betreffenden Kollegen hier gerne nochmal beziffern. Sonst heißt es wieder "fake" und "Jammerei"....Und dann einfach nachrechnen, ob man für diese Pauschale die recht langwierige Aufklärung (PädagogInnen sollen ja demnächst auch priorsiert werden) PLUS die Diskussion um die nicht vorhandene Impfstoffauswahl PLUS die Diskussion um Priorisierung (viel Spaß mit den Familienclans) mit der fehlenden Security obendrauf darstellbar ist.

Mit der Verlagerung in die Praxen hat sich die Diskussion über die Vergütung in den Impfzentren nämlich erledigt. Die Funktionäre schreien doch die ganze Zeit schon "hier".

Ein Verstoß gegen geltende Gesetze ist es obendrein, weil laut Infektionsschutzgesetz die Pandemiebekämpfung ausschließlich Aufgabe des ÖGD ist. Aber wie sonst, auch, werden Gesetze einfach gebogen, wie es gerade paßt.

Aber nach der fehlenden Bevorratung von PSA im Rahmen des Pandemieschutzplans (kostet Geld), der Nichtzahlung von Coronaprämien (kostet Geld), des Weiterarbeitenlassens von infizierten Personals (kostet sonst Geld), der finanziellen Größenordnung der Impfstoffbeschaffung von nur 1-2 Tage lockdown (kostet ja zuviel Geld) und des Hinterziehens von Sozialbeiträgen von Impfärzten via Scheinselbstständigkeit (kostet ja Geld) zu unterstellen, es würde von seitens der Politik genau auf das Szenario hingearbeitet, die Impfungen kostengünstigst in die Praxen zu delegieren, ist natürlich totaaaaal abwegig und überhaupt nur vorstellbar, wenn man, Zitat "was geraucht" hat.

Ich behaupte auch einfach mal, daß die fehlende Reaktion z.B. auf das Nichtzahlen einer Coronaprämie an Approbierte nicht nur hier im Forum, von interessierten Kreisen durchaus wahrgenommen wurde und in der nächsten MB-Tarifrunde in eine effektive Gehaltskürzung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen mündet, die sich gewaschen hat.
Irgendwie müssen die Mehrkosten für Hygiene usw. ja gegenfinanziert werden und die Kassen tun es schon mal nicht, wie sie wiederholt bekräftigt haben.

meanwhile...denkt die GdL ganz unverholen über Streiks nach...natürlich für den Tag X nach Corona.

tarumo
02.02.2021, 14:16
Die eine oder andere Ärztekammer kommt mittlerweile doch in die Puschen, allerdings muß man lange suchen:

https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/COVID19/Vertragsgestaltungen_Mitarbeit_Impfzentren.pdf

Hier wird auch wie von mir erwähnt, beschrieben, daß das Land in jedem Fall 120 EUR/H erstattet. Wenn es natürlich "KollegInnen" gibt, die das für 50 oder 60 EUR/machen und sich dabei toll und "sozial" fühlen...selber Schuld. Die Differenz landet dann halt beim Zuhäl....ääh, Betreiber des Impfzentrums. In Hessen hat sich eine bestimmte HiOrg knapp ein Drittel der Impfzentren unter den Nagel gerissen und für die Approbierten m.E. sehr nachteilige Konditionen in Petto. Siehe Warnung im internen Rundbrief der KV Hessen...Aber selber schuld, wenn man sich darauf einläßt... Augen auf beim Vertragsabschluss, auch wenn das manchmal ein "Kreuz" ist..

Heraisto
03.02.2021, 13:27
Hallo Tarumo,

Vielen Dank für die offenen und aufklärenden Worte.
Ich werde die Augen und Ohren jetzt noch weiter offenhalten.

tarumo
03.02.2021, 18:21
Hallo Tarumo,

Vielen Dank für die offenen und aufklärenden Worte.
Ich werde die Augen und Ohren jetzt noch weiter offenhalten.

Dabei will ich doch nur

jammern, meckern und maulen - sonst nix.

Heute ist übrigens Tag 1 der Impfungen in den ersten Praxen, was sich vor zwei Wochen hier noch keiner vorstellen konnte. Ich frage mal ein wenig rum, vielleicht kann ich dann auch alsbald konkrete Zahlen nennen- mein Postulat ist weiterhin, daß die >120 EUR/H aus dem Impfzentrum keineswegs erreicht werden. Ich tippe eher auf die 7 EUR/Fall, die im EBM vorgesehen sind. Vielleicht noch weniger, ist ja schließlich Notstand. Die 116 117, die mittlerweile sogar im Radio beworben wird, haben die Vertragsärzte (auch die hier im Forum) dem Jens Spahn schon mal für lau finanziert.
Wer hält dagegen?
Und dann schauen wir mal, wer hier "was geraucht" hat.

borntorun
07.02.2021, 17:12
Könntet ihr mir bitte weiterhelfen, wie ich das dem Finanzamt korrekt mitteile? Ich habe die Forumssuche bemüht und diverse alte Thread gelesen, die sich mit der freiberuflichen Tätigkeit befassen, aber da ging immer nur um Möglichkeiten der Absetzung und so.

Eine einfache google Suche teilt mir mit, wenn man eine freiberufliche Nebentätigkeit aufnimmt, kann man dies formlos dem FA mitteilen und die senden einem dann einen Schrieb zu, den man auszufüllen hat. Handelt es sich dabei vielleicht um den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"? Den kann ich gleich über Elster online senden, wie ich sehe.

Ich habe aber auch mehrfach gelesen, dass man dann für die Nebentätigkeit eine zweite Steuernummer erhält. Wie regelt man dass dann in der Steuererklärung, wenn man zwei Steuernummern hat, man kann doch immer nur eine angeben.

Und ist meine Annahme richtig, dass sämtlicher freiberuflicher Nebenverdienst, solange ich da keine Möglichkeiten finde, Verluste geltend zu machen, einfach auf mein zu versteuerndes Einkommen oben raufkommt und ich somit pauschal schonmal dafür 42% zurücklegen sollte?

Ich wundere mich, weil durch diesen Wust muss ja am Anfang jeder mal durch und befriedigende Antworten dazu findet man schwer.

Spatzline
25.02.2021, 21:34
Also, die Gesetzesänderung ist ja nun durch, die Tätigkeit im Impfzentrum ist von der Sozialversicherungspflicht befreit!!
Insofern ist eine Scheinselbständigkeit schon mal vom Tisch!

Was ich mich allerdings frage, ist, wenn jemand hauptberuflich impft, zahlt er vermutlich regulär alle Abgaben wie ein Selbstständiger.
Was aber wenn jemand einen angestellten Teilzeitjob hat, und nebenher impft, damit aber natürlich deutlich mehr verdient als in seinem Angestelltenjob? Eigentlich wäre er ja per Gesetz von der Sozialversicherungspflicht befreit. Aber gilt das auch wenn der Verdienst den des Hauptjobs überwiegt? Die Krankenkasse behauptet, dann müsse man auf den Impfjob doch Abgaben zahlen. Was meint ihr dazu?

WackenDoc
26.02.2021, 05:02
Hast du den genauen Gesetzestext? Kannst du den verlinken?

Spatzline
26.02.2021, 09:50
Hast du den genauen Gesetzestext? Kannst du den verlinken?

„ Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)

Zu Artikel 14a (§ 130 SGB IV) Artikel 14c (§ 218g SGB VII) Der Bundesrat begrüßt, dass die Beitragspflicht in der Sozialversicherung für die Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam gemäß dem neuen § 130 SGB IV bis 31. Dezember 2021 entfällt. Ebenso wird begrüßt, dass diese Personen durch eine Ergänzung des § 218g SGB VII kraft Gesetzes bei ihrer Tätigkeit versichert sind.„

WackenDoc
26.02.2021, 17:15
1. du bist trotzdem scheinselbständig, nur interessiert sich die DRV nicht mehr dafür.
2. du zahlst trotzdem alle Abgaben außer der Sozialversicherung.

Spatzline
26.02.2021, 17:24
Also Deiner Meinung nach keine Krankenversicherung zusätzlich?

FirebirdUSA
27.02.2021, 20:16
Also Deiner Meinung nach keine Krankenversicherung zusätzlich?

Wenn es deine Haupteinnahmequelle ist fallen Beiträge zur GKV an oder du musst dich privat versichern, ist wie eine selbstständige Nebentätigkeit oder eben Haupttätigkeit

borntorun
28.02.2021, 11:00
Ich finde hier den Link (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0001-0100/83-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) zum Protokoll der 1000. Sitzung des Bundesrats, wo steht, dass das beschlossen wurde. Aber verkündet ist dieser neue §130 SGB IV ja noch nicht, oder?

Wie das mit der gesetzlichen KV jetzt läuft, würde mich auch interessieren. Vor allem, ob es ok ist, wenn ich denen erst am Ende des Jahres mitteile, wieviel ich da letzten Endes verdient habe. Abzuschätzen ist das ja überhaupt nicht, weil ich das abundzu am Wochenende nebenbei mache, wenn ich einen Dienst bekomme.

Lizard
10.03.2021, 14:19
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl12 1s0274.pdf%27%5D__1615385820400

Jetzt offiziell verkündet ;)

Lizard
12.05.2021, 11:48
Ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen ;)

Es ist ja bekanntermaßen so, dass die die Einnahmen aus der Impftätigkeit von den Sozialabgaben befreit sind.
Ich hatte aufgrund von Jobwechsel einen Monat ausschliesslich Einkommen aus dem Impfzentrum und bin freiwillig GKV versichert.

Meine Krankenkasse hat mir einen netten Brief geschickt in dem sie zwar bestätigt, dass die Einnahmen von Sozialabgaben befreit seien, sie jedoch Beiträge auf "sonstiges" Einkommen erheben können und daher um den Einkommensnachweis bitten. Das hab ich dann gemacht und natürlich auch bezahlt. Alles kein Problem ....
Nun scheint es aber so zu sein, dass andere GKV das anders handhaben und man keine Beiträge auf sonstige Einnahmen (Impfzentrum) zahlen soll/muss.

Es geht hier nur um 1 Monat, also nicht um Unsummen, aber ich würde dennoch gerne wissen ob meine KK Beiträge erheben darf obwohl per Gesetz die Einnahmen befreit sind.
Vielleicht findet sich hier ja jemand der sich damit auskennt.:-))

doc2020
12.05.2021, 12:13
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass die Ärzteversorgung, insofern man die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht hat, auch noch Zahlung erwartet. Die begründen es so, dass die Ärzteversorgung explizit nicht befreit ist und dort dann Zahlungen fällig werden. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Wäre man in der gesetzlichen Rentenversicherung müsste man keine Beiträge zahlen...


Ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen ;)

Es ist ja bekanntermaßen so, dass die die Einnahmen aus der Impftätigkeit von den Sozialabgaben befreit sind.
Ich hatte aufgrund von Jobwechsel einen Monat ausschliesslich Einkommen aus dem Impfzentrum und bin freiwillig GKV versichert.

Meine Krankenkasse hat mir einen netten Brief geschickt in dem sie zwar bestätigt, dass die Einnahmen von Sozialabgaben befreit seien, sie jedoch Beiträge auf "sonstiges" Einkommen erheben können und daher um den Einkommensnachweis bitten. Das hab ich dann gemacht und natürlich auch bezahlt. Alles kein Problem ....
Nun scheint es aber so zu sein, dass andere GKV das anders handhaben und man keine Beiträge auf sonstige Einnahmen (Impfzentrum) zahlen soll/muss.

Es geht hier nur um 1 Monat, also nicht um Unsummen, aber ich würde dennoch gerne wissen ob meine KK Beiträge erheben darf obwohl per Gesetz die Einnahmen befreit sind.
Vielleicht findet sich hier ja jemand der sich damit auskennt.:-))