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WackenDoc
20.12.2020, 10:39
Achso- wenn ihr den Befreiungsantrag stellt! dann seid ihr safe- ihr seid nur sehr schnell euren Job im Impfzentrum los. Dann habt ihr aber alles gemacht was ihr müsst.
Ggf. habt ihr noch Generve weil das Verfahren dauern kann- obacht Befreiung und Clearingverfahren sind zwei getrennte Verfahren. Das Befreiungsverfahren (da geht es ausschließlich drum, ob ihr ärztlich arbeitet und in´s Versorgungswerk gehört) wird aber ohne abgeschlossenes Clearingverfahren (da geht es ausschließlich drum, ob ihr selbständig seid oder nicht) nicht abgeschlossen.
Die Clearingstelle informiert die andere Abteilung aber nicht automatisch über das Ergebnis.

Bei mir hatte das dramatische Folgen- meine komplette Rentennachzahlung der Bundeswehr ging nicht ans Versorgungswerk, sondern die DRV. Das hängt mit Fristen zusammen bis wann geklärt sein muss welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. Durch die Länge des Verfahrens war die Frist überschritten.

rafiki
20.12.2020, 10:58
Achso- wenn ihr den Befreiungsantrag stellt! dann seid ihr safe- ihr seid nur sehr schnell euren Job im Impfzentrum los.

Warum das?

WackenDoc
20.12.2020, 11:30
Weil die Betreiber sich keine Ärzte im Angestelltenverhältnis an´s Bein binden wollen.

Ausgenommen sind die die über ANÜ arbeiten. Aber um die geht es ja in diesem Teil der Diskussion nicht.

Lizard
20.12.2020, 11:41
Und die Krankenkasse (GKV) muss man sowieso getrennt davon informieren ? richtig?

WackenDoc
20.12.2020, 12:38
Das weiss ich nicht- ich bin privatversichert. Aber ja, die Frage der Krankenversicherung kommt ggf. noch dazu.

WackenDoc
20.12.2020, 12:49
Was die allergischen Reaktionen angeht- habe ich nach Impfungen noch nicht gesehen. Allerdings ab und an mal vasovagale Synkopen und eine konvulsive Synkope.
Die Erfahrung zeigt aber auch, dass je skeptischer und auch aufgeregter der Impfling ist, umso eher muss man mal mit Reaktionen rechnen.

Schwere Allergische Reaktionen hab ich bisher nur auf Nahrungsmittel und Medikamente gesehen. Und ja auch mit der Notwendigkeit der Adrenalingabe. Die Dynamik kann da schon sehr beeindruckend sein.

Feuerblick
20.12.2020, 13:49
Naja, ein paar schwerere allergische Reaktionen scheint es bei der Covid-Impfung wohl schon gegeben haben. In GB zwei, in USA sechs. Genaueres weiß ich nicht. Wurde nur in den Medien berichtet. Liegt aber wohl an den zusätzlichen Inhaltsstoffen.

Choranaptyxis
20.12.2020, 13:56
Naja, ein paar schwerere allergische Reaktionen scheint es bei der Covid-Impfung wohl schon gegeben haben. In GB zwei, in USA sechs. Genaueres weiß ich nicht. Wurde nur in den Medien berichtet. Liegt aber wohl an den zusätzlichen Inhaltsstoffen.

Ich glaube, es stand hier schon mal. Die zwei in GB waren ja jetzt nicht komplett aus dem Nichts gegriffen. Artikel (https://www.irishtimes.com/news/health/what-does-uk-s-adverse-reaction-advice-mean-for-pfizer-s-covid-19-vaccine-1.4432833)
Wer trägt denn standardmäßig immer nen Epi-Pen mit sich? Dachte auch, iwo gelesen zu haben, dass die erst vor wenigen Wochen ne heftige allergische Reaktion jeweils hatten, also unerwartet ist das dann definitiv nicht.

Feuerblick
20.12.2020, 14:05
Nein, das war bei den GB-Fällen sicher nicht unerwartet. Zu den Fällen in USA habe ich noch nichts Genaueres gelesen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es ganz offensichtlich bei der Impfung durchaus zu Reaktionen kommen kann und da man den Impfwilligen nur vor den Kopf gucken kann und nicht deren Taschen nach einem Epi-Pen oder Allergieausweis durchsuchen darf, sollte man im Zweifelsfall mit einer allergischen Reaktion umgehen können. Mehr wollte ich gar nicht ausdrücken ;-)

freak1
20.12.2020, 14:16
Schwere Allergische Reaktionen hab ich bisher nur auf Nahrungsmittel und Medikamente gesehen. Und ja auch mit der Notwendigkeit der Adrenalingabe. Die Dynamik kann da schon sehr beeindruckend sein.

Kontrastmittelreaktionen bis zur Reanimation können richtig schnell gehen. Zum Glück in der Schwere sehr selten - aber es gibt sie.

GelbeKlamotten
20.12.2020, 14:22
Kontrastmittelreaktionen bis zur Reanimation können richtig schnell gehen. Zum Glück in der Schwere sehr selten - aber es gibt sie.

Die gute alte „Jodallergie“, wie die Patienten und die klinischen Kollegen immer zu sagen pflegen :-))

Feuerblick
20.12.2020, 14:23
Och ja, der Augenschamane kennt auch die (zugegeben seltenen) Reaktionen auf Fluoreszein-Farbstoff. Meist auch bei Allergikern, aber durchaus unter Umständen heftig. Zum Glück sehr selten - sicher auch, weil handelsübliche Augenschamanen da sehr, sehr vorsichtig sind und im Zweifelsfall auf die Untersuchung verzichten :-))

freak1
20.12.2020, 14:24
Die gute alte „Jodallergie“, wie die Patienten und die klinischen Kollegen immer zu sagen pflegen :-))

Gar nicht so selten erstmals im Rahmen eines Herzkatheters entdeckt... Natürlich sind die Kreislaufprobleme ausschließlich auf das jodhaltige KM zurückzführen und nicht auf die Manipulation in den Koronargefäßen. :-dance

mbs
20.12.2020, 19:48
Erfahrungen mit Schockmanagement ja, aber nicht speziell in Bezug auf schwere Impfreaktionen. Wobei mir das von allem was es bei der Frage ob man in einem Impfzentrum anheuert oder nicht das ist was mir am wenigsten Sorgen macht.

Das mit den ganzen Versicherungen und Modellen finde ich schon sehr verwirrend. Muss man sich jetzt selbstständig melden? Muss man in irgendeine Versicherung einzahlen zu der man verpflichtet ist (unabhängig davon ob man sich absichern will)? Wie stellt man das am besten an? Warum ist das alles so kompliziert? Da könnte man wirklich wahnsinnig werden.

tarumo
21.12.2020, 04:56
Ich glaube, daß man sich über eine allergische Reaktion nicht mehr Gedanken machen muß als anderswo, wo Medikamente verabreicht werden. Zumal das eigentliche Impfen ja von MFAs gemacht werden soll, vermutlich auch räumlich getrennt. Es soll ja auch ein Notfallmediziner vorgehalten werden. Die ImpfÄrztinnen sind eher für juristische Komplikationen zuständig. Und spannend sind ja eher die langfristigen Nebenwirkungen.
Drei weitere Punkte möchte ich noch herausstellen:
-durch die Tätigkeit als "Selbstständiger" zerschießt man sich die Möglichkeit, seine Steuererklärung von einem Verein o.ä. machen zu lassen (weil man ja keine "ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit" hat)
-Wiedereinsteigern usw. wird durch den Trick mit der Selbstständigkeit der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 EUR vorenthalten, d.h. man hat auch noch geringere Einkünfte. Oder andersrum: man spendiert die ersten 50 Impfdosen vom eigenen Einkommen
-und der Chef der Polizeigewerkschaft rechnet mit Attacken durch radikale Coronaleugner. Wo der ärztliche Dienst natürlich besonders exponiert ist. Kann je nach Lokalität auch zum Problem werden.

So ist das halt, wenn die staatstragenden Personen die im Gesundheitswesen Tätigen abgrundtief verachten. Ich glaube ´schland ist das einzige zivilisierte Land, was eine derartige Personal-Strategie fährt bei Impfungen...vielleicht fällt das ganze uns auch noch richtig auf die Füße.
Aber wenn die ÄrztInnen nicht spuren und brav scheinselbstständig roboten, hat der, "dessen Villenkaufpreis nicht genannt werden darf", sicherlich Zwangsmaßnahmen in petto..

tarumo
21.12.2020, 05:06
Das mit den ganzen Versicherungen und Modellen finde ich schon sehr verwirrend. Muss man sich jetzt selbstständig melden? Muss man in irgendeine Versicherung einzahlen zu der man verpflichtet ist (unabhängig davon ob man sich absichern will)? Wie stellt man das am besten an? Warum ist das alles so kompliziert? Da könnte man wirklich wahnsinnig werden.


Na ja, sooo verwirrend ist es nicht. Die eigene Berufshaftpflicht würde ich für sowas nicht in Anspruch nehmen, also vom Betreiber versichern lassen. Dann halte ich eine freiwillige Einzahlung bei der BG für essentiell. Ob Meldung bei der Clearingstelle sinnvoll ist, darüber gehen die Meinungen hier ja auseinander.
Alles andere ergibt sich dann, Ärztekammer, Ärzteversorgung und Finanzamt werden schon vorstellig werden (und ggf. für das nächste Jahr eine Vorauszahlung verlangen).
Bei der Krankenversicherung hängt es davon ab, wie man versichert ist. PKV ist völlig egal, eine GKV-Mitgliedschaft als Pflichtmitglied geht z.B. mit einer selbstständigen Tätigkeit nicht zusammen

WackenDoc
21.12.2020, 08:58
Man muss sich ja nicht bei der Clearingstelle melden, aber einen Befreiungsantrag stellen. Das macht dann die DRV schon automatisch mit dem Clearingverfahren.

hessman
21.12.2020, 11:56
Ich klinke mich hier mal ein, ich stehe kurz davor, den Honorararztvertrag zu unterschreiben, könnte mi jemand folgenden Passus übersetzen?:

"blablabla beabsichtigt unmittelbar nach Vertragsschluss ein Statusverfahren gem. § 7a SGB IV
einzuleiten. Der Honorararzt stimmt zu, dass gem. § 7a Abs. 6 SGB IV die Versicherungspflicht
frühestens mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung eintritt. Er
verpflichtet sich, für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Tätigkeit und der Entscheidung der
Deutschen Rentenversicherung eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur
Altersvorsorge (z.B. durch jeweils freiwillige Versicherung) vorzunehmen, die der Art nach den
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung
entspricht"

DANKE

WackenDoc
21.12.2020, 13:26
Lies einfach im §7 und 7a nach.

Du musst ja eh den Antrag auf Befreiung von der RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT stellen, weil du ja ins Versorgungswerk einzahlst. Laut diesem Passus MUSST du auch ankreuzen dass du das Clearingverfahren eingeleitet haben willst.

Für die Zeit bis das geklärt ist, musst du dich 1. selber krankenversichern und 2. selber rentenversichern (das bist du aber als Arzt schon und den Antrag auf Befreiung stellt man wie ganz normal beim Angestelltenverhältnis was die meisten von euch kennen über das Versorgungswerk).

Obacht- die Leistungen als Angestellter bekommst du erst nach Entscheidung der DRV!!!

hessman
21.12.2020, 13:33
Lies einfach im §7 und 7a nach.

Du musst ja eh den Antrag auf Befreiung von der RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT stellen, weil du ja ins Versorgungswerk einzahlst. Laut diesem Passus MUSST du auch ankreuzen dass du das Clearingverfahren eingeleitet haben willst.

Für die Zeit bis das geklärt ist, musst du dich 1. selber krankenversichern und 2. selber rentenversichern (das bist du aber als Arzt schon und den Antrag auf Befreiung stellt man wie ganz normal beim Angestelltenverhältnis was die meisten von euch kennen über das Versorgungswerk).

Obacht- die Leistungen als Angestellter bekommst du erst nach Entscheidung der DRV!!!

Danke WackenDoc, auf Dich ist immer Verlass! Ich bin primär als Angestellter im KH beschäftigt, also ja schon Kranken- und Rentenverischert?