Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jedes 7. bis 10. Kind ist ein Kuckuckskind.
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Leelaacoo
07.01.2005, 18:58
Und wenn sie fremdgeht und es dir sagt?
Ich meine...soll man sowas sagen...?
"Hey, Schatzi, hatte gerade Sex mit jemand anderem...aber wir wollen ja ehrlich zueinander sein."...ob ich das hören wöllte??? Hmmm...weiß nicht.
Ist es dann ehrlicher oder nur gefühlloser? Liebt man jemanden wirklich, wenn man so etwas sagt oder eher, wenn man versucht, es zu verbergen?
Schwierig schwierig...besser gleich lassen, macht doch mehr Streß als Spaß, gell?
(Aber Frösche klammern sich ja eh so aneinander...da dürft doch nichts passieren ;-) )
LG Lee
ein kuckuckskind verschweigen geschieht wohl oft aus der angst heraus, dass alles schlimmer/komplizierter/kaputt wird, was vorher schön ausgesehen hat. und wer zerstört schon gerne mutwillig etwas. das ist für mich irgendwie das fiese daran:
die zerstörerische handlung an sich ist ja das fremdgehen, und einmal resultiert ein kind daraus und mal nicht. aus ein und derselben sache werden dinge mit total unterschiedlicher tragweite :-nix
für mich ist ehrlichkeit total wichtig. ich möchte gleich wissen woran ich bin. das allerschlimmste für mich wäre, meinem partner nicht mehr vertrauen zu können ("hat er oder hat er nicht"/"oh er ist nicht erreichbar-wer weiss was er gerade tut..womöglich ist er bei einer anderen frau"/"oh, er will alleine verreisen..steckt da mehr dahinter")
das würde mich wohl total auffressen :-? :-((
da ist mir radikale ehrlichkeit schon lieber. wenn er sich neu verliebt, dann will ich das gleich wissen, dass ich wenn es tatsächlich aus sein sollte, es nicht als letzte erfahre. wenn sein seitensprung eine einmalige sache war, soll er es mir lieber sagen, es wird ja seine gründe haben, dass er bei mir bleiben will.
ich bin festen vorsatzes total treu zu sein, aber letztendlich ist irren eben menschlich und ein fehltritt kann passieren. daran sollte einge gute partnerschaft nicht scheitern.
sicher, wenn ich von ihm hören würde, dass er fremdgegangen ist, ich wäre wohl erstmal absolut am boden zerstört. aber lieber ein reinigendes gewitter, als etwas was über lange zeit dahinschwelt.
wenn ich weiss, er ist immer ehrlich zu mir, dann ist das fremdgegangen sein eben ein fehltritt und nicht auch schon ein betrug.
das schlimme ist das verschweigen, verheimlichen, das ist für mich schon ein betrügen, und dessen mögliche spätfolgen....
"eine lüge ist wie ein schneeball, je länger man ihn wälzt umso größer wird er"
:-meinung
Froschkönig
07.01.2005, 20:55
Und wenn sie fremdgeht und es dir sagt?
Ich meine...soll man sowas sagen...?
"Hey, Schatzi, hatte gerade Sex mit jemand anderem...aber wir wollen ja ehrlich zueinander sein."...ob ich das hören wöllte??? Hmmm...weiß nicht.
Ganz ehrlich: Mir wäre es auch lieber, sie würde es ein wenig anders verpacken :-D Wenn dir das jemand SO sagt, is die Beziehung vermutlich eh ziemlich egal und sie dürfte es wohl kaum bereuen...
hallo ich bin Wilma,
ich gehe noch zur schule und ich soll ein referat über einen vaterschaftstest
halten und ich dachte mir ihr könnt mir dabei vieleicht helfen.
daher bitte ich euch mir informationen dazu zu schicken ( aufbau, was benötigt wird, u.s.w. ). das wäre unendlich lieb, denn ich bin halb am verzweifeln. wenn es geht bitte bis 11.00 uhr.
vielen herzlichen dank
Wilma
Naja, wenn meine Frau/freundin ein Kind kriegt, dann will ich auch, dass das von mir ist. Und wenn begründete Zweifel daran bestehen, wäre das für mich ein klarer Grund für nen Test. Also ich weiß nicht, was es für einen größeren Vertrauensbruch in der Beziehung geben soll als einem ein Kuckuckskind unterzujubeln. :-meinung
Das Argument Hauptsache Kind ist ja mal wohl total bescheuert. Natürlich kann man mit jedem Kind eine Familie bilden und in die Vaterrolle schlüpfen usw. aber irgendwie hätte ich dann schon ganz gern ein "eigenes Kind".
So schleift Frau Zypries halt alle Leute, die solche Zweifel haben und die Mutter nicht einwilligt vor Gericht und macht, so denke ich, mehr kaputt als gut. :-meinung
Ich finde die SPD ja nicht so schlecht, aber solchen Bockmist hätte ich echt nicht von ihr erwartet. :-meinung Anscheinend ist die innerparteiliche Kritik ja auch nicht sehr groß. Aber Gott sei Dank sind alle anderen Parteien bisher zumindest gegen diesen Entwurf, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Neujahrsrakete
08.01.2005, 11:49
Ich finde den Vorschlag von Frau Zypries auch eher dämlich.
Andererseits ist ein Vaterschaftstest mit der Zustimmung der Mutter ja möglich. Wenn eine Frau also die Zustimmung zum Test nicht gibt, wird der Vater sich ja auch schon seinen Teil denken und dann eben vor Gericht ziehen.
Aber die Variante "heimlicher Test ohne Zustimmung der Mutter" wäre einfacher. Wenn für den Mann dann (bei Bestätigung der eigenen Vaterschaft) alle Zweifel wirklich ausgeräumt sind, ist der heimliche Test meiner Meinung nach eine akzeptable Variante.
Eine kaputte Beziehung kann dadurch natürlich nicht gerettet werden. Aber das eventuell vorhandene latente Unwohlsein des "Vaters" kann durch einen solchen Test einfach ausgeräumt werden.
Hellequin
08.01.2005, 13:08
Ich würde mal vermuten, das der Vorstoß von der Zypries darauf abzielt dem Staat Kosten zu ersparen. Wenn eine Beziehung nach so einem Test in die Brüche geht, und der tatsächliche Vater nicht bekannt ist oder sich weigert zu zahlen, bleibt das ganze ja erst mal am Staat hängen.
Andererseits ist ein Vaterschaftstest mit der Zustimmung der Mutter ja möglich. Wenn eine Frau also die Zustimmung zum Test nicht gibt, wird der Vater sich ja auch schon seinen Teil denken und dann eben vor Gericht ziehen.
Wobei der Gang vor Gericht extrem nervenaufreibend und kostspielig ist und der Beziehung bereits vorzeitig ein Ende bereiten wird - ganz unabhängig vom Resultat eines gerichtlich verordneten Tests. Bravo. Im Grunde geht es denn Staat noch gar nichts nicht an, ob jemand seine Vaterschaft überprüfen will - das muss jederManns gutes Recht bleiben.
Nachdem ich meine psychische Stabilität wiedererlangt habe...
Die Feststellung der Vaterschaft ist eine medzinische Untersuchung des Kindes (wenn auch über den Umweg Schnuller), eine medizinische Unterschung ohne Erlaubniss des Betroffenen ist jetzt schon ein Verbrechen, die Erlaubniss haben bei einem Kind immer beide Elternteile zu erteilen. In der Pädiatrischen Rutienarbeit gilt, dass der abwesende Elterteil durch schweigen zustimmt. Dies gilt hier nicht! Ein heimlicher Vaterschafttest ist bereits heute eigentlich ein Verbrechen, nur es ist bisher noch nicht richtig verfolgt worden...Sonst ist eine medizinsche Untersuchung gegen den Willen nur auf Richterlichen Beschluss möglich, bis auf Wehrpflichtige etc., oder verdächtige einer Straftat nach §81a StPO. Nach §81a StPO reicht da der Staatsanwaltliche Beschluss bei Alkoholproben, wenn der Verdächtige bis zum richterlichen Beschluss längst wieder nüchtern wäre.
Das wichtigste Argument für einen heimlichen Vaterschafttest habt Ihr meiner Meinung nach nicht gennant, mir wäre es persönlich egal ab das Kind von mir ist oder nicht, ich wäre froh dass meine Frau freiwillig fremdgegangen ist und das Kind nicht das Ergebniss einer Vergewaltigung ist.
ABER:
Wenn der "Vater" weiss, es ist ein Kuckuckskind, kann er es jurstisch "als Kind annehmen". Wenn er es nicht weiss, kann er es nicht. Juristisch berachtet ist er für das Kind ein Fremder von der Strasse! Damit kann nach 10Jahren dem die Frau dem Mann das Kind, das für er 10 Jahre lang als eins liebevoll aufgezogen hat, wegnehmen, ohne das dieser es je wiedersieht. Für mich wäre nicht die Grösste Angst nicht, dass meine Frau mir ein Kind unterjubelt, sondern das ich dieses Kind jederzeit verlieren kann, dann bei Scheidungen geht es selten fair zu...
Aber auch echte Väter haben, in D keine Rechte: die Mütter behaupten bei einer Scheidung heute in 33%-50%: Sexueller Missbrauch! Also: Umgangverbot für den vater! Die Strafrechtliche Aufklärung dauert u.U. Jahre, das Kind also gar keinen Bezug zum Vater, zwangsläufig steht der Mutter das alleinige sorgerecht zu!
Es ist Deine persönliche Entscheidung als Arzt, welches Gut für Dich höher wiegt, die Schweigepflicht oder das Wohl der Allgemeinheit.
Genauso wie Du einen offenkundig nicht mehr fahrtauglichen Patienten der Polizei melden kannst, so kannst Du auch den Angehörigen die Diagnose mitteilen, wenn Du z.B. den Eindruck hast, daß Dein Patient nicht die Absicht hat irgendwelche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Dafür kann Dich auch niemand strafrechtlich belangen.
Es ist nicht ganz Deine persönliche Entscheidung.
Ärtzliche Schweigepflicht nach § 203 StGB ist in Deutschland (bis auf zwei Ausnahmen fast) vorbildlich geregelt
Ein Arzt ist ausdrücklich BERECHTIGT nur zur !!!Gefahrenabwehr!!! bei Gefahren gegen Leben, Gesudheit etc., wenn anders unmöglich, seine Schweigepflicht zu Durchbrechen:
z.B.:
Nach §138 StGB bei
Einer Vorbereitung eines Angriffskrieges, eines Hochverrats, eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit, einer Geld- oder Wertpapierfälschung (deswegen das erste "fast" von meiner Seite), eines schweren Menschenhandels, einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, einer gemeingefährlichen Straftat.
Aber er ist VERPLICHTET:
Nach §139 StGB
einen Mord, Totschlag, einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen oder einen erpresserischen Menschenraub eine Geiselnahme oder einen Angriff auf den Luft- und Seeverkehr durch eine terroristische Vereinigung
Ausserdem VERPLICHTET bei Gefahren nach Ifektionsschutzgesetz oder dem Arbeitschutzgesetz und den Staatsanwalt von unklaren und unnatürlichen Todesfällen zu unterrichten (was ich mit dem Staatsanwalt nicht nicht einsehe, warum das eine Pflicht ist, denn wenn ich Unfallfahrer und meine Freundin als Beifahrer Opfer und sie mich offenkundig nicht anzeigen will, und sie lebt noch und ist bei Bewusstsein, dann ist ihr Arzt an die Schweigepflicht gebunden, sobald sie aber stirbt, MUSS mich Ihr Arzt beim Staatsanwalt verpetzen)
Froschkönig
09.01.2005, 13:54
In der Pädiatrischen Rutienarbeit gilt, dass der abwesende Elterteil durch schweigen zustimmt. Dies gilt hier nicht! Ein heimlicher Vaterschafttest ist bereits heute eigentlich ein Verbrechen, nur es ist bisher noch nicht richtig verfolgt worden...Und woher weiß der Untersuchende immer so genau, ob dieser test gerade "heimlich" gemacht wird oder ob die Mutter davon weiß ???
Ausserdem VERPLICHTET bei Gefahren nach Ifektionsschutzgesetz oder dem Arbeitschutzgesetz und den Staatsanwalt von unklaren und unnatürlichen Todesfällen zu unterrichten (was ich mit dem Staatsanwalt nicht nicht einsehe, warum das eine Pflicht ist, denn wenn ich Unfallfahrer und meine Freundin als Beifahrer Opfer und sie mich offenkundig nicht anzeigen will, und sie lebt noch und ist bei Bewusstsein, dann ist ihr Arzt an die Schweigepflicht gebunden, sobald sie aber stirbt, MUSS mich Ihr Arzt beim Staatsanwalt verpetzen)
Und was daran verstehst Du nicht ? Daß ein Arzt verpflichtet ist, den Tatbestand der fahrlässigen Tötung weiterzugeben oder was ?
Das er nicht im Gegenzug verpflichtet ist, DIch zu decken ? Also ich find das völlig normal :-nix
Und woher weiß der Untersuchende immer so genau, ob dieser test gerade "heimlich" gemacht wird oder ob die Mutter davon weiß ???
Wenn die Mutter davon weiss, hat Sie auch eine schriftliche Einwilligung gegeben...sonst ist es theoretisch denkbar, dass die Mama den Doc wg. Beihilfe anzeigt...Aber bis zum heutigen Tag ist sowas meines Wissens noch nicht passiert...
Und woher weiß der Untersuchende immer so genau, ob dieser test gerade "heimlich" gemacht wird oder ob die Mutter davon weiß ???
Und was daran verstehst Du nicht ? Daß ein Arzt verpflichtet ist, den Tatbestand der fahrlässigen Tötung weiterzugeben oder was ?
Das er nicht im Gegenzug verpflichtet ist, DIch zu decken ? Also ich find das völlig normal :-nix
Weil meine Freundin mich decken wollte, dann hat ihr Arzt es auch zu tun, dies gilt zu Lebzeiten! Und warum nicht über den Tod hinaus? Der Arzt verstösst damit gegen den Willen und die legitimen Interessen des Pat. ohne das dies erforderlich wäre, um eine Gefahr zu beseitigen. Und zur Strafverfolgung darf die Schweigepflicht gar nicht durchbochen werden! Solange der das Mordopfer als Pat noch lebt und keine Anzeige wünscht, ist der Arzt ja verfplichtet sogar den bestialischten Mordversuch (Ehemann überschüttet schwangere Frau mit Benzin und zündet sie an) zu decken...und wiso gilt das nicht nach dem Tod für einen Verkehrsunfall?. Nur das Opfer entscheidet ob ermittelt werden soll oder nicht!
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Daß ein Arzt verpflichtet ist, den Tatbestand der fahrlässigen Tötung weiterzugeben oder was?
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Das er nicht im Gegenzug verpflichtet ist, Dich zu decken ?
Also ich find das völlig normal :-nix
Genau das verstehe ich nicht!
Wenn ich meinem Doc heute erzähle, ich war am 9.11. beteiligt, ist er verpflichtet mich zu decken! Warum gilt das nicht für die Fahrlässige Tötung?
Das kann nicht normal sein!
Ein Arzt ist ausdrücklich BERECHTIGT nur zur !!!Gefahrenabwehr!!! bei Gefahren gegen Leben, Gesudheit etc., wenn anders unmöglich, seine Schweigepflicht zu Durchbrechen: Sag ich doch...
Sag ich doch...
Ich hab Dir nicht widersprochen, ich habs nur exater formuliert...
Im Übrigen hast Du zu meiner psychischen Dekompensation nicht unerheblich beigetragen, indem Du offenkundige Lügen verbreitest, aber ich befürchte, dass Du diesen Schwachsinn einreden musst, da Du den Glauben an den guten Deutschen Staat nicht verliert, so nach dem Motto, wie sich die Leute 1939-45 gesagt haben, nuja der "Der Onkel Adolf mag ja Leute verheizen, aber das sind doch sicher alles Kinderschänder..." Exakt das Gegenteil von deiner Behauptung ist der Fall und auch der Grund für meine Verbitterung und meinen Hass, sowie eine vermutlich mittlerweile dreisteliige Suizidrate und ich kann dies auch belegen, wenn Du es wünscht aber dafür machen vieleicht einen separaten Thread auf...Die Realität ist schlimmer als Deine Fantasie
Die, die in der deutschen Abschiebehaft monatelang sitzten, die sitzen ja da nicht so lange, weil man gerade kein Flugticket für die nach Hause bekommt, sondern weil sie gegen die Abschiebung Protest eingelegt haben (wohlgemerkt, nachdem vorher bereits ein Abschiebungsgrund festgestellt wurde, z.B. i.S.e abgelehnten Asylantrags) und dieser Protest jetzt wieder die staatlichen Mühlen beschäftigt.
Ich würde Dich also bitten die von Dir gemachte Aussage zu belegen!
Sag ich doch...
Mir war das "Wohl der Algemeinheit" zu pauschal...Dahinter könnte sich auch das Melden von Schußverletzungen, oder die Zusammenarbeit mit der Schrafverfolgunsbehörde verstehen, was natürlich verboten ist.
Neujahrsrakete
09.01.2005, 15:29
Oh jeee, das darf doch alles nicht wahr sein.
Ich kann zwischendurch gar nicht genug Leute positiv bewerten, um 1234556 dann endlich wieder negativ bewerten zu können.
Was ist das denn für ein Kerl???????????
Jetzt sind wir im Forum schon für seine (vorher schon dagewesen) erneute psychische Dekompensation verantwortlich?????
HERR SCHMEIß HIRN VOM HIMMEL.
Froschkönig
09.01.2005, 15:29
Wenn ich meinem Doc heute erzähle, ich war am 9.11. beteiligt, ist er verpflichtet mich zu decken! Nicht ganz, wenn er den Eindruck hat, Du tust nächste Woche etwas ähnliches wieder, dann darf er es auch zur Anzeige bringen ;-)
Und zur Strafverfolgung darf die Schweigepflicht gar nicht durchbochen werden!
Und eben DAS stimmt so nicht ganz :-nix
Leelaacoo
09.01.2005, 15:30
Im Übrigen hast Du zu meiner psychischen Dekompensation nicht unerheblich beigetragen, indem Du offenkundige Lügen verbreitest, aber ich befürchte, dass Du diesen Schwachsinn einreden musst, da Du den Glauben an den guten Deutschen Staat nicht verliert, so nach dem Motto, wie sich die Leute 1939-45 gesagt haben, nuja der "Der Onkel Adolf mag ja Leute verheizen, aber das sind doch sicher alles Kinderschänder..."
Also, mal an Ricos Stelle: Wenn du dich durch ein Forum dekompensieren läßt, in dem Leute nur miteinander quatschen, solltest du vielleicht besser Internet-abstinent bleiben...das finde ich schon die Höhe... :-???
Kann dazu weiter nichts mehr sagen...was hat denn der Beitrag mit dem Thema zu tun???
Lee
Nicht ganz, wenn er den Eindruck hat, Du tust nächste Woche etwas ähnliches wieder, dann darf er es auch zur Anzeige bringen ;-)
Ja, klar aber auch nur dann...
Sind Dir jetzt meine eigentlich Einwände klar? oder soll ich sie präzisieren?
Wo offenkundig das Opfer keine Bestrafung des Täters zu Lebzeiten wünschte, da sollte auch nach dem Tod die Meldeplicht an die Staatsanwaltschaft entfallen!
Ich kann zwischendurch gar nicht genug Leute positiv bewerten, um 1234556 dann endlich wieder negativ bewerten zu können.Und das von der "Punktesystem- Ablehnerin"... :-)) *scnr*
R.
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