Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jedes 7. bis 10. Kind ist ein Kuckuckskind.
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Neujahrsrakete
09.01.2005, 15:41
Und das von der "Punktesystem- Ablehnerin"... :-)) *scnr*R.
i know
i know
finde das punktesystem auch nach wie vor völlig daneben und plädiere immer noch stärkstens für dessen abschaffung
aber im falle 1234556s ist es göttlich, nur primitiv minuspunkte verteilen zu dürfen, ohne mit aufwändigen argumentationen zeit verschwenden zu müssen.
Froschkönig
09.01.2005, 15:42
Wo offenkundig das Opfer keine Bestrafung des Täters zu Lebzeiten wünschte, da sollte auch nach dem Tod die Meldeplicht an die Staatsanwaltschaft entfallen!
Nein, das sollte sie ganz und gar nicht, denn damit wäre augenblicklich auch jede sterbehilfe legitimiert :-notify
Froschkönig
09.01.2005, 15:43
Und das von der "Punktesystem- Ablehnerin"... :-)) *scnr*
R.
Und ich hab mir´s noch verkniffen :-D
Und ich hab mir´s noch verkniffen :-DIch habs versucht und versucht... und einfach nicht geschafft... :-))
R.
Neujahrsrakete
09.01.2005, 15:49
Und ich hab mir´s noch verkniffen :-D
:-party :peace: ;-) :-oopss :-notify :-D :-)) :-party
1)
Wenn du dich durch ein Forum dekompensieren läßt, in dem Leute nur miteinander quatschen, solltest du vielleicht besser Internet-abstinent bleibenKann dazu weiter nichts mehr sagen...
2)
was hat denn der Beitrag mit dem Thema zu tun???
1)
Mein Hauptproblem ist die Rentner-Nazi-Problematik im Real-Life-Alltag...dadurch bin ich manchmal mit den Nerven so runter, dass ich im Internet "ersatzweise" bei nichtigsten Kleinigkeiten die Fassung verliere...
2)
Gar nichts, es hat mir nur damal angesichts Rico's Behauptung die Erde ist eine Scheibe erstmal die Sprache verschlagen, und ich hab sie eben wiedergefunden...und wollte nun Rico anbieten diesmal ganz rational und zivilisert seine behauptung zu wiederlegen...
Neujahrsrakete
09.01.2005, 15:51
Ich habs versucht und versucht... und einfach nicht geschafft... :-))R.
macht gar nix
immerhin hat es mir die möglichkeit gegeben, nochmal, ohne daß ICH mit dem thema angefangen habe, zu erwähnen, daß ich das punktesystem .........
:-party :-party :-party
Froschkönig
09.01.2005, 15:53
macht gar nix
immerhin hat es mir die möglichkeit gegeben, nochmal, ohne daß ich angefangen hätte, zu erwähnen, daß ich das punktesystem
ach ja ? :-D :
Ich kann zwischendurch gar nicht genug Leute positiv bewerten, um 1234556 dann endlich wieder negativ bewerten zu können.
Neujahrsrakete
09.01.2005, 15:54
ups..
Bei einem bewusstlosen Pat., der Opfer einer Strafftat geworden ist, ist der Arzt BERECHTIGT im Interesse des Pat. aber nicht VERPFLICHTET, die Polizei zu benachrichtigen, es sei denn es ist foffenkundig dass der Pat keine Bestrafung des täters wünscht, und ich sehe nicht ein, warum man diese Regelung auch nicht auf einen toten Pat. übertragen soll.
Selbstverständlich wird die Stattsanwaltschaft zwar keine Ermittlungen wg. fahrlässiger Tötung in meinem Verkehrsunfall-Beispiel einleiten, aber ich sehe trotzdem die nicht ein die VERPFLICHTUNG der Meldung an die Staatsanwaltschaft. Ich denke sie sollte in diesem Fall durch eine BERECHTIGUNG ersetzt werden, und dem Arzt ein Ermessungsspielraum gegeben werden.
Und eben DAS stimmt so nicht ganz :-nix
Wiso stimmt das nicht ganz wo darf denn bitte die Schweigepflicht zur Strafverfolgung durchbrochen werden? Ich lerne wirklich gerne Neuses dazu!!!
Nein, das sollte sie ganz und gar nicht, denn damit wäre augenblicklich auch jede sterbehilfe legitimiert :-notify
Ich meinte nicht das Strafverfahren sondern die Meldung an die Staatsanwaltschat, also formuliere ich den Satz um: Der Pat als Opfer sollte als Einziger bestimmen ob Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstaatet wird...wenn der Staatsanwalt dies anders erfährt z:B. über die Unfallmeldung der Polizei, so ist dies natürlich kein Problem
Das dürfte bei einem Verstorbenen schwierig werden.... :-keks
Das dürfte bei einem Verstorbenen schwierig werden.... :-keks
Dann ist wie bei der Organspende der mutmassliche Wille des Toten entscheidend, und dieser kann sehr oft aus bestimmten Begleitumständen (Organspendeausweis oder Liebesbriefe) geschlossen werden...
Froschkönig
09.01.2005, 17:21
Der Pat als Opfer sollte als Einziger bestimmen ob Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstaatet wird...wenn der Staatsanwalt dies anders erfährt z:B. über die Unfallmeldung der Polizei, so ist dies natürlich kein ProblemJetzt bin ich völlig verwirrt ???
Ein Arzt, der einen "unnatürlichen" Tod meldet, erstattet damit ja nicht automatisch eine Anzeige :-???
Wiso stimmt das nicht ganz wo darf denn bitte die Schweigepflicht zur Strafverfolgung durchbrochen werden? Ich lerne wirklich gerne Neuses dazu!!!
Folgendes (sehr plakatives) Beispiel:
Ein Bankräuber verletzt sich auf der Flucht, geht zum Arzt...erzählt dem, das der Doc das schnell heile machen soll, weil er in ner halben Stunde schon den nächsten Geldtransport überfallen will, dann darf der Arzt das der Polizei melden....sagt er hingegen zwar, daß er grad na beank überfallen hat aber nur, um jetzt zu hause seiner kranken Oma ne Herz-OP bezahlen zu können und es auch nie wieder tun will, so darf der Arzt das nicht melden. Alles klar ?
Somit ist der unterschied folgender: Zur Verbrechensprävention darf man die Schweigepflicht brechen.
Jedoch ist das auch ziemlich egal, denn in deinem ursprünglichen Beispiel von dem Unfall und der verstorbenen, die keine ANzeige erstatten wollte, erstattet der Arzt ja AUCH keine Anzeige, er meldet lediglich einen "unnatürlichen" Tod, was die Behörden dann daraus machen, ist deren Sache.
Der Frosch
Dann ist wie bei der Organspende der mutmassliche Wille des Toten entscheidend, und dieser kann sehr oft aus bestimmten Begleitumständen (Organspendeausweis oder Liebesbriefe) geschlossen werden...
Mmh, in der Strafverfolgung aus Begleitumständen zu schließen..... das wäre für einen halbwegs geschickten Mörder ja fantastisch :-top
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Ein Arzt, der einen "unnatürlichen" Tod meldet, erstattet damit ja nicht automatisch eine Anzeige
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Ein Bankräuber verletzt sich auf der Flucht, geht zum Arzt...erzählt dem, das der Doc das schnell heile machen soll, weil er in ner halben Stunde schon den nächsten Geldtransport überfallen will, dann darf der Arzt das der Polizei melden....
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sagt er hingegen zwar, daß er grad na beank überfallen hat aber nur, um jetzt zu hause seiner kranken Oma ne Herz-OP bezahlen zu können und es auch nie wieder tun will, so darf der Arzt das nicht melden. Alles klar ?
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Somit ist der unterschied folgender: Zur Verbrechensprävention darf man die Schweigepflicht brechen.
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Jedoch ist das auch ziemlich egal, denn in deinem ursprünglichen Beispiel von dem Unfall und der verstorbenen, die keine ANzeige erstatten wollte, erstattet der Arzt ja AUCH keine Anzeige, er meldet lediglich einen "unnatürlichen" Tod, was die Behörden dann daraus machen, ist deren Sache.
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Du hast Recht, die Konsequenzen sind juristisch betrachtet aber 100% identisch: Die Staatsanwaltschaft prüft genauso in beiden Fällen gemäß der Strafprozessordnung, ob eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliegt. Damit ist eine solche Meldung faktisch eine "Strafanzeige wg. Tötungsdelikt gegen Unbekant"
2)
Das ist keine Strafverfolgung sondern Gefahrenabwehr!
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Das ist eine Strafverfolgung!
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Verbrechenprevention=Gefahrenabwehr (=Sache der Polizei)! und keine Strafverfolgung (Sache der Staatsanwaltschaft)!
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Siehe Kommentar zu 1)
könnte es sein das wir in Pkt. 2-4 das gleiche meinen?!
Das gleiche gilt für Kindmisshandlung sondern, da liegt die Gefahrenabwehr bei Jugendamt und nicht bei der Polizei!
Mmh, in der Strafverfolgung aus Begleitumständen zu schließen..... das wäre für einen halbwegs geschickten Mörder ja fantastisch :-top
"in der Strafverfolgung aus Begleitumständen zu schließen"
Im Juristendeutsch nennt man so etwas Indizienbeweise...und genau das macht Du wenn Du den Totenschein auffülllst: die Todesartfestlegung natürlich vs. unnatürlich ist eine Verdachtsdiagnose aus Begleitumständen. Die Klärung obliegt der sog. "Leichenöffung"
Froschkönig
09.01.2005, 18:01
2)
Das ist keine Strafverfolgung sondern Gefahrenabwehr!
Faktisch schon, da der Straftäter auf Grund des Hinweises zur Prävantion gefaßt wird und somit die Strafverfolgung des bereits begangenene Deliktes erleichtert wird. Isoliert nur zur Ahndung im Nachhinein ist es nicht zulässig, aber ich hab auch nirgends was anderes behauptet.
4)
Verbrechenprevention=GefahrenabwehrDanke, aber ich brauch sicher keinen Deutschuntericht.
die Todesartfestlegung natürlich vs. unnatürlich ist eine Verdachtsdiagnose aus Begleitumständen. Die Klärung obliegt der sog. "Leichenöffung"Naja, aber es gibt solche und solche Indizien ;-) Ein Messer im Herzen müßte freilich erst noch durch die Leichenöffnung "bestätigt" werden, aber die Vermutung eines gewaltsamen Todes wäre wohl gerade noch zu rechtfertigen :-D
Äh...könnten wir ürigens mal wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen ?
Im Übrigen hast Du zu meiner psychischen Dekompensation nicht unerheblich beigetragen, Oh, also mir wurde ja schon vieles vorgeworfen, aber das ist neu.
Muß ich mir merken....
indem Du offenkundige Lügen verbreitest, aber ich befürchte, dass Du diesen Schwachsinn einreden musst, da Du den Glauben an den guten Deutschen Staat nicht verliert,:-sleppy
so nach dem Motto, wie sich die Leute 1939-45 gesagt haben, nuja der "Der Onkel Adolf mag ja Leute verheizen, aber das sind doch sicher alles Kinderschänder..."Ich verbitte mir grundsätzlich derartige Vergleiche!
Sollte Dir das nicht möglich sein, werde ich um die Löschung der ehtsprechenden Beiträge ersuchen.
und ich kann dies auch belegen, wenn Du es wünscht aber dafür machen vieleicht einen separaten Thread auf...Nö, wünsche ich nicht.
Mal ehrlich, was soll dabei denn rauskommen?
Neujahrsrakete
09.01.2005, 18:41
Mal ehrlich, was soll dabei denn rauskommen?
Nix. Wie bei allen Diskusionen, in die 1234556 sich verwickelt.
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