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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jedes 7. bis 10. Kind ist ein Kuckuckskind.



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luckyblue
09.01.2005, 18:43
sssssss ...................... die Luft brennt.
Da habe ich ja heute richtig was verpasst. Nur weiter so. Im Fernsehen kommt heute eh nichts Gescheites mehr.:-music

P.S.: Herzlichen Dank an den Numerischen übrigens. Vermutlich verdanke ich seinen Beiträgen meine neuen Reputationspunkte:-top

1234556
09.01.2005, 18:50
1)
Danke, aber ich brauch sicher keinen Deutschuntericht.
2)
Äh...könnten wir ürigens mal wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen ?
1)
Ohne Dich kränken zu wollen, bist Du sicher das dies auch für Juristendeutsch gilt?
2)
Gerne, aber die Richtigstellung unten muss noch sein!
[QUOTE=Froschkönig]
Faktisch schon, da der Straftäter auf Grund des Hinweises zur Prävantion gefaßt wird und somit die Strafverfolgung des bereits begangenene Deliktes erleichtert wird. Isoliert nur zur Ahndung im Nachhinein ist es nicht zulässig, aber ich hab auch nirgends was anderes behauptet.
[QUOTE]

NEIN!!!
Den Begriff der Prävention gibt es so im deutschen Recht so nicht. Mit Prävention meinst Du vermutlich die Gefahrenabwehr...und diese ist auch möglich lt.
§139 Abs.4 Satz 1 StGB "die Ausführung oder den Erfolg der Tat anders als durch Anzeige abwendet" bzw.
§138 Abs.1 StGB"...der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen..."
Strafverfolgung (lt. Strafprozessordnung) ist doch immer "isoliert nur zur Ahndung im Nachhinein!" vgl. doch §53Abs.1.Pkt.3.StPO i.V.m. §203StGB
Für die Schussverletzungen aus dem ersten überfall gilt also immernoch die Schweigepflicht!

1234556
09.01.2005, 18:55
Oh, also mir wurde ja schon vieles vorgeworfen, aber das ist neu.

Ups...unglückliche Formulierung, ich meinte Dich weder als Schuldigen noch als Verantwortlichen sondern, der dass ich bei deinem Beitrag die Nerven verloren hab!

1234556
09.01.2005, 18:57
Oh, also mir wurde ja schon vieles vorgeworfen, aber das ist neu.
Muß ich mir merken....
:-sleppy
Ich verbitte mir grundsätzlich derartige Vergleiche!
Sollte Dir das nicht möglich sein, werde ich um die Löschung der ehtsprechenden Beiträge ersuchen.
Nö, wünsche ich nicht.

Mal ehrlich, was soll dabei denn rauskommen?

Sch...o Gott ich meinte Dich doch damit gar nicht!

warte ich brauch etwas um dies umzuformulieren!

Froschkönig
09.01.2005, 19:03
NEIN!!!
Den Begriff der Prävention gibt es so im deutschen Recht so nicht. Mit Prävention meinst Du vermutlich die Gefahrenabwehr...
Nein mit Prävention meine ich Prävention, ICH spreche nämlich kein juristendeutsch und selbiges ist mir bei dem Sachverhalt auch ziemlich Banane, ich denke, es ist auch so gut zu verstehen, wie ich das gemeint hab ;-)

1234556
09.01.2005, 20:03
Nein mit Prävention meine ich Prävention, ICH spreche nämlich kein juristendeutsch und selbiges ist mir bei dem Sachverhalt auch ziemlich Banane, ich denke, es ist auch so gut zu verstehen, wie ich das gemeint hab ;-)
Tut mir wirklich leid, ich dachte Du meintest mit der Strafverfolgung so wie sie im Juristendeutsch formuliert ist, deswegen warst Du für mich leider nicht gut zu verstehen...

Ich hab das Problem, dass ich dauernd zwischen hochgestochen Juristendeutsch schwanke und Stammtischformulierungen und bei fehlender Noverbaler Kommunikation und Echtzeit-Nachfragen..

1234556
09.01.2005, 20:38
Im Übrigen hast Du zu meiner psychischen Dekompensation nicht unerheblich beigetragen, indem Du offenkundige Lügen verbreitest, aber ich befürchte, dass Du diesen Schwachsinn einreden musst, da Du den Glauben an den guten Deutschen Staat nicht verliert, so nach dem Motto, wie sich die Leute 1939-45 gesagt haben, nuja der "Der Onkel Adolf mag ja Leute verheizen, aber das sind doch sicher alles Kinderschänder..."



Ich distanziere mich von meinem oberigen Beitrag! Er kann um 180° Umgekehrt verstanden werden als gemeint!



Oh, also mir wurde ja schon vieles vorgeworfen, aber das ist neu.
Muß ich mir merken....
:-sleppy
Ich verbitte mir grundsätzlich derartige Vergleiche!
Sollte Dir das nicht möglich sein, werde ich um die Löschung der ehtsprechenden Beiträge ersuchen.
Nö, wünsche ich nicht.

Mal ehrlich, was soll dabei denn rauskommen?



@Rico

Du hast in dem anderen Thread die Behauptung aufgestellt, dass bestimmte Psycho-Sozio-Kulturelle Faktoren in D. erst das Verbrechen des Holocaust ermöglichten.
Ich vergleiche vom Ausmass her das verbrechen des Hohlocaust dritten Reiches nicht mit dem aktuellen Verbrechen der Abschiebehaft als typisch deutsches Problem in dieser Republik, behaupte aber das die aktuelle Problematik, exakt auf den gleichen Psycho-Sozio-Kulturellen Faktoren basiert.Die deutsche Öffentlichkeit ist genauso immer noch nicht in der Lage die Verbrechen der Obrigkeit zu bemerken, sondern verdrängt sie. Deine unbewusste Verdrehung oder Verdrängung sollte als Beleg dieser These dienen! Es sei den Du bist gezielt fehlinformiert worden, dann würde ich dich bitten mir die Quelle zu nennen dieser Behauptung.
Es ist doch allgemein bekannt, dass Vor allem Vergewaltigungsopfer aus der Ukraine und Menschen aus Algerien, Indien, Vietnam besonders von dieser Situation betroffen sind!
Diese Tatsache wird mit viel Energie verdrängt!

hobbes
09.01.2005, 21:36
Die deutsche Öffentlichkeit ist genauso immer noch nicht in der Lage die Verbrechen der Obrigkeit zu bemerken, sondern verdrängt sie.

Was du als "Verbrechen" bezeichnet stimmt wahrscheinlich in diesem Terminus nicht, aber du kannst jeder Demokratie vorwerfen, dass sie die Abläufe und Hintergründe ihrer Regierung nicht im Detail kennt und Fehler oft erst spät bemerkt. Dies ist wohl kaum ein Deutsches Problem. Letzlich gibt es keine Alternative zur Delegierung der Regierungsgeschäfte an ein gewähltes Gremium - hierbei geht der direkte Einfluss auf den Vollzug etwas verloren. Das ist ja logisch.

Deine Thesen zur Ausschiebungshaft ziehe ich jedoch arg in Zweifel.

Froschkönig
09.01.2005, 21:48
...mit dem aktuellen Verbrechen der Abschiebehaft als typisch deutsches Problem in dieser Republik....
Es mag unschön sein und für viele auch ein schweres Schicksal, aber ich erwarte von jemandem, der sich so gerne in juristischen Spitzfindigkeiten verliert, daß er nicht einfach etwas als "Verbrechen" tituliert, nur weil es seiner meinung nach falsch ist. Faktisch ist Abschiebehaft ein verwendetes Mittel unseres Rechtsstaates und somit alles andere als ein Verbrechen...und wo wir schon dabei sind, können wir auch noch über das Verbrechen des Tempolimits, der Kfz-Steuer und natürlich das Verbrechen der Ladenschlußzeiten reden :-sleppy

Leijona
10.01.2005, 21:10
LEUTE!!!!!

könnten wir vielleicht wieder zum eigentlichen thema zurückkommen?????

an alle:

- wir sind mediziner!! also: ich-medizin-studieren-nix-täglich-üben-juristendeutsch! ich-aus-guten-grund-nicht-studieren-jura!!
aber ich denke trotzdem, dass man auch als nichtjurist zu einer halbwegs niveauvollen kommunikation fähig ist.

-ich glaube NICHT dass irgendjemand hier im forum die nationalsozialistischen verbrechen in irgendeiner weise leugnet oder beschönigt! (abgesehen, dass das mit dem thema des threads wenig zu tun hat...)
wenn ja, wird dies die forumsmehrheit SICHER verurteilen!!
(sollten irgendwelche älteren leute dies aufgrund von altersspezifischer o.ä. intelligenzeinschränkung trotzdem anders sehen, dann hat das nichts mit der meinung von forenmitgliedern zu tun)

-wenn 1234556 negative erfahrungen mit 3-reich-verleugnern gemacht hat bedaure ich das. ich bedaure es auch, wenn 1234556 nach eigenen aussagen durch belastende erfahrungen psychisch dekompensiert hat. gleichzeitig glaube ich: das hat mit dem forum nichts zu tun!!!

-ich vermute einen teufelskreis: je emotionaler und "polemischer 1234556 argumentiert, umso stärker werden wir da u.u. falsches interpretieren und umso schlechter wird 1234556 bewertet, was ihn weiter zum "abblocken" und noch polemischer interpretieren treibt....

könnten wir uns vielleicht auf folgendes einigen:

wir reden jetzt nicht mehr über juristisches, sondern sagen was zum ___thema_______- und zwar aus medizinisch-ethischer sicht.

bemühen wir uns doch bitte um sachlichkeit... nicht immer gleich persönliche angriffe vermuten ----!!!! ich denke kaum dass hier jemand bewusst jemand anderem was böses will!!!
die ganzen gegenseitigen unterstellungen und anfeindungen sollten mal unterbleiben...ich glaube kaum, dass jemand ausschliesslich aus der bösartigen absicht, andere zu verärgern, zu beleidigen und zu diskreditieren, hier im forum schreibt!!!! (wenn ja, dann ist hier nicht der richtige ort dafür)

questionmark
11.01.2005, 13:31
Also zurück zum Thema:

Dass heimliche Vaterschaftstests verboten werden sollen, finde ich auch bescheuert. Das wäre wirklich eine Ungerechtigkeit.

Allerdings finde ich den Gedanken, das heimlich zu machen, sehr merkwürdig. Ich wäre eher dafür, dass man das auch ohne Zustimmung der Mutter machen kann, aber dass sie zumindest darüber bescheid weiß. Das wäre doch auch wirklich eine komische Situation für den Mann nach einem heimlichen Test: Wenn es das eigene Kind ist, dann sagt man wahrscheinlich nichts, hat doch aber bestimmt ein schlechtes Gefühl, weil man seiner Partnerin nicht getraut hat. Wenn es nicht das Eingene ist, wie reagiert man(n) dann? Ist ihm das egal? Doch wohl kaum.
Hört sich jetzt vielleicht hart an, aber: Ist einer solchen Beziehung denn überhaupt noch zu helfen, wenn noch nicht einmal soviel Vertrauen besteht zu glauben, dass es das eigene Kind ist? Und man daüber noch nicht einmal spricht, sondern das heimlich prüfen lassen will?

Bin ich froh, dass ich meinen beiden Eltern ähnlich sehe. ;-)


Was soll ich weiter sagen? Ich verstehe die Frauen einfach nicht.

Sollst du ja auch gar nicht... Frauen muß man doch wenig verstehen und viel lieben. :-)) *scnr*

Ps: Bei dem Titel dachte ich zuerst: Wer zum Teufel bekommt denn heutzutage noch 10 Kinder?! :-))

Neujahrsrakete
11.01.2005, 14:03
Für alle nicht chronischen Spiegel-online-Leser möchte ich gerade mal diesen (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,336269,00.html) Artikel verlinken.

Je länger ich über den Zypries-Vorschlag nachdenke, desto bescheuerter finde ich ihn.
Ein Vater, der keine Zweifel hat und den Test nicht machen lassen möchte....sehr gut. Der Optimalfall.
Ein Vater der Zweifel hat, soll diese doch auch ausräumen dürfen. Mal ganz unabhängig davon, wie es um die betreffende Partnerschaft bestellt ist.
Ein Vater, der weiß, daß das Kind nicht sein eigenes ist, kann es immer noch adoptieren, oder "seelisch-moralisch" als sein Kind akzeptieren. Wenn er das ganz bewußt tut, ist es garantiert für alle Beteiligten besser, als wenn der Vater dauerhaft dazu gezwungen wird, Zweifel zu unterdrücken.

Aber mal abgesehen davon:
Wenn man annimmt, daß die Zypries sich vielleicht irgendetwas bei dem Vorschlag gedacht haben könnte...was mag das wohl sein?
Den Staat vor Ansprüchen zu schützen, die evtl. entstehen, wenn die alleinerziehende Mutter (weil der Mann sie nach Bekanntwerden des Fremdgegangenseins verlassen hat) Gelder beantragt?
Das hat hier im Thread ja schon jemand vorgeschlagen. Andere Begründungen für den Zypries-Vorschlag fallen mir nicht ein.

Evil
11.01.2005, 16:30
Wenn man annimmt, daß die Zypries sich vielleicht irgendetwas bei dem Vorschlag gedacht haben könnte...
Das ist eine gewagte Annahme! :-D

generellspeziell
11.01.2005, 22:48
Wie wurde Zypries nominiert?

- Nach dem Alphabet.

Neujahrsrakete
12.01.2005, 18:11
Mir war gar nicht klar, daß die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht so plötzlich anstand :-sleppy
Auf jeden Fall hat die Zypries ihren Willen erstmal bekommen.

luckyblue
12.01.2005, 18:37
Es war "nur" der Bundesgerichtshof. Und die Initiative der Zett-Punkt geht insofern noch über das URteil hinaus, als dass Frau Minister eine Strafbewehrung für den Gesetzesverstoß wünscht. In einer SPD-Pressemitteilung, die mir gestern ins Haus flatterte, erwägen sogar SPD-Juristen, ob dies so unbedingt notwendig sei.

Mein Eindruck ist, dass weder der Gesetzgeber und schon gar nicht die Rechtsprechung handfeste Kenntnisse davon hat, was bei einem Vaterschaftstest eigentlich geprüft wird. Statt dessen wird lieber die Angst vor dem gläsernen Menschen geschürt und vorsorglich mit dem Totschlagargument "Verletzung der informationellen Selbstbestimmung" ordentlich hingelangt. Und das von einer Regierungsgang, die klammheimlich mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" das Bankgeheimnis aus den Angeln gehoben und die informationelle Selbstbestimmung des Steuerzahlers mit Füßen getreten hat.

ehec
12.01.2005, 18:47
soll damit nicht verhindert werden, dass man einfach so genetisches material eines menschen untersuchen lassen kann?

angenommen: ein "vater" schickt genetisches material des kindes seiner freundin ein. er ist aber nicht mit dem kind verwandt... dann hat er von einer rechtlich gesehen wildfremden person material genetisch untersuchen lassen.

vaterschaftstests sollen ja nicht komplett verboten werden, es gibt ja immer noch den normalen weg, entweder mit einwilligung der mutter oder ueber einen gerichtlichen beschluss. und auf den zweiten blick find ich das ganze auch nicht ganz so fuerchterlich unlogisch, denn mit solchen grundsatzentscheidungen werden nicht immer nur die unmittelbar betroffenen, hier mutter und kind, geschuetzt, sondern auch alle anderen wie zum beispiel arbeitnehmer.

Neujahrsrakete
12.01.2005, 19:01
Ich habe mich von der Zypriesschen Argumentation auch kurz einlullen lassen.
Letztlich finde ich es aber völlig übertrieben, um den Vaterschaftstest so einen Akt zu machen.
Man sollte den Laboren, die den Test anbieten, vielleicht vorschreiben, daß, wenn das Material ohne Zustimmung der Mutter oder ohne medizisch relevante Fragestellung eingeschickt wird, wirklich nur die Frage "Vater...ja/ nein" beantwortet werden darf.
Ob sich alle Beteiligten daran halten, ist natürlich eine andere Frage. Aber die Möglichkeiten der Wissenschaft sind durch Verbote nicht aufzuhalten. Wenn ein Vater mehr wissen möchte, kann er diese Informationen natürlich irgendwo "kaufen".
Wenn er aber ganz einfach nur seine Vaterschaft abklären lassen möchte, ist das sein gutes Recht, welches nicht durch zypriessche Aktionen unterbunden werden sollte.

milz
12.01.2005, 19:15
http://www.sueddeutsche.de/,tt1l1/deutschland/artikel/918/45873/

Grundsätzlich kann ein Mann, der als Kindsvater eingetragen ist, die Vaterschaft im Nachhinein nur anfechten, wenn er einen konkreten Anfechtungsgrund nennt. Erst dann prüft das Gericht, ob es einen Gutachter beauftragt und die Abstammung klären lässt.
...
Dazu müsse der angebliche Vater "konkrete Umstände" nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als "nicht ganz fern liegend" erscheinen ließen. Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen "Anfangsverdacht" nicht begründen.

Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein.
Jo, beweis das mal!

Ich lass mich bald sterilisieren. Sicher ist sicher...

ehec
12.01.2005, 19:21
>>... die Vaterschaft im Nachhinein nur anfechten...<<< im nachhinein. wie siehts denn vorher aus?