Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strahlenschutzkurs - wo, wann, wie teuer?
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*medimaus*
14.07.2010, 22:52
Ich mach Innere und bleibe vorerst von allem möglichen erstmal verschont. ich ordne mal Röntgenbilder an und gucke bei den CTss, ob das KM nicht para geht. Das wars im Grunde auch schon und wird sich erstmal für ca. 1- 2 Jahre nicht ändern. Die CT-Anforderung wird via Teleradiologie auch von irgendeinem Radiologen vervollständigt (ich schreib nur drauf, was der Pat. hat).
Aus diese Grund klang das ganze recht plausibel...
Ich hab mich erstmal nur für den Grundkurs gemeldet. Notfalls muss ich im Frühjahr den Spezialkurs machen. Immerhin hätte ich dann zumindest eine "Gähn-Pause" zwischen den beiden doch hochspannenden Kursen. ;-)
Spezialkurs braucht man für die Fachkunde, nebenbei mal erwähnt
denkstdu
26.07.2010, 19:37
Hallöchen, ich habe mal eine Frage, wie ist das mit dem Strahlenschutz Grundkurs? Kann man den in der UNI-Zeit auch absolvieren oder geht das nur, wenn man schon in der Klinik arbeitet?
Danke für eine Auskunft.
Jeannychen
26.07.2010, 19:40
Leider du musst approbiert sein, um den Kurs machen zu können. Sogar PJ in der Radiologie zählt nicht.
denkstdu
26.07.2010, 20:07
OK also bleibt einem keine ander Wahl das in der Klinik zu machen. Wieviele Jährchen hat man dafür Zeit, den unter zu bekommen?
Sebastian1
26.07.2010, 21:03
Mal eine Frage meinerseits:
Ich bin qua Dienstvertrag verpflichtet, die Fachkunde Strahlenschutz nachzuweisen. Die Kosten werden neuerdings auch vom Arbeitgeber übernommen. Jetzt wollte ich den Kurs und deie entsprechende Prüfung machen, kann aber zu keinem verfügbaren Kurstermin freigestellt werden (bzw Urlaub oder Bildungsurlaub nehmen, beides stände mir noch reichlich zur Verfügung), da die aktuelle Besetzung das einfach nicht zulässt. Und nun? Soll ich einen Antrag beim AG stellen, mich von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien, da die Freistellung nicht nöglichg ist? Oder besser einfach die Füße still halten?
Jeannychen
26.07.2010, 21:03
Viel hängt davon ab, welches Fach später Du machen möchtest.
Während meiner internistischer Zeit (immerhin 1 Jahr) war ich nicht "an der Reihe" - sprich: die anderen Kollegen, die schon viiiiieeeeel länger dabei waren, sollten erst den Kurs machen.
Jetzt (Radiologie): ich sollte den nächstmöglichen Kurs nehmen und so schnell wie möglich machen. Ein Kollege hat 4 Monaten früher angefangen als ich und er hatte bisher noch nicht gemacht. Tja, jetzt machen wir zusammen :-)
Jeannychen
26.07.2010, 21:05
Mal eine Frage meinerseits:
Ich bin qua Dienstvertrag verpflichtet, die Fachkunde Strahlenschutz nachzuweisen. Die Kosten werden neuerdings auch vom Arbeitgeber übernommen. Jetzt wollte ich den Kurs und deie entsprechende Prüfung machen, kann aber zu keinem verfügbaren Kurstermin freigestellt werden (bzw Urlaub oder Bildungsurlaub nehmen, beides stände mir noch reichlich zur Verfügung), da die aktuelle Besetzung das einfach nicht zulässt. Und nun? Soll ich einen Antrag beim AG stellen, mich von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien, da die Freistellung nicht nöglichg ist? Oder besser einfach die Füße still halten?
Schwere Frage! Hast Du schon mit Ausweichterminen in benachbarten Bundesländern versucht?
Hast Du schon den Einführungskurs hinter Dir?
Sebastian1
26.07.2010, 21:12
Ich muss von EInführungs- bis Spezialkurs noch alles machen. Dafür gibts von den Landesärztekammern auch genug Termine. Aber ich kann einfach keine wahrnehmen; ich kann ja nicht einmal meinen Jahresurlaub verplanen...
Relaxometrie
26.07.2010, 21:34
Soll ich einen Antrag beim AG stellen, mich von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien, da die Freistellung nicht nöglichg ist? Oder besser einfach die Füße still halten?
Es kommt drauf an, wie aufmüpferisch (habe das Wort vorher noch nie geschrieben gesehen ;-)) bist.
Um dem Arbeitgeber zu zeigen, daß die personelle Besetzung eigentlich nicht tragbar ist, und dazu führt, daß Du einer Dienstverpflichtung (Strahlenschutzkurs) nicht nachkommen kannst, wäre es gut, die Problematik publik zu machen.
Das sagt sich in der Theorie aber leichter, als es in der Praxis ist :-((
nochmal die frage in die runde:
ist jemand im november/dezember in saarlouis dabei????
hundhund
06.09.2010, 22:06
so...wurde jetzt schon zig mal durchgekaut, aber irgendwie blick ich nicht durch.
also die kurs anzahl und so schon, aber MUSS man den machen bzw. holt das einen irgendwann ein? (bin assi in der chirurgie) nur das ich mich mental drauf vorbereiten kann....auf die langeweile..
dankö für die antworten ;):-party
Die Niere
06.09.2010, 22:30
Ja...man muss den machen!
Wollte mal eine kleine Rückmeldung geben, habe ja in den beiden letzten Wochen die Kurse in Münster gemacht: Die Themen haben mich leider wenig interessiert, so dass ich mehrfach eingenickt bin :-blush, obwohl man den Dozenten zugestehen muss, dass sie sich echt Mühe gegeben haben. Also, für die langweiligen Themen (für die ja keiner was konnte, waren ja vorgegeben), war es echt gut gemacht. Leider war das Skript recht unvollständig, aber da die Klausuren trotzdem sehr "angenehm" waren, war das nicht schlimm. Verpflegung in Kaffee- und Mittagspausen war gut. Trotzdem bin ich echt froh, den "Mist" fürs erste hinter mir zu haben.
LG
Ally
Hallo!
Zufällig jemand Ende November in Essen dabei?
Jeannychen
05.10.2010, 19:48
Oder Anfang November in Cottbus? :-)
clinicjobber
18.10.2010, 16:50
Habe dieses Jahr die erforderlichen 12 Monate für die Sachkundezeit Notfalldiagnostik hinter mich gebracht. Gibt es irgendwo Musterformulare wie man die Sachkundezeit beantragen muss? Muss da explizit aufgeführt werden, wieviele der insgesamt 600 Bilder sich in Thorax-, Abdomenbilder, usw. unterteilen? Oder reicht der Satz, dass man mehr als 600 gemacht hat?
Das muß Dir der Strahlenschutzbeauftragte, bzw. der zur Weiterbildung befugte Radiologe in Deiner Klinik formlos bescheinigen.
grad zurück vom spezialkurs in saarlouis.....laaaaaaaangweilig (wie der grundkurs auch schon ;-)
kein einziger durchgefallen; praktikum aufgrund der witterung ausgefallen...yeah!
schönen 4. advent euch allen
Jeannychen
11.01.2011, 19:11
@McBeal: ich habe Dir noch im Oktober versprochen, dass ich die rechtliche Grundlage heraussuche (wg. Finanzierung des Kurses). So, jetzt beim packen habe ich endlich die Unterlagen gefunden:-oopss:
Arbeitsschutzgesetz §3 Abs. 3
Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitsgeber nicht den Beschäftigten auferlegen
Lg.
Jeannychen
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