Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auflagenfehler=Formfehler??? Aufl. B F2010
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Ehemaliger User 05022011
12.03.2010, 21:37
der wunsch ist zwar nachvollziehbar, aber wird sich wohl nicht in die rechtsgrundlage einbinden lassen können, dass eine bestimmte mindestleistung zum bestehen der prüfung erbracht werden muss.
sollte die möglichkeit bestehen, dass "äussere umstände" zur minderung der konzentration und somit möglicherwies zur verschlechterung der prüfungsleistung beigetragen haben, wird eine erneute überprüfung der leistung unter vermeidung der unerwünschten äusseren einflüsse stattfinden müssen... so, oder so ähnlich könnte eine entsprechende stellungnahme dazu lauten.
airmaria
ich fürchte, du wirst wohl leider Recht haben
Unregistriert
13.03.2010, 07:08
ja, aber bitte, man kann doch nicht für die einen die bestehensgrenze ändern und die restlichen in der brd nicht. da muss sich das impp was einfallen lassen, rechtlich gesehen muss die bestehensgrenze entweder für alle oder keinen geändert werden. das hintenrausmogeln mit den nur betroffenen unis wird so nicht funktionieren.
airmaria
13.03.2010, 07:23
mein reden: es bekommen alle die gleiche bestehensgrenze! diese wird eben anhand der unbetroffenen berechnet, um eine möglicherweise geringe abweichung nach oben durch zuviel zeit einzelner auszuschlissen, so ist es sauber.
airmaria
Unregistriert
13.03.2010, 07:27
Wird das impp von seinen rechtlichen möglichkeiten unterrichtet oder wissen die sowas schon selber. ich glaube es muss mehr bambule gemacht werden, sonst kehren die das unter den teppich. ist dies bezüglich schon was eingereicht worden? das muss doch ein gefundenes fressen sein für einen rechtsanwalt!!!
Coxy-Baby
13.03.2010, 07:28
@airmaria: Das klingt doch nach nem vernünftigen Vorschlag mal sehen was das IMPP macht....vielleicht ja auch was ganz anderes? oder gar nüschts?
airmaria
13.03.2010, 07:30
ich glaube es muss mehr bambule gemacht werden, sonst kehren die das unter den teppich. ist dies bezüglich schon was eingereicht worden? das muss doch ein gefundenes fressen sein für einen rechtsanwalt!!!
warum? willst du eine gerechte lösung... oder eine einfach zu bestehendere prüfung für dich selbst?
airmaria
Unregistriert
13.03.2010, 08:05
naja, gar nüschte wäre ja beschiss!! wie gesagt, die frage ist, wer rechtlich die zügel in die hand nimmt und das impp unter druck setzt, so dass sie ihrer verantwortung nicht entkommen. also, entweder neu schreiben lassen oder alle bestehen lassen, weil ja nicht klar ist wie dies sonst geregelt werden kann. ich glaube, mit dem gestückel ist es rechtlich auch eher schwierig. vielleicht weiß ja medilearn mehr darüber?!
Unregistriert
13.03.2010, 08:07
warum? willst du eine gerechte lösung... oder eine einfach zu bestehendere prüfung für dich selbst?
airmaria
aus reinem gerechtigkeitssinn, habe mein physikum schon etwas länger!!
also ich denke, es gibt nur eine Möglichkeit es allen recht machen...
die Bestehensgreze muss um einiges nach unten verschoben werden...
Ganz ehrlich.. ich versteh dich nicht, Coxy-Baby.
Du findest dass da zu viel Hype drum gemacht wird? Ja, vier Stunden für 160 Fragen braucht man selten, aber es gibt Leute die sie brauchen, fertig.
ICH finde, dass das eine Unverschämtheit vom impp ist. Die machen sich immer so wichtig, mit den krassesten Auflagen. Allein die Anmeldung ist voller Regeln, was man da alles einreichen muss (amtlich beglaubigte Einbürgerungsurkunde... Welche man auch nicht umsonst ausgestellt kriegt. Hallo ?!?! Ich bin in Deutschland geboren und seit 7 Jahren deutsche reicht das nicht?)
So und dann haben die an zwei Tagen (den Rest machen ja die LPAs) mal nen großen Auftritt und kriegen das nicht geschissen. Ist doch Rinderwahnsinn.
Und WENN dann schon mal ein Problem auftritt kriegen die das nicht mal hin das ZENTRAL zu lösen (ist ja nur eine Zentrale Staatsprüfung, ne...) und jede statt handhabt das wie sie meint. Was soll das. Da hätte man ein bisschen telefonieren sollen und eine einheitliche Verlängerungszeit festlegen sollen.
Soviel Aufregung obwohl ich nicht betroffen bin (in Bochum gab es keine Probleme)... So was darf einfach nicht passieren fertig. Wenn wir was nicht richtig machen an den Tagen werden wir schließlich auch bestraft.. Die müssen ihre Aufgabe auch mal richtig machen.
airmaria
13.03.2010, 09:39
also ich denke, es gibt nur eine Möglichkeit es allen recht machen...
die Bestehensgreze muss um einiges nach unten verschoben werden...
das wäre wohl die ungerechteste lösung überhaupt! denn es würden viele bestehen, die in wirklichkeit die prüfungsleistung nicht ausreichend erbracht haben... was unfair gegenüber denjenigen wäre, die sich ordentlich vorbereitet haben und auch ungerecht gegenüber allen vorherigen und zukünftigen jahrgängen wäre.
da wird es wohl mehr sinn machen, im zweifelsfall für die handvoll einzelschicksale (falls es die überhaupt geben wird) eine entsprechende alternative zu finden.
airmaria
ICH finde, dass das eine Unverschämtheit vom impp ist. Die machen sich immer so wichtig, mit den krassesten Auflagen. Allein die Anmeldung ist voller Regeln, was man da alles einreichen muss (amtlich beglaubigte Einbürgerungsurkunde... Welche man auch nicht umsonst ausgestellt kriegt. Hallo ?!?! Ich bin in Deutschland geboren und seit 7 Jahren deutsche reicht das nicht?)
So und dann haben die an zwei Tagen (den Rest machen ja die LPAs) mal nen großen Auftritt und kriegen das nicht geschissen. Ist doch Rinderwahnsinn.
Ich kann den Frust ja irgendwo verstehen. Allerdings wird es keine Lösung geben, die alle zufriedenstellt und trotzdem noch dem Prüfungsgedanken gerecht wird (das wäre imho nicht mehr gegeben,wenn einfach für alle die Grenze gesenkt wird).
Und du widersprichst dich in deiner Argumentation da oben selber. Bzgl. der Einbürgerungsurkunde greifst das impp an, bemerkst aber weiter unten ganz richtig, dass "der Rest" vom LPA gemacht wird. Sprich- das impp ist überhaupt nicht für deine Ladung zur Prüfung zuständig. Hier ist das LPA gefragt. Genauso wird die Prüfung vor Ort vom LPA organisiert. Da wäre es auch mit "ein bisschen telefonieren" am Tag der Prüfung nicht getan, das ist doch illusorisch. So schnell bekommt man per Telefon keine bundeseinheitliche Regelung.
Nichts desto trotz darf es natürlich nicht vorkommen, dass falsche Prüfugnshefte ausgegeben werden und uneinheitliche Regelungen getroffen werden. Ist aber halt vorgekommen. Ich finds persönlcih arm, dass es Tübingen(?) den Tag zuvor aufgefallen ist, aber anscheinend nicht eine entsprechend Nachricht bei Zeiten an die anderen LPAs gegangen ist.
Also ich muss sagen,dass es natürlich absoluter Mist ist was passiert ist.
Durch so etwas ensteht Unruhe,Hefte müssen ausgetauscht werden etc. etc.
Da finde ich es in Ordnung allen Prüflingen ( in den betroffenen Städten) mehr Zeit zu geben, denn auch die mit einer korrekten Auflage waren dadurch abgelenkt/gestört.
Ich denke mal die Zeit die sie mehr bekommen haben sollte die Zeit zum austeilen der neuen Hefte etc. kompensieren und das finde ich OK. Einen wirklichen Vorteil hat doch dadurch niemand .
Ich fühle mich dadurch nicht benachteiligt. Sicherlich ist ist die Gleichheit nicht mehr 100% gegeben aber man muss das ja nun auch nicht aufbauschen.
Ehemaliger User 05022011
13.03.2010, 09:58
Ich finds persönlcih arm, dass es Tübingen(?) den Tag zuvor aufgefallen ist, aber anscheinend nicht eine entsprechend Nachricht bei Zeiten an die anderen LPAs gegangen ist.
da sind wir schon zwei, die dass finden - Tübingen und das dortige LPA sollen das wirklich mal erklären, warum sie nicht bei den anderen Bescheid gesagt haben - absolutes Armutszeugnis kann man da nur sagen !!!
Na, Homburg scheint ja nun nicht mehr Zeit bekommen zu haben im Gegensatz zu den anderen Orten - haben die dann einfach Pech?
Und wie hier schon gesagt wurde - in Tübingen scheint der Fehler ja früh genung aufgefallen zu sein (und die weiteren Standort in BW seien dort ja verständigt worden) - warum ist dann nicht deutschlandweit "alarmiert" worden?
Einzelschicksale wird es auf jeden Fall geben, Frage ist, wie eine individuelle Lösung ausschauen könnte: Möglichkeit, des Einzelnen, das Examen anullieren zu lassen (natürlich bevor das offizielle Ergebnis da ist)?
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Und du widersprichst dich in deiner Argumentation da oben selber. Bzgl. der Einbürgerungsurkunde greifst das impp an, bemerkst aber weiter unten ganz richtig, dass "der Rest" vom LPA gemacht wird. Sprich- das impp ist überhaupt nicht für deine Ladung zur Prüfung zuständig. Hier ist das LPA gefragt. Genauso wird die Prüfung vor Ort vom LPA organisiert. Da wäre es auch mit "ein bisschen telefonieren" am Tag der Prüfung nicht getan, das ist doch illusorisch. So schnell bekommt man per Telefon keine bundeseinheitliche Regelung.
Hast ja recht, das war schlecht argumentiert... mein Blutdruck war wohl zu hoch ;-)
Aber ganz im ernst, im impp sitzen irgendwelche Leute die nichts anderes zu tun haben als sich schlechte Fragen für uns auszudenken.
Als Aufsichtsperson hätte ich beim impp angerufen und die darauf aufmerksam gemacht, dann hätte man schnell eine einheitliche Regelung finden können, da geht es doch nur um gute Koordination.
Und was du sagst ist auch vollkommen richtig: Wieso fällt es Tübingen einen Tag früher auf, da hätte man ja NOCH mehr zeit gehabt zu koordninieren und das bundeseinheitlich auszubügeln.
Und nein, ich fühle mich auch nicht benachteiligt. Mir ist scheissegal wie, ich hab bestanden und damit ist die Sache gegessen. Aber die Vorraussetzungen, die so gleich sein sollen (Keiner darf eigene Schreibutensilien mitnehmen zB. /absoluter Mumpitz meiner Meinung nach) werden eingehalten und dann kommt so ein Ungleichheit bei der Schreibzeit...
Naja, aber die einheitliche Einhaltung der Regeln ist eh nicht gegeben. Bei uns durfte einer nach 2 Stunden abgeben und nach Hause, und trotzdem durften wir anderen noch aufs Klo, obwohl er da hätte sitzen können mit einer Bibliothek von Vorklinikbüchern (saß er nur leider nicht ;-) )
Die Durchführung wird eh immer anders gehandhabt, von manchen hört man, dass die Aufsichtsperson mit aufs Klo kommt :-peng, bei uns hätte man da Spicker ohne Ende verstecken können..... Ich finde einfach, das impp bauscht da selber immer was auf mit ihrem kleinen Infoheft vor der Prüfung wo die krassen Regeln so schön drinstehen, und im Endeffekt Himmelweite Unterschiede zwischen den einzelnen Unis
Naja wir werden sehen, was wird
Ehemaliger User 05022011
13.03.2010, 10:17
ja, aber bitte, man kann doch nicht für die einen die Bestehensgrenze ändern und die restlichen in der brd nicht.
nein, dass kann man in der Tat nicht und ich glaube, dass hat auch niemand hier so geschrieben , die Bestehensgrenze die dann einheitlich für alle gilt, muss nur so berechnet werden, dass die Leute aus den Städten, wo länger geschrieben werden durfte nicht mit in die Referenzgruppe zählen und damit nicht den Wert beeinflussen ( der eventuell dadurch leicht nach oben gehen könnte, weil mehr Zeit vielleicht auch weniger Fehler bedeutet) und davon profitieren dann ggf. alle Teilnehmer wenn sie dadurch etwas runter geht ( was aber nicht der Fall sein muss)
nein, dass kann man in der Tat nicht und ich glaube, dass hat auch niemand hier so geschrieben , die Bestehensgrenze die dann einheitlich für alle gilt, muss nur so berechnet werden, dass die Leute aus den Städten, wo länger geschrieben werden durfte nicht mit in die Referenzgruppe zählen und damit nicht den Wert beeinflussen ( der eventuell dadurch leicht nach oben gehen könnte, weil mehr Zeit vielleicht auch weniger Fehler bedeutet) und davon profitieren dann ggf. alle Teilnehmer wenn sie dadurch etwas runter geht ( was aber nicht der Fall sein muss)
ich finde den vorschlag eigentlich auch vernünftig, aber das impp kann ja sagen dass mehrzeit nicht zu einer verbesserung der leistung führt... findest du das ist so :-nix
Ehemaliger User 05022011
13.03.2010, 10:39
findest du das ist so :-nix
na für die, die viel überlegen müssen, vielleicht schon -also genau die, die dann kurz über odr unterhalb der Betsehensgrenze liegen
aber eigentlich ist das irrelevant, ob das so ist oder nicht - denn vom Grundsatz her dürfen nur gleiche Sachverhalte herangezogen werden ( deswegen gehören ja auch alle die es zum zweiten mal machen z.B. oder nicht in der Regelstudienzeit liegen) nicht mit zur Referenzgruppe - und halbe Stunde mehr oder weniger ist nun mal nicht der gleiche Sachverhalt und deswegen muss die verschwinden kleine Zahl von Leuten, die mehr Zeit hatten aus der Referenzgruppe raus, nur so macht das Impp die Prüfung einigermaßen unanfechtbar für mgl. Klagen (die es dann natürlich sicher trotzdem noch geben wird, aber die Gerichte überprüfen ja auch, ob auf angemessen und sachgerecht auf die entstandene Situation reagiert wurde, um eine ordnungsgemäße Ermittlung der Bestehensgrenze noc zu gewährleisten und die von uns vorgeschlagene Lösung ist m.E. eine solche)
Unregistriert
13.03.2010, 11:01
das wäre wohl die ungerechteste lösung überhaupt! denn es würden viele bestehen, die in wirklichkeit die prüfungsleistung nicht ausreichend erbracht haben... was unfair gegenüber denjenigen wäre, die sich ordentlich vorbereitet haben und auch ungerecht gegenüber allen vorherigen und zukünftigen jahrgängen wäre.
da wird es wohl mehr sinn machen, im zweifelsfall für die handvoll einzelschicksale (falls es die überhaupt geben wird) eine entsprechende alternative zu finden.
airmaria
na, hör mal, wer geht denn unvorbereitet in die prüfung!?!? manchen fällt es halt leichter manchen nicht. da kannst du doch nicht einfach behaupten, dass leute vorteilsnahme hätten, die nicht gelernt haben. ausserdem ist es doch so, dass wir einen soziale beruf ergreifen und wenn du so ein schwachsinn von dir gibst, frag ich mich, ob du mit deiner unsozialen art hier richtig bist!?!
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