Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Massen-Gentests in der Strafverfolgung
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Original geschrieben von 1234556
Auch bei Bagatelldelikten...???
Satelitenüberwachung bei geschwidigkeitsübertretung?
Fotos auswerten um alle schüller, zu erwischen die wegen freidensdemo die schule schwänzen...
keine frage die betroffen haben gegen gesetzte verstossen, aber in gewissen rahmen muss ein rechtstaat auch den rechtsbruch ertragen,
Ich bin einverstanden, dass ein gewisser Rechtsbruch ertragen werden muss - jedoch dadurch, dass über diese Verstösse grosszügig hinweggesehen wird und nicht dadurch, dass die Ermittlung künstlich behindert wird.
Zudem wer nicht verurteilen wird, der braucht gar nicht erst zu ermitteln. Dies ist unäbhängig von den Mitteln.
Original geschrieben von hobbes
1)
Ich bin einverstanden, dass ein gewisser Rechtsbruch ertragen werden muss - jedoch dadurch, dass über diese Verstösse grosszügig hinweggesehen wird und nicht dadurch,
2)
dass die Ermittlung künstlich behindert wird.
3)
Zudem wer nicht verurteilen wird, der braucht gar nicht erst zu ermitteln. Dies ist unäbhängig von den Mitteln.
1)
Wenn aber alle Bagatelldelikte zu 100% aufgeklärt werden wer entscheidet über welche hinweggesehen wird?
Problem der Willkür!
2)
Wiso dürfen dann bestimmte Techniken (Maschinelle Datenverarbeitung, Video-Überwachung, Nutzung vom Militär/Geheimdienstequipment" von den Behörden nicht benutzt werden?
Was soll dann das Datenschtuz-Gejammer...
Mann kann dann auch Bundeswehrtornadus zur Überwachung von Halteverboten einsetzen...
dabei kommt kein Unschuldiger zu schaden...
3)Sorry aber ich verstehe den Satz nicht???
Feuerblick
03.04.2003, 16:09
Das große Datenschutzgeschrei habe ich noch nie verstanden!! Schließlich muß ich schon seit Jahren damit leben, daß beispielsweise die Telekom meine Daten an Firmen weitergibt.... und daß meine Daten hier im Netz auch rumschwirren, ob ich will oder nicht.
Und wenn Daten der Aufklärung von Verbrechen dienen (wie willste denn nen Parksünder mittels Speichelprobe erwischen?), dann sind die doch wirklich sinnvoll eingesetzt.
Mal ganz abgesehen davon, daß auch hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt: Ein Tornado gegen Parksünder ist da wohl ein bißchen hoch gegriffen. :-))
Feuerblick
Original geschrieben von Feuerblick
Und wenn Daten der Aufklärung von Verbrechen dienen (wie willste denn nen Parksünder mittels Speichelprobe erwischen?), dann sind die doch wirklich sinnvoll eingesetzt.
Feuerblick
Nunja ich denke es ist eben nicht sinnvoll...
Ich denke eine 100%-Aufklärungsquote und der Rechtsstaat vertragen sich nicht...
zum Parksünder mit speichelprobe nicht, aber den Unfallflüchtigen schon siehe was ich vorher geschreiben hab...
Feuerblick
03.04.2003, 16:24
Ich denke eine 100%-Aufklärungsquote und der Rechtsstaat vertragen sich nicht...
:-??? :-??? :-??? Wozu haben wir dann Gesetze, wenn nicht vorgesehen war, daß Verstöße zu 100% geahndet werden? Ich finde, daß sich das sehr gut verträgt!
Original geschrieben von Feuerblick
:-??? :-??? :-??? Wozu haben wir dann Gesetze, wenn nicht vorgesehen war, daß Verstöße zu 100% geahndet werden? Ich finde, daß sich das sehr gut verträgt!
nicht jeder Gesetzesbrecher ist ein Verbrecher(=krimineller)...
was 68 ein illegal war, ist heute legal...eine demokratie kann nur bestehen...unser Innenminister hat sich ja auch von der Polizei wegtragen lassen...
gilt das auch für castor-Sitz-blockaden oder Menschen die Flüchtlinge vor der Abschiebung verstecken...oder die deserteure versteckt haben...?
Würde die Justiz kosequent und effektiv die alle verbrecher verfolgen von 68, hätte wir heute keinen zivildienst, Drogenfreigabe, gemischte saunen etc..
der Jurist spricht auch von Biligkeitsrecht und ich denke eine nicht 100%-Aufklärungsquote steht dem in wege
Feuerblick
03.04.2003, 16:57
nicht jeder Gesetzesbrecher ist ein Verbrecher(=krimineller)...
Nicht jeder Gesetzesbruch ist ein Verbrechen.... aber muß er deshalb nicht geahndet werden? Du bist als Unfallflüchtiger, der ertappt und verurteilt wurde, noch lange kein Verbrecher im volkstümlichen Wortsinn. Aber das hat doch nichts mit den Vorgehensweisen bei der Ermittlung zu tun!
Feuerblick
Original geschrieben von 1234556
nicht jeder Gesetzesbrecher ist ein Verbrecher(=krimineller)...
was 68 ein illegal war, ist heute legal...eine demokratie kann nur bestehen...unser Innenminister hat sich ja auch von der Polizei wegtragen lassen...
gilt das auch für castor-Sitz-blockaden oder Menschen die Flüchtlinge vor der Abschiebung verstecken...oder die deserteure versteckt haben...?
Würde die Justiz kosequent und effektiv die alle verbrecher verfolgen von 68, hätte wir heute keinen zivildienst, Drogenfreigabe, gemischte saunen etc..
der Jurist spricht auch von Biligkeitsrecht und ich denke eine nicht 100%-Aufklärungsquote steht dem in wege
anscheined hast Du den dazueditierten teil nicht gelesen hier nochmal
Feuerblick
03.04.2003, 17:04
Hmmm, ich glaube nicht, daß ich das verstehe. Widerstand und Verbrechensverfolgung widersprechen sich nicht.
Und den letzten Satz verstehe ich vom Sinn her nicht, sorry....
Feuerblick
Original geschrieben von Feuerblick
1)
Widerstand und Verbrechensverfolgung widersprechen sich nicht.
2)
Und den letzten Satz verstehe ich vom Sinn her nicht, sorry....
Feuerblick
1) Mit einer 100% Aufklärungsqute kannst Du jeden Wiederstand im Keim ersticken...sogar verhindern, wenn z.B. alle castor gegner identifiziert worden wären, dann könnte man die vor nem castortransport den zugang verwehren und damit würde nichts mehr dem transport im wege stehen...
ach ja sorry ich zhabs vergessen...
Billigkeitsrecht(=Comon Law):
Recht welches zusätzlich parallel zum Gesetz existiert, quasi parallel dazu um die Unmeschlichkeit der gesetze zu verhindern...
Feuerblick
03.04.2003, 17:26
Und das sagt aus, daß man nicht alle Verstöße gegen geltende Gesetze verfolgen darf??
Naja, Widerstand ist Widerstand und die Castor-Gegner werden auch soweit möglich von ihrem beknackten und gefährlichen Tun abgehalten.
Original geschrieben von Feuerblick
1)
Und das sagt aus, daß man nicht alle Verstöße gegen geltende Gesetze verfolgen darf??
2)
Naja, Widerstand ist Widerstand
3)
und die Castor-Gegner werden auch soweit möglich von ihrem beknackten und gefährlichen Tun abgehalten.
Zu 1) Das Gebot der Meschlichkeit...deswegen gibt es auch den juristschen Begriff der "Begnadigung" ist eingentlich ein Wiederspruch zur gut-geölten Machine der effizenten Justitz
Zu 2) Wiederstand gegen unrecht ist aber gerechtfertigt...
und wenn die gesetze unrecht sind?
Zu 3) Das ist Deine Meinung, auch viele Politzisten denken da ganz anders...
Pass mal auf ein etwas krasseres Beispiel:
Die "Italienische Schlampigkeit" anstelle der "deutschen Gründlichkeit" rette viele Menschen im 2WK vor dem KZ...
Sebastian1
03.04.2003, 19:04
Aaalso, nachdem der Thread jetzt ja in eine doch recht rege Diskussion umgeschlagen ist, mische ich auch mal wieder ein wenig mit :-)
@1234556:
- der KZ-Vergleich in deinem letzten Posting ist ein Totschlagargument. Wir reden hier über Anwendung und Missbrauchsmöglichkeiten von Ermittlungsmethoden in einem Rechtsstaat, nicht in einem totalitären, menschenverachtenden System. Vielleicht sagt dir hierzu ja eine ältere Netzweisheit was, nämlich das sogenannte "Godwin's Law": "The thread went nazi and died. You lose."
Wie auch immer, ich sehe ansonsten deine Punkte. Überzogenerweise kann man sicher Auch Parksünder mittels Satellitenüberwachung feststellen, aber genau da haben wir ja die Datenschutzproblematik (Feuerblick, das du die nicht verstehen kannst, verstehe ICH wiederum gar nicht, aber dazu später mehr....): Geplant war auch mal eine Autobahngebühr, die man über Streckenposten über Funkverbindungen automatisch erfasst, die zentral abgerechnet und dann abgebucht werden. Konsequenz: der "Komfort" ermöglicht das erstellen exakter Bewegungsprofile von Automobilen. Unhaltbar.
Ich denke, man muss hier auch sehr genau differenzieren, in welchen Maßen welche Mittel eingesetzt werden und darauf achten, das sie nicht inflationär eingesetzt werden. Wesentlich heikler wirds da ja auch mit dem "großen Lauschangriff".....verdächtigt man da jemanden fälschlich, greift man (mit richterlicher Anordnung) massiv in seine Persönlichkeitsrechte ein.
Desweiteren ist es auch ein grosser Unterschied, ob man Massnahmen zur Verbrechensbekämpfung ergreift und hierzu versucht, Spuren zu sichern - oder ob man aber sozusagen als "Präventivmassnahme" eine Vorratsdatenspeicherung (z.B. in Form einer permanenten Gendatenbank der Gesamtbevölkerung) betreibt. Oder aber ob Daten an staatliche oder private Einrichtungen gehen. Das Einwohnermeldeamt gehen meine Daten schon etwas an, ein versandhaus dagegen oder eine Lottowerbestelle sicherlich NICHT.
Es gibt nicht umsonst Datenschutzexperten - und wem die Stichworte "TCPA" oder "Palladium" noch nichts sagen, den möchte ich gerne mal auf die letzten ct-Ausgaben aufmerksam machen. Das hat sicherlich weniger etwas mit dem Anfangsbeispiel dieses Threads zu tun, aber sehr wohl mit der daraus resultierenden Datenschutzproblematik.
Ich darf an dieser Stelle nochmal erwähnen, daß ich mit dem Screening an sich - auf gegebenen Anlass hin! - keine Probleme habe, aber ich dennoch finde, das die Datenschutzfrage durchaus nicht irrelevant ist.
Anderes Beispiel:
Was wäre denn zum Beispiel mit einer genaueren Genanalyse?
Ist ja auf viele Krankheiten hin auch durchaus möglich....wer würde denn wollen, daß die Krankenkasse in die man eintreten möchte, erfährt, daß man in etlichen Jahren zum Beispiel an Chorea Huntington erkranken wird? Niemand. Und das sind dann nunmal ganz andere Qualitäten als ein Fingerabdruck oder die Augenfarbe oder aber die Postanschrift.
Gruß,
Sebastian
Feuerblick
03.04.2003, 20:29
Weißt Du Seb, was ich an dieser Datenschutzsache nicht verstehe, ist das Absolute in dieser Diskussion:
Es ist eine Sache, den genetischen Fingerabdruck zu speichern und damit auf eine gewisse Art und Weise der Sicherheit in unserem Land zu dienen. Es ist eine ganz andere Sache, ob Krankenkassen sich daran bereichern wollen, daß sie den genauen genetischen Code der Kunden kennen und so sich die "Guten" raussuchen können. Das sind zwei Paar Schuhe. Ja, ich kenne das Argument, daß eine Sache die andere nach sich ziehen wird, aber da macht man sich´s wohl zu einfach.
Ich denke, man darf das nicht so als einen Mischmasch sehen. Im Prinzip sagst Du das ja schon selber! Ich wollte nur mal anmerken, daß die Datenschützer immer bei sinnvollen Dingen heulen, es sie aber überhaupt nicht interessiert, daß trotz Datenschutz viele Firmen Daten ihrer Kunden verkaufen (ich sag wieder nur "Telekom")!
Und genau wie Du denke ich, daß man einfach die Verhältnismäßigkeit sehen sollte. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man für Bagatelldelikte schwere Geschütze auffahren wird. Bei schweren Verbrechen hingegen sollte man sich die Möglichkeiten offen halten. Und wo ein Delikt aufhört und das Verbrechen anfängt, das sagt unser Strafgesetzbuch...
Hmmm, wahrscheinlich ist meine Bemerkung zum Datenschutz vorhin etwas falsch rübergekommen...Ich hoffe, daß ich das noch klären konnte :-blush
@1234556: Naja, ich sage, daß man Verstöße gegen bestehende Gesetze ahnden sollte. Ich hab aber nicht gesagt, daß diese Gesetze alle sinnig sind. Gegen Gesetze zu protestieren ist meiner Ansicht nach etwas anderes, als sie zu brechen. Und Begnadigung kann in Einzelfällen auch angezeigt sein. Aber ich kann nur begnadigen, wenn ich erst mal überführe, oder?
Feuerblick
Original geschrieben von Feuerblick
1)
Und genau wie Du denke ich, daß man einfach die Verhältnismäßigkeit sehen sollte.
2)
@1234556: Naja, ich sage, daß man Verstöße gegen bestehende Gesetze ahnden sollte. Ich hab aber nicht gesagt, daß diese Gesetze alle sinnig sind. Gegen Gesetze zu protestieren ist meiner Ansicht nach etwas anderes, als sie zu brechen
1) Genau, und diese sehe ich persönlich nicht gegeben wenn man den genetsichen Fingerabdruck bei Eigentumsdelikten als Beweismittel benutzen darf...
2)Was ist aber wenn die Proteste verboten werden, natürlich richterlich-rechtstaatlich und/oder mit demokratischen Parlamentsbeschluss, zahlreiche der Anti-Kriegsdemos heute und zu Zeiten von Vietnam waren illegal, wenn nun die Polizei so effektiv wäre, dass sie alle illegalen Aktionen hätte verhindern können, würde der "Kalte Krieg" vieleicht bis heute dauern...
Wenn die Polizei die möglichkeit hätte wirklich jede illegale Demonstration zu verhindern, dürften wir uns noch als demokratischer Rechtsstaat bezeichnen?
Feuerblick
03.04.2003, 21:26
1) Genau, und diese sehe ich persönlich nicht gegeben wenn man den genetsichen Fingerabdruck bei Eigentumsdelikten als Beweismittel benutzen darf...
Glaubst DU ernsthaft, daß das passieren wird??
Wenn die Polizei die möglichkeit hätte wirklich jede illegale Demonstration zu verhindern, dürften wir uns noch als demokratischer Rechtsstaat bezeichnen?
Ach, es ist also undemokratisch, Demos von Neonazis oder gewaltbereiten Gruppen zu verbieten?? *grusel*
Original geschrieben von Feuerblick
1)
Glaubst DU ernsthaft, daß das passieren wird??
2)
Ach, es ist also undemokratisch, Demos von Neonazis oder gewaltbereiten Gruppen zu verbieten?? *grusel*
1)
Bei einem Einbruch ist es schon passiert
2)
Manchmal schon...
Sebastian1
03.04.2003, 21:49
Ging es bei diesem Einbruch darum, daß ein Verdächtiger gezielt einzeln getestet wurde oder aber das auf eine bestehende Datenbank zugegriffen wurde oder aber das ein Screening von einer bestimmten Bevölkerungsschickt, sprich, ein Massentest durchgeführt wurde? Ich denke, auch hier soltle man unterscheiden, was "verhältnismäßig" ist.
Gruß,
Sebastian
Der thread entfernt sich meilenweit von der Speichelprobe!
Castor-Proteste: Es wäre mit konventionellen Mitteln kein Problem sämtliche Demonstranten (es sind ja meist nicht viele) festzunehmen, ihre Personalien festzuhalten und sie der Rechtssprechung zu übergeben. Dazu braucht es nicht im entferntesten eine Speichelprobe.
Trotzdem wird es so meist nicht getan! Die Polizei und Rechtssprechung sehen hier also klar von Massnahmen ab. Es handelt sich nicht um eine nicht-100%-ige Fahndung sondern um eine "kulante" Rechtssprechung.
Und mit diesem Beispiel fällt für mich die Argumentation von 1234556 in sich zusammen.
Die Demonstrationsfreiheit wird durch eine durchgehende Fahndung nicht beeinträchtigt. Zudem würde ich mir im Sinne der Wahrung der Demonstrationsrechte wünschen, dass gewalttätige Querulanten registriert und abgestraft würden. Solche gibt es immer wie mehr und sie untergraben die Demokratie.
Das Datenschutzargument (auch in Bezug auf Erkrankungen seb1) gilt bei der Speichelprobe deshalb nicht, weil die ausgewerteten DNA-Bereiche nur im nonsense-Bereich liegen. Es werden somit keine heiklen Daten registriert. Daher ist dies mit dem grossen Lauschangriff nicht zu vergleichen.
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