Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Massen-Gentests in der Strafverfolgung
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Original geschrieben von 1234556
Zu 1
Du scheinst unter einer selektiven Wahrnehmung zu leiden...
Mensch, 1234556 ! Tut mir aufrichtig leid, dass ich nicht immer alles mitbekomme.
Froschkönig
05.05.2003, 21:58
Sacht mal Leute....wird die Haarspalterei hier nich langsam albern ?
Sorry Frosch, du hast ja so was von recht. Konnt ich mir aber nicht verkneifen.
Froschkönig
05.05.2003, 22:16
Tja hobbes, ich meinte dabei nicht mal DEINEN letzten Kommentar, sondern das Thema im allgemeinen.....wenn man das Thema durchsieht, sind 1234556 und Du die beiden "Hauptdiskuteure" wenn Du so willst. Und in letzter Zeit dreht sich daß um rechtliche und ethische Spitzfindigkeiten.
Damit an sich habe ich noch nicht mal ein Problem, aber zunehmend werden irgendwelche Medien-Berichte herzitiert und da bin ICH persönlich immer sehr vorsichtig, da Zeitungen und Fernsehen dazu neigen, Meldungen zu bringen, die die Einschlatquoten ankurbeln.
Wenn also xy was von Vergewaltigung behauptet, ist das eher Medientauglich als die Erklärung von Z, wie es denn wirklich war. Unsere Gesellschaft ist dermaßen Mediengesteuert, daß man wirklich aufpassen muß. Siehe SARS, wir werden alle sterben :-D
Volle Beipflichtung @frosch.
Deshalb habe ich mein posting ja so formuliert: Was wäre wenn....
Denn mir geht es im eigentlich doch um das Prinzipielle.
Froschkönig
05.05.2003, 22:33
@hobbes : Dann geh ich mal wieder ein Kreuz innen Kalender machen. Wir sind einer Meinung :-D
So langsam hab ich daß Gefühl, daß unsere Meinungsverschiedenheiten auf Mißverständnissen beruhen......
:-)
Das muss ja gefeiert werden. :-top
Auf mehr gleiche Meinungen mit Frosch in der Zukunft !!
Gute Nacht
Original geschrieben von hobbes
1)
Ich glaube der Mörder hat nachher noch ein zweites Geständnis abgelegt und wird nun wohl auf dessen Beweislage verurteilt.
2)
Würde er hingegen aufgrund des "Ermittlungsfehlers" freigesprochen - trotz besseren Wissens - weil das Geständnis nicht verwertet werden darf; dann würde ich dies als höchst skandalös und skrupellos gegenüber den Angehörigen von Jakob beurteilen.
1)
Ich bin in den Fall nicht ganz so bewandert, deswegen möchte ich bitten sachliche Unrichtigkeiten zu entschuldiedgen, aber soweit mir bekannt, darf eben das zweite Geständniss, also jenes NACH der Folter gerade nicht verwendet werden, und auch alle anderen Beweismittel die NACH der Folter gesammelt werden, denn die Folter war ex definitionem UNRECHTmässig (vieleicht strafrei für die Polizisten aber dazu später), damit werden auch alle Beweismittel die in zeitlicher oder/und kausaler Folge der Folter ("Enie unnsaubere Methode bringt immer ein unsauberes Ergebniss" nach Mahatma Ghandi) gesamelt wurden ebenso un!recht!mässig und dürfen vom Gericht nicht berücksichtigt werden, die Anklage stützt sich praktisch einzig und alleine auf das Geständiss, welches der Mörder resp. der mutmassliche Mörder VOR seiner Folterung gegenüber einer Ermittlungsrichterin abgelegt hat, und steht damit auf SEHR hauchdünnem Eis.
2)
Sollten sich die Vorwürfe von Katharina auch nur erhärten, so ist der Zeitpunkt der Folter zum Zugriff des SEK zeitlich vorferlagert, was bedeutet dass u.U. ein juristischer Automatismuss in Gang tritt, bei dem unterstellt wird das erste Geständniss diente ausschlisslich dem Zweck Katharina vor der Vergewaltigung zu schützen. Damit wird sogar der gegen dem Mörder erwikte Haftbefehl nichtig, die Anklage darf sich auchschliesslich auf die Zeitpunkt des Zugriffs vorliegenden Erkenntisse stütze, und diese sind selbst wohl für einen Haftbefehl dürftig (glaub ich, weiss es aber nicht definitiv), von einer Veruteilung ganz zu schweigen.
3)
von mir persönlich
Ich möchte deswegen konkrett zu den Vergewaltigungsvorwürfen keinbe Stellung nehmen, da ich auf der einen Seite keine unbescholtenen SEK-Angehörigen vorverurteilen will, anderen Seite, wenn diese Vorwürfe zutreffen sind sie dermassen ungeherlich, dass ich es nicht wage das Opfer anzuzweifeln. Nun diese Vorwürfe kommen dem mutmasslichen Mörder sehr gelegen, da sie seine Verurteilung unter Umständen prakisch aussschliessen.
Im interesse der Übersich verschiebe ich al die beiträge ins richtge Forum
Original geschrieben von Alles wird gut
Ihr schweift schon wieder ab.........
Macht doch bitte einfach einen neuen Thread auf oder bittet Christian euch ein Juristische-Fachfragen-Forum zu eröffnen!
Ich find's jedenfalls echt mühsam, mich durch seitenlange Paragraphenschlachten zu lesen....
:-meinung
Original geschrieben von luckyblue
Ist der Thread hier irgendwie themengebunden?;-)
@1234556
Dass die Androhung der Folter der Folter selbst entspricht, kann man so sehen - auch auf der Grundlage des schon erwähnten Art. 104 ABs. 1 S. 2 GG.
Zu 3)
Hab's nachgelesen. Du hast natürlich Recht. War mir nicht richtig gegenwärtig.
Zu 4)
Stimmt auch, bloß war von entschuldigendem Notstand nie die Rede. Der sogenante "Rechtfertigende Notstand" schafft dagegen keinen Sonderstatus für Träger von Hoheitsrechten, ließe sich also prinzipiell schon auf diesen Fall anwenden.
cu
luckyblue
Original geschrieben von hobbes
Nun gut, also für mich (für den Nicht-Juristen) ist die Androhung von Folter und die durchgeführte Folter schon ein Unterschied. Zudem stellt sich die Frage, ob jemals die wirkliche Intention vorhanden war, auch zu foltern.
Aber wie dem auch sei. Die Diskussion an sich zeigt, dass sowohl Sachverhalt als auch Interpretation und Wertung strittig sind. Demnach liegt hier nicht eines von den vielen von 1234556 beschriebenen "Übergriffen" eines willkürlichen und unbedingt zu bändigenden Staates vor. Das Aufheben um den Fall zeigt eigentlich, dass die Kontrollmechanismen für staatliche Gewalt in Deutschland greifen.
"Das Aufheben um den Fall zeigt eigentlich, dass die Kontrollmechanismen für staatliche Gewalt in Deutschland greifen."
Original geschrieben von luckyblue
Wenn ich auch nicht den Standpunkt vertrete, dass alle Staatsgewalt willkürlich ist, muss ich hier trotzdem noch mal einwerfen, dass das "Aufheben um den Fall" erst aus der Recherche der Medien resultierte (in dem Fall war es wohl der Tagesspiegel). Wie die Berichte dokumentieren, hat Daschner sein rechtswidriges Ermittlungsprocedere unverzüglich der Staatsanwalt mitgeteilt. Die hat sich aber nicht weiter drum gekümmert - und die Ermittlungen erst aufgenommen, als der Fall in die Öffentlichkeit durchgesickert war. So gut ist es also um die Kontrollmechanismen der staatlichen Gewalt anscheinend auch nicht bestellt.
cu
luckyblue
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"Zudem stellt sich die Frage, ob jemals die wirkliche Intention vorhanden war, auch zu foltern."
Original geschrieben von luckyblue
Für mich nicht: Daschner hat sein ganzes Vorgehen säuberlich dokumentiert. U. a. ist in den Akten die Rede von "humanitäre Bedenken von XY zerstreuen" (Wortlaut in etwa). Außerdem hat er einen Arzt einfliegen lassen - oder zumindest dazu alles Nötige in die Wege geleitet -, der G. ein "Wahrheitsserum" spritzen sollte, und einen anderen, der sich auf dem Gebiet der spurenfreien Schmerzzufügung verdient gemacht hat.
Damit legt Daschner sowohl ein Erklärungsbewusstsein als auch einen Handlungswillen an den Tag. Mehr braucht es zu einer Willenserklärung im juristischen Sinne wohl nicht (glaube ich als Noch-nicht-Jurist);-)
cu
luckyblue
"Wenn ich auch nicht den Standpunkt vertrete, dass alle Staatsgewalt willkürlich ist, muss ich hier trotzdem noch mal einwerfen, dass das "Aufheben um den Fall" erst aus der Recherche der Medien resultierte (in dem Fall war es wohl der Tagesspiegel). Wie die Berichte dokumentieren, hat Daschner sein rechtswidriges Ermittlungsprocedere unverzüglich der Staatsanwalt mitgeteilt. Die hat sich aber nicht weiter drum gekümmert - und die Ermittlungen erst aufgenommen, als der Fall in die Öffentlichkeit durchgesickert war. So gut ist es also um die Kontrollmechanismen der staatlichen Gewalt anscheinend auch nicht bestellt.
cu
luckyblue "
Original geschrieben von hobbes
wieso? Presse und Öffentlichkeit sind in einer Demokratie wesentliche Bestandteile eines Kontrollmechanismus.
Original geschrieben von luckyblue
Richtig. Und deshalb hätte die ÖFfentlichkeit auch beizeiten in Kenntnis gesetzt werden müssen, und zwar aus freien Stücken via Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft. Wenn solche Vorgänge nur mehr oder minder zufällig an die Öffentlichkeit gelangen, ist es um die Transparenz des hoheitlichen Handelns schlecht bestellt.
cu
luckyblue
Was machst du hier eigentlich mit dem Zusammenschnipsel unserer postings? Ich glaube der Dialog war auch zuvor durchaus übersichtlich genug.
Da ich die Diskussion bisher nicht mitverfolgt habe, und auch nicht den Drang verspüre mich durch 35 Seiten durchzuwühlen nur kurz meine Meinung zu den Thema, ohne mehr als die erste Seite gelesen zu haben. Ich denke schon das ich die Probe abgeben würde, aber ein leicht komischer Beigeschmack würde denke ich schon dabei sein.
Original geschrieben von hobbes
Was machst du hier eigentlich mit dem Zusammenschnipsel unserer postings? Ich glaube der Dialog war auch zuvor durchaus übersichtlich genug. Gibt's nicht grade wieder Preise für die meisten Posts? :-D
Ich glaub da stand auch was von sinnvoll.
Original geschrieben von hobbes
Was machst du hier eigentlich mit dem Zusammenschnipsel unserer postings? Ich glaube der Dialog war auch zuvor durchaus übersichtlich genug.
Ich habe mich bei einem Posting verklickt und es statt in "Massengentest Strafverfolgung" in "Verschwörung Maus" geposte und ab das ging die Metzler-Diskusion im "falschen" Forum weiter, aber von "Zusammenschnipsel" kann keine Rede sein das Problem waren nur die Zitate der Zitate, sie werden nicht wiedergegeben, daher die manuele Korektur...
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