RS-USER-Claudi
22.03.2006, 11:18
hm. Ich weiß auch nicht, wie ich beim Anblick des Bildes gerade auf dieses Schriftstück gekommen bin...
Die Sterilisation des Weibes
(Quelle: Operative Gynäkologie, Jahr 1921):
Die Indikation zur operativen Sterilisation der Frau:
Wir möchten vorausschicken, dass die Operation nicht dazu dienen soll, liebebedürftigen Frauen den außerehelichen Sexualverkehr zu erleichtern, sondern dass sie ausschließlich für solche Fälle bestimmt ist, in denen der Arzt zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass eine erneute Schwängerung eine schwere Gesundheitsschädigung oder den Tod zur Folge haben könnte.
Vorbedingung ist außerdem die vollständige Übereinstimmung beider Ehegatten (wenn möglich schriftliche Erklärung des Ehegatten).
1. Indikation: Beckenverengerungen zweiten oder dritten Grades. Diese Indikation ist jedoch meistens angreifbar. Der Kaiserschnitt, die Symphysektomie, die Hebosteotomie stellen heute Eingriffe dar, die bei der sonst gesunden Frau so ungefährlich sind, dass eine Frau, wenn sie sich schwängern lässt, diese Operation nicht ohne weiteres ablehnen, und dass sie sich nicht deswegen einer erneuten Schwangerschaft durch Tubensterilisation entziehen darf (!!!)
2. Indikation: Ist durch ungenügende Ernährung, mangelhafte Blutbildung infolge rasch aufeinander folgender Geburten eine starke Gewichtsabnahme eingetreten, sind infolge der vielen Geburten schwere neurasthenische Erschöpfungszustände bemerkbar, wie ihnen besonders bei Frauen der unbemittelten arbeitenden Klasse begegnen, so ist in diesen Fällen, wenn mehrere lebende Kinder schon vorhanden sind, die Indikation zur Sterilisation gegeben.
Jeder Operateur wird sich eher zur Tubensterilisation entschließen, wenn es sich um eine total erschöpfte Arbeitersfrau mit 6 - 10 lebenden Kindern handelt
3. Indikation: Nervenkrankheiten wie schwere Psychosen, zumal wenn während der Schwangerschaft die Neigung zu Selbstmordversuchen stark ausgeprägt ist.
4. Eugenetische Indikationen: Idiotie, einzelne Psychosen, manisch-depressives Irresein, Epilepsie, etc.
5 Indikation: Schwere Erkrankungen, die durch eine Schwangerschaft oder Geburt nachweislich so verschlimmert werden, dass die Mutter in Lebensgefahr gerät. (Herzerkrankungen, Lungen-Tb)
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Tja. Da bin ich doch heilfroh in der heutigen Zeit zu leben, wo die Selbstbestimmung der Frau zumindest teilweise Beachtung findet. :grins:
Die Sterilisation des Weibes
(Quelle: Operative Gynäkologie, Jahr 1921):
Die Indikation zur operativen Sterilisation der Frau:
Wir möchten vorausschicken, dass die Operation nicht dazu dienen soll, liebebedürftigen Frauen den außerehelichen Sexualverkehr zu erleichtern, sondern dass sie ausschließlich für solche Fälle bestimmt ist, in denen der Arzt zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass eine erneute Schwängerung eine schwere Gesundheitsschädigung oder den Tod zur Folge haben könnte.
Vorbedingung ist außerdem die vollständige Übereinstimmung beider Ehegatten (wenn möglich schriftliche Erklärung des Ehegatten).
1. Indikation: Beckenverengerungen zweiten oder dritten Grades. Diese Indikation ist jedoch meistens angreifbar. Der Kaiserschnitt, die Symphysektomie, die Hebosteotomie stellen heute Eingriffe dar, die bei der sonst gesunden Frau so ungefährlich sind, dass eine Frau, wenn sie sich schwängern lässt, diese Operation nicht ohne weiteres ablehnen, und dass sie sich nicht deswegen einer erneuten Schwangerschaft durch Tubensterilisation entziehen darf (!!!)
2. Indikation: Ist durch ungenügende Ernährung, mangelhafte Blutbildung infolge rasch aufeinander folgender Geburten eine starke Gewichtsabnahme eingetreten, sind infolge der vielen Geburten schwere neurasthenische Erschöpfungszustände bemerkbar, wie ihnen besonders bei Frauen der unbemittelten arbeitenden Klasse begegnen, so ist in diesen Fällen, wenn mehrere lebende Kinder schon vorhanden sind, die Indikation zur Sterilisation gegeben.
Jeder Operateur wird sich eher zur Tubensterilisation entschließen, wenn es sich um eine total erschöpfte Arbeitersfrau mit 6 - 10 lebenden Kindern handelt
3. Indikation: Nervenkrankheiten wie schwere Psychosen, zumal wenn während der Schwangerschaft die Neigung zu Selbstmordversuchen stark ausgeprägt ist.
4. Eugenetische Indikationen: Idiotie, einzelne Psychosen, manisch-depressives Irresein, Epilepsie, etc.
5 Indikation: Schwere Erkrankungen, die durch eine Schwangerschaft oder Geburt nachweislich so verschlimmert werden, dass die Mutter in Lebensgefahr gerät. (Herzerkrankungen, Lungen-Tb)
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Tja. Da bin ich doch heilfroh in der heutigen Zeit zu leben, wo die Selbstbestimmung der Frau zumindest teilweise Beachtung findet. :grins: