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RS-USER-Häuptling weiße Wolke
06.07.2009, 12:30
??? Bei uns herrscht überall Notarztmangel und Ihr könnt es Euch leisten, einen Notarzt auf den KTW zu packen... :confused: :confused: :confused:
Wo kommst Du noch gleich her?
Darf der überhaupt noch auf den KTW? Was passiert eigentlich mit RD-Qualifikationen nach der Approbation?
Ohne ne Quelle nennen zu können: Mir wurde seitens eines "Rechtgelehrten" mal erklärt: Gemäß Standesrecht ist es dem approbierten Arzt verboten ärztliche Hilfs/Assistenzberufe auszuüben da er einen massiven Interessenkonflikt erleiden kann.
Daher dürfe ein Arzt eben nur als Arzt auftreten, nicht aber als RA/RS.
In Bayern ist es zusätzlich so, dass der arztbegleitete Patiententransport primär mal dem öffentlich rechtlichen Rettungsdienst und dem dafür vom Rettungszweckverband beauftragten Ärzte obliegt. (Ausnahme nur Ärzte die vom aufnehmenden oder abgebenden KH gestellt werden) (Stichwort Verlegearzt/Verlegearztfahrzeug). Damit darf z.B. ein Arzt in einem privatrechtlichen KTW nicht beifahren.
Ebenso schreiben ja die meisten RDGs den RA als Beifahrer/"den Patienten betreuenden" vor.
In Bayern wird das meist über den "geeigneten Fahrer" gelöst: Der Arzt ist dann halt wirklich nur "der geeignete Fahrer".
(Wir haben bis heute Ärzte die durchaus mal ne normale RTW Schicht fahren, eher "um der alten Zeiten" willen als dem Geld wegen)
RDPfleger
06.07.2009, 16:30
Wir hatten diesbezüglich auch schonmal eine Diskussion hier bei Rippenspreizer. Ist auch noch gar nicht solange her. Trotz stundenplangen malträtierens der Forumssuche habe ich das Thema leider (noch) nicht wieder gefunden.
Wenn jemand das Thema findet würde ich mich über eine kurze Nachricht mit Link freuen. Würde dort gerne etwas nachlesen.
Ich glaube nämlich mich zu erinnern, dass dort sogar etwas stand, dass evtl. Krankenpflege/RA/etc-Examina ihre Wirkung verlieren wenn man als Arzt approbiert ist. Ziel war es eine Ausnutzung der angehenden Ärzte als Krankenpfleger o.ä. zu vermeiden, sprich diese erstmal in der Pflege anzustellen mit Aussicht auf ne Arztstelle oder so.
Aber dort stand zusätzlich auch noch etwas ähnliches wie es auch hier zu finden ist: http://forum.doccheck.com/viewtopic.php?t=60366 (externer Link).
Zitat aus obengenanntem Forum - Posting vom 26.03.08, 00:29 Uhr des Nutzers FPietsch :
Re: Darf man als Arzt in der Pflege tätig sein?
Hallo,
Im folgenden eine Antwort, die ich von einem Kollegen auf die Frage, ob die Zeit bis zum Fachkundenachweis Notfallmedizin als RS oder RA überbrückt werden kann, erhalten habe (Hintergrund: als normaler Arzt darf man nicht im Rettungsdienst fahren, sondern nur als Notarzt).
Hier eine Stellungnahme der Bezirksärztekammer Südwürttemberg. Ich denke, dass dies durchaus auch auf die Frage, ob man in der Pflege arbeiten darf, übertragbar ist.
Gruss
F. Pietsch
Sehr geehrter Herr XXXX,
auf Ihre Fragen in Ihrer E-Mail vom XXXXXX zu einer Tätigkeit im
Rettungsdienst nach Abschluss des Medizinstudiums antworten wir Ihnen gerne
wie folgt:
Der approbierte Arzt ist grundsätzlich berechtigt, eine Tätigkeit als
Rettungssanitäter oder Rettungsassistent zu übernehmen. Die gesetzlichen
Regelungen zum Ausbildungsberuf des Rettungsassistenten bzw. der Tätigkeit
als Rettungssanitäter stehen dem nicht entgegen.
Die Anforderungen an den staatlichen Ausbildungsberuf des
Rettungsassistenten sind im Rettungsassistentengesetz vom 10.07.1989
niedergelegt. Die Tätigkeit als Rettungssanitäter erfolgt nach den vom
Bund-Länder-Aussschuss „Rettungswesen“ am 20. September 1977 beschlossenen
„Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“
(520-Stunden-Programm) und erfordert eine erfolgreich abgeschlossene
Ausbildung zum Rettungssanitäter. Der Sorgfaltsstandard, der von einem
approbierten Arzt gefordert wird, geht weit über den des Rettungssanitäters
und auch über den des Rettungsassistenten hinaus. Denn vom approbierten Arzt
wird verlangt, dass er Patienten, die er behandelt, nach dem
Sorgfaltsstandard der aktuellen medizinischen Wissenschaft und Kunst
versorgt. Sobald der Medizinstudent also sein Studium beendet hat und die
Approbation als Arzt erhalten hat, ist er verpflichtet, einem Verunfallten
die nach dem medizinischen Standard erforderliche Hilfe zu erbringen. Diese
Hilfe ist dem approbierten Arzt auch zumutbar. Hilft er nicht wie ein Arzt,
kann der im Rettungsdienst (als Rettungssanitäter oder Rettungsassistent)
eingesetzte Arzt nach Auffassung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gemäß § 323 c StGB, dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, bestraft
werden.
Diesem Dilemma kann der approbierte Arzt, der im Rettungsdienst als
Rettungsassistent oder Rettungssanitäter eingesetzt wird, nur dadurch
umgehen, dass er seine Approbation als Arzt zurückgibt.
Arbeitsrechtlich und ehrenamtsrechtlich ergibt sich noch ein weiteres
Problem. Wenn der approbierte Arzt als Rettungssanitäter oder als
Rettungsassistent arbeitet, wünscht der Arbeitersamariterbund oder eine
andere Rettungsdienstorganisation nur den Sorgfaltsmaßstab eines
Rettungsassistenten bzw. Rettungssanitäters. Wenn der Arzt aber, was er als
Arzt muss, über diesen Sorgfaltsmaßstab hinausgeht und den eines Arztes
erbringt, haftet dafür die Hilfsorganisation im Rettungsdienst nicht. Der
Arzt haftet damit allein in vollem Umfang. Gegen diese Haftpflicht muss er
sich unbedingt versichern.
Aus den vorgenannten Gründen heraus hat die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg schon mehrfach staatlich anerkannten Rettungsassistenten oder
Rettungssanitätern, die eine Erlaubnis zur Tätigkeit als AiP oder eine
Approbation als Arzt erhalten hatten, empfohlen, sich entweder für die
Tätigkeit als AiP/approbierter Arzt zu entscheiden oder als
Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter tätig zu werden. Diese Empfehlung
ergeht auch weiterhin.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg weiß, dass die Sanitätsorganisationen
ständig nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen, insbesondere im
Rettungsdienst. Wenn Sie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde am
Menschen haben, sollten Sie, Herr XXXXX, daher versuchen, so schnell wie
möglich die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin zu erwerben. Dann können Sie
als Arzt mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin dem ASB zur Verfügung
stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Kiesecker
Stellv. Geschäftsführerin
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel.: (07121) 917-413
Fax: (07121) 917-400
Schöne Grüße,
RDPfleger
Schwester Rabiata
06.07.2009, 18:07
Heute heimgekommen, lag ein Paketschein auf der Treppe.
Angekreuzt war: laut Vollmacht hinterlegt.
Soweit so gut - nur hab ich nie diesem Paketdienst eine Vollmacht für irgendetwas gegeben.
Also - im Haus rumgefragt, bei den Nachbarn - nix.
Paketdienst angerufen, Paketnummer durchgegeben.
Ja, das Paket wäre ausgeliefert worden.
Aber an wen? Keine Ahnung.
Ich solle mal ums Haus herum schauen und wenn ich nichts finde mit dem Versender des Paketes Kontakt aufnehmen, der könne dann einen Nachforschungsauftrag stellen.
Okay.
Meine Frage: Und wer ist nun der Absender?
Antwort: Das dürfen wie Ihnen nicht sagen - Datenschutz!
*kopfschüttelnd*
Rabiata
RS-USER-Hoffi
06.07.2009, 18:29
Das passiert halt wenn man mit Billigheimern wie Herpes oder ähnlichem versendet.
Schwester Rabiata
06.07.2009, 20:30
Das passiert halt wenn man mit Billigheimern wie Herpes oder ähnlichem versendet.
DPD??
Aber so tolle Formulare hat sonst keiner :grins:
RS-USER-Küchenhexe
06.07.2009, 20:31
??? Bei uns herrscht überall Notarztmangel und Ihr könnt es Euch leisten, einen Notarzt auf den KTW zu packen... :confused: :confused: :confused:
Tja, in seiner knappen Freizeit meldet er sich wie jeder andere in der Bereitschaft auf Dienste... der geht auch mal für 'nen Sanitätshelfer Streife (und dafür lieben wir ihn :))! NEF fährt er ja eh dauernd.:grins:
Zur Rechtsfrage: Wir haben das lange überlegt und auch einiges an Nachforschungen angestellt sowie mit den vor Ort tätigen Leuten und Organisationen geredet (das hilft!). Sein RS (später RA) wird von der Approbation wohl nicht außer Kraft gesetzt. Problematisch sind eher 2 andere Sachen:
1. Der Patient hat das Recht, bestmöglich versogt zu werden
2. Wenn wegen des Einsatzes eines "zusätzlichen" NA der "Regel"-NA einer anderen HiOrg nicht eingesetzt wird, dann bedeutet das für die andere HiOrg einen Verlust; das wäre also quasi "Piraterie" (und dann kann man sich natürlich zu Recht beschweren).
Unsere Regelung sieht also aus wie folgt...
zu 1.: Meistens (eigentlich immer) besteht das Team aus unserem NA und mir. Nicht nur, weil wir gut zusammenarbeiten und eine sehr ähnliche Dienstauffassung teilen, sondern auch, weil sich unsere Qualifikationen gut ergänzen. Natürlich kann Thilo eine Menge mehr als ich, aber auch ich habe ein paar "Eigenheiten"... Wenn wir also z.B. einen Patienten mit einer Wunde unter VAC-Therapie fahren (ich bin zertifizierte Wundassistentin), oder eine psychiatrische Patientin (ich bin KIT-H), dann begleite u.U. im Interesse des Patienten eher ich - wenn eine ärztliche Therapie nicht vordringlich ist, natürlich. Hier schien im Angesicht der Tatsache, daß die Patientin auf unbekannte Männer unruhig reagierte und während der (längeren) Fahrt Handlungen im Intimbereich (Wechsel der Vorlage) notwendig werden könnten, eine Begleitung durch mich eher geraten (war im Endeffekt auch schlauer...). Sollte sich die Lage während eines Transportes plötzlich dramatisch ändern: wir nutzen in der Regel unseren Ersatz-RTW als KTW. Damit müssen wir nicht mit "Durchreiche" leben, sondern haben eine komfortable kleine Tür. Anhalten, Fahrerwechsel und wieder auf die Strecke schaffen wir in 30 s...:)
zu 2.: Wir rücken primär als KTW aus. Wenn wir feststellen, daß wir einen NA benötigen, fordern wir ein NEF nach. Bis zum Eintreffen des NEF führt der "KTW-eigene" NA die ärztlichen Maßnahmen durch und ist dabei über die HiOrg versichert. Ausnahme: die Leitstelle stellt fest, daß die "Regel-NÄ" bereits anderswo gebunden sind und gibt uns quasi "frei". Oder fordert uns wegen eines Engpasses bereits als "Ersatz-NEF" an.
Hat sich auch schon bewährt... 2 Notärzte für unsere klene Stadt sind halt etwas wenig. Und wenn man als "KTW sofort" zu einem akuten Abdomen geschickt wird, dann weiß man: es kann alles sein, und RTWs sind gerade auch knapp. :grins:
RS-USER-Hoffi
06.07.2009, 23:05
DPD??
Aber so tolle Formulare hat sonst keiner :grins:
zähle ich zu den Billigheimern. Wer Qualität will sollte eben auch dafür zahlen.
Schwester Rabiata
07.07.2009, 03:58
zähle ich zu den Billigheimern. Wer Qualität will sollte eben auch dafür zahlen.
Ich werds den Versendern ausrichten :rolleyes:
Ganz ehrlich? Die schlechtesten Erfahrungen hab ich mit dem "nicht Billigheimer" DHL gemacht... Das reichte von Urkundenfälschung ("sie habe Paket entgegen genommen" große Unterschrift!") bis zu Beleidigung.
Ebenso hab ich mich dran gewöhnt, dass meine Päckchen immer irgendwo abgegeben werden weil ich angeblich nicht angetroffen wurde (ja ne, war ja auch bloss den ganzen Tag da und ab 8 Uhr wach) und das sowas wie Benachrichtigungskarten scheinbar nicht mehr existieren. (Heißt auf gut deutsch: das gesamte Haus abklappern)
Servicebeschwerden werden mit fadenscheinigen Ausreden ("Subunternehmer" ist meine Lieblingsausrede) abgetan.
(Ebenso konnte mir noch keiner erklären warum nicht ausgelieferte Pakete nicht etwa zu einem der 5 großen Postcenter in meiner Umgebung sondern zu einer kleineren, weit entfernten Fialle geliefert werden.. Ach ja: ÖPNV nicht vorhanden, Parken unmöglich)
DPD und GLS sind zwar auch schlimm, aber die Ebene die die Post mittlerweile hat ist schon außergewöhnlich.
Brauchbar war für mich bis jetzt nur Hermes (weitgehend), wirklich gut UPS..Aber die kosten halt auch ihr Geld.
Hat schon einer Paket-Station erfahrungen ?
RS-USER-Hoffi
07.07.2009, 10:15
Also bei mir ist es so, dass Hermes, GLS und DPD gerne mal die Pakete einfach so in den Hauseingang stellen, selbst unterschreiben und dann abhauen. Häufig sind die Pakete dann verschwunden.
DHL liefert an die Poststelle, da sind die Pakete sicher und es findet kein Schwund statt, UPS hat die Fahrer so gut ausgebildet, dass diese auch "komplizierte" Adresssysteme verstehen.
Packstationen sind ebenfalls eine tolle Sache.
RS-USER-Brummel
07.07.2009, 12:25
Ja ich habe Packstationserfahrung. Tolles Ding, öffnungszeiten 24/7 seltenst anstehen, wenn man angemeldet ist (also die Packete nicht nur weil nicht angetroffen da abgestellt werden) gibts ne SMS wenn die Lieferung da ist.
Wie sieht das mit evtl. Kosten für die Registrierung aus ? Scheint ne echte Alternative zu sein...
RS-USER-Hoffi
07.07.2009, 13:23
www.packstation.de
RS-USER-Brummel
07.07.2009, 13:39
Ist kostenlos, nur etwas Aufwand für die Anmeldung halt. Dann kannst du dir Deutschlandweit auf jede Packstation etwas schicken lassen (also wenn du mal unterwegs/im Urlaub bist auch ganz interessant).
Das hatte ich auch schon begriffen, ich war mir nur nicht sicher ob die Registrierung was kostet...
RS-USER-Küchenhexe
07.07.2009, 21:52
BTT:
Chefin (insgesamt leider schlecht gelaunt in letzter Zeit :( ) läuft mit einer Großpackung Haribo Colorado durch den Raum und bietet u.a. dem Enkelkind einer Pat. was zum Naschen an. Neidische Blicke im Wartezimmer.
Chefin: "Will etwa noch jemand was Süßes?"
Meine vorherige Patientin: " Naja, ich darf ja nicht, ich bin ja Diabetiker... jetztlaufenSiedochnichtwegmitderSchachtel! *grabsch*
"Seit Tagen hab ich kein Auto und kann mir nichts Süßes kaufen... und dann sowas!"
(hat mir schon die ganze Behandlung über vorgejault, daß mangels Auto kein Süßkram im Haus ist. Ach, die Arme!:grins:)
RS-USER-Küchenhexe
08.07.2009, 15:12
Eine meiner Lieblingspatientinnen heute, eine knuffige alte Dame ostpreußischer Herkunft:
"Nein, Herzerl, ich hab keine Schmerzen, es tut nur weh..."
RS-USER-Pumukel001
09.07.2009, 12:28
Küchenhexe ist deine Chefin Schwanger
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