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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozeßbeginn nach Zwischenfall in "Schönheitsklinik"



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Relaxometrie
15.08.2012, 19:08
Meine 10 Euro sagen: Die einzige, die in diesem Fall belangt werden wird, ist die Studentin. Und zwar wegen grober Fahrlässigkeit.
Wohl dem, der einen komplexen Fall beurteilen zu können meint, obwohl er ihn nur aus schlechten Zeitungsartikeln kennt :-notify



Die Anweisung lautete doch ganz klar, bei allen Unklarheiten zuerst den Arzt anzurufen.
Wo steht das?

Michael72
15.08.2012, 19:14
Außerdem: bei einer ungelernten Hilfskraft müssen ja nicht unbedingt Zweifel aufkommen, wenn die Anweisung lautet: Infusion aus OP. Eine Studentin im 10. Semester kann sicherlich auch als eine völlig ungelernte Kraft gelten (sie wurde ja sicherlich auch als eine solche bezahlt). Man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass jeder Student die Gepflogenheiten rund um eine OP kennt.. vielleicht hat sie bisher nur auf einer Patho famuliert, oder noch überhaupt nicht. Wenn die Infusion noch nichtmal beschriftet war, siehts böse aus für den Anä. und die Klinik.

Die Studentin wird - wenn überhaupt - die mildeste Strafe bekommen. Wurde ja noch nichtmal Anklage erhoben. Dass die Klinik u. der Anästhesist ohne Strafe bzw. Schadenersatzpflicht davonkommen - NO Waaayy.

Ist Dir der Terminus "Übernahmeverschulden" ein Begriff?

Michael72
15.08.2012, 19:15
Wohl dem, der einen komplexen Fall beurteilen zu können meint, obwohl er ihn nur aus schlechten Zeitungsartikeln kennt :-notify

Da wir vermutlich beide ähnlich gut zur Beurteilung des Falls qualifiziert sind, erschließt sich mir nicht, warum meine Ansicht weniger schlüssig als Deine sein soll.

Hellequin
15.08.2012, 19:16
Meine 10 Euro sagen: Die einzige, die in diesem Fall belangt werden wird, ist die Studentin. Und zwar wegen grober Fahrlässigkeit. Die Anweisung lautete doch ganz klar, bei allen Unklarheiten zuerst den Arzt anzurufen. Dieser Anweisung hat sie sich widersetzt und deshalb kam es zum Schaden.
Mööp, das ist ein Zivilverfahren, kein Strafprozeß. D.h. die Angehörigen als Kläger auf der einen und die Klinik bzw. deren Versicherung als Beklagte auf der anderen Seite.

Skalpella
15.08.2012, 19:17
Ich sehe auf jeden Fall ein Organisationsverschulden der Klinik. Das ist doch Personalpolitik auf Schwarzwaldklinkniveau! Christa studiert Medizin, aber nicht ganz fertig - und arbeitet dann als Schwester Christa in der Klinik. Ich hielte selbst einen Berufsanfänger z.B. der Krankenpflege in dieser Position für ungeeignet (anders wäre ein ATA). Die Klinik muss doch in OP-nahen Bereichen jemanden einsetzen der wenigsten etwas Anästhesieerfahrung hat!
Für jeden Anästhesieerfahrenen unter uns ist völlig klar, was Restinfusion aus dem OP bedeutet: "Die noch hängende Infusion läuft noch rein." Die hier anwesende Studentin ging wohl in den OP, um noch nach Restinfusion zu suchen! Das ist grob falsch und kann nur durch einen völlig unerfahrenen Mitarbeiter so passieren. Das ist der Grund, warum es in richtigen Krankenhäusern Einarbeitungskonzepte für die einzelnen Abteilungen gibt. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage hier in der Post-Op-Betreuung ein Laie eingesetzt wird, sollen die mal begründen! Wenn ich nun auch noch höre, dass es sich bei der OP um einen komplexen Achtstundeneingriff gehandelt hat- man fragt sich, ob die noch alle Tassen im Schrank haben.

Relaxometrie
15.08.2012, 19:17
Ist Dir der Terminus "Übernahmeverschulden" ein Begriff?
Ist Dir der Terminus "Organisationsverschulden" ein Begriff? Eine Klinik, in der stundenlange Operationen durchgeführt werden, die betreffenden Patienten dann aber nur durch nicht-examiniertes Personal betreuen lässt, hat größere Probleme, als Du sie mit dem Begriff des Übernahmeverschuldens zu erklären versuchst.

Meridion
15.08.2012, 19:37
Also ich persönlich hab keine Ahnung wie Propofol aussieht, und hatte das auch nie (gut, jetzt weiss ich dass es milchig ist, danke dafür ;)), und seh auch nicht so ganz ein warum das mit "allgemeinem 10. Semesterwissen" zu tun hat... Im 10. Semester wusste ich grad mal wie man ne Viggo legt und Blut abnimmt. Das wars dann aber.

Eins aber ist sicher: Wenn ich als Student von einem Arzt angewiesen worden wäre (auch wenn diese Anweisung mündlich und als "Restinfusion aus OP" schriftlich erfolgt wäre) hätt ich das auch gemacht. Aber - wenns wirklich so war - ne unbeschriftete Infusion irgendwo rumliegen zu lassen und dann gegenüber ner Studentin nicht klar zu machen, was genau wie zu tun ist und ihr iiiirgendeine schwammige Anweisung zu geben, ist gröbst fahrlässig.

Klar, da liegt auch ein Übernahmeverschulden vor, richtig wäre gewesen unbeschriftete Medikation zu verwerfen und den Dienst anzurufen. Aber meiner völlig-unjuristischen Ansicht gemäß seh da die Hauptschuld beim Kollegen, der einfach schlampig gearbeitet hat.

M

Meridion
15.08.2012, 19:46
doppelpost

Moorhühnchen
15.08.2012, 19:48
Und genau deswegen bin ich sehr gespannt, wie der Prozeß ausgeht! :-)

Bin auch eher der Meinung, daß der Studentin wahrscheinlich nicht die Hauptschuld aufgebürdet wird.
Allein schon die Herstellung dieser (meiner Meinung nach) mysteriösen Propofol-Mischung stellt irgendwie den Tatbestand der Fahrlässigkeit dar - das wäre ja genauso wie wenn ich eine Ampulle Arterenol in die Infusion spritze, dies meinem ablösenden Kollegen nicht mitteile und er dann die Infusion mal vollepulle aufdreht und sich über die Folgen wundert! :-?

Moorhühnchen
15.08.2012, 19:57
Die technische Ausrüstung der OP - Räume entspricht neuestem Standard. Narkose- und Überwachungsgeräte sind selbstverständlich.

Ein erfahrenes Anästhesieteam steht unseren Patienten zur Verfügung. Zum Einsatz kommen modernste computergesteuerte Narkoseverfahren unter Verzicht auf volatile Anästhetika (so genannten „Dämmerschlaf“). Auch weitere spezielle Narkoseverfahren sind möglich.

Chefarzt Herr Dr. med. Klaus Niermann ist Facharzt für PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE mit langjähriger Berufserfahrung. In den letzten Jahren hat er erfolgreich eine Privatklinik im Süden von Deutschland geführt.

Das Personal ist sehr sorgsam ausgewählt und garantiert eine optimale Betreuung in freundlicher Atmosphäre rund um die Uhr.
Allein diese Sätze lassen mir einen kalten Schauer über den Rücken laufen!!
Von einem "Dämmerschlaf" erzählen mir bei der Prämed in letzter Zeit immer wieder Patienten, die meinen, dies wäre eine "Vollnarkose light ohne Risiken".... :-nix

epeline
15.08.2012, 19:59
kleine info zu der glucose-lösung: in dem entsprechenden fernsehbericht hieß es, die patientin habe schon vor dem zwischenfall etwas gegessen. wozu soll dann jemand glucose anordnen?

und in dem bericht hieß es auch, dass die studentin wohl tatsächlich die einzige nachtwache war.

Moorhühnchen
15.08.2012, 20:02
und in dem bericht hieß es auch, dass die studentin wohl tatsächlich die einzige nachtwache war.Na, wer möchte diese Stelle haben?

Krankenschwestern/ -pfleger (m/w) für den Nachtdienst / Nachtwache

in Teilzeit und auf 400€ Basis

Als Krankenschwester / -pfleger im Nachtdienst betreuen Sie unsere stationären Patienten nach Operationen. Zu Ihren Aufgaben gehören allgemeine pflegerische Tätigkeiten, die in der Nacht notwendig sein können (z.B. korrektes Lagern, Wechseln der Bettwäsche, Versorgen von Wunden, Messen von Vitalfunktionen) wie auch die Betreuung und Beobachtung von Patienten nach ärztlichen Vorgaben und die Umsetzung von ärztlichen Anweisungen. Sie dokumentieren Pflegemaßnahmen, Messwerte und Beobachtungen auf dem Krankenblatt oder Patientenbogen und übergeben die Dokumentation an den Frühdienst. Der Einsatz erfolgt nach individueller Absprache und Verfügbarkeit. Der Einsatz erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf und Verfügbarkeit ist auch ein zeitweiser Einsatz am Tag denkbar.

Sie verfügen über eine Ausbildung als examinierte/-r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und haben Erfahrung im Nachtdienst. Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und schätzen ein harmonisches Arbeitsumfeld ebenso, wie eine menschliche Patientenbetreuung jenseits der Hektik eines Massenbetriebes. Darüber hinaus zeichnen Sie sich durch Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit und Engagement aus und haben Interesse an einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit.
Immerhin suchen sie hier ausdrücklich examinierte Pfleger....

Colourful
15.08.2012, 20:03
Ich glaube Colourful meinte, dass bei jeder OP ein generelles Risiko besteht, welches gegenüber den Nutzen abgewogen werden muss. Der "Nutzen" von "unnötigen" Schönheitsops darf angezweifelt werden, das Risiko besteht immer.

Richtig! Danke!

Relaxometrie
15.08.2012, 20:12
Durch Moorhühnchens Posting bin ich drauf gestoßen:

O-Ton auf der Homepage der Klinik:
"Ein erfahrenes Anästhesieteam steht unseren Patienten zur Verfügung. Zum Einsatz kommen modernste computergesteuerte Narkoseverfahren unter Verzicht auf volatile Anästhetika (so genannten „Dämmerschlaf“). Auch weitere spezielle Narkoseverfahren sind möglich."

Da muß man sich doch fragen, was der Hinweis soll, daß man auf volatile Anästhetika verzichtet :-nix
Unter Beachtung der Kontraindikationen (PONV, Muskelerkrankungen) ist gegen volatile Anästhetika doch gar nichts einzuwenden.
Und was sollen "computergesteuerte Narkoseverfahren" sein? Sind damit Perfusoren mit TCI-Programmierung gemeint?

Moorhühnchen
15.08.2012, 20:21
Hab ich mich auch schon gefragt....

Unter diesem fachlich besonders gut recherchierten Link (http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Im-Wachkoma-nach-Schoenheits-OP-Das-Minutenprotokoll-_arid,406832.html) (Vorsicht, Ironie) gibt es noch ein Minutenprotokoll des Vorgangs.

Und sorry, mittlerweile paßt das Thema eigentlich eher in die Fachsimpelei oder OT. :-sleppy

ehem-user-19-08-2021-1408
15.08.2012, 22:42
Irgendwo stand ja auch, dass der Facharzt der Anästhesie die Studentin für jemand anderes verwechselt hatte...
Wahrscheinlich hätte er sicher genauer alles erklärt, wenn er wüsste: Studentin auf 400€ Basis

EDIT: Hier gehts ja zivilrechtlich um Klinik gg Familie der Patientin
Die Ursache des ganzen ist doch, dass 1 Student alleine in der Klinik ist....

ob da was beschriftet war oder nicht, schwammig protokolliert wurde etc ist doch da schon egal. Ich sehe schwarz für die Klinik und rot für deren Bilanzen.

onmiter
15.08.2012, 22:50
"Wiederbelebungsversuche unter telefonischer Anleitung der Rettungsleitstelle haben keinen Erfolg. Laut Klageschrift hatte die Medizinstudentin keine notfallmedizinischen Kenntnisse."

meiner Meinung nach sollte man im 10. Semester wissen:

1) was ne REA ist und wie man zumindest BLS ausführt (ALS sollte allerdings Standard sein) UND
2) dass Propofol weiß-milchig ist (Standard aus Pharma, Spez Pharma, Anästhesie; das sollte man doch 20mal gehört haben, zumindest wenn man Pflichtvorlesungen hat oder die Klausuren nicht immer nur Altfragen sind....)

bin gespannt wie das ausgeht. die Studentin tut mir wirklich leid. sowas wird aber sicherlich immer wieder mal vorkommen auch in der zukunft. man kann nur hoffen davon verschont zu bleiben, passieren kann sowas ziemlich schnell...

epeline
15.08.2012, 22:57
ist es denn wirklich relevant, was "man im 10. semester wissen sollte"? oder zählt sie tatsächlich als ungelernte hilfskraft?
und, da ja ausdrücklich examinierte in der stellenausschreibung verlangt werden (erst seit dem vorfall?), wer weiß, ob sie nicht eine ehemalige schwester ist???

Kackbratze
15.08.2012, 23:00
Man kann auch im 10. Semester immernoch in der Vorklinik am Terminologiekurs hängen und den Rest geschoben haben...

Stiles
15.08.2012, 23:41
Ich finde ganz spannend, wie der Gutachter lt. einem der Artikel die Sache mit der Aufklärung sieht: Geworben wird ja u.a. mit einem "erfahrenen Anästhesieteam" etc. (immer noch lt. Homepage). Das wurde sicher auch der Patientin so erklärt im Aufklärungsgespräch. Hätte sie gewusst, dass nachts eine Studentin die einzige (!!) weitere Person im Haus ist, hätte sie ggf. nicht in den Eingriff eingewilligt. Und der Gasmann arbeitet da auch nur stundenweise. Ergo keine gültige Einwilligung - gesamte OP fällt unter Körperverletzung.

Auch interessant: Laut Homepage sind alle Ärzte im Haus Fachärzte für Plastische Chirurgie. Laut Zeitung ist aber der Chefarzt der einzige Operateur. Hmmm. Also auch einziger Arzt??