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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozeßbeginn nach Zwischenfall in "Schönheitsklinik"



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genau-der-da
17.04.2014, 09:10
An diesem Beispiel kann man "wunderschön" die Fehlerkette beobachten. Man überlässt die postoperative Betreuung von Patienten einer Studentin, die dieser Aufgabe anscheinend, auch durch fehlende Schulung und Anleitung seitens des Arbeitgebers, nicht gewachsen ist. Ein Anästhesist beschriftet angefertigte Lösungen nicht, so was wird oft praktiziert und wie man sieht, kann das zu fatalen Fehlern führen. Die gleiche Person gibt unklare Anordnungen, die im Kontext mit seinem ersten Fehler zu einer unglücklichen Verkettung geführt hat. Das die Studentin etwas anhängt, was sie selber nicht kennt, ist natürlich fahrlässig aber ich will nicht wissen wie oft das im Alltag genau so abläuft. Irgendwer ordnet was an, irgendwer bereitet das vor und irgendwer muss es dann verabreichen und weder der, der es vorbereitet hat, fragt bei jeder unleserlichen Schrift oder unvollständigen Angabe ständig nach, und schon gar nicht, der der es verabreicht. Unterschied: Das passiert in aller Regel im klinischen Setting, wo zumindest die Notfallversorgung rasch sichergestellt sein sollte. Das die Studentin offensichtlich den BLS nicht kann, liegt a) am praxisfernen Studium b) am Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nicht regelmäßig schult und überprüft und c) schlussendlich auch an der Studentin, die aus Punkt a und b nicht den Schluss zieht, sich selbst in irgendeiner Art und Weise vorzubereiten. Auf Punkt c sollte man sich aber nie verlassen. Es gibt viel zu viele Personen, die wenn es nicht vorgeschrieben wird/es nicht vorgekaut wird, selbst unfähig dazu sind, sich selbstständig fortzubilden. Gerade beim BLS herrscht, glaube ich, sehr oft mangelnde Kenntnis bzw. Unkenntnis bei einem Großteil vom medizinischen Personal. Man sollte es gesetzlich vorschreiben, dass jeder Angestellte im medizinischen Bereich ein mal im halben Jahr den BLS praktisch übt.

So tragisch der Fall ist, man kann viel für die eigene Fehlervermeidung daraus lernen. Was mich besonders täglich aufregt, ist die sogenannte Sauklaue, mit der vorzugsweise Ärzte Anordnungen, Befunde etc. dokumentieren. Manche fühlen sich ja noch cool dabei eine sogenannte Arztschrift zu haben. Ich finde es einfach nur respektlos und unverantwortlich, wenn ich mal wieder ein Konsil nicht lesen kann. Wie das bei einer Pflegekraft täglich an die Nerven gehen muss, darüber will ich gar nicht nachdenken.

pottmed
17.04.2014, 09:31
Also dazu fällt mir nichts mehr ein.

Selbst wenn man keine Ahnung von Notfallmedizin hat, was bei einer Medizinstudentin im 10. Semester nicht der Fall sein dürfte, dann sollte so etwas nicht passieren. Zumindest Atemwege freimachen bzw. ein bisschen BLS sollte man wohl erwarten dürfen und zwar von jedem Medizinstudenten! Stattdessen ist bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes gar nichts passiert.... hallo ?

Naja, manchmal wundert mich gar nichts mehr. Das hier alle verstehen, dass jemand BLS nicht kann, kann ich nicht nachvollziehen. Gut, dass meine Großmutter das nicht kann, verstehe ich ja noch, aber eine Studentin der Humanmedizin im 10 Semester ? Praktikum der Notfallmedizin ist sogar Bestandteil der Approbationsordnung, ein Erste-Hilfe-Kurs ist fürs Physikum vorgeschrieben etc.

Scheinbar scheint im Urteil aber niemanden zu wundern, dass Propofol in NaCl aufgelöst wird... habe ich noch nirgendwo gesehen..... trotzdem hätte die Studentin natürlich die Infusion nicht anhängen dürfen, das wusste sie garantiert auch. Wer weiß denn bitte nicht wie Propofol aussieht ?

mainzer
17.04.2014, 10:16
Scheinbar scheint im Urteil aber niemanden zu wundern, dass Propofol in NaCl aufgelöst wird... habe ich noch nirgendwo gesehen.....

Doch mach ich auch....hat zwar offiziell keine Zulassung dafür, anderen Infusionsflüssigkeiten zugesetzt zu werden...aber wenn du nur ne leichte Analgosedierung machen magst und auf Midazolam verzichten willst ist das schon echt nett, sich damit "reinzutitrieren"...was diese Lösung bei einer 8h-OP zu suchen hatte erschließt sich mir allerdings auch nicht :-nix

pottmed
17.04.2014, 10:24
Doch mach ich auch....hat zwar offiziell keine Zulassung dafür, anderen Infusionsflüssigkeiten zugesetzt zu werden...aber wenn du nur ne leichte Analgosedierung machen magst und auf Midazolam verzichten willst ist das schon echt nett, sich damit "reinzutitrieren"...was diese Lösung bei einer 8h-OP zu suchen hatte erschließt sich mir allerdings auch nicht :-nix

Ok, dann habe ich nichts gesagt ;)

Wieder was gelernt

kartoffelbrei
17.04.2014, 11:23
Das heißt, das Gericht hält sie sogar für zu inkompetent für ein Übernahmeverschulden?


Das ist schon irgendwie ziemlich krass.

:-meinung

Absolute Arrhythmie
17.04.2014, 12:19
Ich hab mich auch über die nacl-propofol-Mischung gewundert ^^

Coxy-Baby
17.04.2014, 20:12
Naja aber solche Mischungen bewahrt man dann doch nicht auf oder? Also die wandern doch post-op sofort in dem Müll?
Und zum Thema Rea, ganz ehrlich, wenn eine Medizinstudentin alleine ist und in Panik gerät und dann halt mal gar nichts macht (zumindest nichts vernünftiges), dann finde ich das jetzt nicht sooooo ungewöhnlich.

Lizard
17.04.2014, 20:21
Ich finde das in NaCl gelöste Propofol auch komisch. Habe ich noch nie gesehen.
Was mich aber mehr wundert ist die fehlende Beschriftung und dass das Zeug nach Dienstschluss noch im OP rumhängt. Was ist das denn für eine Rumpelklinik ?
Das die Studentin nicht adäquat reagiert finde ich auch weniger verwunderlich. Nicht jeder hat Vorerfahrungen auf dem Gebiet und wenns ernst wird kanns ganz schnell nen Blackout geben.
Solche Leute darf man halt nicht für solche Jobs heranziehen. Aber ist ja schön billig.

McDreamy
17.04.2014, 20:27
sorry doppelt

McDreamy
17.04.2014, 20:29
Das heißt, das Gericht hält sie sogar für zu inkompetent für ein Übernahmeverschulden?


Das ist schon irgendwie ziemlich krass.


Find ich gar nicht krass, nur konsequent. Eine Studentin weiß in der Regel nicht, was sie in so einem "Aufwach-Setting" erwartet. Sie kennt den Ablauf einer Narkose nicht, ebenso wenig die Wirkweise und Wirkdauer der Narkosemedikamente (und "kennen" bedeutet in diesem Zusammenhang., dass man das Medikament schon mal angewendet hat od. zumind. die Anwendung beobachtet hat). Folglich konnte sie gar nicht wissen, worauf sie sich da einließ. Für sie ging es um die Betreuung einer "wachen Patientin" (Zitat aus dem Urteil "Die Patientin konnte von selbst von der OP-Liege in das Bett steigen).

Erkenntnis des Tages:
Binge-Learning von Uni-Stoff befähigt einen erstmal zu gar nichts. Nicht mal dazu, eine bestimmte Situation zu erkennen. Das hat das Gericht IMHO sehr treffend und auch richtig dargestellt.

EVT
17.04.2014, 20:54
vielleicht sind modellstudiengaenge dann doch besser, wenn man mehr zeit im op und auf station verbringt ;-)

sie hat ja anscheinend noch nicht mal mit hilfe des notrufs richtig reagieren koennen. die sagen einem doch, was man machen soll? naja, wenigstens hat sie den angerufen^

Lizard
17.04.2014, 20:57
Ja, den Polizeinotruf ;)

EVT
17.04.2014, 21:04
oh echt? ...
viele leute kennen den unterschied echt nicht..

Shizr
17.04.2014, 21:28
Erkenntnis des Tages:
Binge-Learning von Uni-Stoff befähigt einen erstmal zu gar nichts. Nicht mal dazu, eine bestimmte Situation zu erkennen. Das hat das Gericht IMHO sehr treffend und auch richtig dargestellt.
Ich wills inhaltlich gar nicht in Frage stellen, weil ich der Einschätzung des Gerichts durchaus zustimme.

Aber ich finde es trotzdem bemerkenswert, in welcher Deutlichkeit das im Urteil steht.
Das ist gleichermaßen eine Ohrfeige für die Studentin (der ja gutachterlich wirklich höchstgradige Inkompetenz bescheinigt wird) wie für die Klinik.


Ach ja, @pottmed:
Ich hab für jeden Studenten Verständnis, der BLS-Maßnahmen nicht durchführen kann.
Weil man's - zumindest bei uns - einfach nicht lernt.
Wir haben neben dem obligaten Erste-Hilfe-Kurs vor Physikum, in dem man häufig auch weniger als nichts lernt, insgesamt nicht mal (!) vier Stunden praktische BLS-/ALS-Übungen. Zumindest in der Theorie.
In der Theorie hat man nämlich im GKU Anästhesie zweieinhalb Stunden eingeplant, die man mit BLS-Training verbringt. Und im QB Notfallmedizin noch mal 1h 15 für ALS-Training.

Wie sieht das in der Praxis aus (abgesehen davon, dass die Zeit so oder so zu knapp bemessen ist und man eigentlich das Doppelte davon jedes Semester aufs Neue einplanen müsste)?
Im GKU Anästhesie ist die Gruppe zu groß, als dass man suffizient üben kann, in unserer Gruppe ging locker ein Drittel der Zeit damit drauf, die basalsten Grundlagen zu wiederholen. Das funktioniert so einfach schon rein organisatorisch nicht vernünftig.

Im QB Notfall ist es noch schlimmer. Theoretisch soll da ALS auf dem Plan stehen. Praktisch hat man eine zu große Gruppe, zu wenig Zeit, man muss noch mal BLS-Theorie wiederholen, weil die Leute das offenbar alles wieder komplett vergessen haben, deutet auf den letzten Drücker mit den zwei vernünftigsten Leuten ein bisschen ALS an, aber das ist insgesamt trotzdem sehr ineffizient.

Das reicht einfach nicht.

Wie läuft das eigentlich an anderen Unis? (Ich hoffe, besser...)

Moorhühnchen
17.04.2014, 21:33
Der Sachverständige hat weiter ausgeführt, dass 10 Semester Medizinstudium nicht als Nachweis dafür genügten, dass ausreichende praktische Erfahrung bestanden habe. Regelmäßig werde in den ersten 10 Semestern primär theoretisches Wissen vermittelt, erste systematische Kontakte zur klinischen Praxis erfolgten erst im praktischen Jahr (Bl. 995 GA). Aus diesem Grund sei der Ausbildungsstand der Beklagten zu 4 nicht mit demjenigen einer Gesundheits- oder Krankenpflegerin vergleichbar gewesen, sondern lediglich mit dem einer pflegerischen Hilfskraft.So! Jetzt wißt ihr, wie die Fähigkeiten eines Medizinstudenten einzuschätzen sind, wenn er ins PJ kommt! Traurig... :-notify

Rico
17.04.2014, 21:43
Naja aber solche Mischungen bewahrt man dann doch nicht auf oder? Also die wandern doch post-op sofort in dem Müll?Stand auch irgendwo in dem Urteil, dass zu den Aufgaben der Nachtwache gehört, den OP aufzuräumen (und ein Ikea-Regal aufzubauen :-oopss). Wobei der Anästhesist eigentlich das Anästhesiegedöns selber hätte wegräumen sollen...

WackenDoc
17.04.2014, 21:48
Aber ist doch kein Wunder und keine Überraschung.
Was man in den Famulaturen lernt, ist Glückssache.

Und es ist noch ein himmelweiter Unterschied, wenn man mal was im (überfüllten und womöglich schlecht durchgeführten) Kurs oder auch in ner Famulatur unter Aufsicht gemacht hat oder wenn alles schief gelaufen ist, was schief laufen konnte und man dann völlig alleine mit der Situation ist.

Ich hab selber schon Übungssituationen völlig verkackt, ich hab Kollegen in Übungssituationen erlebt, die für den Zeitpunkt unsinnige Maßnahmen ergriffen haben. Wir kennen alle die Probleme, die Ersthelfer mit Notfallsituationen haben.
Wir kennen alle die Beispiele, wie selbst gestandene Hausärzte Notfallpatienten nicht adäquat versorgt haben.
Das passiert einfach, dass man einen völligen Blackout hat und falsche Entscheidungen trifft.

Deswegen gibt es ein PJ und deswegen ist es so wichtig, dass Studenten viel praktisch machen um unter Aufsicht so viel Sicherheit zu erlangen, dass sie bestimmte Situationen alleine bewältigen können.
Deswegen soll man PJler und Famulanten nicht nur zum Blutabnehmen und Bürotätigkeiten missbrauchen.
Deswegen ist es so wichtig, Studenten beizubiegen, dass sie Anordnungen und für sie unklare Situationen hinterfragen (also genau das Gegenteil von dem, was einem oft schon vom Pflegepraktikum aus beigebracht wird). Da hilft es nix denjenigen als Querulanten und Erbsenzähler hinzustellen, wenn er bemängelt, dass Spritzen/Infusionen nicht beschriftet sind, sondern man muss ihn genau dafür loben, dass es ihm aufgefallen ist.
Deswegen ist es so wichtig, zwischen theoretischem Wissen und praktischem Können zu unterscheiden.


An sich spricht das nicht gerade für die Ausbildung der zukünftigen Ärzte, wenn man nach 10 Semestern auf so einem Stand wie die Studentin ist.

Rico
17.04.2014, 22:05
Man beachte übrigens, dass die Studentin explizit NICHT dafür verurteilt worden ist, dass sie nicht reanimiert hat, sondern eben für das Propofol. Die fehlende Reanimationsfähigkeit wurde der Klinik (also dem Geschäftsführer und dem Chef/Eigentümer) angelastet.

McDreamy
17.04.2014, 22:35
@Wacken: deinem Post ist nichts hinzuzufügen!
Die Demut lernt man erst nach dem Studium, und oft ist es ein schmerzhafter Lernprozess.

Als ich in meinem ersten Monat als Assi zum ersten Mal jemand nach Propofolnarkose der Aufwachraum-Mannschaft übergeben hatte, fiel mir erst mal gar nicht auf, dass der nicht richtig atmet. Und die komischen Schnarchgeräusche nahm ich überhaupt nicht ernst (schnarcher halt :-nix. ) Als die Sättigung immer weiter abfiel, stand ich wie der Ochs vorm Berg mit großen Schweißperlen an der Stirn. Erst als der OA dann nebenbei lässig den Esmarch anwendete und die Sättigung sekündlich wieder stieg, hab ich erkannt: ich muss noch viel lernen, auch wenn ich theoretisch einiges weiß.

(PS.: Vom Esmarch hab ich im Studium und unzähligen Rettungsdienstfortbildungen(!) gefühlt 1 Mio. mal gehört u. auch immer wieder an Puppen den Atemweg "erfolgreich frei gemacht". Aber beim richtigen Menschen, der noch dazu komische Geräusche macht, ists halt was anderes. Und wenn man die Situation nicht erkennt, hilfts Nüsse.

Das eigentliche Drama an diesem Fall in der Schönheitsklinik ist ja, dass die Patientin wahrscheinlich nur nen einfachen Handgriff gebraucht hätte...

Sebastian1
17.04.2014, 23:01
In der Tat ist es sicher so, dass man einen Blackout haben kann. Ich erlebe auch im Rettungsdienst immer wieder Leute, die eigentlich genug Berufserfahrung haben und bei einer Rea (kaum etwas dürfte im RD so konsequent wieder und wieder geschult werden) eklatant von den ERC-Richtlinien abweichen, aus den verschiedensten Gründen. Von daher, dass eine Studentin in einer echten Notfallsituation in Panik gerät - geschenkt.
Die ausführliche Urteilsbegründung ist aber nicht nur eine ordentliche Klatsche für den Klinikbetreiber, sondern auch für die Studentin. Und über das beschriebene Maß der Unfähigkeit bin ich durchaus schockiert, da muss man schon völlig unreflektiert durchs Studium und seine bisherigen Erfahrungen gegangen sein, um eine solche Situation auszulösen und dann auch in der Notfallbeherrschung so völlig zu versagen. Das hat das Gericht auch sehr klar formuliert.
Allein die Tatsache, eine NaCl-Flasche anzuhängen, die offenbar irgendwas anderen enthält und unsteril herumhängt - also, viel Berufserfahrung brauche ich nicht dafür, um zu wissen, dass da irgendwas nicht stimmen kann....