Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozeßbeginn nach Zwischenfall in "Schönheitsklinik"
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StellaMaris
16.08.2012, 08:25
ist es denn wirklich relevant, was "man im 10. semester wissen sollte"? oder zählt sie tatsächlich als ungelernte hilfskraft?
und, da ja ausdrücklich examinierte in der stellenausschreibung verlangt werden (erst seit dem vorfall?), wer weiß, ob sie nicht eine ehemalige schwester ist???
Hatte ich auch kurz überlegt, aber aus irgendeinem der verlinkten Artikel ging hervor, dass sie keine examinierte Pflegekraft ist.
Und Kackbratze hat recht - wer sagt eigentlich, dass sie überhaupt in der Regelstudienzeit ist?
In der Stellenanzeige dieser Klinik stand zwar, dass sie nach examinierten Pflegekräften suchen, aber wenn sich da keine bewerben und die Stelle dringend besetzt werden muß, nimmt man sicher auch notgedrungen Leute, die kein Pflegeexamen haben. Trotzdem ist das keinerlei Rechtfertigung, einer ungelernten Kraft die gesamte Verantwortung aufzudrücken. Egal was man in welchem Semester wissen oder nicht wissen sollte - man kann nie alles wissen und der Arbeitgeber sollte sich schon vorher vergewissern, dass das nötige Wissen auch tatsächlich vorhanden ist.
Hab grad mal kurz was zum Übernahmeverschulden durchgelesen, da ist überall nur vom "Arzt" die Rede, die Studentin ist aber nun mal noch keine. Bin mir nicht sicher, ob sowas auch auf Personen zutrifft, die mit der Ausbildung noch nicht fertig sind? Für Praktikanten z.B. gibt es ja auch immer einen Verantwortlichen.
Würde auch eher die Schuld bei der Organisation in der Klinik sehen.
antonia123
16.08.2012, 08:45
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12312811.htm
hier gibts noch nen neueren artikel.. schon alles echt dumm gelaufen. seltsam, dass das scheinbar jahrelang so gut ging
Meine Hoffnung ist, dass die Klinik bzw. die Versicherung diesen Prozess verliert, die Versicherung den Betreiber, diesen Professor-***** da, in Regress nimmt und der den Rest seines Lebens Tütensuppe von Aldi schlürfen darf...
Bedauerlicherweise wird der seine Schäfchen im Trockenen haben...
Der Fall zeigt, völlig unabhängig davon wie die Details jetzt waren, eines: die Praxis mit der heute "Privatkliniken" in Deutschland betrieben werden können ist mehr als dubios und offenbar schlecht kontrolliert. Natürlich liegt hier eine Schuld des Betreibers vor, der "Medizin" unter derartigen Bedingungen betrieben hat (oder noch betreibt). Aber wie ist es möglich, dass in einem Land, dass von sich behauptet eines der besten Gesundheitssysteme der Welt zu haben, so etwas passieren kann? Ach ja, das Ganze hat mit Gesundheit nix zu tun, sondern nur mit Kohle verdienen...
Narkosen macht man in einem richtigen Krankenhaus mit richtiger Infrastruktur ... wer so wenig Berufsethik hat, dass er/sie bereit ist für so eine Drecksklitsche zu arbeiten, darf hinterher nicht heulen wenn's schief gegangen ist...
die Giraffe
16.08.2012, 09:09
@ Gnuff: :-meinung
ehem-user-19-08-2021-1408
16.08.2012, 12:07
Auch interessant: Laut Homepage sind alle Ärzte im Haus Fachärzte für Plastische Chirurgie. Laut Zeitung ist aber der Chefarzt der einzige Operateur. Hmmm. Also auch einziger Arzt??
Damit sind sicher nur die Operateure gemeint, also soll heißen, dass da keine HNOler oder MKGler arbeiten.
Wahrscheinlich gibts auch nur den einen Operateur, sonst müsste er sich ja die Kohle teilen.
Ganz ehrlich, Patienten von ästhetischen Eingriffen interessieren sich nicht die Bohne für die Anästhesisten bis auf die 5min vor der Narkose (Nadel legen, Maske setzen - da kriegen manche Panik und wollen alles nochmal genau erklärt haben)
Eigene Erfahrung.
dass Propofol weiß-milchig ist (Standard aus Pharma, Spez Pharma, Anästhesie; das sollte man doch 20mal gehört haben, zumindest wenn man Pflichtvorlesungen hat oder die Klausuren nicht immer nur Altfragen sind....)
In unserer Pharma-Vorlesung wurde das damals nicht erwähnt und auch nicht gezeigt. Wenn ein Student nun nicht gerade in der Anästhesie oder Inneren famuliert hat, wird er kaum mit Propofol in Kontakt gekommen sein. Insofern würde ich dieser Aussage NICHT zustimmen. Oder kennst Du Aussehen und Geschmack von Thiopental als Nicht-Anästhesist (was durchaus unter Anästhesisten legendär ist)?
Abgesehen davon zeigt bei einer Verdünnung die Lösung sich nur leicht trübe, nicht mehr milchig. Dem sieht man nicht an, was es ist (und sollte es auch unbeschriftet keinem einfach so anstöpseln).
Michael72
16.08.2012, 13:26
(...) Geschmack von Thiopental (...)
Jetzt bin ich neugierig. Wie schmeckt's denn? Faulig?
Eher nach einem guten Bekannten aus dem Kräutergarten. Ich warte aber noch auf die Antwort von omniter :-D
lottisworld
16.08.2012, 14:42
...Knoblauch :-) das Zeug schmeckt echt scheußlich...
Ach ja- diese herrlich anzuschauenden Privatkliniken. Ich hab hier in Berlin auch mal in so einer gejobbt. Neben der Schönheitschirurgie gab's da das gesamte Programm der großen Endoprothetik und goldene Wasserhähne in jedem Zimmer.
Nur eben keinen Nachtdienstarzt. Der Aufwachraum war nur zeitweise und im glücklichsten Fall mit einer Arzthelferin besetzt, Narkosen wurden parallel gefahren, mit ein bisschen Glück war auch mal examiniertes Pflegepersonal im Saal zugegen... Aber naja, solange nichts passiert ist doch alles prima...Hauptsache es klingelt in der Kasse!
...Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage hier in der Post-Op-Betreuung ein Laie eingesetzt wird, sollen die mal begründen! Wenn ich nun auch noch höre, dass es sich bei der OP um einen komplexen Achtstundeneingriff gehandelt hat- man fragt sich, ob die noch alle Tassen im Schrank haben.
Vor allem halt noch nicht genug Euronen im Tresor! :-peng
Und ich wäre auch mal zurückhaltend mit dem, was man als Student so können und wissen sollte. Reanimieren können ja oft noch nicht mal fertige Ärzte, wenn alles gut läuft, machen die alle paar Jahre ihren Auffrischungskurs. Wenn sie das dann in der Zwischenzeit nie machen, haben sie es im Ernstfall dann das letzte Mal vor 2 Jahren an einer Puppe gemacht (was ja oft eher ein bißchen flapsig praktiziert wird), wenn alles supergut läuft, haben sie vielleicht den theoretischen Ablauf und die Standards im Kopf (wenn!!), haben aber immer noch NULL Übung. Und das läuft ja oft schon im Rettungsdienst mit Leuten, die das oft machen, suboptimal. Dann sei mal Studentin allein im Nachtdienst und krieg das alles hin :-nix Niemand, der Dir was reicht und Du bist zu Tode erschrocken...na, besten Dank auch!
Espressa
16.08.2012, 16:17
Letzten Endes kann man aber sicherlich anmahnen, dass wenn etwas "komisches" in der Kurve steht, und man eigentlich nicht so recht weiß was gemeint ist und WAS genau nun gegeben werden soll, jeder - ob nun Schwester, Student, oder Assistenzarzt - mal den Telefonhörer heben kann und einen Weisungsbefugten anrufen sollte. Und irgendwen der dafür erreichbar sein muss, muss es geben, die Studentin kann unmöglich keinerlei Möglichkeit gehabt haben, irgendwen zu fragen.
Das wurde uns übrigens auf der Uni schon beigebracht, eigentlich im Hinblick auf die ersten Nachtdienste "allein" - man muss seinen Vorgesetzten die Chance geben, zu helfen, selbst wenn sie mürrisch sind weil man ne blöde Frage hatte. Es ist besser, als einen Fehler zu machen. Und genau so seh ich das.
Letzten Endes kann man aber sicherlich anmahnen, dass wenn etwas "komisches" in der Kurve steht,
Das ist es ja! "Restinfusion" ist eben NICHT komisch, sondern Alltag!
Thomas24
16.08.2012, 18:00
Es gibt in diesem Fall sicherlich mehrere Haken, dass ganz grosse Problem wird darin bestehen, dass sich die Nachtwache, die ja ohne Examen de jure Laie ist, sich dazu entschlossen hat eine Infusion anzuhängen- ohne irgendwo Rücksprache gehalten zu haben. Das kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. Und, falls diese Studentin tatsächlich nachts alleine im Haus gewesen sein sollte, ohne weitere Unterstützung, könnte das auch als Organisationsverschulden der Klinik gewertet werden- und das wäre ganz schlecht für die Verhandlunsposition der Klinik.
Espressa
16.08.2012, 18:10
Andererseits - wie gesagt muss man bei Unklarheiten fragen. Dass manche Bezeichnungen usus sind, interessiert in dem Fall nicht, wenn die Studentin damit nix anfangen kann dann ist es so. Aber dann muss sie fragen. Genauso wie sie fragen muss, wenn etwas unleserlich ist oder sie nicht weiß wo sie es finden kann.
Selbst wenn der Chef persönlich ein Zimmer weiter gesessen hätte, hätte die gleiche Katastrophe passieren können - wenn die Studentin einfach mal macht, ohne sich zu vergewissern ob das so richtig ist.
Und das kann in jedem Haus am hellichten Tag und überall passieren - solange Leute nicht sicher sind in dem was sie tun.
WackenDoc
16.08.2012, 18:20
In einem der Artikel stand doch,dass die Studentin den Job schon länger gemacht hatte.Da sollte man doch zumindest den Begriff Restinfusion gehört haben. Was allerdings gar nich geht ist,dass ne Studentin alleine für ne Patientin nach so ner OP zuständig ist,die auch noch Diabetikerin ist.Und es geht überhaupt nicht,dass sie dann auch noch Schmerzmittel spritzen darf.
Thomas24
16.08.2012, 19:23
Und das ist erst der Ärger der zivilrechtlichen Auseinandersetzung... mal sehen, ob sich noch eine strafrechtliche Klärung anschliessen wird, das wird dann nochmal richtig unangenehm für alle Beteiligten.
McDreamy
16.08.2012, 20:07
"Restinfusion aus OP"
...ist eigentlich eine eindeutige Anweisung, allerdings nur für eine dipl. Pflegekraft - für die bedeutet das, die restl. Jono reinlaufen zu lassen. Für einen Laien kann das bedeuten, dass er keinen Zweifel daran hat, dass er jetzt in den OP gehen muss, die Infusion holen. Wenn das ein Terminus Technicus aus dem Krankenhausalltag sein soll, dann muss ich als Krankenhausbetreiber dafür sorgen, dass Personal da ist, das derartige Anweisungen auch versteht. Medizinstudentin ist ganz klar keine examinierte Pflegekraft (welche ja schon aufgrund ihres abgeschl. Diploms selbst einen eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich hat). Eine Medizinstudentin ist eine Medizinstudentin, die ALLE Dinge prinzipiell nur unter ärztlicher Aufsicht machen darf, was natürlich VOR ALLEM für die Gabe von Medikamenten gilt (zu denen auch eine jono zählt).
Ich bin mir nicht mal sicher, ob man der Studentin überhaupt eine Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Wenn sie nämlich nachweist, dass sie schon ganz oft jono- angehängt hat (etwa bei anderen Famulaturen), dann kann man davon ausgehen, dass sie das - vorausgesetzt es gibt eine ärztliche Anweisung - auch machen darf. Und die ärztliche Anweisung gab es ja. Und dafür, dass in der Infusionsflasche was anderes drin war als draufstand, konnte sie ja auch nix.
Die Sache mit den Schmerzmitteln, die da eventuell noch von ihr gegeben werden sollten, ist allerdings eine ganz andere Sache. Eine Patientin nach einer mehrstündigen OP mit einer Studentin alleine über Nacht, die dann auch noch Glukose u. Schmerzmittel u- was weiß der Geier noch alles geben soll... na hallo, geht's noch?!? Das ist ja schon kriminell.
Thomas24
16.08.2012, 20:14
Fahrlässigkeit ist definitionsgemäß das "ausser Acht lassen, der im (Rechtsverkehr) üblichen Sorgfalt", und ob das Gericht das Anhängen einer nicht beschrifteten Infusion, ohne Nachfrage, so wertet, wird abzuwarten sein.
Der Umstand, dass Sie bereits vielleicht in der Vergangenheit Infusionen angehängt hat, kann vom Gericht als ein Indiz für eine etwaige "Kompetenz" sein, rettet ihr aber nicht zwingend den Hals- es kommt immer auf die Bewertung des Einzelfalls durch das Gericht an. Es heisst ja nicht umsonst, vor Gericht und auf hoher See- in Gottes Hand.
McDreamy
16.08.2012, 20:27
Fahrlässigkeit ist definitionsgemäß das "ausser Acht lassen, der im (Rechtsverkehr) üblichen Sorgfalt", und ob das Gericht das Anhängen einer nicht beschrifteten Infusion, ohne Nachfrage, so wertet, wird abzuwarten sein.
Der Umstand, dass Sie bereits vielleicht in der Vergangenheit Infusionen angehängt hat, kann vom Gericht als ein Indiz für eine etwaige "Kompetenz" sein, rettet ihr aber nicht zwingend den Hals- es kommt immer auf die Bewertung des Einzelfalls durch das Gericht an. Es heisst ja nicht umsonst, vor Gericht und auf hoher See- in Gottes Hand.
Es ist nicht eine "im Rechtsverkehr übliche Sorgfalt", die hier zählt. Sondern es wird die Sorgfaltspflicht einer durchschnittlichen Hilfskraft als Maßstab herangezogen, maximal die Sorgfaltspflicht einer durchschnittlichen Medizinstudentin. Aber logischerweise kann man bei der Studentin nicht den Sorgfaltsmaßstab einer durchschnittlichen Diplompflegekraft oder eines durchschnittlichen Anästhesisten heranziehen, weil sie ja weder das eine noch das andere ist. Sie ist eine ungelernte Hilfskraft mit medizinischem Hintergrundwissen, das hauptsächlich aus Theorie besteht.
Thomas24
16.08.2012, 20:37
Sie ist eine ungelernte Hilfskraft mit medizinischem Hintergrundwissen, das hauptsächlich aus Theorie besteht.
Und gerade deshalb ist ihr "bei Unklarheit nicht anrufen und mal nachfragen" nicht unbedingt vorteilhaft;-).
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