Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherung
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Aber was machen die anderen denn anders wie du? Das Problem müssten doch alle haben :-nix
Haben sie im Grunde genommen auch. Nur, dass das Problem ja erst bei einer Betriebsprüfung offensichtlich wird.
WackenDoc
15.12.2015, 18:39
Haben sie theoretisch. Nur einige haben eine Befreiung aus einem alten Job und den neuen einfach nicht angegeben.
Richtig übel wird es vor allem für den AG im Rahmen der Betriebsprüfung.
Dann hat sich aber auch das Problem des Wettbewerbsnachteils erledigt. Dafür wird dann der ein oder andere Betreiber, sein NEF loswerden wollen.
Und so lange das Clearingverfahren nicht abgeschlossen ist (zur Zeit läuft das Widerspruchsverfahren, was wahrscheinlich eh wieder nur vergeudete Lebenszeit ist), gibt es eh keine Befreiung.
Was mache ich eigentlich, wenn ich meine fest eingeplanten Dezemberdienste nicht machen darf? Lasst mich raten- ich kann die nicht auf Schadensersatz verklagen (also können schon, kommt aber nichts bei raus)
Was mache ich eigentlich, wenn ich meine fest eingeplanten Dezemberdienste nicht machen darf? Lasst mich raten- ich kann die nicht auf Schadensersatz verklagen (also können schon, kommt aber nichts bei raus)
Hmm, vielleicht ist DAS ^^ das eigene Risiko, dass von der DRV ja immer schön abgestritten wird. ;-)
WackenDoc
16.12.2015, 07:32
Vielleicht sollte ich das noch als Nachtrag zum Widerspruch schreiben: "Ich habe in ein neues Auto investiert um zur Arbeit zu kommen, ich habe Rettungsdienstbekleidung gekauft. Außerdem habe ich mit dem Einkommen der bereits vereinbarten Schichten gerechnet. Aufgrund Ihrer Entscheidung sind mir die Hauptauftraggeber abgesprungen. Jetzt erklären SIE mir mal, wieso DAS kein unternehmerisches Risiko ist."
Passend dazu: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&doc.id=JURE150015059&st=ent
Ich weiß nicht, ob nicht mal alle Honorardienste für Tage / Wochen abgelehnt werden sollten. Wenn dann die Rettungswachen OHNE NEF da stehen, vielleicht wird dann jemand wach?
WackenDoc
16.12.2015, 18:58
Achso- mein alter NEF-Standort sucht schon seit Wochen verzweifelt Schamanen für Ende Dezember.
SuperSonic
17.12.2015, 09:59
Passend dazu: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&doc.id=JURE150015059&st=ent
Puh, keine leichte Lektüre, aber letzten Endes bestätigt diese Entscheidung des Landessozialgerichts leider, dass der betroffene Notarzt eben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund selbstständiger Tätigkeit befreit war.
Auch das Thema Unternehmerrisiko wird mit mehreren Punkten zu Ungunsten des Notarztes abgehandelt (Abs. 44 ff.).
Feuerblick
17.12.2015, 10:34
Was ich nur nicht verstehe: Jeder Arzt ist aber doch aufgrund seiner Tätigkeit als Arzt und Pflichtmitgliedschaft in der Ärzteversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit... Ja, das muss man natürlich beantragen, aber dennoch...
Das ist ja auch das, was ich nicht verstehe. In dem Link oben von der ÄKWL steht ja schön drin, dass die Entscheidung, ob jemand ärztlich tätig ist, nicht von der DRV, sondern von der zuständigen Kammer getroffen wird. Und da die ÄK bei einem Notarzt wohl von ärztlicher Tätigkeit ausgehen wird, ;-) sollte einer Befreiung nichts im Wege stehen.
Wenn die DRV das so will, bitte... Dann gibt es halt von JEDEM Auftrag einen neuen Befreiungsantrag.
Aber wie schon oben gesagt: wenn mal alle Notärzte ein paar Standorte einfach "bestreiken", dann muss die Politik tätig werden. Da das Land einen Sicherstellungsauftrag hat, muss man dann eben mal schauen, was passiert, wenn rauskommt, warum die NÄ nicht mehr kommen. Interessant ist ja trotzdem, ob es einen Unterschied macht, ob das DRK gegen die DRV klagt, oder ob der Auftrag von einer Kommune / Landkreis / Stadt kommt. ;-)
Naja, es bleibt weiter spannend.
Brutus, der gerade mal wieder einen Antrag auf Befreiung für die neue Arbeitsstelle ab dem 01.01. ausgefüllt hat... :D
WackenDoc
17.12.2015, 19:02
Und der dritte große Auftraggeber ist weg. Mein Notarztverein darf mich nicht weiter vermitteln, sonst wird er selber regresspflichtig gegenüber dem Landkreis/der Stadt.
Selbst die restlichen Schichten, die ich bis Ende des Jahres hatte, sind weg. Incl. dem lukrativen Silvesterdienst.
Leider kann man die DRV nicht auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls verklagen.
Nach deren irrer Meinung müsste man wohl den Arbeitgeber verklagen, da man als Nicht-Selbständiger ja eine Kündigungsfrist hat.
Wacken, warum stellst Du nicht einfach einen Befreiungsantrag für den Notarztverein? Dann können die Dich doch ganz offiziell vermitteln. Sollte doch mit der zuständigen ÄK kein Problem sein?
Ich verstehe nicht, wieso Du das alleine gegen die DRV machst. Ich würde das mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter der ÄK / ÄV besprechen mit o.g. Link der ÄKWL. Die sollen Dir mal einen Antrag zuschicken und dann Bitte / Danke an die DRV weiterleiten. :-nix
WackenDoc
17.12.2015, 20:08
Es ist egal, über wen ich das mache. Hatte ja Hilfe von der Notarztbörse. Und hab heute mit dem Geschäftsführer vom Verein gesprochen. Er kann nichts machen. Die Politik will nicht und die Ärztekammer interessiert es nicht.
Nur die DRV interessiert rein gar nicht, was ein Notarzt oder ein NEF-Standort sagt. Die wollen klagen und die einzige Hoffnung ist die Musterklage des DRK- aber da sind noch ein paar Instanzen zwischen bis das beim Bundessozialgericht landet.
Es wird sich erst was ändern, wenn vermehrt Kollegen morgens den Pieper auf den Tisch legen und ohne Nachfolger nach Hause gehen.
Wohnsitz im Ausland und arbeiten in Deutschland funktioniert auch nicht, oder? Sonst zieh ich nach Holland oder zur Not Belgien oder Dänemark und arbeite grenznah.
Bei aller Liebe zur Notarztbörse. Aber das ist eben keine standesrechtliche Organisation. Die können auch nur Tipps zum Ausfüllen der Formulare geben, mehr aber auch nicht.
Mir hat das der Bearbeiter von der Notarztbörse verklickert- genau die nicht-wirklich-angestellten- aber auch nicht selbständigen Ärzte können zwar in´s Versorgungswerk bekommen aber keine Befreiung von der DRV. Muss mir bei Gelegenheit mal den REchtsgrundsatz raussuchen. Komplett befreit sind z.B. Soldaten, aber wir werden dann nachversichert, bei der Rentenversicherung, wo wir nach der Dienstzeit hin gehören.
Die Beantwortung der Fragebögen ist nur Arbeitsbeschaffung weil nach Definition der Clearingstelle Notärzte gar nicht selbständig sein können.
Das Anhörungsverfahren ist auch nur eine Formalie, da eh immer auf Scheinselbständigkeit entschieden wird, egal was man antwortet.
Wacken, lass Dich nicht von denen verarschen! Zur Not mach es über die Kammer.
Guckst Du hier: https://www.aerzteblatt.de/archiv/167266/Befreiung-von-Rentenversicherungspflicht-Rechtsgutachten-bestaetigt-Auffassung-der-Aerztekammern
Die MÜSSEN Dich auf Antrag befreien. Tun sie es nicht, klagen. Das Problem mit der DRV liegt halt darin, dass sie sich selbst ihre Regeln schreiben. Die werden zwar regelmäßig von Sozialgerichten gekippt, das ändert aber leider nix an deren Praxis, trotzdem mal anderslautende Bescheide rauszuhauen und auf Einsprüche regelmäßig auf Stur schalten... :-kotz
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Die Politik will nicht und die Ärztekammer interessiert es nicht.
Die ÄK / ÄV will nicht? Dann wird es Zeit, dass Sie sich mal ihre eigenen Kompetenzen durchlesen:
Die Definitionshoheit in der Frage, was ärztliche Tätigkeit ist, hat die Selbstverwaltung; rechtssystematisch richtig: das Kammerrecht.
Der über eine Befreiung von der Versicherungspflicht entscheidende Träger der Rentenversicherung hat das einschlägige Kammerrecht anzuwenden und ist hierbei an den (weiten) kammerrechtlichen Begriff der ärztlichen Tätigkeit, die zur Pflichtmitgliedschaft in einer Landesärztekammer und in einem Versorgungswerk führt, gebunden.
Im Ergebnis haben alle Ärztinnen und Ärzte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI einen Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, die den ärztlichen Beruf ausüben und aus diesem Grund verkammerte Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Die hierfür maßgebliche, von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung bestätigte kammerrechtliche Definition des Begriffs der ‚Ausübung des ärztlichen Berufs‘ ist (allgemein und insbesondere auch mit Blick auf den Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe) weit und umfasst nicht nur den typischen Kernbereich ärztlichen Handelns, sondern grundsätzlich ebenso eine Tätigkeit beispielsweise in Lehre und Forschung, in Wirtschaft und Industrie, in der Verwaltung, als Fachjournalist sowie die gelegentliche Tätigkeit als ärztlicher Gutachter, als Praxisvertreter oder im ärztlichen Notfalldienst, die Tätigkeit als Honorararzt, ärztlicher Direktor, Medizincontroller oder ärztlicher Qualitätsmanager sowie die ehrenamtliche Tätigkeit in der Berufspolitik und in der ärztlichen Selbstverwaltung.
Vor allem die Message finde ich richtig:
Jedem mit dem Thema Konfrontierten und von einer Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung Betroffenen kann nur geraten werden, sich selbstbewusst auf das Gutachten zu berufen.
Insofern einfach noch mal das zuständige VW / ÄK mit Verweis auf das Gutachten ansprechen und bitten, die Papiere für die Befreiung fertig zu machen...
:-kotz
WackenDoc
17.12.2015, 21:30
Selbst wenn ich irgendwann die Befreiung von der DRV zugunsten des Versorgungswerkes bekomme, bleibt das Problem der Sozialversicherungspflichtigkeit wegen nicht-Selbständigkeit.
Das ist zur Zeit die Ursache, warum ich keine Aufträge mehr bekomme.
DrSkywalker
18.12.2015, 09:26
Selbst wenn ich irgendwann die Befreiung von der DRV zugunsten des Versorgungswerkes bekomme, bleibt das Problem der Sozialversicherungspflichtigkeit wegen nicht-Selbständigkeit.
Das ist zur Zeit die Ursache, warum ich keine Aufträge mehr bekomme.
Riesen große Sauerei Wacken, was du dir da antun musst tut mir echt leid. Ich denke klagen ist der einzig sinnvolle Weg.
Vielleicht kannst du ja KV-Dienste machen um die Gehaltseinbußen auszugleichen? Einfach nach dem Notdienstplaner fragen in deinen nahegelegenen Bezirken, du solltest dich vor Arbeit kaum retten können und gut bezahlt ist das auch!
Selbst wenn ich irgendwann die Befreiung von der DRV zugunsten des Versorgungswerkes bekomme, bleibt das Problem der Sozialversicherungspflichtigkeit wegen nicht-Selbständigkeit.
Das ist zur Zeit die Ursache, warum ich keine Aufträge mehr bekomme.
Wobei ich das nicht verstehe. Du bist doch PKV versichert. Damit bist Du eh aus der KV/PV raus. Die DRV muss Dich zugunsten der ÄV befreien. Bleibt die AV übrig. Und das ist weniger als 1%.
ÄV überweist Du selbst, PKV überweist Du selbst, damit bleibt für den AG doch nur noch die AV übrig. :-nix
Den einzigen rechtskräftigen Bescheid, den ich von der DRV bekommen habe (nach langem hin und her und Widerspruch und und und), war: bei DEM Auftraggeber nicht selbstständig und damit in allen Flügeln der Sozialversicherungen versicherungspflichtig. Aber: da der Auftrag nur EIN Dienst über 24h ging, war es eine geringfügige Beschäftigung, für die keine Versicherungsabgaben geleistet werden mussten... :-nix
Das ganze Theater für Nüsse.
Aber der AG zahlt doch auch bei der PV einen Teil, oder? Die Hälfte bis maximal GKV-Höchstsatz oder so ähnlich.
Naja, aber das sollte man ja vertraglich regeln können. Der PKV ist es ja relativ egal, wer wieviel dazugesteuert hat. Das Geld kommt von MIR und die Fragen nicht, wer was bezahlt. Bei der ÄV ist es ja genauso. Als Selbstständiger bekommen die das Geld von MIR. Übrigens in der Insolvenz auch. ;-)
Und im Grunde genommen auch von jedem AN. Dass der AG den Beitrag überweist ist zwar schön, aber wenn irgendwas nicht stimmt, dann kommt das VW zu DIR und schreibt Mahnungen und dergleichen. :-nix
SuperSonic
18.12.2015, 14:18
Den einzigen rechtskräftigen Bescheid, den ich von der DRV bekommen habe (nach langem hin und her und Widerspruch und und und), war: bei DEM Auftraggeber nicht selbstständig und damit in allen Flügeln der Sozialversicherungen versicherungspflichtig. Aber: da der Auftrag nur EIN Dienst über 24h ging, war es eine geringfügige Beschäftigung, für die keine Versicherungsabgaben geleistet werden mussten... :-nix
Das ganze Theater für Nüsse.
Nun ja, du als geringfügig Beschäftigter hast vielleicht keine Versicherungsabgaben leisten müssen, der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, nicht unerhebliche 30% Pauschalbeiträge (15% gesetzliche Rentenversicherung, 13% gesetzliche Krankenversicherung und 2% Steuern), die Insolvenzgeldumlage, die Umlagen nach dem Mutterschutz- und dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie den jeweiligen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung aus seiner Kasse für dich abzuführen.
Hier kollidiert also wieder mal der Wunsch der Auftraggeber nach mitunter günstigeren (und mit weniger Papierkram einhergehenden) freiberuflichen Honorarkräften mit der Rechtspraxis der Scheinselbstständigkeits-Auslegungen und entsprechender vollumfänglicher Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
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