Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherung
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WackenDoc
13.01.2016, 20:00
Übrigens- die Befreiung bekommt man nur, wenn man rechtzeitig den Antrag bei der DRV stellt. Und da beisst sich die Katze wieder in den Schwanz: Stellt man jedes Mal den Antrag auf Befreiung wird auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entschieden unabhängig von der Befreiung. Damit fallen mehr und mehr Auftraggeber weg, bis keine mehr da sind.
Stellt man den Antrag nicht, darf man im Falle einer Prüfung doppelte Rentenbeiträge zahlen (DRV UND Ärztekammer, an die man ja normalerweise brav abführt, zumal die Verfahren ewig dauern) und vom Honorar bleibt noch weniger über.
Stellt man den Antrag nicht, darf man im Falle einer Prüfung doppelte Rentenbeiträge zahlen (DRV UND Ärztekammer, an die man ja normalerweise brav abführt, zumal die Verfahren ewig dauern) und vom Honorar bleibt noch weniger über.
Wobei im Falle der Betriebsprüfung der Auftraggeber belastet wird. Du bist da raus, sofern Du den Auftraggeber nicht arglistig getäuscht hast...
Guckst Du z.B. hier:
Nachberechnung von Sozialversicherungsbeiträge
Der Auftraggeber wird zum Haftungsschuldner für die Sozialversicherungsabgaben rückwirkend bis
zu 4 Kalenderjahren. Das heißt, der Arbeitgeber (vormals Auftraggeber) trägt neben den Arbeitgeber- auch die Arbeitnehmeranteile.
Ausnahmen: Die Arbeitnehmeranteile für die vergangenen 3 Monate kann er jedoch mit dem
„künftigen Gehalt“ seines „Arbeitnehmers“ verrechnen. Berechnungsgrundlage für die Ermittlung
der jeweiligen Beitragshöhe ist das gezahlte Honorar, das von Seiten der Betriebsprüfer nunmehr
als Nettogehalt betrachtet wird.
http://www.vermittlerberatung.com/folgen-fur-den-auftraggeber-bei-scheinselbststandigkeit-von-auftragnehmern-und-mogliche-risikominimierung-durch-den-auftraggeber
WackenDoc
24.01.2016, 13:32
Die DRV tut mal wieder so, als ob sie prüft.
Ich glaub eher, dass denen der Rechner abgeschmiert ist und der Mitarbeiter die Textbausteine nicht findet.
WackenDoc
24.01.2016, 13:32
Die Befreiung für meinen aktuellen Job hab ich auch noch nicht.
WackenDoc
31.01.2016, 12:42
Es wird spannend: Einer meiner alten Auftraggeber fordert jetzt eine DRV-Befreiung (anscheinend nicht nur die normale Befreiung zugunsten des Versorgungswerks, sondern die Anerkennung der Selbständigkeit). Nur die Befreiung bekommt keiner, also bekommen die keine Notärzte. Sonst waren die guten Schichten innerhalb kürzester Zeit ausgebucht (konnte passieren, dass die Schichten innerhalb von Minuten weg waren), heute sind noch einige für Februar frei.
Hab heute eine Kollegin getroffen, die bisher da auch reichlich gefahren ist, aber jetzt nicht mehr darf. Zur Zeit kann sie unabhängig vom theoretisch offenen Ausgang (wir wissen ja, dass es nur theoretisch offen ist, die DRV entscheidet nie auf Selbständigkeit bei Notärzten in der Regelrettung) nicht fahren, weil das Clearingverfahren so lange dauert.
Bist Du sicher, dass die eine Befreiung für die selbstständige Arbeit haben wollen?
Ich kenne einen Auftraggeber, für den ich selbst tätig war, der grundsätzlich eine Befreiung von der DRV haben wollte.
Also quasi nur einen Nachweis, dass man zugunsten der ÄV befreit war... :-nix
BTW: wenn das Clearingverfahren sich so lange zieht, wie sieht es denn mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der DRV aus?
WackenDoc
31.01.2016, 19:12
Die Auftraggeber interessiert eigentlich nicht, ob man Zugunsten des Versorgungswerkes befreit ist oder nicht. Für die Auftraggeber ändert sich ja nichts. Es geht um die Sozialversicherungsbeiträge.
Das Clearingverfahren dauert so lange, weil der Antrag ja über das Versorgungswerk nach Berlin geht. Bearbeitungszeit dort ca. 4 Wochen. Es sei denn, die fordern alle Unterlagen einzeln an. Dann Frist für die Stellungnahme mehrere Wochen. Endgültige Entscheidung auch wieder ca. 4 Wochen. Dann 4 Wochen Frist für das Widerspruchsverfahren. Widerspruchsverfahren weiss ich noch nicht usw.
WackenDoc
02.02.2016, 07:20
Heute telefonisch Auskunft von der DRV bekommen: Das Widerspruchsverfahren ist völlig sinnfrei. Es gibt in Deutschland keine selbständigen Notärzte.
Es ist dem Sozialstaat lieber, jemand lebt von Arbeitslosenhilfe, als dass er als Notarzt arbeitet.
FirebirdUSA
02.02.2016, 18:57
Wenn ich ehrlich bin kann ich das schon nachvollziehen. Die Grundsätze für eine Selbstständigkeit sind im RD doch eigentlich nie gegeben.
PsychoFan
02.02.2016, 19:03
Heute telefonisch Auskunft von der DRV bekommen: Das Widerspruchsverfahren ist völlig sinnfrei. Es gibt in Deutschland keine selbständigen Notärzte.
Es ist dem Sozialstaat lieber, jemand lebt von Arbeitslosenhilfe, als dass er als Notarzt arbeitet.
Dieses Land braucht Sklaven und nicht Selbsständige.
Hast Du es schon mal mit Arbeitnehmerüberlassung probiert? Für März habe ich mich für 2 Nachtdienste angemeldet, 80 EUR pro Std. plus AG-Anteile. Habe heute einen Schwächeanfall erlitten, als ich hörte, dass ich einen Personalfragebogen ausfüllen soll. Doch ich werde den Versuch wagen. Im Notfall kann ich mich ja krankschreiben lassen und das Geld auch ohne Arbeitsleistung als Lohnfortzahlung inkassieren. :)
Ich habe ja immer noch nicht kapiert, was das die DRV interessiert, ob ich angestellt oder selbständig als Arzt arbeite. Mit Übernahme ärztlicher Tätigkeit (wer einem Notarzt im entsprechenden Dienst etwas Anderes unterstellt, ist bescheuert), bin ich über das Versorgungswerk rentenversicherungspflichtig. Dieses kann dann ja meinetwegen prüfen, ob es 14% von mir oder eben die 18,7% von AG und mir gemeinsam haben will oder ob ich längst über der Beitragsbemessungsgrenze liege.
WackenDoc
02.02.2016, 19:43
@Firebird: Dann muss endlich mal eine Regelung für alle her, die klipp und klar aussagt: "Es gibt keine selbständigen Notärzte, es sind alles Angestellte in irgendeiner Form."
@Muriel: Die Befreiung bekommt man wohl immer, wenn man das Arbeitsverhältnis angegeben hat. Bei Angstellten ist es einfach: Die sind eh sozialversicherungspflichtig angestellt und bekommen ihre Befreiung und es ändert sich nicht.
Dann gibt es die offensichtlich selbständigen- z.B. eigene Praxis. Die bekommen auch ihre Befreiung.
Und dann gibt es Honorarverträge- da gibt es die Befreiung erst nach dem Clearingverfahren. Und im Clearingverfahren wird immer entschieden, dass man nicht selbständig ist und damit lassen einen die Auftraggeber fallen.
Beantragt man die Befreiung nicht und es kommt raus, dann zahlt man doppelt Rentenversicherungsbeiträge- für die DRV und für das Versorgungswerk. Man muss den Antrag spätestens nach 3 Monaten einreichen.
Ja, das weiß ich mittlerweile (dank Deiner ausführlichen Schilderungen hier ;-) ), aber verstanden, was es die DRV interessiert, ob ich selbständig bin oder nicht, habe ich dennoch nicht, da diese ja nie mein Geld bekommt.
Feuerblick
02.02.2016, 19:54
Muri, tröste dich...ich kapier das auch nicht...
FirebirdUSA
02.02.2016, 20:36
Die DRV ist hierzu wohl gesetzlich beauftragt, sprich unsere Politiker haben das so entschieden.
@Wacken: es gilt offensichtlich ja für alle. Im Prinzip müsste man halt die NA Standorte prüfen.
WackenDoc
02.02.2016, 20:43
Ja, die DRV ist der Hüter der Sozialabgaben- kann ja eigentlich nur um die Arbeitslosenversicherung gehen. Mehr Abgaben gibt es bei uns ja nicht- die Krankenversicherung ist nicht betroffen.
@Firebird: Das ist genau die Krux- es läuft nur über die Befreiungsanträge und nicht über die AG. Bzw.bei den Arbeitgebern nur über die Betriebsprüfungen.
SuperSonic
05.02.2016, 21:02
Städtetag: Konflikte um Scheinselbstständigkeit können Rettungsdienst gefährden
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61662/Staedtetag-Konflikte-um-Scheinselbststaendigkeit-koennen-Rettungsdienst-gefaehrden
WackenDoc
06.02.2016, 17:27
Tja- die Kriterien, die der Kollege Schäfer da genannt hat, interessiert die DRV leider nicht mehr.
Ich hoffe, dass die Politik langsam mal aus den Puschen kommt.
Und dann gibt es Honorarverträge- da gibt es die Befreiung erst nach dem Clearingverfahren. Und im Clearingverfahren wird immer entschieden, dass man nicht selbständig ist und damit lassen einen die Auftraggeber fallen.
Naja, dann sollen die Auftraggeber halt die Honorarärzte fallen lassen. Dann soll man aber auch nicht meckern, dass man keine Ärzte mehr für die Notarztstandorte bekommt (siehe Link Ärzteblatt).
Beantragt man die Befreiung nicht und es kommt raus, dann zahlt man doppelt Rentenversicherungsbeiträge- für die DRV und für das Versorgungswerk. Man muss den Antrag spätestens nach 3 Monaten einreichen.
Du verquirlst hier aber ein bißchen. Ja, es ist richtig, dass Du den Antrag für eine Angestelltenarbeitsstelle innerhalb der ersten drei Monate stellen muss. Ja es ist richtig, dass Du, vergisst Du dies, sowohl DRV als auch ÄV zahlen musst.
Nein, es ist nicht richtig, dass Du dies bei Honorarverträgen tun musst. Denn dort gehen ja sowohl der Auftraggeber als auch Du davon aus, dass es sich um eine Selbstständigkeit handelt. Wenn die DRV dann im Rahmen einer Betriebsprüfung entscheidet, dass Du dort scheinselbstständig warst, muss der Auftraggeber für Dich nachzahlen, nicht Du.
Der Auftraggeber könnte allenfalls zukünftige Aufträge mit den Beiträgen verrechnen, aber auch nicht alle Beiträge, sondern nur ein paar Monate (Link siehe oben.)
Wenn im Clearingverfahren entschieden wird, dass Du nicht selbstständig bist, stellst Du einfach bei Eingang des Bescheides einen Befreiungsantrag und bist ebenso raus, denn das Clearingverfahren hat ja laut DRV aufschiebende Wirkung. :-nix
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