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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherung



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WackenDoc
22.04.2016, 12:50
Ja, das wird noch lustiger- die Heiopeis haben jetzt auch noch den ursprünglichen Befreiungsantrag verloren. Aber die Sachbearbeiterin pampt MICH deswegen an, weil ich nach fest einem Jahr Verfahrensdauer nicht mehr genau weiss, wann ich an wen welchen Antrag gestellt habe. Und nicht innerhalb von 2min die Unterlagen finde.
Achso- und wenn ich die Tätigkeit schon wieder aufgegeben habe, bekomme ich evtl auch keine Befreiung mehr und dass ich mich schon beim Versorgungswerk angemeldet habe, ist auch mein Problem.
Ich glaub, ich seh zu, dass ich nach dem Einsatz meine BFD-Ansprüche nutze und dann in´s Ausland verschwinde. Das ist hier doch alles nur noch eine riesige Verarsche.

Wahrscheinlich muss ich in Zukunft alle Schreiben an die DRV mit Einsschreiben und RÜckschein schicken. Kostet ja auch nur ca. 8€ pro Brief.

Sebastian1
22.04.2016, 13:13
Ich glaub, du brauchst da wirklich einen Anwalt...

WackenDoc
22.04.2016, 13:24
Es hat sich geklärt. Bzw. die Ursache des aktuellen Problems hat sich gefunden: Der Antrag liegt in der Clearingstelle (aber ja, erstmal den Antragsteller anpampen, dass man keinen Antrag hat). Und mein Status ist weiter ungeklärt. Auftraggeber No1 klagt, Auftraggeber No2 und 3 sind noch in der Klagefrist.

Und es ist so wie gedacht: Die Sachbearbeiter in Berlin haben keine Ahnung, von den strukturellen Problemen auf dem Land was die med. Versorgung/Rettung angeht.

Ich glaub, ich seh zu, dass ich nach dem Einsatz den festen Job im Gesundheitsamt bekomme und dann in Österreich oder in der Schweiz Rettung fahre.

FirebirdUSA
22.04.2016, 14:03
Bei den Nachzahlungen von der Bundeswehr geht es doch aber sowiso um ärztliche Tätigkeiten in einem quasi Angestelltenverhältnis. Was hat das mit deinen anderen Befreiungsanträgen zu tun?

WackenDoc
22.04.2016, 14:21
Die Bundeswehr zahlt in den Rentenversicherungsträger ein, der für mich zuständig ist- um offiziell uzm Versorgungswerk zu gehören, brauch ich die Befreiung. Ich bin halt mal wieder ein Sonderfall, weil ich wechselnde AG habe und es keine generelle Befreiung mehr gibt.

Memeo
30.04.2016, 17:03
Hello!

Ich versuch es mal hier bevor ich 'nen neuen Thread auf mache.

Wie verhält es sich denn mit der Befreiung von der Rentenversicherung für freiberuflicher Tätigkeit, deren Erträge praktisch erst mit der Steuererklärung versteuert werden? Kann mir dazu jemand was sagen?!

WackenDoc
30.04.2016, 17:34
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir Freiberufler versteuern ja eh im Nachhinein (wenn wir nicht zu Vorauszahlungen verpflichtet sind, aber die richten sich ja nach dem Steuerjahr davor).
Normalerweise zahlt man nach seinen voraussichtlichen Einkünften in das Versorgungswerk ein und rechnet dann nach der Steuererklärung ab.
Das Problem ist eher, die Freiberuflichkeit an sich anerkannt zu bekommen.

WackenDoc
08.05.2016, 07:39
Sodele- die Rentenbeiträge von der Bundeswehr gehen erstmal an die DRV und werden ggf. von da aus an das Versorgungswerk verschoben.

Was meine Unterhaltssicherung für die Reserveübungen angeht- da ist es einfacher. Wenn ich lt. Steuererklärung selbständig bin, dann bin ich auch selbständig. Die Meinung der DRV interessiert in dem Fall nicht.

Nessiemoo
13.10.2016, 18:04
Ich grabe das Thread wieder aus: Fülle den Personalbogen für mein erstes Job aus.

Muss angeben, ob ich für diese Tätigkeit von gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bin und ob ich Mitglied in einem Versorgungswerk bin, mit Angabe der Nummer und etc.

Also, noch bin ich ja Studentin, und wenn ich richtig verstanden habe --> Beitreten und sich von DRV befreien kann man erst ab dem ersten Arbeitstag/ab dem Zeitpunkt wo man den Vertrag hat. Ich bin verwirrt. Theoretisch werde ich ja befreit sein, noch bin ich es aber nicht. Und ich werde Mitglied sein, aber eben noch nicht und kann auch keine Angaben dazu machen. Wie soll man es den ausfüllen?

(Klar, ich kann notfalls auch die Personalabteilung fragen, aber vielleicht gibt es ja Vorerfahrungen, die mir peinliche Nachfragen ersparen ^^)

Feuerblick
13.10.2016, 18:07
Naja, mit sowas wie "beantragt"... Beantragen kannst du die Mitgliedschaft in der ÄK ja jetzt schon mit Startdatum zum Beginn des Arbeitsverhältnisses. Geht dann alles schneller...
Ist vermutlich noch ein alter Fragebogen für alle Ärzte, denn früher war man ja auch bei Jobwechsel von der DRV befreit, ohne dass man das nochmal beantragen musste. Und "Neu-Ärzte" sind in solchen Bögen meist nicht vorgesehen. Daher einfach ein "beantragt" hinschreiben, dann passt das. Versteht sich bei ärztlicher Tätigkeit eigentlich von selbst, dass man in einem Versorgungswerk ist.

Nessiemoo
13.10.2016, 18:55
Ach, okay, danke! Habe ich mal so ausgefüllt und beantrage dann auch die Befreiung möglichst schnell.

FirebirdUSA
14.10.2016, 22:19
Rein praktisch zahlt dein Arbeitgeber bis der Befreiungsantrag durch ist an die DRV. Die Einzahlungen werden dann zurück gebucht und an das Versorgungswerk weitergeleitet (wenn du den Antrag auf Befreiung rechtzeitig abgesendet hast und die Antwort an deinen Arbeitgeber weiterleitest).

Lava
26.10.2016, 16:04
Auch mal ne doofe Frage: ich wechsel den Arbeitgeber und auch das Bundesland. Im Antrag fürs neue Bundesland gibt es einen Teil B mit dem Titel "Angaben zur Berufstätigkeit in Berlin" und da fragen die, seit wann man als Arzt tätig ist und nach dem Arbeitgeber. Ist meine Annahme korrekt, dass ich da meinen neuen Arbeitgeber eintrage und ab wann ich dort anfange?

Später fragen sie noch nach früheren Mitgliedschaften in anderen Versorgungswerken, das ist klar. Aber sie fragen auch, ob man derzeit von der Rentenversicherung befreit ist. Ich meine, das bin ich ja, aber ich muss es doch trotzdem wieder neu beantragen? Weil dann da steht: "wenn nein, möchten sie die Befreiung beantragen"? Wenn ich ankreuze, dass ich befreit bin, habe ich diese Möglichkeit gar nicht... komisch alles

Und wie läuft das mit der Zusatzkasse? Wie finde ich denn heraus welche Zusatzkasse für mich zuständig ist? Oder macht das mein Arbeitgeber?

Und ab wann kann ich eine Überleitung meiner Beiträge beantragen? Da gibts auch ein Kreuz in dem Erhebungsbogen "ich beantrage die Überleitung meiner bisher geleisteten" bla bla. Aber bei meinem letzten Wechsel musste ich einen Überleitungsantrag bei der Kasse stellen, von der ich weggegangen bin :-nix

Edit: Hab mal geguckt, auf der Internetseite meiner bisherigen Kasse gibt es keinen Antrag auf Überleitung... also muss wohl das Kreuz auf dem Erhebungsbogen der neuen Kasse genügen.

Moorhühnchen
26.10.2016, 16:43
Ich nehme an, das ist ein online-Formular? Da kann ich jetzt leider nix zu sagen. Habe das bisher immer in Papierform erledigt. Wo ich die jeweiligen Anträge zur Befreiung von der DRV herhatte, weiß ich jetzt gar nicht mehr... vielleicht auf der homepage der LÄKH? Keine Ahnung. Wichtig ist nur, DASS Du den Antrag stellst.
Hier in Hessen hab ich dann immer erstmal nen Schrieb gekriegt, daß man nicht im Voraus befreit werden kann (also im Oktober nicht für Januar), sondern ich mich nochmal melden solle, falls ich die Stelle doch nicht antrete. Fand ich umständlich, ging aber auch irgendwie.

Prinzipiell kannst Du einfach beim neuen AG nachfragen, welche ZVK zuständig ist. Bei mir war es aber immer so, daß die Anmeldung zusammen mit Vertragsunterzeichung und den nachfolgenden Formalien, wie Vorlage aller Zeugnisse, Führungszeugnis, Mitgliedschaft bei der Krankenkasse etc. erfolgte.

Für die ZVKen hab ich es immer so gehalten, alles doppelt und dreifach abzusichern. Ich habe mittlerweile bei 4 verschiedenen ZVKen einbezahlt: VBL (die zwar die Zeiten der anderen anerkennt, aber die eigenen Beiträge nicht überleitet, so daß man in ca. 40 Jahren dort noch einen Extra-Antrag stellen darf...), ZVK Wiesbaden, ZVK Darmstadt und nun EZVK. Die letzten 3 haben sich gegenseitig anerkannt und auch jeweils die Beiträge zur letztgenannten übergeleitet.
Was hab ich neulich geflucht, als ich eine der Bestätigungen nicht mehr in meinem Ordner gefunden habe.... also immer genau dokumentieren, wer wen anerkannt hat und gut abheften! ;-)

Aktuell suche ich übrigens meine Orginalbescheinigung für den Röntgen Grund- und Kenntniskurs. Kopie habe ich vorliegen, aber das Original finde ich nicht mehr..... blöd irgendwie. Muß ich wohl beim Veranstalter nachfragen, ob sie es neu ausstellen können. :-keks

Lava
26.10.2016, 16:52
Weiß nicht mehr wie das war, aber ich nehme an, dass ich beim alten Versorgungswerk auch irgendwie kündigen muss?

Moorhühnchen
26.10.2016, 16:54
Puh, das mußte ich bisher noch nicht machen... ;-)
Aber ja, ich nehm's mal stark an. Als ich die 6 Wochen zwischen zwei Stellen überbrückt habe und in Australien war, haben die nämlich hinterher ne Mahnung von über 1000 Euro geschickt. Ich hatte vergessen, mich "abzumelden". :-oopss

WackenDoc
26.10.2016, 16:55
Im Zweifel einfach anrufen. Dann kannst auch gleich fragen, wie das mit der Überleitung geht. Aber eigentlich ist das relativ einfach: Du meldest dich beim neuen Versorgungswerk an und machst das Kreuzchen, dass du die Überleitung willst- dann melden die sich automatisch beim alten Versorgungswerk.
Und ja, es geht um die Zugehörigkeit zum neuen Arbeitgeber.

Du musst auch für jedes neue Arbeitsverhältnis einen Antrag bei der DRV stellen.

Feuerblick
26.10.2016, 17:23
Weiß nicht mehr wie das war, aber ich nehme an, dass ich beim alten Versorgungswerk auch irgendwie kündigen muss?
Eigentlich ganz einfach: Du meldest dich bei der neuen Ärztekammer und beim neuen Versorgungswerk an. Das geht beim Versorgungswerk oft per formloser E-Mail. Du bekommst dann Unterlagen zurück, die ggf. das Befreiungsformular von der DRV enthalten. Daher auf keinen Fall auf die Homepage der DRV gehen zum Ausfüllen. Falls das Versorgungswerk Berlin ein Formular auf der Homepage hat, füll allenfalls das aus. Und ja, du musst beim Jobwechsel eine neue Befreiung beantragen, auch wenn du befreit bist derzeit.
Kündigen musst du gar nix, das machen die Versorgungswerke unter sich aus. Die leiten auch die Unterlagen weiter ans neue Versorgungswerk etc.

Lava
26.10.2016, 19:12
OK, danke

OP-Ende
12.11.2017, 13:12
Wärme den Thread nochmal auf: Wie sieht es aktuell mit der Befreiung von der Rentenversicherung aus, wenn ich als Arzt für ein Pharmaunternehmen arbeite? In der Regel ist ja keine Patientenversorgung oder patientennahe Arbeit damit verbunden, für die zwingend eine Approbartion notwendig wäre. Wenn ich mehr im Projektmanagement etc. tätig bin, werde ich dann noch befreit, oder muss ich doppelt zahlen? Gibt es Erfahrungen von euch?